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Alte Fahrzeugpapiere aufbewahren!


Mobi am 02 Feb 2006 16:32:24

Da in der Steuerdiskussion des öfteren von Forumsmitgliedern das An- und Abmelden des Womos angedacht wurde, hier ein interessanter Beitrag aus "Auto & Reise" 2/2006, Zeitschrift des ARCD:

"Seit dem 1.Oktober letzten Jahres geben die Zulassungsstellen Fahrzeugpapiere nach EU-Vorgaben aus. Auch ein Besitzerwechsel oder eine Ummeldung führt zur Ausstellung der neuen Dokumente. Die Übertragung erfolgt nach einem schematisierten Verfahren. Dabei können aber, so die Zeitschrift VerkehrsRundschau, wichtige Angaben verloren gehen. Beispielsweise würden alternativ zulässige Bereifungen oder nachträglich genehmigte Sonderausstattungen nicht automatisch übertragen. Deshalb wird empfohlen, auf eine möglichst vollständige Übernahme der vorhandenen Daten in die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu dringen. Außerdem sollte man auf seinem guten Recht bestehen, den alten Fahrzeugbrief nach der Ausstellung der neuen Papiere zur Sicherheit und Nachprüfung wieder mit nach Hause nehmen zu dürfen."

Ob die oben beschriebene Prozedur auch für eine Ab- und spätere Wiederanmeldung zutrifft, entzieht sich meiner Kenntnis.

Mobi

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Mobi am 02 Feb 2006 16:57:03

Zusatz zum vorangegangenen Artikel:

Möglicherweise wird das von den einzelnen Zulassungstellen auch unterschiedlich gehandhabt.

Also, gut aufpassen und nicht überrumpeln lassen.

Mobi

achimHH am 02 Feb 2006 17:07:03

Hallo...

die Zulassungsstellen hier,
nutzen jede Chance die neuen Papiere auszustellen...

selbst wenn z.B. nur eine Anhängerkupplung eingetragen werden soll,
werden die Papiere getauscht bzw. neu ausgestellt.

vom achim

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jacc am 02 Feb 2006 20:58:46

Diese "Chance" m u ß leider genutzt werden.... bei jeder Änderung der Fahrzeugdaten schreibt der Gesetzgeber einen Umtausch der Fahrzeugpapiere vor.Ausgenommen sind (zumindest bei uns )Adressänderung im gleichen Zulassungsbezirk (da gibts dann den guten alten Aufkleber :) ).
Nachträgliche Sonderanbauten jeglicher Art werden in die neuen Papiere übernommen und überrumpeln wollen wir schon gar niemanden :wink: .

zugelassenen
Jacc

Mobbes am 03 Feb 2006 00:10:18

Also ich habe, hier im Saarland, gleich zwei Fahrzeuge hintereinander
um - und wieder angemeldet.

Es wurden in beiden Fällen die neuen Dokumente ausgestellt. Die Änderungen
aus den alten Papieren (Um-und Anbauten, andere Reifengrößen usw.) wurden anstandslos übernommen.
Was mich, bei meiner ersten Ummeldung, im nachhinein aber saumäßig ärgerte war, dass, ohne ein Wort
zu verlieren, der alte Brief einfach einbehalten wurde :twisted:
In dem neuen Brief steht zwar die Anzahl der Vorbesitzer aber keine Adresse mehr drinn.
Nachfragen beim Vorbesitzer sind also, im nachhinein, nicht mehr möglich, sofern man bei einem Händler gekauft hat :roll:
Auch wegen der neuen Steuerdiskusion würde ich auf die Herausgabe des alten
Briefes bestehen....wer weiss für was das noch alles gut ist.

Bei der zweiten Ummeldung habe ich natürlich etwas mehr aufgepasst. Alle
Änderungen wurden auch da mit übernommen und den alten Brief habe ich,
nachdem ich Nachgefragt habe, auch wieder bekommen :wink:

achimHH am 03 Feb 2006 00:26:36

jacc hat geschrieben:Diese "Chance" m u ß leider genutzt werden.... bei jeder Änderung der Fahrzeugdaten schreibt der Gesetzgeber einen Umtausch der Fahrzeugpapiere vor.Ausgenommen sind (zumindest bei uns )Adressänderung im gleichen Zulassungsbezirk (da gibts dann den guten alten Aufkleber :) ).
Nachträgliche Sonderanbauten jeglicher Art werden in die neuen Papiere übernommen und überrumpeln wollen wir schon gar niemanden :wink: .

zugelassenen
Jacc


boah ! :D

man, gut das ich nicht vom überrumpeln gesprochen habe...

ich weiß ja, das Ihr am allerwenigsten dafür könnt, Jacc
(nicht das Du auch noch bei der für mich
zuständigen Zulassungsstelle sitzt....und ich dann
irgendwann einmal in der endlos-warteschleife sitze ) :D

denn zu beneiden sind die Mitarbeiter dort nicht....
vom achim

Mobi am 03 Feb 2006 00:44:15

Ich bin ja lernfähig und kompromißbereit. Wie könnte man es denn feinsinniger benennen, wenn das Eigentum des Bürgers (in diesem Falle der alte Kfz.-Brief) einfach stillschweigend einbehalten wird?

Mobi

Roman am 03 Feb 2006 10:33:13

@Mobbes,

ich habe gerade eine Neuanmeldung hinter mir. Der nette Herr an Platz Nr.4 der Zulassungsstelle hat zwar meinen alten Fahrzeugbrief entwertet, ihn mir aber mit dem Hinweis wieder mitgegeben, daß darin Infos stehen, wie z.B. alternative Reifengrößen, die nicht in den neuen übernommen werden.

Es geht also auch anders.





Roman 8)

achimHH am 03 Feb 2006 10:34:24

Hallo....

seitdem ich vor 3 Jahren einmal bei einem kleinen Motorrad 125ccm,
die Original Betriebserlaubnis nicht wieder bekommen habe,
mache ich mir bevor ich zur Zulassungsstelle gehe generell
Kopien von den Original Paieren!

vom achim

Gast am 03 Feb 2006 10:47:55

stillschweigend einbehalten ist schon schlimm genug ABER in Wuppertal verlangte man von mir 20 Euro wenn ich MEINEN Brief behalten wollte! Da mit der Person hinter dem Schalter nicht zu reden war habe ich mir den Anstaltsleiter holen lassen, ne gabs nicht, gegen eine Kopiergebühr von 1 Euro hat mir dann ein Kopie von meinem alten Fahrzeugbrief gemacht. Eintragungen waren aber alle übernommen worden. Es gibt Zulassungsstellen die gehören mit den Angestellten drin niedergebrannt und andere da wird man als Kunde behandelt aber die zweite Kategorie ist nach meinen Erfahrungen die Ausnahme (namentlich hier Düsseldorf)

Matthias

Gast am 03 Feb 2006 13:07:48

Die Position, den Brief einzubehalten, hatten wohl einige Zulassungsstellen zu Beginn der Umstellung im letzten jahr. Habe da einiges darüber gehört. Grundsätzlich gibt es dazu aber kein Recht, soll heißen: der Fahrzeugbrief ist Eigentum des Fahrzeugbestzers, in Fällen einer Neuausstellung hat er den Brief ja sogar bezahlt (wenn z.B. der alte Brief voll war). Auf dieser Basis ist es den Zulassungsstellen nicht erlaubt, den Brief zu behalten oder gegen Gebühr erneut zu veräußern!

jacc am 03 Feb 2006 13:48:23

@ achim: nein,ich glaube wir würden uns "beruflich" nicht begegnen,ich treib mich da eher im Hamburger Umland um :) .

@ Matthias: tja, wenn ich sowas lese wie "niederbrennen" kann ich nur sagen so wie man in den Wald ruft schallts auch wieder heraus.Weitere Kommentare erspar ich mir.....

@ depr:stimmt leider nicht so ganz.Du hast die Gebühr für die Ausstellung des Fahrzeugbriefes bezahlt und nicht den Fahrzeugbrief...hört sich haarspalterig an (was für ein Wort ) aber es ist leider so.Jedenfalls würdest du mit diesem Argument auf Granit beißen.

@ all:Die alten Fahrzeugbriefe werden bei uns grundsätzlich wieder ausgehändigt (Ausnahmen gibts,aber die aufzuführen würden hier jetzt Seiten füllen ).eine wirklich eindeutige gesetzliche Regelung gibts aber da leider nicht.

ausgehändigte
Jacc

Oloeschi am 03 Feb 2006 17:18:37

Ich hatte schon mal in Steuertreat sowas ähnliches übers STVA geschrieben,bei mir war auch eine hypersensible Angestellte nicht bereit mir die im alten Brief versehenen Eintragungen in die neuen Einzutragen.Erst nach mehrmaligen Anrufen mittags in verschiedenen Behörden/Adac bekam ich am anderen Tag die Eintragung in den neuen Zulassungsteil eingetragen,wenn auch mit meckern.Im neuen Brief aber nicht.Ich bekam den alten Brief aber umsonst mit.Mit dem Komentar,ich solle ihn kopieren und auf Verlangen der Polizei wegen der Eintragungen zeigen.
Ich denke mal,wenn ich durch was auch immer einen neuen KFZ-Schein brauche,diese Eintragungen nicht mehr bekomme.Ich möchte mal sehen wenn ich irgendwo angehalten werde und die mich wegen Rad/Reifenkombination,Luftfederung oder anderer angebauter Teile anmachen.(Die in Grün :wink: )

Siehe:
--> Link

Gast am 03 Feb 2006 18:04:13

Es ist auch grundsätzlich meine Sorge, dass Einträge unter den Tisch fallen. Da ich ein gebrauchtes Womo besitze, habe ich längst nicht alle Unterlagen für Sondereinbauten. Wie soll ich das ohne die entsprechenden Eintragungen belegen, wenn ich in eine Kontrolle gerate?

jacc: meines Wissens gibt es schon ein Recht an diesem Brief. Ich habe Ende letzten Jahres von diesem Problem gelesen, wo jemand seinen Brief nicht zurück bekam, der es dann gerichtlich durchgesetzt hat... mit Erfolg!
Also muß wohl doch ein Eigentumsrecht bestanden haben! Leider weiß ich aber die Quelle nicht mehr... ;-(

BHP am 03 Feb 2006 18:10:44

Zumal oft Fehler bei der Übertragung gemacht werden, und
das kann dann bei einer Kontrolle übel aufstoßen.
aus Berlin

PS:
in meinen neuen Dokumenten ist im Zusatztext eine alternative
Reifengröße eingetragen.

Oloeschi am 03 Feb 2006 19:12:01

Wobei ich in meinem Fall sogar 4 verschiedene Rad/Reifenkombinationen eingetragen habe.
Durch die Auflastung hab ich 16 Zoll und 185 bzw.195/75R16 107/105N eingetragen.Die alte Eintragung 185R14 bzw 185/75R14 102/100P ist immer noch drin.Hatte bisher niemand bemängelt.Hatte im Duciforum die Info erst bekommen das ich die 14er ausgetragen bekomme.War aber Dank des tollen Prüfer nicht der Fall.

Gast am 03 Feb 2006 20:24:19

jacc hat geschrieben:@ depr:stimmt leider nicht so ganz.Du hast die Gebühr für die Ausstellung des Fahrzeugbriefes bezahlt und nicht den Fahrzeugbrief...hört sich haarspalterig an (was für ein Wort ) aber es ist leider so.Jedenfalls würdest du mit diesem Argument auf Granit beißen.


Das glaube ich auch nicht ganz, da mir mein Fahrzeugbrief nicht von der Zulassungsstellle - sondern vom Händler übergeben wurde und Teil des Kaufvertrags war! Steht übrigens auch in den Standardvordrucken von ADAC und mobile.de- und ich glaube, dass diese Verträge juristisch wasserdicht sind.

Mobi am 04 Feb 2006 01:39:59

Hallo, jacc,

meine Worte "und nicht überrumpeln lassen" fanden ja nicht Dein Wohlwollen. Ich hoffe, Du hast alle Beiträge bis hier hin gelesen. Lese bitte auch noch diesen Beitrag:
--> Link.

So, und was sagts Du nun zu dieser Angelegenheit? Das ist doch wirklich unglaublich!

Und wenn es für die Rückgabe des alten Kfz.-Briefes keine eindeutige gesetzliche Regelung gibt, wie Du schreibst, kann dann jeder Beamte oder Dienststellenleiter willkürlich machen was er will, ja sogar 20,00 Euro für die Rückgabe fordern? Werden unsere Straßenverkehrsämter zum Basar?

Oder sind wir da nicht auf dem besten Wege zu einer Bananenrepublik zu verkommen?
Ich sehe Deiner geschätzten Antwort gerne entgegen.

Mit bananenrepublikverkommenen n,

Mobi

jacc am 04 Feb 2006 14:09:13

Hallo Mobi,
so ernst hatte ich das überrumpeln gar nicht genommen.Sorry wenn das so rübergekommen ist,war nicht meine Absicht.
Ich kann zu dem Thema nur noch soviel sagen:
Auch wir als Mitarbeiter der STVA als letztes Glied der riesigen Hierarchiekette haben bestimmt nicht nach den neuen EU-Papieren geschrien.Nun müssen wir das beste aus desem Chaos machen.Das ist auch für uns nicht immer ganz einfach.Mir ist schon klar,das es in den Zulassungsstellen Mitarbeiter gibt die dort vielleicht besser nicht arbeiten sollten.Ich denke aber auch das es viele gibt die sich wirklich engagieren und ihren Kunden wirklich helfen wollen.
Ich kann (und will) auch wirklich keine Einzelfälle hier kommentieren,das habe ich in einem anderen Thread auch schon klar gemacht.
Für grundsätzliche Infos bin ich immer gern zu haben,aber in Einzelfälle kann ich mich aus vielleicht verständlichen Gründen nicht einmischen

Schönes WE noch.
bananige
Jacc

Gast am 06 Feb 2006 12:47:55

Hallo Jacc,
nene, da wird nichts in den Wald hineingerufen, deswegen habe ich extra Düsseldorf erwähnt, da dauert eine Anmeldung ca 1Stunde, weil alles prima organisiert ist und die Angestellten optimale Bedingungen haben. Nehmen wir jetzt mal Langenfeld da habe ich von morgens um 07.30 bis 12.00 gewartet, Formulare ausgefüllt an unbesetzten Kassen angestanden, um mir um Punkt 12.00 sagen zu lassen ich solle doch bitteschön morgen wiederkommen?????????? Fakt ist es gibt nach meinen Erfahrungen mehr "schlecht organisierte" als gute Zulassungsstellen. Der einzelne Mitarbeiter kann meist nicht mal was dafür und hat nach dem zehnten motzigem "Kunden" den Kaffee auf und der 11 kriegt es ab, wenn das dann ich bin, könnte ich halt so einen Laden schonmal gedanklich niederbrennen, du verstehst.

Matthias, der auch nicht immer den richtigen Ton trifft

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