rump
hubstuetzen
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Mietwagen - Problem mit Schaden


lonsome am 23 Jun 2014 18:29:40

Hallo,

vor zwei Wochen habe ich Norwegen am Flughafen Alesund einen Mietwagen erhalten, VW Beatle. Alles problemlos, ebenso die Abgabe: Fahrzeug auf einemd er für AVIS reservierten parkplatz beim Flughafen abgestellt, an den AVIS-Schalter, Schlüssel abgegeben, erklärt, dass getankt ist und kein Schaden war. Das Fahrzeug wurde nicht inspiziert bei der Abgabe. Ich habe das Fahrzeug extra bei der Abgabe angeschaut, es war kein Schaden zu sehen, ich habe auch keinen Schaden verursacht.
Vorgestern dann Post aus Norwegen von AVIS: Bei der Wäsche des Wagens sei ein Schaden entdeckt worden, der bei der Übergabe nicht da gewesen sei. Es ist eine der typischen Parkschrammen am rechten hinteren Kotflügel. Ich solle ein beigelegtes Schadensformular ausfüllen und zurückschicken.
Nun bin ich mir aber sicher, das ich den Schaden nicht verursacht habe. Eines solchen Kratzer, wie er auf den beigelegten Bildern zu nsehen ist, hätte ich mit Sicherheit bemerkt. Das habe ich AVIS auch per Mail geantwortet (sie wollten auch den Schadenbericht per Mail).

Wie sieht so etwas rechtlich aus: Wenn ein Schaden von der Mietwagenfirma nicht sofort, sondern erst zwei oder drei Tage später bei der Wäsche entdeckt wird, ich mir sicher bin, den Schaden nicht verursacht zu haben: Was kann mir passieren? Kann man mich rechtlich belangen? Wer ist in der Beweispflicht? Ich habe die Befürchtung, dass mir da größerer Ärger ins Haus steht.


Klaus

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

wolfherm am 23 Jun 2014 18:34:20

Hatte man bei mir auch schon einmal versucht. Kam da nur raus, weil wir bei denen Großkunde sind.
Seit der Zeit bestehe ich bei der Rückgabe auf Besichtigung.

Versuche mal hartnäckig zu bleiben. Vielleicht hilft es.

Gast am 23 Jun 2014 18:52:14

Da gibt es einige Urteile drüber, hier z.B. Amtsgericht München:

Der Mieter kann die geleistete Kaution nicht zurückfordern, wenn nach Rückgabe des Mietwagens ein Kratzer festgestellt wurde und er nicht beweisen kann, dass die Beschädigung nicht während der Mietzeit entstanden ist. AG München 29.05.2009, 163 C 7241/09

Anzeige vom Forum


sujokain am 23 Jun 2014 18:58:50

Wenn Du in Norwegen gemietet hast, gilt normalerweise norwegisches Recht. Dann wird Dir hier niemand sinnvoll raten können. Guck auch mal in deinen Vertrag , was dort geregelt ist.

Gast am 23 Jun 2014 19:02:39

Einfach pech gehabt und unter Lebenserfahrung abbuchen.
Wenn Du wieder ein Leihauto zurück gibst, niemals eine Rückgabe ohne
Besichtigung und schriftliche Bestätigung der Schadensfreiheit.
Es soll auch WOMO Vermieter geben, die auf genau der Schiene "reisen".
Dann ist die Kaution weg......
weil sich "der Schaden" immer in Höhe der Kaution bewegt,
obwohl er schon bei der Übernahme vorhanden war.
Bei Übernahme Bestätigung für mängelfreies Fahrzeug und bei Rückgabe dto.

bernd3 am 23 Jun 2014 19:26:55

Zu genau diesem Thema kam neulich ein Fernsehbeitrag mit Betroffenen. Alle hatten Pech und die Kaution war weg, da es kein Rückgabeprotokoll gab. Auch die "großen" Verleiher zeigten sich unkulant.

thomas56 am 23 Jun 2014 19:31:52

man könnte bald denken, bei allen Vermietern herrscht ein bestimmtes System. :?
--> Link

lonsome am 23 Jun 2014 20:01:52

Hallo,

na, da bin ich dann mal gespannt. Ich habe über Opodo gebucht, da ist dann auch eine Versicherung mit dabei, dass der Selbstbehalt übernommen wird. Aber das alles macht ewig viel Papierkram. Und vor allem , weil ich mir sicher bin, dass ich keinen Schaden verursacht habe, ärgert mich der Spaß.


Klaus

brawo1 am 23 Jun 2014 20:42:39

Hatten uns im Frühjahr in Spanien einen Wagen gemietet und bei der Entgegennahme wurde der Wagen von mir fotografiert und ein Film gemacht. Bei der Rückgabe wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass der und der Schaden neu sei. Ich lachte und sagte, no, no, ich habe alles gefilmt und fotografiert, der Schaden war schon da. Der Angestellte hat gar nicht weiter versucht, mir den Schaden anzudrehen und hat geschwiegen.
Meine Empfehlung, macht Aufnahmen von allen Beschädigungen, bzw. fotografiert einfach drauflos, denn manchmal übersieht man kleine Schäden, aber ein Foto lügt nicht.

dieter2 am 23 Jun 2014 22:06:43

Hab mal gelesen das einer mit hochauflösenden Camcorder ums Womo gegangen ist.
Mit den Vermieter im Bild.

Da gibt es nichts mehr mit Beulen und Kratzer anhängen.

Dieter

mantishrimp am 23 Jun 2014 22:15:06

dieter2 hat geschrieben:Hab mal gelesen das einer mit hochauflösenden Camcorder ums Womo gegangen ist.
Mit den Vermieter im Bild.

Da gibt es nichts mehr mit Beulen und Kratzer anhängen.

Dieter


Genau so hab ich es bei der Womoübergabe in Amerika gemacht. Zusammen mit der Mängelliste hat es alle "ihr habt Kratzer ..." Versuche des Personals im Keime erstickt :-)

pipo am 24 Jun 2014 08:19:42

Ich würde angeben, dass Dir und Deinem "Beifahrer" bei der Rückgabe kein Schaden bekannt war. Mit dieser Argumentation habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht. Autovermieter haben m.E. ein klares System um nicht erkannte Schäden auf ihre Mieter zu verteilen.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Warntafeln EU
Führerscheinentzug bei Steuerhinterziehung
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt