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Gewährleistung beim Wohnmobil


balvenie am 05 Jul 2014 18:07:55

Hallo,
wie sieht es eigentlich mit der Garantie / Gewährleistung bei einem Wohnmobil aus.
Liegt ein Mangel innerhalb der Gewährleistung am Fahrzeug selber vor (z.B. bei Fiat, Renault oder Ford, nicht am Ausbau)
hat man da den Gewährleistungsanspruch auch an den Hersteller des Fahrzeugs oder muss man sich wie immer an den Verkäufer halten?
In diesem Fall dann an den Wohnmobilhändler
Ein Beispiel dazu wäre: Die Klimaanlage oder Schliessanlage ist defekt
Kann man seine Ansprüche gegen beide geltend machen?

Peter

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brainless am 05 Jul 2014 19:00:23

Sachmängelhaftung (also: Gewährleistungspflicht) hat einzig der Verkäufer.
Wie er diese erfüllt, kann Dir egal sein: Ob er's selber richtet oder bei einer Fachwerkstatt (z.B. FIAT) richten läßt.

Falls Du aber ihn übergehst und direkt das Mobil in die FIAT-Werkstatt bringst, um im Rahmen der Garantie von FIAT einen Mangel beheben zu lassen, kannst Du bei einer späteren juristischen Auseinandersetzung den Kürzeren ziehen.

Ich würde immer den Mangel dem Verkäufer anzeigen und ihn, mit Fristsetzung, zur fachgerechten Behebung auffordern.

Nur so behältst Du einen unangreifbaren standpunkt,



Volker ;-)

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