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Hallo zusammen, angeregt durch einen anderen Thread hier wollte ich euch um Empfehlungen bitten für eine Beschaffung. Es fängt schon an mit der richtigen Bezeichnung (für die Suche), was ist gängig, gibt es weitere Begriffe? Was ich suche (soweit ich technisch inzwischen durch suchen als Tipps herausgefunden habe, evtl. gibt es aber weitere Features, die für mich interessant sein könnten): 1. so klein als möglich, damit die Kamera an der Scheibe nicht zu sehr stört 2. Auflösung: MUSS es HD sein? 3. es sollten einige Stunden Aufnahme möglich sein, danach wird die Karte überspielt (32GB reichen?) 4. sehr wichtig wäre mir die Auszeichnung der GPS-Daten für eine komplette Reise. Soweit ich das verstehe, müsste ich täglich den GPS-Track speichern, bevor er (zusammen mit dem Video) überspielt wird auf der Karte. Dann müsste ich diese Tracks manuell zusammenfieseln? Stelle ich mir schwierig vor und evtl. vergesse ich das ab und zu. 4a) läuft es also darauf hinaus, dass ich für GPS einen extra Tracker benötige, der dann auch noch am Armaturenbrett angebracht werden muss oder wird GPS extra auf einer Karte aufgezeichnet? Wie habt ihr das gelöst? 5. Könnt ihr mir Links zu euren Geräten mitteilen, damit ich das Rad nicht neu erfinden muss? Vielleicht garniert mit einer kleinen Empfehlung für was bzw wie ihr die Geräte einsetzt. hallo miller danke erstmal für die Info. Mir fiel beim durchlesen der Technik noch auf, dass ich ja am Womo so zuziehbare Jalousien habe. Es gibt da für den Innenspiegel schon Aussparungen. Da werde ich mit der Kamera erst recht Probleme bekommen. Frage: das anbringen am Arm.brett ganz vorne unten, hat da jemand Erfahrungen? Weil das Womo ja relativ hoch ist, dürfte der Sichtwinkel noch vorne dennoch Sinn machen oder? also bei mir (Renault Master) ist die Dashcam mittig ganz unten an der Frontscheibe montiert, entspricht in etwa Höhe-PKW-Rückspiegel. Dort stört sie nicht und ist von aussen kaum wahrnehmbar. Wenn ich die Remi-Front benutze muss die Cam ab, ist aber kein Problem, 5 Sekunden Arbeit... Muß es HD sein ? Das kommt darauf an, was Du genau mit den Aufnahmen machen willst. Wenn Du Deine Reise auf einem großen LCD TV anschauen willst, sollte es 1920x1080 Auflösung haben. Dabei entstehen aber große Datenmengen. Für 3 Minuten Bildmaterial incl. GPS Daten benötigt eine Full HD Autokamera 0,3 GB D.H mit 32 GB micro SD kannst Du ca. 5 Stunden aufzeichnen. Wenn Du jetzt unterwegs eine komplette Reise aufzeichnen möchtest, kommst Du an der täglichen Übertragung der Daten auf ein größeres Speichermedium nicht herum. Für das Übertragen mußt Du auch einige Zeit einplanen. Wenn Du die einzelnen Sequenzen auf einen Rechner übertragen hast, kannst Du mit einem speziellen Programm die Teilstücke zusammenführen und mit Route und GPS Infos am PC abspielen. Die Programme gibt es entweder mit der Autokamera mitgeliefert und / oder im Netz. Ich bin auch am suchen, welche die beste ist. Hatte vor Wochen auch schon mal die gleiche Frage hier gestellt, aber wie schon oft erwähnt, keine Antworten. Es kommt halt drauf an wer hier Fragen stellt. Aber egal. Mein Favorit ist bis jetzt die iTracker GS6000-A7 ist aber auch die teuerste, die Rollei CarDVR-110 hat im Test auch gut abgeschnitten gefällt mir von der Obtik nicht so. Bin mir aber nicht sicher und warte zur Zeit noch, will halt nicht zwei mal kaufen.
Mit dieser Dashcam hast du meiner Meinung nach eine gute Wahl getroffen. Ich nutze seit Dezember 2013 die gleiche Marke Amazon Link, allerdings ohne Nachtmodus und bin mit der Dashcam sehr zufrieden. Sie macht alles was sie soll und in super Qualität. Hallo zusammen, danke für die bisherigen Infos. Nun las ich im aktuellen ADAC-Blättchen Seite 51, dass nach Ansicht von Datenschutzbeauftragten in Bund und Ländern diese Dashcams gegen das Datenschutzgesetz verstoßen und unzulässig seien. Die Verfolgung sei Polizeisache, Österreich verlange bis zu 10.000€. Nicht, dass ich keine eigene Meinung habe und manches nach meinem Gutdünken tue. Aber irgendwie stört es mich, dass ich kurz vor der Beschaffung bin und dann kann ich die Cam evtl. nur unter Androhung von Bussgeld in kürze benutzen. Was meint ihr dazu? Was ich aber auf jeden Fall haben möchte, ist die Routenaufzeichnung. Dazu hier im Fred eine Frage, möchte dazu ungern einen neuen Fred aufmachen: wenn ich erstmal nur das aufzeichnen einer Route haben möchte, also keine Standortmeldung wegen Diebstahl (habe den Eindruck, dadurch verringert sich der Preis stark), dann benötige ich doch auch keine Simkarte im Gerät. Oder wird die Simkarte auch in kritischem Gebiet für die Routenaufzeichnung benötigt? Was habt ihr für Erfahrungen/Meinungen dazu?
Für die Routenaufzeichnung brauchst du keine SIM-Karte, sondern nur ein GPS-Modul.
Ich gehe davon aus, dass die Datenschutzbehörden unterliegen werden, denn Gerichte haben sich ja schon positiv bzgl. Einsatz und Beweisführung geäußert. Siehe --> Link
hallo, war ja leider nur ein Amtsgericht. Aber klar, ich würde ein "überschaubares" Bußgeld riskieren, wenn ich damit tausende € Schadenersatz bekommen kann. Andererseits fahre ich nun Jahrzehnte und habe 1x Unfall mit Fremdschaden, fahre zwar meist geringfügig schneller als erlaubt, aber defensiv. Der Unfallverursacher auf Korsika ist leider nicht versichert, da nutzt mir die Cam auch nix. Was sagt Ihr zur "Blaupunkt Autokamera DVR - BP 1.0 HD"? Wird gerade bei Conrad für 49,95 angeboten.
meine Frage als Fred-Ersteller ging nach GPS und das hat das Teil nicht Hallo zusammen, zu Beginn wollte ich die GPS-Informationen und die Dash-Cam auch zusammen erfassen und jeweils abspeichern. Jetzt im Praxiseinsatz musste ich diese nun trennen. GPS-Tracker habe ich nun ein vollautomatisches System im Einsatz, mit dem ich überglücklich bin --> Link Dashcam: da wollte ich unbedingt eine, die gute Bildqualität liefert und auch GPS beinhaltet. Gekauft habe ich mir dann die LUKAS 7900 ACE direkt in Korea (in 5 Tagen war sie schon hier). --> Link Videoqualität ist sehr gut und gefällt mir super. Nur: wenn ich von einem Video ein Foto mache, reicht die Qualität überhaupt nicht. Man erkennt weder Gesichter noch Autonummern (während der Fahrt), von daher glaube ich, dass bei den allermeisten Dashcams die Qualität nicht ausreicht, um Autonummern immer auslesen zu können. ![]() Zweites Problem: Wegen der Verdunkelung der Frontscheibe konnte ich sie nicht direkt an der Scheibe montieren. Ich wollte sie nicht jedesmal ausklicken müssen und danach wieder befestigen (ginge ja eigentlich schnell). Dadurch habe ich sie neben der Sonnenblende montiert. Resultat, kein GPS-Empfang mehr ![]() Fazit: ich würde sie trotzdem wieder kaufen, für GPS habe ich meinen Tracker und die Videos von den Fahrten sehen gut aus. Auch wenn leider die Qualität für Fotos nicht reicht. Es ist sogar möglich, eine 128 GB Speicherkarte einzuschieben. Ich habe ein 64 GB Karte und diese zeichnet rund 12 Stunden auf bei der besten Qualität, bevor wieder etwas überschrieben wird. Ich sehe das aber nicht als Problem, denn wofür benötigst du GPS wenn die Frontscheibenabdeckung geschlossen ist? Du wirst doch so nicht etwa fahren? Normalerweise öffne ich die Verdunkelung zum Fahren schon, wenn ich es nicht gerade vergesse ;-) Meine Kamera hat den GPS-Empfänger im "Sockel" und weil dieser nicht an der Scheibe, sondern unter dem Dach montiert ist, reicht irgendwie der Empfang nicht aus, um ein genügend gutes und dauerndes GPS-Signal zu haben. Aber eben, ist für mich auch nicht mehr wichtig, denn sonst würde ich intensiv nach einer Lösung suchen... hallo zusammen, werde mich erstmal nur um den GPS-Tracker/Datenlogger kümmern, die Kamera ist mir nicht so wichtig wie die Routenaufzeichnung. Nun habe ich zwei Systeme in der Wahl, wobei dieses hier in der Handhabung mit den Karten usw lt. den Bewertungen etwas ungünstig ist, (ich suche etwas einfach zu handhabendes aber gut): Amazon Link das andere Teil, das im Forum schon bestens beurteilt wurde ist mir nun doch etwas zu teuer für den einfachen Zweck, den ich benötige: Amazon Link es gibt leider keine Bewertungen dazu (diese zeigen mir oft Schwachstellen auf) dieses Teil hier sieht für mich als Laie sehr gut aus: Amazon Link Es fängt schon damit an, dass ich nicht weiß, welchen Begriff ich fürs suchen hier im Forum oder bei Amazon/Ebay usw usw verwenden soll: GPS-Tracker, GPS Datenlogger oder andere Bezeichnungen? Ich wäre euch wirklich sehr dankbar für Tipps, mir wäre eine Preisklasse bis 100€ noch akzeptabel für den Zweck den ich suche. Täglich einfach zu handhaben, unproblematischer Übertrag auf googlekarten, Akku aber auch USB-Anschluss oä aus 12Volt für Dauerbetrieb im womo. Auf welche Details müsste ich achten? Was sind die für meinen Zweck wichtigsten Details: Aufzeichnungspunkte in 24 Stdn.? Ich möchte das bald zum Abschluss bringen Hallo ganderker Tracker: ein Gerät zur Erfassung der räumlichen Position und Rotation in Umgebungen der virtuellen Realität Logger: ein Gerät zur Aufzeichnung von Messwerten Es kommt also nicht wirklich darauf an, nach was du suchst. Jedes "normale" Navi für das Fahrrad kann z.B. auch <loggen>, das heisst, die Route aufzeichnen. Vielleicht kannst du so ein Fahrrad-Navi ja sonst auch noch brauchen, nicht nur um die Wohnmobilfahrten zu "loggen". Ich persönlich kenne leider kein wirklich gutes und zuverlässiges, das in deiner Preiskategorie spielt und alle deine Anforderungen erfüllt. Rolf Hier ein Überblick und Testberichte über Dashcams. Persönlich habe ich die car-Arrival, die wirklich relativ komplizierte Modis hat und zum anderen der Saugnapf nicht einwandfrei hält. --> Link inzman Die Absicht ist entscheidend. Wenn ich die Kamera einsetze, um die schöne Fahrstrecke meiner Familie zu zeigen, ist nichts dagegen einzuwenden. Wenn ich die Kamera installiert habe, um die Videos zu veröffentlichen, oder damit Beweise sammele, um andere Autofahrer anzuzeigen, so ist das nicht erlaubt (bzw. ich brauche die Zustimmung des aufgenommenen). Wenn ich mit meiner Kamera, mit der ich die Fahrtstrecke dokumentiere, zufällig ein Video aufnehme, das als Beweismittel in einem Rechtsstreit von Bedeutung sein könnte, so unterliegt es der freien Beweiswürdigung des Richters, ob er dieses Video als Indiz vor Gericht zulässt. Also ich habe meine "Urlaubs"-kamera immer mitlaufen und wenn irgendetwas Sehenswertes aufgenommen wird, so drücke ich den Sicherungsknopf und das Video wird nicht mehr überschreiben. Auf Urlaubsfilmen am Strand sind doch auch immer Personen abgebildet, die zufällig aufs Bild kommen. Erst wenn ich geziehlt jemanden Filme ist das was anderes. Aber erst die Veröffentlichung verstößt gegen den Datenschutz. Auf der anderen Seite (Theorie): Überwachungskameras von Firmen oder Privathäusern dürfen nicht öffentliche Grundstücke erfassen. ... äußerst interessantes Thema für mich, da ich schon immer möglichst einfach meine Fahrten dokumtentieren möchte - aber möglichst kompremiert. Versuch es zu Zeit mit meinem iPhone und dem App myTracks - doch oft vergess ich es einzuschalten oder wenn doch, dann später auszuschalten. Stops werden nicht als solche erkannt und Photos von markanten Stellen (wie Grenze - Zwischenstop - Zielort - ...) sind auch nicht so einfach einzubinden. Der iTracker GS6000-A7 ist ja Top und habe dazu Fragen: Kann man nachträglich vom Viedeo z.B. die langen, langweiligen Autobahnfahrten einfach und schnell rausschneiden - ohne die Daten insgesamt zu verfälschen? Auf dem Mac müßte das System auch laufen - oder? Wie ist die Rechtslage in Österreich, Kroatien und Italien wenn man mit so eine Dashcam, wenn einen die "Rennleitung" aufhält?
Ich besitze die iTracker GS6000-A2, ein Vorgängermodell, und es ist kein Problem.
Versteh ich nicht, denn die Dashcam hat doch nichts mit Windows oder Apple zu tun. Es müssen halt die Video-Clips auf den Rechner kopiert und dort gelöscht bzw. mit entsprechenden Programmen bearbeitet werden. Das Urteil scheint mir nicht schlüssig. Wenn ich als Privatperson mit der Dashcam die Aufnahmen nur für private Zwecke nutzen darf, warum dürfen dann Firmen, die ihre Gebäude und Betriebe mit Kameras überwachen lassen, diese Aufnahmen zur Verbrechensbekämpfung- oder aufklärung nutzen? Staatliche Behörden erlauben sich dieses Recht ebenfalls. Wo sind hier die Persönlichkeitsrechte? Gleiches Recht für alle, entweder oder! Etwas anderes ist es, wenn ich die Dashcamaufnahmen paparazziähnlich nutze, um jemanden persönlich zu diffamieren. Das geht natürlich nicht, aber ich denke, dass war hier auch nicht das Thema.
Lies doch nochmal GENAU :) Das mit dem Fall eines Autofahrers befasste Verwaltungsgericht im fränkischen Ansbach erklärte am Dienstag den Einsatz der Kameras unter bestimmten Bedingungen für unzulässig. So dürften damit keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später ins Internet zu stellen, auf YouTube und Facebook hochzuladen oder Dritten - etwa der Polizei - zu übermitteln. Kläger hatte 22 Autofahrer wegen Verkehrsdelikten angezeigt --> Link Der Unterschied ist, dass du als Firma nur dein eigenes Betriebsgelände filmen darfst. Bei der Dashcam filmst du aber den Straßenverkehr und damit den öffentlichen Raum. ...ausserdem muss ein hinweis a la "dieser bereich wird videoüberwacht" angebracht sein. witzig... bei uns im parkhaus musste die auflösung aus datenschutzrechtlichen gründen so "runtergeschraubt" werden, dass z.b. kennzeichen oder gesichter nicht mehr erkennbar waren. der sinn, beweissicherung/täterfotos, ist damit nicht mehr erreichbar! die sind hier nur noch, damit man, oder besser frau ;), sich besser fühlen. nen sinn hat es nicht mehr! Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde Berufung zugelassen. Steht im Spiegel, man darf gespannt sein. Denn eine klare Regelung gibt die Gesetzeslage offensichtlich nicht her. Und die Richter scheinen sich ihrer Sache selbst nicht so ganz sicher zu sein, sonst hätten sie keine Berufung zugelassen. Ich bin überzeugt davon, dass auch ein höheres Gericht gegen das rein private Filmen in Verbindung mit Dashcams keine Einwände haben wird.
so "rein" werden das halt die wenigsten handhaben (darunter wird jeder etwas anderes verstehen, "ich mach das rein nur zu meinem Schutz gegen falsche Anschuldigungen des Unfallgegners"). Wenn die Berufung zugelassen wird, heißt das ja nicht, dass sich die Richter "ihrer Sache selbst nicht so ganz sicher sind". Sinn und Zweck ist es, wegen der grundsätzlichen Bedeutung eine obergerichtliche Entscheidung herbeizuführen, um eine einheitliche Rechtsprechung zu erreichen.
Ja, aber nach dem VG Ansbach endet diese private Nutzung dort, wo die Aufzeichnung öffentlich gemacht wird. Diese Öffentlichmachung besteht bereits in der Weitergabe der Aufzeichnung an Dritte, also z.B. die Polizei. Damit wird letztendlich die Aufzeichnung auch als Beweismittel ( z.B. zur Klärung eines Unfallgeschehens ) in der Regel ausscheiden. Ob dies bei schweren Unfällen anders aussehen könnte, insbesondere ob hier eine Zulassung als Beweismittel über einen richterliche Beschluss herbeigeführt werden könnte, ist eine interessante aber derzeit völlig ungeklärte Frage
Bei Unfällen mit Personenschaden bewege ich mich automatisch im Strafrecht (z.B. fahrlässige Körperverletzung). Ich würde es schon merkwürdig finden, wenn die angegebenen Datenschutzgründe auch dann noch das höhere Rechtsgut wären. Aber wirklich überraschen würde mich mittlerweile auch so eine Entscheidung nicht mehr. :/ Wo ordnet man dann alle anderen "echten" Überwachungskameras ein? Aktuelles Beispiel die Aufzeichnung der U-Bahn cam beim versuchtem Taschenraub. Sehr öffentlich im TV mit Fahndungshinweis publiziert .... Servus Der Unterschied zwischen U- Bahn- Kamera und dashcam (vereinfacht): Bei der U- Bahnkamera und anderen legalen Überwachungen wird darauf hingewiesen: "Dieser Bereich wird videoüberwacht". Damit hat jede, der dies nicht möchte (zumindest theoretisch rechtlich ) die Möglichkeit, diesen Bereich zu meiden. Betritt er diesen Bereich dennoch, so stimmt er konkludent der Aufzeichnung und damit dem Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht zu. Bei der dashcam kann weder ein solches Schild am Auto angebracht werden, noch könnte selbst bei einem derartigen Schild, derjenige, der nicht mit der Überwachung einverstanden ist, dieser entkommen, da er z.B. nicht einfach in den Straßengraben hüpfen und "abtauchen" könnte. es ist doch einfach zum kot... soll man es doch erlauben, und als beweismittel zulassen im schadensfall. weil datenschutzverletzend ist es ja nunmal eben erst, bei veröffentlichung. warum dann nicht einfach demjenigen, der es online gestellt hat einen reinwürgen. ich habe meine cam im wagen, und da bleibt sie auch! und desweiteren lasse ich sie auch weiterlaufen. in der hoffnung, das wenn ein unfall passieren sollte, wo die rechtslage unklar sein sollte, das video doch zugelassen wird. und wenn es nicht offiziell zugelassen ist, zumindest in die richtige richtung beeinflusst. und was mich dann auch noch interessieren würde.. was wird denn zb gemacht, wenn ein niederländer in deutschland mit ner dashcam einen unfall hat? in den niederladen ist es ja erlaubt... oder schonmal jemand was davon gehört, das jemand in österreicht strafe wegen der dashcam zahlen musste? weil da sind die ja verboten... oder was ist, wenn ich nen unfall habe, das aufgezeichnete material versuche als beweismittel einzubringen? besteht die möglichkeit dann gleich ne klage an den hals zu bekommen, wegen datenmissbrauch? Hallo! Alle vorherigen Beiträge kann man noch toppen! zB: Ein Mord würde vor einem Womo mit eingeschaltener Dashcam passieren. Der Hergang und der Täter sind sehr gut erkenntlich, darf man die Speicherkarte der Polizei aushändigen? Oder muß man zuerst den Täter um Erlaubnis fragen ? Wird man , falls man die Speicherkarte wegen der Datenschutzbestimmungen nicht aushändigt, in Beugehaft genommen ?? Nicht nur bei uns in Ö sondern auch in D (EU) müsste man die Bestimmungen ändern, aber schnellstens ! Sonst passiert wirklich solcher Unfug. Ich stelle meine Dashcam auf Reisen auf fotografieren um, habe eine Fernbedienung, und mache nur Bilder. :evil: :evil: schöne Urlaubsgrüsse und immer schön auf die Geschwindigkeit achten !!! Sonst kann man, wie in der Schweiz, den letzten Rest der Reise zu Fuß bewältigen. joschr das ist ein interessanter aspeckt... wie ist die rechtslage, wenn man fotos macht? meine kann glaub ich automatisch alle 0,5sek ein foto machen. würd ja theoretisch auch reichen, um zu beweisen, das man an einem unfall nicht schuld ist.... Wenn Du alle 0,5 sec ein Foto machst, könnte man das wohl mit der Videofunktion vergleichen und darin ebenfalls eine Rechtswidrigkeit der Handlung sehen, da Du faktisch und rechtlich nur die Videofunktion nur umgehst, tatsächlich jedoch auch eine Daueraufzeichnung des Geschehens um Dich herum vornimmst. Die iTracker GS6000-A7 GPS Auto Kamera Dashcam läuft immer. Am Stecker ist ein USB Anschluss für das Iphone integriert. Bei Fahrtantritt Stecker rein - bei Fahrtende Stecke raus. Im Zigarettenanzünder steckt ein Doppelstecker für das Garmin. Garmin gibt ein Signal für zu hohe Geschwindigkeit und meldet Blitzer , die auch das Iphone meldet. Die Dashcam liefert ständig 5 min HD Film Seqenzen. Eine Sequenz , bei Gelb über eine Ampel und geblitzt , habe ich bisher gespeichert. Es kam aber wahrscheinlich die Anzeige nur für das nachfolgende Fahrzeug. Es wird in den Aufnahmen neben den GPS Daten auch die Geschwindigkeit gespeichert. Bisher vor mir ein fast Unfall bei einem Überholvorgang. Fazit : mit der aktiven Dashcam fahre ich noch entspannter mit dem Gobebus von Dethleffs. Sucht mal unter - Social Media Recht Blog-/- Das Dashcam Urteil aus Ansbach : Was steckt dahinter ?- Wenn ihr das mit einiger Konzentration lest, erübrigt sich so manche Meinungsäußerung . So ganz einfach ist das mit dem Urteil nicht , schon garnicht ist nach dem Urteil vom Beklagten nicht zu beweisen gewesen , dass die Dashcam nur für private Zwecke eingeschaltet war . Das Urteil ist auch deshalb nur so ausgegangen , weil der Kameratyp und seine Verwendung nicht so einfach zu klären waren. Wenn das Landesamt mit eindeutiger Beweislage in Berufung geht , wird es vermutlich anders ausgehen. Giovanni. |
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