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TÜV und Haftpflicht


oilygolf am 28 Jun 2014 06:42:15

Wir wollen für über ein Jahr auf Tour außerhalb Europas.
Unsere Versicherung hat den Deckungsbereich für Haftpflicht und Kasko (nicht für "Schutzbrief") freundlicherweise auf das gesamte Fahrgebiet erweitert.
ABER: Unser Auto muss jährlich zur HU.

Nun behauptet die Versicherungsmitarbeiterin, der Versicherungsschutz erlösche wenn der Termin der nächsten HU über die "Schonfrist" hinaus überschritten sei. Das Fahrzeug sei ja dann nicht mehr verkehrssicher und für den Straßenverkehr nicht mehr zugelassen...

Ich hingegen habe gehört, zumindest der Haftpflichtschutz bleibe bestehen (wenn die Beiträge gezahlt sind). Im Zweifel müsse die Versicherung darlegen, dass das Fahrzeug bei einem Unfall nicht mehr verkehrssicher gewesen ei (unabhängig vom "Stempel") und könne dann ggf. Regress nehmen.

Weiss jemand, wie die Situation ist? Danke!

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Gast am 28 Jun 2014 07:22:25

Hast Du richtig gehört, allerdings gibt es einiges zu beachten. So ist die Aussage, die Versicherung muss beweisen ... nicht unbedingt richtig. Leider sind wir als Fahrzeughalter beweispflichtig, was wir hilfsweise bei einem längeren Auslandsaufendhalt durch einen ausländisches Gutachten beweisen müssen / können.

Gern mehr per E-Mail --> Link

--> Link

Gast am 28 Jun 2014 07:48:17

Das scheint Grauzone zu sein hier: --> Link und hier: --> Link ist es recht gut erklärt, wichtig ist das der Versicherer darüber Informiert ist und dir der Schutz auch schriftlich bestätigt wird.
Wie machen das nur die vielen Deutschen die Ihr Auto schon seit Jahren im Ausland fahren und es hier versichert haben?

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oilygolf am 28 Jun 2014 08:21:30

Herzlichen Dank.

Kernsatz aus den Links scheint für meine Frage zu sein:

"Die Überziehung des Untersuchungstermins führt nicht automatisch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes; wird das Kfz aber über einen längeren Zeitraum in einem nicht verkehrssicheren Zustand benutzt und war dieser Umstand für einen Unfall ursächlich, könnte aber eine „Gefahrerhöhung“ nach §§ 23 ff. VVG gegeben sein."

Frage bleibt: Wer muss den Beweis für oder gegen die Verkehrssicherheit führen? Und wo steht das?

Gast am 28 Jun 2014 08:35:00

Ehrlich gesagt, ich glaube Du hast da etwas falsch verstanden, wobei es sich tatsächlich um eine "Grauzone" handelt, die leider von der EU noch nicht richtig behandelt wurde.

Ich selbst habe schon mal ein Bussgeld bekommen und ein Schreiben des Strassenverkehrsamtes und Ordnungsamt Bochum irgendwo rumliegen das es genau erklärt. Ich habe hier mal einen Tread vor ca. 2 Jahren darüber geschrieben.

Kannst gern hier lesen: --> Link ( um Wiederholungen zu vermeiden )

1. Sprich vorher mit Deiner Versicherung, denn ansonsten können die Vertragsverletzungsprämien kassieren, die bis ca. 5000 € liegen. Gefahrenerhöhend sind z.B. fahren lassen eines 18 jährigen, auch das muss vorher vereinbart werden.

2. Grundsätzlich ist der Halter verpflichtet, die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs zu beweisen. Auch gegenüber der ausländischen Polizei, mittlerweile soll es da neue Gesetze / Verordnungen geben wurde mir berichtet.

Wenn Du also meinst Du kannst jetzt 10 Jahre lang im Ausland ohne HU rumfahren, dass wird nicht funktionieren.

3. Wir kennen mehrere Deutsche die seit Jahren ihre Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen in Spanien / Portugal haben, dort stehen lassen und nach Deutschland fliegen. Haben wir im Flieger getroffen und bequatscht. Die fahren alle zur ITV und reichen die Bescheinigungen bei ihrer Versicherung und beim Strassenverkehrsamt ein.

In dem Sinne viel Spaß und alles gute auf Deiner Reise.

Ganzalleinunterhalter am 28 Jun 2014 11:01:12


dieter2 am 28 Jun 2014 11:37:44

Da es keine Visa in der EU gibt ist es auch nicht nachvollziehbar wie lange einer im Lande ist.

Dieter

Gast am 28 Jun 2014 12:44:09

oilygolf hat geschrieben:Wir wollen für über ein Jahr auf Tour außerhalb Europas.
Bitte unterscheidet außerhalb von innerhalb :roll:

oilygolf am 29 Jun 2014 06:48:39

Danke, Gast, das ist der Punkt. Auch geht es nicht um Jahre sondern einige Monate Überschreitung....

Pooh335 am 29 Jun 2014 08:23:42

Ist zwar vielleicht etwas teurer und blöd unterjährig zum TÜV zu gehen....
Aber fahr zum TÜV bevor du los willst. Dann hast 13 Monate Zeit ohne Probleme.

oilygolf am 29 Jun 2014 11:17:09

Ja, danke, genau das ist das Problem: Nur 13 (ich meine sogar 14 Monate).....

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