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Rollerbühnen in Spanien


tobi02 am 31 Mai 2014 13:12:58

Moin,

wer kennt sich mit dem Thema aus? Ich habe da mal einwenig durch das Netz gelesen.

Ladaung darf über die max. Länge des Fahrzeugs (nach eingetragener Länge im Fahrzeugschein) nur 10% und sofern die Ladung unteilbar ist 15% überstehen (bei PKW). Ob das auch für WOMOs bis 3,5t gilt weiss nur der liebe Gott und ein spanischer Verkehrspolizist. Was untrennbar bedeutet ist auch alles andere als klar.
Das würde bei meinem (ganz knapp 6m) 60cm Überhang bzw. 90cm im zweiten Fall bedeuten. Beim ersten Fall ist eine Rollerbühne praktisch nicht zu montieren. Mit der zweiten Variate kommt man wohl gerade so hin. Es steht noch ein Fahrrad davor und der Lenker schaut ja auch noch ein wenig raus.
Was ist da Tango? Und juckt das irgendwen. Ich kenne das nur aus Italien und da ist wirklich nur wichtig das eine Warntafel dran ist - wenigstens irgendeine. ;D

Womit wir beim nächsten Thema wären. Es heisst "...geht der Ladungsüberhang über die gesamte Breite des Fahrzeugs sind zwei Warnschilder zu verwenden. Je eines Rechts und Links so das sie einen Pfeil nach innen bilden...
Die Rollerbühne ist ein paar cm kleiner auf jeder Seite. OK. Wo da genau die Toleranzen sind weiss ich nicht. Braucht man echt zwei?

Da ja sicherlich schon dutzende hier aus dem Forum mit so einem Ding in Spanien gewesen sind kann mir sicherlich einer Auskunft dazu geben. Danke.
Ich bin kein Korinthenkacker aber ich veruche, gerade im Ausland, der Rennleitung immer möglichst wenig Angriffsfläche zu geben. Wenn sie unbedingt wollen finden sie eh was. Ob In D oder wo anders. Das kann man nicht verhindern. Aber man muss es nicht provozieren!
PS:
Die Rollerbühne ist von Sawiko und hat selbstverständlich eine Gültige ABE und ist vorschriftsmässig montiert... Achslasten etc. sind auch alle OK...

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brawo1 am 31 Mai 2014 13:57:16

tobi02 hat geschrieben:Die Rollerbühne ist von Sawiko und hat selbstverständlich eine Gültige ABE und ist vorschriftsmässig montiert... Achslasten etc. sind auch alle OK...


Fahre seit 12 Jahren mit einer Rollerbühne von Sawiko, auf der anfangs der Roller und nun zwei Fahrräder drauf sind, u.a. auch in Italien und Spanien ohne Warntafel damit herum und hatte noch nie Probleme.

rolf51 am 31 Mai 2014 16:17:22

Fahre seit 12 Jahren mit einer Rollerbühne von Sawiko, auf der anfangs der Roller und nun zwei Fahrräder drauf sind, u.a. auch in Italien und Spanien ohne Warntafel damit herum und hatte noch nie Probleme.[/quote][/quote]

Hallo,
warum sollte man sich an die Vorschriften halten, ist doch nur für die Einheimischen vorgeschrieben.

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brawo1 am 31 Mai 2014 17:01:37

rolf51 hat geschrieben:Hallo,
warum sollte man sich an die Vorschriften halten, ist doch nur für die Einheimischen vorgeschrieben.


Bist du eigentlich schon mal auf den Gedanken gekommen, dass dies rechtlich okay ist, vermutlich nicht, denn sonst hättest du so etwas nicht geschrieben.

Aber ich kann dich beruhigen, ich habe mich sowohl in Italien als auch in Spanien bei Polizeibeamten erkundigt, ob ich mich mit beladener Rollerbühne und ohne Warnschild gesetzeskonform verhalten würde, was mir bestätigt wurde. Das reichte mir und wenn dies nicht so wäre, hätte mich die Polizei laufend belangen können, was allerdings noch nie geschehen ist.

Außerdem kannst du ja mal in diesen Ländern die Augen aufhalten, dann wirst du sehen, dass auch Einheimische ohne Warnschild unterwegs sind.

rolf51 am 31 Mai 2014 17:50:31

Bist du eigentlich schon mal auf den Gedanken gekommen, dass dies rechtlich okay ist, vermutlich nicht, denn sonst hättest du so etwas nicht geschrieben.


Außerdem kannst du ja mal in diesen Ländern die Augen aufhalten, dann wirst du sehen, dass auch Einheimische ohne Warnschild unterwegs sind.[/quote][/quote]

Hallo,
mir ist das bekannt.

In Spanien darf Ladung bis maximal 10 % und - sofern sie unteilbar ist - bis höchstens 15 % der Fahrzeuglänge nach hinten hinausragen. Jede überstehende Ladung muss mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel ( Maße 50 x 50 cm ) gekennzeichnet werden.

Aber wenn dir ein Polizist erklärt hat, dass es nicht notwendig ist, na dann. Melde es dem ADAC damit er seine Infos ändern kann.

Ein Polizist ist für mich nicht Gesetz, auch dieser kann falsch liegen. Wenn die Einheimischen sich nicht an die Vorschriften halten, sollten wir es dann auch so halten?

helijean am 31 Mai 2014 18:54:54

Hallo Tobi,
Deine Rollerbühne hat doch mit Sicherheit einen Leuchtenträger. Demnach auch Begrenzungslichter und somit steht die Ladung doch nicht über die Rücklichter hinaus. :?:
Das Warnschild ist doch nur für Überstehende Ladung z.B. Fahrradträger an der Rückwand montiert.
Die Rollerbühne ist doch fest montiert und gehört somit zum Fahrzeug.
Das ist meine Meinung, denn ich bin öfters in Italien auch schon in Spanien unterwegs und hatte noch nie eine Warntafel am Rollerträger !
Sollte ich doch Falsch liegen bitte nicht gleich mit Steinen nach mir werfen! :cry:

tobi02 am 31 Mai 2014 19:17:01

ät helijean

na ja. Ich habe mir bei der Frage schon was gedacht. In bella Italia lautet die Formulierung sinngemäss "...alles was über die Rückleuchten hinaushängt hat eine Warntafel zu bekomme..."
In Spanien beziehen sie das auf die eingetragene Fahrzeuglänge und geben eine Max-Überhang mit der sich prozentual auf die Fahrzeuglänge bezieht. Frankreich macht übrigens wieder was anderes... :lol: und bei uns braucht man nüscht oder wenn es zu viel wird das Flatterfähnchen.

Was wären wir doch ohne unsere EU? Gurken und Bananen können die Idioten normen aber an einheitlichen Verkehrsregeln scheitern sie seit 30 Jahren! Und um dem Ganzen die Krone aufzusetzen ist die spanische Warntafel nicht in Italen zulässig und umgekehrt (nur für die die es noch nicht wussten...). Auch wenn sie gleich gross sind und die italienische nur einen Balken mehr hat.

Im Grunde genommen geht das schon in die Richtung die Rolf beschrieben hat. Die Bühnen haben ja eine ABE und sind damit auch EU-weit so zugelassen. Von daher müsste sich die Warntafelregelung sowohl in Italien als auch in Spanien auf das Ende der Rollerbühne beziehen. Eine Warntafel ist aber ohne Rollerbühne in beiden Ländern zwingend nötig wenn ich einen Fahrradträger drann habe (ohne Bühne). Selbst wenn er leer ist und auch nur im Zentimeterbereich hinten übersteht.
Dran habe ich die dämliche Tafel eh immer. Die habe ich auch für Spananien inzwischen liegen. Mir ging es in erster Linie um den Hecküberhang der Ladung.

brawo1 am 31 Mai 2014 23:02:18

rolf51 hat geschrieben:Aber wenn dir ein Polizist erklärt hat, dass es nicht notwendig ist, na dann. Melde es dem ADAC damit er seine Infos ändern kann.

Warum sollte ich, ich habe nur auf eine Frage geantwortet und geschildert, wie ich seit Jahren mit meiner Rollerbühne verfahre, wobei ich übrigens nicht der einzige bin, wirst du in Italien und Spanien immer wieder sehen.
rolf51 hat geschrieben:Ein Polizist ist für mich nicht Gesetz, auch dieser kann falsch liegen. Wenn die Einheimischen sich nicht an die Vorschriften halten, sollten wir es dann auch so halten?

Na ja, dann halte dich an das Gesetz, ich tue es auch, an meiner Rollerbühne steht nichts über. Wenn jemand meint, er braucht für seine Rollerbühne eine Warntafel, okay, soll er sie anbringen, habe ich kein Problem mit, bei mir kommt keine dran.

memorie am 10 Jun 2014 13:47:49

ach leute...
wer nen ordnungsgemäßen rollerträger, mit drangebauten leuchtenträger hat, braucht überhaupt keine warntafel..sein fahrzeugende ist da, wo der leuchtenträger aufhört, und das sollte so auch eingetragen sein..das fahrzeug ist dadurch ja auch länger..
bei anbauten ohne leuchtenträger, also fahrradträger und konsorten, ist logisch das fahrzeug kürzer, und alles , was drüber geht, muß mit der tafel gekennzeichnet sein,,
hab mich beim tüv extra befragt, weil ich ne alu-kiste hinten dran hab, aber mit ordnungsgemäßem träger, und leuchtenträger, ich baute mir 2 u-schienen aus alu,und montierte diese anstatt der kiste, um ein moped zu transportieren,, geht alles ganz einfach, nur mußte der text von transportkiste auf " lastenträger " geändert werden.
und schon kann ich vieles als " last " transportieren..auch fahrräder, und eben auch ein moped,,ganz praktisch,,eigenartigerweise ist noch nicht mal
ein gewichtslimit eingetragen ,ich solle nur dafür sorgen, dass ich nichst verliere..
wo ein wille ist, da ist auch ein weg, und meist auch ein gutgesinnter tüv-prüfer..
nur so am rande, mein nummernschild mit tüv-stempel ist am lastenträger montiert, ebenfalls auch die gas-plakette..das sollte eigentlich doch anders sein..aber niemand hat bis jetzt diesbezüglich was beanstandet..
gruß karl

dieter2 am 10 Jun 2014 14:04:16

Bei uns stand unter Fahrzeuglänge <Mit Lastenbühne xxxx cm >

Also mit Lastenträger war das Fahrzeug länger.
Aber das Schild mit den Stempeln gehört am Fahrzeug, nicht an den demontierbaren Träger.
Da gehört das Folgekennzeichen dran.

Dieter

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