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Kfz - Steuerbescheid für Wohnmobil


mk9 am 17 Apr 2014 14:38:41

Ich hoffe, dass mein Beitrag hier richtig untergebracht ist.

Vorgang: Ende März erhielt ich vom zuständigen Zollamt ( neuerdings zuständig für Steuerbescheide für Kfz.-Steuer in NRW ) den Steuerbescheid für mein WOMO mit Saisonkennzeichen für die Zeit von Mai bis Oktober.

Grundlagen der Berechnung: Sonderfahrzeug; EZ 29.06.1982; zul. Gesamtgewicht 2.790 kg,
Emmisionsschlüssel 0000 übrige Fahrzeuge ( Benziner )

Für die Zeit vom 01.05.2014 bis 31.10.2014 ( 184 Tage ) werden 80,00 € fällig !
das bedeutet für das Gesamtgewicht meines WOMO 12,02 € je angef. 200 kg Ges.-gewicht nach § 9 Abs 1 Nr. 4 KraftStG.

Bisher habe ich, seit der damaligen Änderung der Besteuerung für WOMO aus dem Jahre 2007, 221,00 €
für den gleichen Zeitraum bezahlt.

Das Schreiben datiert vom 26.03.2014, also kein Aprilscherz. Diesen Steuerbescheid nehme ich dankend an.

vom linken Niederrhein
Manfred


PS: sollte es eine erneute Änderung in der Besteuerung von Wohnmobilen gegeben haben :?:

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Jagstcamp-Widdern am 17 Apr 2014 14:45:31

also ich würde keinen widerspruch schreiben.... :mrgreen:

lechim am 17 Apr 2014 15:00:27

Ist die künftige Strassenmaut schon abgezogen? :vogel: :vogel:

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mk9 am 17 Apr 2014 15:11:03

Ich nehme den Bescheid so an, wie er erstellt wurde. Vieleicht ist mein WOMO als historisches und kulturwürdiges Gut eingestuft worden ( EZ in Juni 1982 :D

Mal sehen was noch nachkommt ?

Manfred

schnatterente am 17 Apr 2014 15:55:06

Schau doch mal genau auf dein Kennzeichen, vielleicht hat die Behörde über Nacht ein H dazugeklebt :-D

viking92 am 17 Apr 2014 19:55:28

Ich würd es bezahlen und nicht weiter drüber nachdenken :wink:

mk9 am 17 Apr 2014 19:59:10

kleine Berichtigung: ich hatte irrtümlich in meinem 1. Bericht Nr. 4 angegeben.

Richtig lautet die Berechnungsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG

Im Internet habe ich mir diesen Paragraphen angeschaut. Tatsächlich ist unter Nr. 3 ist die Berechnungsgrundlage
vermerkt.

Es wäre also doch alles in Ordnung.

Schönen Abend wünscht Euch
mk9

Gast am 17 Apr 2014 20:08:17

... also , nicht als "Wohnmobil" , sondern als "sonstige Fahrzeuge" eingestuft.

Da kann man nur sagen : "Schwein gehabt" !

,
Garlic :ja:

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