Hallo , habe gestern gelesen das die sogenannten Dash Cameras zum Aufzeichnen während der Fahrt
verboten sind. Datenschutzgesetz ! In Österreich soll dieses sogar mit bis zu 10.000 € bestraft werden.
Wollte mir eigentlich eine zulegen. :cry:
VG Uwe
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Hallo , habe gestern gelesen das die sogenannten Dash Cameras zum Aufzeichnen während der Fahrt verboten sind. Datenschutzgesetz ! In Österreich soll dieses sogar mit bis zu 10.000 € bestraft werden. Wollte mir eigentlich eine zulegen. :cry: VG Uwe Siehe auch --> Link. Dort steht mit Verweisen, dass die Gestzeslage in Deutschland unklar ist und in Österreich die bereits erwähnten 10.000€ fällig werden können. Ich habe ein Dash-Cam installiert, darf ich jetzt nicht mehr durch A fahren? Ach was, bei einer Kontrolle sage ich einfach, sie läuft nicht oder ich schaue die Bilder von Österreich nicht an... Und ganz ehrlich, ich habe eine ziemlich gute Dash-Cam installiert und Gesichter von Fussgängern am Strassenrand sind echt nicht zu erkennen, so scharf sind die Bilder während der Fahrt nicht (als Foto total unbrauchbar). Hi, seitens mancher deutscher Datenschutzbeauftragter wird die Meinung vertreten, soweit mit der Carcam persönliche Interessen verletzt werden, läge ein Verstoss gegen Datenschutzvorschriften vor. Dies setzt m.E. aber voraus, dass die Aufzeichnungen das Persönlichkeitsrecht Dritter konkret verletzen, mir ist unklar, wie das geschehen soll, denn Einzelpersonen werden jedenfalls nicht so aufgenommen, dass sie identifizierbar sind, die Aufnahme von anderen Fahrzeugen dürfte nicht erheblich sein, denn dafür gilt das Persönlichkeitsrecht nicht ohne Verbindung zu den Insassen, die ja nicht erkennbar sind. Allerdings gibt es noch keine gerichtliche Entscheidung ( ein Verfahren ist bei einem Verwaltungsgericht in Süddeutschland anhängig), wobei überhaupt jemand unter Berufung auf sein Persönlichkeitsrecht klagen müsste. Die Beweisführung dürfte schwierig werden, denn die Aufzeichnungen werden ja ständig überschrieben. Ich bin mit meiner a-rival zufrieden. hajue Ich brauche so ein Zeuchs nicht, und muss mir daher keinen Kopf darüber machen. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: Garlic Hab grad mal bei 'Fachkundigen' in Austria nachgefragt. Werd wohl dieser Tage Antworten erhalten .... Ich sag dann mal hier Bescheid .....
ich hab so ein Zeuchs , mache mir aber auch keinen Kopf darüber :D Mit 64 GB Speicherplatz kann ich da schon einige Fahrtzeit aufnehmen. Und falls die Nutzung durch Gesetz verboten wird , dann baue ich das Zeuchs als Überwachungskamera an meine Hütte ! ( bis auch dies `durch EU-Gesetzgebung verboten wird) Jan An deiner Hütte kann das jetzt auch schon nicht erlaubt sein. Nämlich dann, wenn auf den Bildern nicht nur dein Grundstück zu sehen ist. Der Datenschutz ist übrigens keine EU Erfindung und schützt die Bürger deutlich mehr als es an "Bevormundung" mit sich bringt. Ich finde im Umkehrschluss den Ansatz total daneben mein ganzes Leben und meine Umgebung aufzuzeichnen, damit ich ja einem anderen beweisen kann, dass er Schuld hatte. Ich will auch sowas, bin schon am gucken welche. Kann mich nur noch nicht endscheiden......... Hallo, ich habe eine Gopro mit Saugnapfstativ fast immer im Auto montiert. Verwende sie aber nur abschnittsweise, um ein kurzes Video oder auch mal ein Zeitraffervideo für die nachher erstellte Multivision zu haben. Auch hier gilt: Weniger ist mehr. Und weil es bei der Reise Wurst ist, von wo die Fahrszenen sind, filme ich meist im Ausland. Die Cam. ist aber auch auf heimischen Straßen an der Scheibe montiert, natürlich außerhalb des Sichtfensters. Bei uns fürchte ich eigentlich keine Strafmaßnahmen, in der CH werde ich die Montage noch einmal überdenken. Wenn man an der Scheibe sowieso eine Halterung für das Smartphone hat, kann man mit DailyRoads --> Link das Smartphone als Dashcam nutzen... mache ich seit Wochen im Dienstauto und bin sehr zufrieden, hat viele Einstellungsmöglichkeiten, Tag / Nacht usw. zeichnet mit Geschwindigkeit und GPS Position auf... Ich habe 5 Minuten eingestellt als Videogröße, der Wechsel ist jeweils nur ein Sekundenbruchteil, wenn der G-Sensor einen einstellbaren Wert überschreitet (Crash oder Vollbremsung) oder wenn ich während der Aufzeichnung auf den Bildschirm tippe, geht dieses Video in einen Favoritenordner, der nicht überschrieben wird, wenn die Karte voll ist - super! Die einzige Falle an dem Programm ist, dass die Metadaten (GPS, Geschwindigkeit) nicht mit exportiert werden, wenn man das Video z.B. auf den Fernseher holt, die zeigt es nur bei der Wiedergabe auf Android an... LG Hab Antwort aus Österreich bekommen ... danach dürfte die Rechtslage ziemlich klar sein: ++++++++++++++++++++++++++++ " Rechtslage in Österreich Das Recht am eigenen Bild ist im § 78 des österreichischen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) geregelt. Absatz 1 besagt: „Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.“ Das Bildnisrecht ist eine Ausprägung des im § 16 ABGB normierten Persönlichkeitsrechts und wird durch die – analog anzuwendende – Bestimmung über das Namensrecht nach § 43 ABGB ergänzt. Zu beachten ist dabei, dass es grundsätzlich weder verboten ist, ein Bild einer Person ohne deren Zustimmung zu schaffen, noch es zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Strafrechtlicher Schutz Minderjähriger findet sich allerdings im § 207a öStGB. Nur bei (befürchteter) Verletzung schutzwürdiger Interessen hat die abgebildete Person zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung (§ 81 UrhG), Beseitigung (§ 82 UrhG), Urteilsveröffentlichung (§ 85 UrhG) und eventuell Schadenersatz (§ 87 UrhG) gegen den Veröffentlichenden. Im Falle der Bildbestreitung oder -anmaßung besteht ebenso ein Rechtsanspruch auf Unterlassung, wenn beispielsweise ein Personenbild mit einem anderen Namen betitelt wird ("Bildanmaßung"). Verletzt sind schutzwürdige Interessen nach § 78 UrhG z.B. bei Eindringen in die Privatsphäre, die überdies grundrechtlich geschützt ist, oder bei herabwürdigender Darstellung der Person (z.B. Nacktfotos), sei es auch nur im Zusammenhang mit dem dazugehörigen Text. Es besteht eine differenzierte Judikatur darüber, wann schutzwürdige Interessen verletzt sind und wann nicht. Der Oberste Gerichtshof hat sich in einer Rechtsprechungswende im Jahr 2013[32] dem deutschen BGH angeschlossen. Danach sind Fotoaufnahmen, auf dem der Abgebildete deutlich zu identifizieren ist, in der Regel nur mit Einwilligung des Abgebildeten zulässig.[33] Das Höchstgericht lehnte sich einer Rechtsprechungslinie des BGH (BGH NJW 1995, 1955) an, der bereits 1995 ausgesprochen hat, dass die ungenehmigte Herstellung von Bildnissen einer Person grundsätzlich auch ohne Verbreitungsabsicht unzulässig ist. ------------------------ Meinem Verständnis nach ist das Filmen, rein für private Zwecke, nicht verboten. Die öffentliche Aufführung, also zb das Reinstellen der Videos auf Youtube, fb oder dgl, unterliegt jedoch schon zb dem Datenschutzgesetz und dem Urheberrechtsgesetz. " +++++++++++++++++++++++ Ich denke, die Rechtslage ist im D-Land gleichso .....
Aber in dem Schreiben heißt es doch ganz klar, dass die ungenehmigte Herstellung von Bildnissen einer Person grundsätzlich auch ohne Verbreitungsabsicht unzulässig ist. Für mich heißt es, dass das Filmen mit Dashcam zumindest in Österreich verboten ist. steht auch Heute in der ADAC Zeitung ist in Ö verboten das mit den 10000€ stimmt auch. Wenn man nun diesen Taxtabschnitt <Herstellung von Bildnissen einer Person grundsätzlich> ins Juristendeutsch übersetzt und dies zwischen den Zeilen liest, kann das auch bedeuten: Das bewusste Fotografieren oder Filmen einer (einzelnen ? oder bestimmten ?) Person ohne deren Zustimmung zwar nicht zulässig ist, jedoch durchaus Landschaftsfotografien oder -videos, bei denen zufällig Personen abgebildet sind und der Zweck der Herstellung des Bildnisses nicht auf die Abbildung der Person abzielt. Und schon sind wir in einer ganz hellgrauen Grauzone.....Beim Einsatz einer DashCam stelle ich nicht bewusst Bildnisse von Personen her. So meine Rechtsauffassung .... Man müsste hier Kommentierungen zugrunde legen können ..... darauf würde ich mich in Ö nicht verlassen, die haben da kein Pardon die Strafe einzutreiben Für mich auch klar ! Habe schon für geringfügige Delikte in Österreich Geld berappen müssen. Stand mal mit der Beifahrerseite 10 cm auf dem Bürgersteig. Platz war allemal genug. Selbst mit dem Kinderwagen und Rollstuhl wäre es kein Problem gewesen , daran vorbei zu kommen. Der Spaß kostete mich 25 € Dann lasse ich es lieber mit der Cam. Und in Deutschland bin ich mir da auch noch nicht so sicher. Der eine sagt so der andere so. VG Uwe hallo, ich interessiere mich auch für das thema, bevor ich einen eigenen thread öffne frage ich hier mal mit nach: gibt es eine art übersicht, wo man die cams nutzen darf und wo nicht? ich habe mir bereits ein modell rausgepickt, dass zwar fest verbaut werden kann, allerdings kann die kamera selbst recht flott einfach rausgezogen werden. In D ist die Verwendung grundsätzlich nicht zulässig, da die ständige Aufnahme von unbeteiligten Dritten ( anderer Autofahrer, Fußgänger ) gegen das Datenschutzrecht verstößt. Eine Ausnahme stellen Aufnahmen dar, die zur rein privaten Nutzung gedacht sind ( "Urlaubsvideo" ) und nicht veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden. Aber auch dieser Punkt ist (noch) eine rechtliche Grauzone. Hallo zusammen. Auch ich habe mir vor einiger Zeit so eine Kamera zugelegt, aber einzig aus dem Grunde Videaufnahmen von besonderen Stellen auf einer Reise zu machen. Gleiches mache ich ja auch mir meiner Videokamera, aber auch hier stehts nach den journalistischen Grundsätzen. Also wenn eine Person im Bild erscheint, ist sie nicht der Mittelpunkt meines Bildberichtes. Nehmen wir als Beispiel die Einfahrt eines Zuges in den Bahnhof einer großen Stadt. Selbstverständlich sind bei solchen Aufnahmen auch schon einmal Situationen, in denen unbeteiligte Personen durch das Bild huschen. Von diesen Personen benötige ich kein Einverständnis zur Abbildung in meinem Video, denn sie sind nicht direkt im Focus, das Augenmerk liegt eindeutig auf dem einfahrenden Zug. - Soagar ein kurzer Schwenk auf eine Gruppe Reisender sollte demnach gestattet sein. So habe ich das einmal gelernt und so handhabe ich es bisher. Allerdings nur in Deutschland. Bei meiner anstehenden Fahrt nach Spanien wird die so genannte Dash-Cam, die ja eigentlich nur eine einfache Videokamera ist, von der Frontscheibe entfernt. Natürlich will ich mir in Frankreich oder Spanien keinen unnötigen Ärger einhandeln. Also Rändelmutter lösen, Kamera aus der Halterung nehmen und in das Handschuhfach. Am Ziel angelangt wird mir die Kamera aber hoffentlich einige schöne Aufnahmen der andalusischen Landschaft ermöglichen. Einen schönen Tag noch wünscht der Hexenopa Julius Aktuell habe ich gerade eine Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichtes Ansbach /Bayern gelesen: Aktenzeichen: AN 4 K 13.01634 Ein Autofahrer aus Bayern hatte Klage eingereicht und nun in dem Prozess recht bekommen, allerdings wohl nur Allerdings nur, weil das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht Formfehler begangen hat, entschied das Verwaltungsgericht Ansbach. Nachzulesen ist der ganze Vorgang hier: --> Link Hexenopa Julius |
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