kurt2 hat geschrieben:Wie Jens schon schreibt, hat das Maxi- Fahrgestell normalerweise 3,85t zGG, mit Luftfederung sicher mehr.
Allerdings müßte doch bei dem Fz, da es sich sicher um eine Nachrüstung handelt, eine ABE der Luftfeder dabei sein. Vermutlich steht da auch das neue zGG drin. Alternativ beim Hersteller/Einbaufirma der Luftfederung nachfragen.
Unser Wagen hat von Anfang an ein zul. Gesamtgew. (so hieß das damals noch ;) ) von 3,5 t. Er ist also nicht angelastet worden. Die Goldschmitt-Luftfederung hat er nachträglich bekommen. Sie ist in den Fahrzeugschein eingetragen worden. Das zul Gesamtgew. blieb unverändert.
Mir geht es nur um Folgendes: Sollten wir demnächst auf der Waage feststellen, dass wir die 3,5 t nicht einhalten, möchte ich für mein Gewissen und mein gutes Gefühl einfach wissen, was der Wagen technisch kann. Dabei interessieren mich auch die Achslasten.
P.S.: Durch die Reifen wird die mögliche Gesamtmasse bei uns nicht limitiert.