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Unsere Politiker haben mal wieder eine neue ( alte ) Idee: Führerscheinentzug soll es künftig nicht mehr nur bei Straftaten geben, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehen, sondern auch bei anderen Straftaten und dann anstelle oder zusätzlich zu Freiheits- und oder Geldstrafen verhängt werden. Nachdem derzeit das Thema Steuerhinterziehung "in" ist, wurde selbiges Delikt als Aufhänger für die mögliche Einführung dieser Sanktion gewählt. Was haltet ihr von dieser Idee ? Sinnvoll oder über das Ziel hinausschießend ? Viele aus Nürnberg, Edgar
Absolut Sinnvoll, aber immer erst nach Verbüßung einer Haftstrafe :lach: :mrgreen: Guude! Kommentar in unserer Tageszeitung: "Auf eine solche Idee kann nur ein Politiker kommen, der gefahren wird" Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. CU Vutschko Mein erster Gedanke: .... endlich mal wieder freie Straßen! ;-) Je nach Fall wie wirksam eine Stafe ist halte ich diese Variante auch für o.k. Finde ich gut. Mit einer Geldstrafe kann man manche Leute nicht erschrecken, die zucken nur einmal kurz mit der Schulter. Dieter Wäre Uli Hoeneß dann mit 6 Monaten Führerscheinentzug davon gekommen???? ;D Ich denke die wirklich Reichen lassen sich bequem fahren....... Ich kenne es aus Dänemark dass dort den Leuten, die ihren Unterhaltsforderungen nicht nachkommen und somit der Staat einspringen muss, denen das Auto stilllegt mit der Begründung: Wer kein Geld hat um für seine Kinder zu sorgen, hat auch kein Geld für ein Auto, Benzin usw. Das finde ich sehr gut und zeigt wohl immer ganz rasant seine Wirkung. Letztlich ist dann doch wieder alles eine Frage - wie viel Kohle habe ich und wie gut sind die Anwälte die ich mir leisten kann. :( Das passt doch nicht zusammen. Hier suchen sie Härte, wo Finanzdelikte eh schon härter bestraft werden als Gewalttaten und den Ladendiebstahl wollen sie in zur Ordnungswiedrigkeit runterstufen damit in Zukunft wir sozialen Buden uns mit den Vögeln rumplagen müssen, da sie bei uns dann ihre Arbeitsstunden ableisten müssen.
"Eigentlich" .. in der Theorie NICHT :!: Strafen werden in Tagessätzen berechnet, die sich aus dem jeweiligen Einkommen des Täters ergeben. Es sollte also für alle "gleich weh tun" - eigentlich :!: Ich finde es unsinnig, das Strafmaß bei non-verkehrsrechtlichen Dingen auch auf FS anzuwenden. Was hat eins mit dem anderen zu tun ? Man kann doch auch nicht dem Straftäter die Wahlberechtigung absprechen, oder seinen Leseausweis der Stadtbücherei entziehen .. :nein: Also ich habe da meine Bedenken, ob das wirklich etwas bringt. Eine Strafandrohung soll einerseits präventiv mögliche Straftäter von der Begehung einer Tat abhalten und, wenn das nicht geklappt hat, eben auch bestrafen. Im Falle der allermeisten heute aktuellen Täter von Steuerhinterziehungen würde das nicht wirklich helfen. Das sind nämlich überwiegend Leute, die vor vielen Jahren, als die Besteuerung der Kapitalerträge vor der Türe stand, beraten wurden, ihr Geld ins Ausland zu bringen. Diese Menschen hatten kein wirkliches Unrechtsbewusstsein. Die sind aber die, die heute das Geld noch im Ausland liegen haben und es nun gerne legalisieren möchten. Dies können sie - unter immer schwieriger werdenden Voraussetzungen - durch die Erstattung einer strafbefreienden Selbstanzeige machen - im Regelfall. Dann werden die Einkünfte nachversteuert und diese Steuern verzinst. So kommt unser Staat doch noch an die Steuern, die Einkünfte werden zukünftig versteuert, die Lrute können wieder ruhig schlafen. Gerade diese Leute können wir mit keinerlei neuen Strafen abschrecken. Der einzige Weg, die Einkünfte der Besteuerung ist - abgesehen von der viel zu aufwändigen Fahndung oder der m.E. Illegalen Beschaffung illegal verschaffter Daten - die Eröffnung einer Möglichkeit, straffrei in Fir Legalität zu gelangen. Um Missvertändnisse zu vermeiden: ich rede hier ausdrücklich von der großen Masse der Steuerhinterzieher und nicht von den Leuten, die heute noch aktiv tätig werden, um sich nach wie vor illegale steuerliche Vorteile auf Kosten der Allgemeinheit zu verschaffen. Hm, bin ich zu weit vom Thema abgekommen? ;) ... sollte auch bei nicht eingehaltenen Wahlversprechen für Politiker gelten .... sollte auch für Steuerverschwender im Amt gelten ... sollte auch ... na ja für ALLE und ALLES gelten >>> unsere Verkehrsprobleme wären resettet --- frei Fahrt für unschuldige Bürger ;-)
das war schon immer so. Es reichte wenn das Auto im Zusammenhang mit einem Straftatbestang stand. Wenn man Mich klaut und die mit dem Auto abtransportiert ist der Zusammenhang schon gegeben und wer sein Geld damit über Grenzen schafft, wohl sowieso! :D Hallo Thomas, in den Fällen, in denen das Fahrzeug als Tatwerkzeug benutzt wird, ist es denkbar. In der Praxis wird es jedoch nur in seltenen Fällen so praktiziert, da der Tatrichter in solchen Fällen immer ( da kein Regelfall iS § 69 Abs 2 Nr.1 bis 4 StGB) die Ungeeignetheit des Täters zum Führer eines Kraftfahrzeuges iS Abs 1 des § 69 ausführlich begründen muss, was revisionssicher nur bei einer Handvoll gravierenden Straftaten gelinge kann ( z.B. bei der Anreise zum Bankraub mit dem Fahrzeug ). Viele aus Nürnberg, Edgar Und??? Wenn einer einen Führerschein hat, aber kein Auto??? Was hilft, sind abschreckende Geldstrafen, und sonst nichts. So wie in Finnland, wo jemand 135 000 € wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zahlen musste. Das Problem liegt meiner Erfahrung darin, dass sich viele Juristen nicht vorstellen können, dass jemand 100 000 € und mehr im Monat verdient. Habe das oft genug in der Praxis erlebt. Ungläubiges Staunen und dann unangemessene niedrige Geldstrafen. CU Vutschko ... dann wird eine uralte Idee der Grünen evtl. wahr : :D :mrgreen: Deutschland wird zu einem Volk der Radfahrer und Fußgänger ! :razz: :lol: Hallo Edgar, wäre es revisionssicher, wenn der Angeklagte mehrfach mit dem Auto zum Finanzamt zwecks Einreichung der Einkommenssteuererklärung angereist wäre? Aber ernsthaft: Ich halte einen Entzug der Fahrerlaubnis für nicht angemessen, da kein Zusammenhang zur Straftat erkennbar ist. Derart zu bestrafen wäre nach meinem Dafürhalten nichts anderes als eine einseitige Betonung des Rachegedankens ohne Berücksichtigung des Aspektes der Resozialisierung. Voraussetzung für eine FE : Der Inhaber muss geistig und körperlich gesund und sittlich reif sein . Schon jetzt wird dem Führerscheininhaber die FE durch das STVA entzogen , wenn er z. B . Bußgelder permanent nicht bezahlt . Die FE bekommt er wieder ohne Prüfung , aber nach einem MPU Test und nach Überprüfung durch das STVA . Das wird nicht einfach . Einige der Beitragschreiber wären schon bei den Fragen des Psychologen beim MPU aufgefallen . Warum soll eigentlich die Allgemeinheit vor solchen Leuten nicht geschützt werden ,die sich nicht an allgemeingültige Normen halten wollen ? Seht euch doch die Seiten an , die vor Klagen triefen . Immer wenn einer vorgeführt wurde , egal wo und wie , gibt es seitenlange Klagen der Foristen . Sobald aber dagegen in irgendeiner Form vorgegangen wird kommen unangemessene Kommentare . Ist jemand dabei der gern Steuern bezahlt ? Wohl nicht , aber damit der Staat , also Ihr, funktionieren kann,muss ein Obolus entrichtet werden . Das krasse Beispiel ist doch Griechenland . Die schimpfen in der Gegend herum , aber fast jeder versucht den Staat zu besch ....... . Ein intaktes Steuersystem ist Heute noch nicht in Sicht . G. Hallo Giorgino, die Frage ist doch nicht, über einer gerne Steuern bezahlt oder für die FE "sittlich reif" ist. Die Frage ist ganz einfach: ist der Entzug der FE angemessen bei einer Straftat, die nicht im Straßenverkehr begangen wurde und keinen Bezug dazu hat. Und wo ist die Grenze: Kein Entzug beim Ladendieb aber Entzug beim Steuersünder ? Kein Entzug beim Schläger, aber Entzug beim Bankräuber ? Viele aus Nürnberg, Edgar Hinterzogene Steuern nachzahlen ( natürlich mit Zinsen ) und dann grundsätzlich Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Über Geldstrafen wird nur gelacht, Führerscheineintzug? dann wird halt solange ein Fahrer eingestellt.
Ich vermute, dass Du an die ganz großen Fälle denkst, die von Zeit zu Zeit durch die Presse gehen. Das ist aber nicht die "Masse" der Steuerstrafverfahren! Nicht nur die "großen" Fälle. Grundsätzlich jeder, der mit voller Absicht Steuern hinterzieht. Die allermeisten müssen für ihr Einkommen arbeiten und zahlen brav ihre Steuern. Diejenigen, die der Meinung sind, man könne ruhig besch.... müssen merken wie weh es tut, wenn sie dann doch mal erwischt werden.
Eine nicht zur Bewehrung ausgesetzte Freiheitsstrafe wäre m. E. in vielen Fällen überhaupt nicht angebracht. Es gäbe aber ein weiteres Problem: wo sollen all diese Menschen ihre Strafen verbüßen? Unsere LVAs haben keinen Platz. Also: zusätzliche LVAs, Vollzugsbeamte, etc. Also würden zusätzliche. Steuereinnahmen gebraucht. Das ist wohl auch der Hintergrund für die Idee des Entzugs der Fahrerlaubnis: der Strafvollzug ist teuer! Allerdings würden hierdurch die Steuereinnahmen zunächst sinken, weil ja die Selbstanzeigen wegfallen ... Weißt Du eigentlich, was für Leute die durchschnittlichen Steuerhinterzieher sind? So, und wenn wir in meinem Beitrag aus "Bewehrung" noch "Bewährung" machen, ist alles gut ;)
Auch mit "Bewehrung" ergibt's durchaus einen Sinn, wenn auch einen geringfügig anderen! :D Stimmt, wenns keine Bewährung gibt, kommen die Täter hinter die Bewehrung ,) Bei Steuerhinterziehung im mehrstelligen Bereich finde ich das eine gute Idee. Bei Steuerbetrug sowieso. Wer hinterzieht Steuern mit System? Die Superreichen. Und wer muss wegen diesen fehlenden Einnahmen mehr bezahlen? Die "Normalos".
Hallo, was meinst Du denn mit "Steuerbetrug"? Da Du ja ausdrücklich etwas anderes als "Steuerhinterziehung" meinst, ist mir das nicht klar. Und dass nur die Reichen hinterziehen - kommt auf die Definition von "reich" an. Ich kann Dir sagen, dass ich schon einige "Steuerhinterzieher" gesehen habe, die nicht in meine Vorstellung von "reich" passen.
Die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug ist eine Schweizer Besonderheit. Siehe hier: --> Link Steuerbetrug ist, wenn jemand Dokumente fälscht, um weniger Steuern zu bezahlen. In der Schweiz sollte sowieso endlich das Bankgeheimnis für Behörden aufgehoben werden. Die Privatsphäre wäre ja noch gewahrt. Profitieren würden 97 % der Bevölkerung. Viele schreien, wenn nur das Wort Bankgeheimnis fällt. Wer wehrt sich? I.d.R die, die was zu verbergen haben. Und die kleinen machen, was die grossen diktieren ohne selbst mal zu überlegen. Ich habe vor vielen Jahren auf der Steuerverwaltung gearbeitet. Das ist einfach meine Meinung. Eine grosse Diskussion darüber mag ich jedoch nicht führen *rausschleich* Danke Thomas, im schweizer Recht kenne ich mich nicht so aus.... Aber ich glaube, ich habe dazu beigetragen, dass wir hier gar nicht mehr über das ursprüngliche Thema sprechen. Daher werde ich mich mal etwas zurückhalten. Ich muss sowieso gleich los, damit ich zum Anpfiff vor dem TV sitze ;)
Kein Problem, Karsten! Vermutlich dachte unser Freund "konkretus", dass der Unterschied zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung in D bzw. der EU vergleichbar wie in der Schweiz geregelt ist. Das ist nicht so. Sorry tztz2000, aber du bist nicht mein Freund! Und KC50 wird selber entscheiden, wer sein Freund ist. Du brauchst also nicht so schnippisch in der Mehrzahl zu schreiben. Die unterschweligen Provokationen bringen doch nichts. Das solltest du als ThemenMod doch wissen. Vielen Dank. KC50: Steuerfragen interessieren mich. Da vergesse ich mich. Es tut mir leid, dass ich mit meiner Antwort für Verwirrung gesorgt habe. Viel Spass beim Fussball gucken :)
Na gut, dann halt nicht. Wohl etwas in den falschen Hals gekriegt, Herr konkretus? Da ist man mal ohne Hintergedanken freundlich und dann ist's auch nicht recht. Nix für ungut, aber schnippisch und provozierend hört sich bei mir etwas anders an. :wink: Jaja, du meinst dann am Schluss immer alles anders. Schon ok. Meine Antwort war auch nicht böse gemeint. Und du brauchst mich in Zukunft nicht zu Siezen :) So, und nun darfst du das letzte Wort haben, wie es sich für einen TzTz gehört.
Darum geht's gar nicht. Ich lasse nur nicht gern ein Missverständnis im Raum stehen. So, jetzt aber Schluss mit OT. :thema:
Bei Steuerstraftaten gilt IMHO diese Regel schon seit dem Mittelalter nicht :lach:
Glaubst Du das wirklich? :) Also ich kann Euch versichern, dass die Mandanten, wenn Sie den netten Brief auf Vollkornpapier erhalten haben, in denen Ihnen die Eröffnung eines Ermittlungs- oder schon Strafverfahrens mitgeteilt wird, oder noch schlimmer, morgens um 7.30 h unangemeldeter Besuch klingelt, relativ schmerzfrei hinsichtlich einer Honorarvereinbarung sind! Das betrifft auch die, die nicht "steinreich" sind. Aber ich glaube noch immer, dass Ihr an die exotischen Fälle denkt, die ab und zu in den Medien auftauchen. Die große Masse der Täter besteht aus "ganz normalen Leuten". |
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