Ich hoffe, dass mein Beitrag hier richtig untergebracht ist.
Vorgang: Ende März erhielt ich vom zuständigen Zollamt ( neuerdings zuständig für Steuerbescheide für Kfz.-Steuer in NRW ) den Steuerbescheid für mein WOMO mit Saisonkennzeichen für die Zeit von Mai bis Oktober.
Grundlagen der Berechnung: Sonderfahrzeug; EZ 29.06.1982; zul. Gesamtgewicht 2.790 kg,
Emmisionsschlüssel 0000 übrige Fahrzeuge ( Benziner )
Für die Zeit vom 01.05.2014 bis 31.10.2014 ( 184 Tage ) werden 80,00 € fällig !
das bedeutet für das Gesamtgewicht meines WOMO 12,02 € je angef. 200 kg Ges.-gewicht nach § 9 Abs 1 Nr. 4 KraftStG.
Bisher habe ich, seit der damaligen Änderung der Besteuerung für WOMO aus dem Jahre 2007, 221,00 €
für den gleichen Zeitraum bezahlt.
Das Schreiben datiert vom 26.03.2014, also kein Aprilscherz. Diesen Steuerbescheid nehme ich dankend an.
vom linken Niederrhein
Manfred
PS: sollte es eine erneute Änderung in der Besteuerung von Wohnmobilen gegeben haben :?:

