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Mit schwerem Anhänger durch Deutschland


halbkette am 12 Mai 2014 07:05:31

Servus

Da wir in 2 Wochen von Ö aus Rtg. Frankreich aufbrechen habe ich eine Frage.
Wir fahren mit 3,5to Kawa und schwerem Anhänger (GG ca. 1600kg) und möchten daher wissen:

  • Wie schnell darf ich als Österreicher fahren
  • Wann gilt mit diesem Gespann ein Fahrverbot
  • Was gibt es sonst noch zu beachten ? ( Maut ? )

Beides bitte für Deutschland und Frankreich

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Ostwestfale am 12 Mai 2014 07:11:59

60 km/h auf Landstraßen,
80 Km/h auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen (Alles wo blaue Schilder sind, Leitplanke in der
Mitte.)
Kein Sonntagsfahrverbot ( Ich gehe von einem Wohnmobil mit Autoanhänger o.ä. für
Private Zwecke, also kein gewerblicher Güterverkehr) aus.

Bon Voyage

Ostwestfale am 12 Mai 2014 07:16:41

Achse, gilt für Deutschland....
Und wenn die Zeit und Muße investierst könntest du wahrscheinlich eine hunderter Zulassung (also max. 100 km/h auf "blauen" Straßen) erlangen.

Kostet aber Zeit und Geld so fast 100 Euro und nen halben Tag auf Deutschlands Ämtern.
Dann bekommst du ein 100er Schild mit Stempel und kannst dich dem Rausch der Geschwindigkeit hingeben.


Bon Voyage

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lechim am 12 Mai 2014 07:18:36

Hallo Ostwestfale,
60 km/h auf Landstraßen gilt doch erst für Fahrzeuge über 7, 5 t ?

lechim

halbkette am 12 Mai 2014 07:19:23

Servus

Stimmt , ist kein gewerblicher Güterverkehr und der Kawa ist ein Wohnmobil.
100km/h Zulassung macht diesen Urlaub keinen Sinn da der Anhänger gemietet ist.

Danke dir

Ostwestfale am 12 Mai 2014 07:29:31

Jetzt muss ich nachschauen.
Ich ging immer von 60 auf Landstraßen mit Anhänger aus - woran sich aber keiner hält....

In der Mitte liegt die Wahrheit...
Bis 3,5 to. zulässiges Gesamtgewicht darfst du 80 auf der Landstraße fahren.
Und die 3,5 Tonnen gelten fürs Zugfahrzeug.

Deswegen und wegen anderen Gründen ließen sich einige Kollegen die Verbesserung des Wohnmobils
von 3,5 auf 3,6 Tonnen im Fälle des Anhängerbetriebes wieder austragen. Das ist zwar schön, aber doch in einigen Fällen äußerst nachteilig.

Bon Voyage - mit einem Hänger mit 100er Zulassung.

halbkette am 12 Mai 2014 08:14:47

Servus

Also gilt für mein Gespann als nicht 100km/h Anhänger somit 80km/h Ausserorts als Maximum , richtig ?

Ganzalleinunterhalter am 12 Mai 2014 08:27:53

Und in Frankreich die selben Bedingungen wie PKW ohne Hänger

bernierapido am 12 Mai 2014 08:50:35

Und in Frankreich die selben Bedingungen wie PKW ohne Hänger

Das stimmt seit ein paar Jahren nicht mehr. Da wurde in einem Gesetzestext eine Ausnahme gestrichen und daher gilt für Gespanne, deren zulässiges Gesamtzuggewicht 3,5t überschreitet (selbst wenn es tatsächlich nicht überschritten ist):
90 auf Autobahnen und Schnellstraßen, deren Richtungsfahrbahnen durch Mittelleitplanken getretnnt sind,
80 auf anderen Straßen außerorts.Schon 3 km drüber kostet außerorts 45€ und innerorts 90€, aber nur wenn du angehalten wirst. Nachschicken bei den automatischen Kameras tun die Franzosen noch nicht, jedenfalls nicht in diesem Bereich der Überschreitung.
Hatte letzten Monat auf der Rückfahrt auf Frankreichs Landstraßen eine Serie, 3 Mal automatisch geblitzt mit max. 5kmh zu schnell, davor in 10 Jahren nur zwei mal.

halbkette am 12 Mai 2014 09:21:17

Danke euch für die Infos .... dann werden wir uns an die Geschwindigkeiten halten.

Soll ja auch ein schöner Urlaub werden :D

dieter2 am 12 Mai 2014 10:07:50

halbkette hat geschrieben:Servus

Stimmt , ist kein gewerblicher Güterverkehr und der Kawa ist ein Wohnmobil.

Danke dir


Entscheidend ist was in den Papieren steht.

Wenn als LKW zugelassen Sontagsfahrverbot mit Hänger.

Dieter

giorgiobastanz am 15 Mai 2014 17:43:29

Hi, Dieter , auch was mit noch so viel Überzeugung vorgetragen wird stimmt nicht immer .

Der Erlass III B 2-22-30/3.0 vom 13. Februa
r 2008 des Ministeriums für Bauen und
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen erweitert die Ausnahmen vom Sonn- und
Feiertagsfahrverbot.
Unbeschadet der gesetzlichen Regelung
in § 30 Abs. 3 StVO gilt gemäß der
Verkehrsministerkonferenz vom 09./10.10.2007
in Merseburg folgende Regelung:
1. Das Sonntagsfahrverbot gilt ferner nicht für:
1.1.
Zugmaschinen, die ausschließlich dazu
dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
1.2. Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mi
t Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht
mehr als das 0,4fache
der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
1.3. Fahrzeuge, bei denen di
e beförderten Gegenstände zum In
ventar gehören, wie z.B.
Ausstellungs-, Film- und Fern
sehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge
(Schaustellerfahrzeuge auch mit Anhänger),
1.4. selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
1.5. Einsatzfahrten von Bergungs-,
Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
<<<< 1.6. Wohnwagenanhänger und Anhänger, di
e zu Sport- und Freizeitzwecken hinter
Lastkraftwagen mit einer zulässi
gen Gesamtmasse bis zu
3,5 to geführt werde.>>>>>>

Noch Fragen ?
Ciao. Giovanni.

katja-jiscon am 15 Mai 2014 17:52:15

Hallo,

beachte auch die Verkehrsschilder "Überholverbot für KFZ mit Anhänger",
es gibt bei uns Autobahnen da wartet die Polizei nur auf jemanden der dort
überholt um ihn dann am nächsten Parplatz zur "Kasse" zu Bitten.

Gute Fahrt

Kai

dieter2 am 15 Mai 2014 19:04:44

giorgiobastanz hat geschrieben:Hi, Dieter ,
Noch Fragen ?
Ciao. Giovanni.


Nein, hast mich überzeugt :)

dieter2 am 15 Mai 2014 19:10:15

Jetzt müßte man nur wissen was auf den Hänger geladen ist.

Habe vor nicht langer Zeit im TV gesehen wo ein Kastenwagen mit Autotransporthänger, mit PKW drauf, am Sontag auf der BAB stillgelegt worden ist.

Dieter

halbkette am 15 Mai 2014 21:34:28

Servus

Wenn der Kastenwagen als LKW typisiert, der PKW ein Fremdkauf und das ganze ein gewerblicher Transport war ....... dann wirds bestimmt zum stehen bleiben und Natur geniessen :roll:

Ich dagegen fahre privat mit Kawa als Wohnmobil typisiert meinen Jeep am Hänger spazieren, sollte doch klappen.... hoffentlich

giorgiobastanz am 16 Mai 2014 17:49:14

Dieter , du hast nicht richtig gelesen es ist doch genau festgelegtwelche Anhänger das sein dürfen die hinter als LKW zugelassene Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht gefahren werden dürfen :
<1.6. Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter
Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu3,5 to geführt werden.>>>>>>
Ein Anhänger mit einem Pkw darauf der gewerblich genutzt wird scheidet dann wohl aus .Oder ?
Giovanni.

giorgiobastanz am 16 Mai 2014 17:56:25

halbkette , kannst du das noch mal erklären ?
Wenn der Kastenwagen unter 3,5 t zul. Gesamtgewicht liegt , kommst du dann mit einem Jeep darauf nicht über jede Anhängelast und über die Zuggesamtmasse hinaus ?
Und der Kastenwagen ist als Wohnmobil ausgebaut und mindestens als Sonderfahrzeug zugelassen ?
Ich weiss nicht wie die Zulassungskriterien in Österr. sind .
Sollte das nicht der Fall sein und noch ein Anhänger mit einem Jeep darauf dahinter gefahren werden kriegst du Probleme .
Giovanni.

halbkette am 16 Mai 2014 18:21:35

Servus

Der Kawa ist als Wohnmobil Sonderausbau typisiert und hat 3500kg HzGG und 2000kg. Anhängelast.
Der Trailer hat 550kg und der Jeep ca. 1050kg. Führerschein stellt kein Problem dar da ich LKW Fahrer bin.

giorgiobastanz am 17 Mai 2014 18:01:28

Na, denn , GUTE FAHRT .
Giovanni.

lui345 am 19 Jun 2014 12:53:34

lechim hat geschrieben:Hallo Ostwestfale,
60 km/h auf Landstraßen gilt doch erst für Fahrzeuge über 7, 5 t ?

lechim


(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h
außerhalb geschlossener Ortschaften

a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h

halbkette am 20 Jun 2014 22:24:51

Servus

Wollte mich nach dem Urlaub mal melden .... alles ging klar , danke für die Hinweise.

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