Moin,
wer kennt sich mit dem Thema aus? Ich habe da mal einwenig durch das Netz gelesen.
Ladaung darf über die max. Länge des Fahrzeugs (nach eingetragener Länge im Fahrzeugschein) nur 10% und sofern die Ladung unteilbar ist 15% überstehen (bei PKW). Ob das auch für WOMOs bis 3,5t gilt weiss nur der liebe Gott und ein spanischer Verkehrspolizist. Was untrennbar bedeutet ist auch alles andere als klar.
Das würde bei meinem (ganz knapp 6m) 60cm Überhang bzw. 90cm im zweiten Fall bedeuten. Beim ersten Fall ist eine Rollerbühne praktisch nicht zu montieren. Mit der zweiten Variate kommt man wohl gerade so hin. Es steht noch ein Fahrrad davor und der Lenker schaut ja auch noch ein wenig raus.
Was ist da Tango? Und juckt das irgendwen. Ich kenne das nur aus Italien und da ist wirklich nur wichtig das eine Warntafel dran ist - wenigstens irgendeine. ;D
Womit wir beim nächsten Thema wären. Es heisst "...geht der Ladungsüberhang über die gesamte Breite des Fahrzeugs sind zwei Warnschilder zu verwenden. Je eines Rechts und Links so das sie einen Pfeil nach innen bilden...
Die Rollerbühne ist ein paar cm kleiner auf jeder Seite. OK. Wo da genau die Toleranzen sind weiss ich nicht. Braucht man echt zwei?
Da ja sicherlich schon dutzende hier aus dem Forum mit so einem Ding in Spanien gewesen sind kann mir sicherlich einer Auskunft dazu geben. Danke.
Ich bin kein Korinthenkacker aber ich veruche, gerade im Ausland, der Rennleitung immer möglichst wenig Angriffsfläche zu geben. Wenn sie unbedingt wollen finden sie eh was. Ob In D oder wo anders. Das kann man nicht verhindern. Aber man muss es nicht provozieren!
PS:
Die Rollerbühne ist von Sawiko und hat selbstverständlich eine Gültige ABE und ist vorschriftsmässig montiert... Achslasten etc. sind auch alle OK...

