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Warntafeln EU


Briegel am 21 Jun 2014 12:26:15

Moin moin,

es gibt ja die netten und Ausführlichen Beschreibungen wann, wo und wie man eine Warntafel anzubringen hat (z.b. auf der ADAC Seite). Leider bezieht sich dies immer nur auf Lasten die über das Fahrzeugheck hinausgehen.

Für mich bedeutet dies nun, das ich bei einem unverändertem Aufbau (egal ob WOMO oder WOWA) keine Warntafel benötige. Jedoch habe ich letztes Jahr mehrere WOMO's und WOWA's in Italien gesehen die keine Träger oder ähnliches am Heck hatten und trotzdem eine Warntafel installiert hatten.

Ich bin jetzt leicht verwirrt und unsicher ob ich nun eine Warntafel benötige, oder nicht.

Ist immerhin mein erster Urlaub im Mobilen Wohnzimmer (bisher immer mit Motorrad / Cabrio und Zelt unterwegs gewesen) und möchte nur ungerne gleich hinter der Grenze nach Italien meine Urlaubskasse an die freundlichen Carabinieri aushändigen ;-)

Sollte doch eine Warntafel nötig sein, muss ich diese dann außen befestigen (durch schräges Heck echt problematisch), oder kann ich sie innen am Heckfenster befestigen?

Hoffe auf Fachkundige Hilfe / Info
Briegel

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brawo1 am 21 Jun 2014 12:32:28

Briegel hat geschrieben:Für mich bedeutet dies nun, das ich bei einem unverändertem Aufbau (egal ob WOMO oder WOWA) keine Warntafel benötige. Jedoch habe ich letztes Jahr mehrere WOMO's und WOWA's in Italien gesehen die keine Träger oder ähnliches am Heck hatten und trotzdem eine Warntafel installiert hatten.

Hallo Briegel,

die Warntafel brauchst du nur, wenn du einen Fahrradträger an deiner Rückwand montiert hast oder Gegenstände über die Fahrzeuglänge hinausragen.

Gast am 21 Jun 2014 13:05:02

Briegel hat geschrieben: Jedoch habe ich letztes Jahr mehrere WOMO's und WOWA's in Italien gesehen die keine Träger oder ähnliches am Heck hatten und trotzdem eine Warntafel installiert hatten.
Ich nehme an das waren > 3,5 t Wohnmobile die am Strassenrand geparkt haben.

Auch bei uns in Deutschland muss man mittels Beleuchtung oder Warntafel innerorts am Straßenrand absichern. StVO §17

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tobi02 am 22 Jun 2014 22:09:28

Gilt für alles unter 3,5t

Italien:
Warntafel nach italienischer Irgendwas-Norm (Die Papptafeln sind eigendlich nicht zugelassen auch wenn es wohl nie einer bemängeln wird). Das Schild 50x50 aus Alu und eingelassenen Ösen hat dann angebracht zu werden wenn irgend etwas auch nur 1cm über die Rücklichter hinausragt. Beim Rollerträger brauchte man es eigentlich nicht. Schaden tut es aber nicht. Bei mir fährt die Warntafel immer hinten am Hänger mit. Da ist sie auch überflüssig aber ich will das sperrige, dreckige Ding nicht im Auto haben. Wenn ich abhänge brauche ich es eh. Achtung! Das spanische Schild ist nicht in Italien zu
Frankreich:
macht auch irgendwas komisches. Aber da braucht man erst was machen wenn der Kram mehr als 1m nach hinten rausragt. Dann aber mit extra Licht und Brimborium. Ich glaube max. Überhang nach hinten sind 3m :eek: und nach vorne ists ganz verboten.
Spanien:
will wieder Warntafeln sehen. Und zwar nach spanischer Irgendwas-Norm.(Hier ist die italienische Tafel nicht zugelassen :D ) Ebenfalls wenn es über die Rücklichter hinausgeht. Und sogar zwei als V angeordnet wenn die Ladung genau so breit ist wie das Fahrzeug. Wichtig ist das der Überhang nur 10% von der EINGETRAGENEN Fahrzeuglänge betragen darf. Bei unteilbarer Ladung 15%. Rollerbühnen mit EG-Genehmigung müssten eigentlich aussen vor sein. Das Schild schadet aber nix. Ich werde mir für nächste Woche die Bühne einfach eintragen lassen(Einen Termin und das Go vom TÜV-Onkel habe ich schon). Da steht dann sinngemäss drin. "Bei angebauter Bühne neue Fahrzeuglänge bla bla bla". Dann braucht ich in jedem Fall gar nichts sofern ich nicht auch noch was über den Leuchtenträger hab hängen lassen.
Ob das alles irgendwann mal wer kontrolliert? Die Schilder (zumindest in Italien schon ab und an) Die anderen Länder kann ich noch nicht einschätzen. Ansonsten ist das aber alles nicht weltbewegend. Kostet halt Geld und Nerven. Also - am besten keine Angriffsfläche bieten... :wink:

Was die anderen Länder so machen weiss ich nicht. Aber ich bin mir sehr sicher das es in etwa so viele verschiedene Regelungen wie Mitgliedsländer in der EU gibt. :twisted:

Briegel am 23 Jun 2014 14:45:30

Dann erst mal besten Dank für die Infos.

Da ich keinen Träger am Heck habe und auch nicht plane mir etwas derartiges zu besorgen, kann ich wohl mit ruhigem Gewissen auf die Tafeln verzichten.

Bleibt nur die rein akademische Frage, wie reagiert der nette Ordnungshüter auf eine Tafel im Heckfenster bei abgestelltem Fahrzeug? Reicht es ihm, oder muss die wirklich außen, auf höhe der Rückleuchten angebracht werden?

mfg
Briegel

fangixx am 23 Jun 2014 16:33:24

Briegel hat geschrieben:Bleibt nur die rein akademische Frage, wie reagiert der nette Ordnungshüter auf eine Tafel im Heckfenster bei abgestelltem Fahrzeug? Reicht es ihm, oder muss die wirklich außen, auf höhe der Rückleuchten angebracht werden?


Hallo,

habe die Tafeln nicht und bislang gab es auch keine Probleme oder Tickets. Lt. Bußgeldkatalog sind das nach meinem Verständnis max. 35 EUR (bei Unfall) in Deutschland.

, M

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