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2 Jahre TÜV ?


Schneckle am 01 Mär 2003 12:12:39

Hallo Zusammen,

Ein Bekannter hatte mir erzählt, daß ab April 2003 alle WoMo´s nun wieder 2 Jahre TÜV bekommen. Natürlich betrifft dies nur die Fahrzeuge mit mehr als 3,5 to zGG. Die anderen haben ja sowieso immer 2 Jahre.

Ich habe zwar in der Presse gelesen, daß ein solchen Gesetzesvorschlag vorliegen soll, aber schon seit einiger Zeit hiervon nichts mehr gehört.

Zur Zeit betrifft es mich zwar nicht so sehr, da ich erst im Dez.03 mit meinem "Schneckle" wieder zum TÜV muß, aber vielleicht ist es ja für den Einen oder Anderen von Euch interessant !

Hat hiervon schon jemand was gehört, daß dieses Gesetz nun durch ist ??


Roland

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Dodgemaxi am 01 Mär 2003 12:35:30

Leider noch nichts davon gehört, aber ich bin natürlich dafür :D Das wäre sehr gut, weniger Stress und weniger Unkosten.

, Peter

mabutz am 05 Mär 2003 23:27:53

8) Hallo@alle! War heute mit meinem 7.5 tonner beim TÜV, null Problemo. Der Prüfer sagte nur, ich hätte vielleicht einen schlechten Zeitpunkt erwischt, da ab Juni die neue Regelung wohl kommen wird, und zwei Jahre TÜV vergeben werden. :cry: :cry: Da hab ich nur nichts von, ich muß nächstes Jahr wieder hin, das kostet nur unnötig Geld. Na ja, bis denne. Dieter

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[Admin] am 05 Mär 2003 23:56:00

Oooops!

Ich wollte im Mai zum Blaukittel - na dann wart ich mal lieber noch etwas :wink:

mabutz am 06 Mär 2003 19:09:36

8) :yau: Wenns sich machen lässt solltest Du noch warten. Dieter

[Admin] am 07 Mär 2003 23:52:13

Ich hab heut mit den Blaukitteln telefoniert - es stimmt!
Ich sag euch den genauen Stichtag in ein paar Tagen.

:D :D :D :D :D

Dodgemaxi am 08 Mär 2003 11:27:16

Na bitte, ich hatte Tüv bis Oktober 2002 , da hat sich das Warten doch gelohnt selbst wenn ein paar Monate abgezogen werden :D

, Peter

Thomas am 09 Mär 2003 15:23:50

Hallo,

unabhängig von dem Stichtag der Einführung besagt die neue Regelung, dass Fahrzeuge mit einem zGG von 3,5 t bis 7,5 t nur bis zum achten Jahr nach Erstzulassung die Plakette für zwei Jahre bekommen. Wer einen älteren Wagen hat wie ich, Baujahr 1991, bleibt weiter bei der Untersuchungsfrist von einem Jahr. Zur zeit gilt das also für alle Fahrzeuge vor EZ 1995.

Thomas

[Admin] am 09 Mär 2003 15:57:24

:heiss: :motz: :verweis: :bindagegen: :wall:

mabutz am 09 Mär 2003 16:46:33

:abgelehnt: :bindagegen: :aerger: :banned: :argue: :stop:

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