Wir wollen für über ein Jahr auf Tour außerhalb Europas.
Unsere Versicherung hat den Deckungsbereich für Haftpflicht und Kasko (nicht für "Schutzbrief") freundlicherweise auf das gesamte Fahrgebiet erweitert.
ABER: Unser Auto muss jährlich zur HU.
Nun behauptet die Versicherungsmitarbeiterin, der Versicherungsschutz erlösche wenn der Termin der nächsten HU über die "Schonfrist" hinaus überschritten sei. Das Fahrzeug sei ja dann nicht mehr verkehrssicher und für den Straßenverkehr nicht mehr zugelassen...
Ich hingegen habe gehört, zumindest der Haftpflichtschutz bleibe bestehen (wenn die Beiträge gezahlt sind). Im Zweifel müsse die Versicherung darlegen, dass das Fahrzeug bei einem Unfall nicht mehr verkehrssicher gewesen ei (unabhängig vom "Stempel") und könne dann ggf. Regress nehmen.
Weiss jemand, wie die Situation ist? Danke!

