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Reisen in EU- und EFTA-Staaten
Ich gehe in nächster Zeit in die Ferien. Muss ich das Formular E 111
mitnehmen und wo erhalte ich dieses?
Das bisherige Formular E-111 wurde per 1. Januar 2006 durch eine
einheitliche, europäische Versichertenkarte abgelöst. Die HelsanaCard
wurde um diese zusätzliche Funktionalität erweitert, so dass Sie auf
Reisen in die EU und in die EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein und
Norwegen) einzig noch Ihre HelsanaCard mitführen müssen.
Bei einer Erkrankung oder einem
Unfall bei einem vorübergehenden
Aufenthalt in einem EU- oder EFTA-Staat weist die europäische
Versichertenkarte analog dem bisherigen Formular E-111 nach, dass
Anspruch auf medizinische Versorgung besteht.
Dabei werden alle benötigten medizinischen und pflegerischen Leistungen
erbracht, die sich nicht bis zur Rückkehr in die Schweiz aufschieben
lassen. Der Versicherte kann dieselben Leistungen in Anspruch nehmen wie
der jeweilige Landesbewohner. Er hat auch den gleich hohen Selbstbehalt
wie ein Landesbewohner bar zu bezahlen. Die restlichen Kosten werden
zwischen dem Spital oder dem Arzt und dem Krankenversicherer
abgerechnet.
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