Hallo,
habe Saisonkennzeichen 04-10 von 11-03 steht das Womo in einer angemieteten neuen abgeschlossenen Winterlagerhalle.
Habe jetzt bei der Abholung einen Marderschaden festgestellt, wer muss zahlen ?
Für Infos meinen Dank im voraus.
Harald
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Hallo, habe Saisonkennzeichen 04-10 von 11-03 steht das Womo in einer angemieteten neuen abgeschlossenen Winterlagerhalle. Habe jetzt bei der Abholung einen Marderschaden festgestellt, wer muss zahlen ? Für Infos meinen Dank im voraus. Harald Wenn es deine Versicherung abdeckt, deckt sie es ab. Hat der Marder einen Zettel interlassen, ob er im November oder gestern geknabbert hat? :wink: Ich würde drauf schwören, das er gestern Nacht geknabbert hat. :mrgreen: Hat der Marder vielleicht gar eine Haftpflichtversicherung? Der Marder? Frag Deinen Vermieter und / oder Deine Versicherung. Ich fürchte allerdings: DU, Harald .... :( wenn nicht versichert der Halter des Wohmobils oder ggf. der Vermieter (sollte aus dem Mietvertrag ersichtlich sein) also den Vermieter würd ich diesbezüglich nicht belangen, ich denke er lacht sich tot, wenn nicht kümmert er sich um einen neuen Einstellpartner. Den Vermieter danach zu fragen, würde fast an Frechheit grenzen.... :D :D Bei uns ist es in der TK enthalten. mein letzter Marderschaden hat mich nur meine vereinbahrte Selbstbeteligung gekostet da waren 150 Euronen fällig mehr nicht... an wen dachtest du denn?? wenn Marderschaden in der TK/VK enthalten, dann Versicherung, wenn nicht, du. Der Vermieter ist nicht verantwortlich, es sei denn er heißt Marder :mrgreen: Matthias Danke für deinen Link buccaneer, werde es meinem Vermieter unter die Nase halten. Harald
Ich als Vermieter würde dann den Stellplatz für 20€ mehr an den nächsten Interessenten vermieten :wink: Ne im ernst, glaubst Du Dein Vermieter hat den Marder extra bestellt? Der kann doch auch nix dafür das diese Blödviecher Dein Womo heimgesucht haben. Also ich würde bei einem größeren Schaden die TK/VK bemühen.. Naja, nur weil da in irgendeinem Mietrechtslexikon was steht würde ich nicht davon ausgehen, dass der Vermieter sich da auch nur im Ansatz was annimmt....ich würde es als Vermieter auf einen Rechtstreit ankommen lassen. 1. kenn ich keine Halle für Wohnmobile die so hermetisch dicht ist, dass ein Marder dort nicht hereinkommen kann. Marder in einer geschlossenen Tiefgarage stellen daher einen Mangel im Sinne von § 536 BGB dar, der jedenfalls dann zu einer Mietminderung berechtigt, wenn abgestellte Fahrzeuge durch Verbiss beschädigt werden. Eine Garage in offener Bauweise (z.B. offener Carport) ist allerdings auch dann zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet, wenn Tiere eindringen. Das Eindringen von Tieren muss hier aufgrund der Bauweise des Mietobjektes als vertragsgemäß hingenommen werden. 2. müsste ein Verschulden des Vermieters vorliegen. Sprich: Mieter meldet "Marder in Garage, Vermieter mach was dagegen" und der Vermieter tut nichts dagegen. Vielleicht sollte man die Kirche mal im dorf lassen, wenn du mir dieses Papier unter die Nase halten würdest, gäbe es von mir noch die Visitenkarte meines RA und den Rat ab heute nicht auf meinem Grund und Boden zu parken. Es sind nun wirklich nicht immer die bösen Vermieter an allem Schuld. Bei sowas brauchen wir uns dann auch nicht mehr wundern, wenn der Bauer lieber auf die paar Euros UND den Ärger verzichtet und wir keine Abstellplätze mehr finden. Mal drüber nachdenken Matthias
Ich hoffe wir brauchen ihn nicht, wenn doch bin ich guter Hoffnung, denn ich habe einen guten Anwalt und für gutes Geld bekommt man überall einen Winterlagerplatz ! :) Harald Hallo, das ist wieder mal ein gutes Beispiel von einem Mieter. Mich wundert es nicht, daß viele ihre Mietobjekte lieber leer stehen lassen. wär mal interessant zu wissen was der Marder angerichtet hat. lolek Frag nicht lang rum, denn auf dem Schaden bleibst du sowieso sitzen. Kauf einen Marderschreck mit Ton und Strom, dann hast du allzeit Ruhe mit den Viechern. Hatte das gleiche Problem und nun seit 3 Jahren absolute Funkstille. |
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