Krabbe65 hat geschrieben:Hab ich dass jetzt richtig gelesen: du willst während der Fahrt
Kopfhörer tragen? :eek: Das ist aber sowas von verboten! Kein höhren von Nebengeräuschen wie Hupen oder Martinshorn. Selbst auf dem Fahrrad darfst du keine Kopfhörer tragen!
Also überdenke noch mal dein handeln :wink:
:nein:
Nicht ganz richtig. Nach STVO bist du nur verpflichtet dein Gehör so zu erhalten, das du Gefahren im Straßenverkehr uneingeschränkt wahrnimmst. Freisprechohrhörer sind auch erlaubt und die Mucke des Autoradios läßt sich in einem AMG63 so hochpegeln, daß die Feuerwehr sich schämen müsste.
Das sind die Kuriositäten unserer Zeit. Händy verboten, Funkgerät erlaubt.
;D Und Gehörlose erhalten problemlos auch eine Fahrerlaubnis. :mrgreen:
Gut. Lasst uns weiter Kopfhörer suchen. Er wird verantwortungsvoll damit umgehen, sonst kassieren wir Mod's den ein. :)