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Reifen, Aufrüstung wird verweigert! /Bürstner T660/Ducato


chrisc4 am 29 Jun 2014 19:17:19

Wie hier im Forum berichtet hatte ich innerhalb von 9 Monaten 3 Reifenschäden mit Conti Vanco 215/70 R15c Camping 109/107. Ich möchte auf eine höhere Traglast umrüsten, da ich mit den 215er an der Belastungsgrenze fahre. Da es die 215er nicht mit höherer Traglast gibt, auf eine andere Reifengröße.

Anfrage per Email bei Bürstner, das Problem erklärt und Bilder von Reifenschaden beigefügt: Antwort, Abgelehnt! Die Tragfähigkeit der 215er würde ausreichen! :roll:

Beim TÜV mit Womo zur vorherigen Überprüfung vorgefahren, mit Papieren (EU Übereinstimmungserkärung und KFZ Schein. Er war sehr gewissenhaft, hat Kopien angefertigt und hat zur Überprüfung im Motorraum das Typenschild komplett abgeschrieben usw.
Rückruf vom TÜV. TÜV hat bei Fiat nachgefragt, Fiat hat die Aufrüstung abgeht, nur die 215er sind möglich!

Nun bin ich ganz schön irritiert!

Ich lese im Forum oft, dass die Eintagung kein Problem war!

Was mache ich falsch? :?

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kurt2 am 29 Jun 2014 19:23:46

Hallo chris,
ganz einfach: "falscher TÜV" (war bei mir auch so).
Ich geb`Dir mal einen ganz heißen Tipp.
Ruf mal da an und erkäutere Robert Dein Prob. --> Link
Ist gar nicht so weit weg von Dir, ein wunderschöner Kurzurlaub am Main, ein kurzer Werkstattbesuch und ich bin mir sicher, dann sieht die Welt schon wieder besser aus.

canter am 30 Jun 2014 15:28:34

..die 225er sind soweit ich weiß auf 16" Felge und dann 225/65 16 - dann als 110er Tragfähigkeit bei Einzelbereifung.
Die halten dann 1060kg - ob die 55kg mehr etwas bringen wage ich zu bezweifeln!!!

Wie sieht es denn mit der Gewichtsverteilung aus??? Oft ist ja viel mehr als Zulässig auf der HA ( volle Heckgarage, Wassertanks,.. )
obwohl das Gesamtgewicht gerade noch so passt.

Schau doch mal welche Reifengrößen in der BDA des Ducato stehen.

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hotdog am 30 Jun 2014 16:02:38

chrisc4 hat geschrieben:
Anfrage per Email bei Bürstner, das Problem erklärt und Bilder von Reifenschaden beigefügt: Antwort, Abgelehnt! Die Tragfähigkeit der 215er würde ausreichen! :roll:
:?


Habe dir eine K-Nachricht geschickt, ich habe bei Büstner angefragt und ohne Probleme das Dokument erhalten. Habe allerdings auch nur gesagt, dass ich andere Reifen montieren möchte um die Achslast der Hinterachse zu erhöhen, da reichen die 215/70 nicht.

rodiet am 30 Jun 2014 16:45:26

Weder FIAT noch der Aufbauhersteller sind zuständig, einzig der TÜV regelt das.
Hier noch eine "heiße" Adresse: --> Link
Hier habe ich meine Umrüstung problemlos bekommen. Frage einfach mal an.

hotdog am 30 Jun 2014 16:51:15

rodiet hat geschrieben:Weder FIAT noch der Aufbauhersteller sind zuständig, einzig der TÜV regelt das.
Hier noch eine "heiße" Adresse: --> Link
Hier habe ich meine Umrüstung problemlos bekommen. Frage einfach mal an.


Mein Tüv Prüfer brauchte aber einer Unbedenklichkeitserklärung des Herstellers und das war in meinem Fall der Aufbauhersteller, Bürstner

dieter2 am 30 Jun 2014 16:54:52

canter hat geschrieben:..die 225er sind soweit ich weiß auf 16" Felge und dann 225/65 16 - dann als 110er Tragfähigkeit bei Einzelbereifung.
Die halten dann 1060kg - ob die 55kg mehr etwas bringen wage ich zu bezweifeln!!!


Er hat 15" Felgen !

Die 225/70 R15 haben in der Regel 1120 bis 1150 kg Traglast

Das bringt 2240 kg zulässige Hinterachlast

Dieter

dieter2 am 30 Jun 2014 16:58:53

kurt2 hat geschrieben:Ruf mal da an und erkäutere Robert Dein Prob. --> Link
Ist gar nicht so weit weg von Dir, ein wunderschöner Kurzurlaub am Main, ein kurzer Werkstattbesuch und ich bin mir sicher, dann sieht die Welt schon wieder besser aus.

Am besten die Reifen dort kaufen, montieren, und eintragen lassen :ja:

Es gibt TÜV Prüfer die tragen nur das ein was ein Anderer schon genehmigt hat, frag mich wofür die studiert haben :roll:

Dieter

chrisc4 am 30 Jun 2014 17:28:21

Das ist ja Toll! Und mir wird das verweigert!

Ich bin vermutlich bei einem unmotivierten Bürstner Sachbearbeiter gelandet.

Ich habe heute beim Bürstner Sachbearbeiter um eine Begründung gebeten, er hat mir geantwortet und meinte, die Unbedenklichkeitsbestätigung könnte, wenn überhaupt nur der Händler ausstellen. Mein Anruf beim Händler, das kann nur Bürstner oder Fiat! - Unglaublich! :mrgreen:

Ich habe einen Fiathändler angerufen (Tipp vom WOMO Händler) und die Papiere gemailt. Er sagte später, er hätte die Unbedenklichkeitsbestätigung vorliegen. Die Tüv-Abnahme im seinem Autohaus würde ca. 300 Euro kosten. Außerdem möchte er mir natürlich auch die Reifen verkaufen. Den Preis dafür konnte er mir nicht nennen...

Ich bleibe darn, an diesem Thema!

Fortsetzung folgt!

kurt2 am 30 Jun 2014 17:28:32

hotdog hat geschrieben:Mein Tüv Prüfer brauchte aber einer Unbedenklichkeitserklärung des Herstellers.........


Hallo sag isch doch, falscher TÜV(prüfer).
Halte Dich an die 2 "Tipps", kaufe die Pneus gleich sehr günstig dort mit Eintragung und passt.
Was will man sonst raten???

kurt2 am 30 Jun 2014 17:35:13

chrisc4 hat geschrieben:............ Die Tüv-Abnahme im seinem Autohaus würde ca. 300 Euro kosten. Außerdem möchte er mir natürlich auch die Reifen verkaufen.


Hallo Chris,
habe gerade Dein Post gelesen.
Mein Tipp resultiert ja aus eigener Erfahrung mit dieser (hervorragenden) Werkstatt. Habe gerade noch mal nachgeschaut. TÜV- Abnahme incl. MWSt und Eintragungsprotokoll: 79.09 Euro :D

Jetzt bist`e platt, was?

rodiet am 30 Jun 2014 20:00:46

hotdog hat geschrieben:Mein Tüv Prüfer brauchte aber einer Unbedenklichkeitserklärung des Herstellers und das war in meinem Fall der Aufbauhersteller, Bürstner

Such dir einen anderen TÜV-Prüfer, der mehr Ahnung hat, wie das geht.

rodiet am 30 Jun 2014 20:07:34

chrisc4 hat geschrieben: Die Tüv-Abnahme im seinem Autohaus würde ca. 300 Euro kosten.

Ich habe 2011 bezahlt: TÜV-Abnahme: 62,90 EUR, Eintragung in der Zulassung: 12,30 EUR
Nimm eine der genannten Adressen und freu' dich.

chrisc4 am 01 Jul 2014 11:07:49

Das Forumsmitglied "hotdog" hat mir freundlicherweise seine Unbedeklichkeitsbestätigung von Bürstner gemailt. Ich habe heute mit Bürstner, Abteilung Homologation telefoniert und die Daten gesendet. Bisher hatte ich mit einem Kundendienst Sachbearbeiter, der vermutlich Blähungen aber sonst keine Ahnung hat gesprochen und viele falsche, irreführende Informationen erhalten. Weshalb Bürstner solche Leute auf Kunden loslässt ist mir ein Rätsel. Die Abteilung Homologation, die die Papiere ausstellt ist vermutlich nur einige Türen weiter. :eek: Davon hat der aber offensichtlich aber keine Ahnung. :( Ich bin richtig sauer!

Ich hoffe, ich werde in den nächsten Tagen die Unbedeklichkeitsbestätigung von Bürstner erhalten.

Gast am 01 Jul 2014 14:52:52

rodiet , auch was mit Überzeugung geschrieben wird ist nicht richtig , jedenfalls nicht grundsätzlich .
Der Fahrzeughersteller muss sein oK geben , dann kann der TÜV zulangen .
Wenn das bei einigen Prüfstellen bisher noch nicht angekommen ist , oder in früheren Zeiten so gemacht wurde wie beschrieben, ist das nicht regelkonform .
Immer der ,der aus mehreren Komponenten ein Fahrzeug zusammenbaut muss nach EU Recht sein Einverständnis geben . Dann die TÜV Stelle. Aber dafür ist immer die Weiterbildung Grundlage .

Giovanni.

chrisc4 am 02 Jul 2014 08:32:39

Es gibt Neuigkeiten!

Anruf von Bürstner Abteilung Homologation, in meiner Zulassungsbescheinigung wurden von der Zulassungsstelle 2 gravierende Fehler eingetagen.

Falsche Achslast und gleichzeitig noch in der falsche Spalte, es fehlen 350kg auf der Vorderache.

Falsche Bezeichnung der Felgen, mit dieser Felge dürfte ich auf keinen Fall fahren.

Ich soll das ungedingt ändern lassen, da sonst bei Kontrollen erhebliche Probleme auf mich zukommen könnten!

Was soll man dazu sagen? :eek:

Die Unbedeklichkeitsbestätigung für die Reifenumrüstung auf die 225er wird heute abgesendet. :ja:

Asterixwelt am 02 Jul 2014 08:58:02

Das ist natürlich ärgerlich, kleine Ursache und man hat den Ärger.

underdog am 02 Jul 2014 09:00:37

Ich hatte auch schon ein Fahrzeug mit völlig falschen Daten in den Papieren, wer haftet eigentlich dafür? Ich bin doch eigentlich nur ein Fahrer, eventuell auch ein Halter, aber ich habe doch grundsätzlich keine Ahnung von den Dingen die in den Papieren stehen.

Muss ich alles selbst nachprüfen und dann auf meine Kosten berichtigen lassen obwohl das nicht mein Fehler ist?

Was ist, wenn ein gebrauchtes Fahrzeug gerade einen frischen TÜV-Stempel bekommen hat, obwohl die Papiere das Fahrzeug nicht richtig beschreiben, wer ist verantwortlich? Man stelle sich eine allein erziehende Mutter mit 3 Kindern vor, die hat den Kopf mit anderen Dingen voll und wird keinen Gedanken an die fehlerhaften Fahrzeugpapiere verschwenden, denn das Auto hat frischen TÜV, das ist in Ordnung.

chrisc4 am 02 Jul 2014 09:14:21

Ich fahre bereit über 4 Jahre damit herum, war auch schon beim TÜV!
Wie soll ich das kontrolieren? Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass ich mich auf die Eintragungen verlassen kann. In der EU-Übereinstimmungsbescheinigung stehen die richtigen Daten. Bin ich verpflichtet die Zulasssungsbescheinigung zu überprüfen? :eek:

Ich frage mich gerade, wie das bei einer Kontrolle im Ausland, mit Sprachproblemen ausgegangen wäre. Die hätten mich sicher nicht weiterfahren lassen und ich hätte noch eine hohe Geldstrafe bekommen. :-o

Gast am 02 Jul 2014 09:29:51

chrisc4 hat geschrieben:Es gibt Neuigkeiten!

Anruf von Bürstner Abteilung Homologation, in meiner Zulassungsbescheinigung wurden von der Zulassungsstelle 2 gravierende Fehler eingetagen.

Ich soll das ungedingt ändern lassen, da sonst bei Kontrollen erhebliche Probleme auf mich zukommen könnten!

Was soll man dazu sagen? :eek:


das ist unglaublich, kommt aber immer wieder vor.
So hat man mir vor 20 Jahren, als ich meinen neuen roten Führerschein bekommen habe,
der alte war eines Tages unauffindbar, "vergessen", die Zulassung für den 125er Roller einzutragen.
Das habe ich leider erst Anfang diesen Jahres gemerkt, als ich den Scheckkartenführerschein bekommen habe.
Da kann man leider nichts mehr machen war die lakonische Antwort.
Und nach Rückfrage beim Anwalt hat der mir diese Aussage bestätigt.
Damals wurden, wohl bewußt, diese 125er Genehmigungen bei solchen Gelegenheiten"ausgedünnt".
Ich hätte damals, auf den Wechsel vom Grauen auf den Roten, reklamieren müssen,
aber wer denkt denn an sowas ?

dieter2 am 02 Jul 2014 11:03:59

Da Du sowieso einen neuen Schein bekommst kannst Du das gleich richtigstellen lassen.

Ich vergleiche das immer gleich mit der CoC ob alles stimmt.
Mir ist auch schon mal was Falsches eingetragen worden.

Dieter

Gast am 02 Jul 2014 15:39:49

Wo Menschen arbeiten mac hen sie Fehler .
Ich bin mit einem Fahrzeug ins Ausland gefahren bei dem vorne und hinten verdrehte Buchstabenkombination angebracht waren . Das hätte ins Auge gehen können . Natürlich wäre ich schuld gewesen .
Giovanni.

Rallamann am 03 Jul 2014 09:28:39

Giorgioni hat geschrieben:Wo Menschen arbeiten mac hen sie Fehler .
Ich bin mit einem Fahrzeug ins Ausland gefahren bei dem vorne und hinten verdrehte Buchstabenkombination angebracht waren . Das hätte ins Auge gehen können . Natürlich wäre ich schuld gewesen .
Giovanni.


Hallo zusammen,

etwa am Kennzeichen???

matthiast4 am 03 Jul 2014 10:04:41

Um mal zum ursprünglichen Thema zu kommen: Der TÜV oder DEKRA, je nachdem, braucht um die Räder einzutragen nur dann eine Unbedenklichkeitserklärung des Herstellers, wenn die Abnahme nach §19 StVZO erfolgen soll.

Ohne Freigabe gehts auch, dann eben mit einer 'Einzelabnahme' nach §21 StVZO. Nur dafür muss der Prüfer mal Prüfer sein und nicht nur Schreiber, dazu braucht es einen kompeteneten Prüfingenieur.

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