chrisc4 am 25 Jul 2014 08:35:44 Hallo! Wir haben in Sirmione am Gardasee nach der Rückkehr einen Strafzettel an unserem Roller vorgefunden. :x Hatten wir zuvor noch nie! Wir standen auf einem Zweiradparkplatz vor der Altstadt. Dort standen wir schon immer, auch in den Jahren zuvor. Der Strafzettel ist in Italienisch ausgestellt. Wenn ich es richtig verstehe, soll man sofort 27 Euro bezahlen, sonst würde das 41 Euro kosten. Wir haben uns umgeschaut, unter dem Schild Zweirad Parkplatz mit Piktogramm wurde ein weiteres weißes Schild angebracht mit ca. 10 Zeiligen Text auf Italienisch. Das konnten wir jedoch nicht lesen, da wir kein italienisch können. Auf dem Parkplatz standen viele nicht-Italiener, die ebenfalls einen Strafzettel am Zweirad hatten. Wir haben dann gesehen, dass die Einheimischen Roller einen kleinen Aufkleber hatten mit der Zahl "2014". Anscheinend dürfen nur die dort stehen. Ich habe bisher nicht gezahlt. Ich warte mal ab, ob da etwas nach Hause geschickt wird. Ich habe große Lust mich darum zu streiten, denn jeder der nicht die Landessprache lesen kann, wird bestraft. Sirmione ist ein Touristenmagnet. Alles ist dort mehrsprachig ausgeschildert, nur nicht dieser Parkplatz. Das ist eine Touristenfalle! :evil:
Ich bin gespannt auf eure Meinung dazu!
Hans
groovy am 25 Jul 2014 08:47:31 Moin, es wird eine Weile dauern, aber du wirst auch zuhause Post bekommen. Und ansonsten, wer der Landessprache nicht mächtig ist brauch keine Strafe zahlen ? Bezahl und gut ist.
Volker
rena am 25 Jul 2014 09:16:43 Fotografiere den Text und den Strafzettel doch mal und stell das Foto hier rein. Ich kann es Dir dann übersetzen.
Jagstcamp-Widdern am 25 Jul 2014 09:30:05 hat dein roller ein grosses oder ein kleines kennzeichen? beim kleinen würde ich nicht zahlen, beim grossen schon...
haasi am 25 Jul 2014 09:37:38 Hallo
Bußgelder aus dem Ausland werden im Regelfall erst ab einem Betrag von über 70 Euro eingetrieben. Sollte ein Bußgeldbescheid nach Deutschland kommen, muss dieser auf deutsch sein. Ansonsten kannst du das Ganze ignorieren.
Frostnase am 25 Jul 2014 09:39:25 Die werden schon dafür sorgen, daß die € 70,- überschritten werden! :twisted: Warum wohl steht alles nur in Landessprache? In der Gegend sind sonst viele Schilder sogar in 3 Sprachen (I,D und E).
rinto am 25 Jul 2014 09:44:57 Es ist natürlich schade, dass Du den Text auf italienisch nicht verstehen konntest- aber sei ehrlich: was würdest Du sagen, wenn ein ausländischer Autofahrer bei uns sagen würde, er kann leider kein deutsch und deshalb wusste er nicht, dass er dass nicht darf ?
Trotzdem wäre es natürlich schön, wenn gerade am Gardasee ( wo ja selten, aber doch manchmal deutsche Urlauber auftauchen :D ) derartige Schilder auch mit deutscher Übersetzung zu finden wären. Ein Schlingel, wer denkt, dass das Absicht sein könnte....
Viele aus Nürnberg, Edgar
Lancelot am 25 Jul 2014 09:59:49 rinto hat geschrieben:Trotzdem wäre es natürlich schön, wenn gerade am Gardasee ( wo ja selten, aber doch manchmal deutsche Urlauber auftauchen :D ) derartige Schilder auch mit deutscher Übersetzung zu finden wären.
:lol: Genau :!: Nicht nur Schilder mit "Würstel con Krauti", sondern auch "parken verboti" ... :lach: Immerhin ist der Lago ja fast schon .. hmm, ja .. sowas wie ne deutsche Provinz oder so .. :roll: Und dann natürlich auch Rom ... und Florenz und Venedig und Mailand und ... Eigentlich treiben wir uns in ganz Italia rum ... :gruebel: Die sollten längst mal über einen Sprachwechsel nachdenken, die Italiener ... :lol:
franz_99 am 25 Jul 2014 10:02:33 Lancelot hat geschrieben: Die sollten längst mal über einen Sprachwechsel nachdenken, die Italiener ... :lol:
Ja oder sollten wir? :nixweiss:
chrisc4 am 25 Jul 2014 10:05:06 Was ist besonders merkwürdig finde, am Roller einen Strafzettel zu befestigen, bei nur wenig Wind wäre der Strafzettel weg gewesen.
Normalerweise haben Roller in Italien und anderen südlichen Ländern "Narrenfreiheit", die stehen überall, auch dort wo keine PKW hin dürfen. Wir hatten uns bisher immer einfach dazugestellt und hatten noch nie Probleme.
brainless am 25 Jul 2014 10:13:57 Wir hatten uns bisher immer einfach dazugestellt und hatten noch nie Probleme.
Wenn Du bisher, nur mal angenommen, bereits 26 mal falsch geparkt hast ohne etwas bezahlen zu müssen, bezahlst Du jetzt nur 1,- € pro Verstoß. Ist doch billig, oder? Volker ;-)
haballes am 25 Jul 2014 10:14:40 :wink: Ich ignoriere erstmal jeden Strafzettel.
Und das hat sich in meiner Karriere als Fahrzeugführer gerechnet. :mrgreen:
Wär ich ein guter, aufrechter Bürger, dann wär ich ärmer heute.
Winni am 25 Jul 2014 10:30:58 Ich habe mal einen Strafzettel in Stralsund am Roller gehabt, weil ich neben dem Parkplatz ohne jegliche Behinderung anderer stand.Ich wollte den PKW's nicht den Platz wegnehmen und durfte dafür 25€ zahlen.
Winni
silent1 am 25 Jul 2014 10:36:34 haballes hat geschrieben::wink: Ich ignoriere erstmal jeden Strafzettel.
Und das hat sich in meiner Karriere als Fahrzeugführer gerechnet. :mrgreen:
Wär ich ein guter, aufrechter Bürger, dann wär ich ärmer heute.
Pfui Sven, gerade für einen solchen hätte ich Dich gehalten ;D Ist uns in Sirmione an der Stelle im vergangen Jahr beinahe auch passiert. Gut das ich meine aufmerksame Gattin dabei hatte. Die hat die Tickets an dem einen oder anderen Roller gesehen. Wir haben dann auch das Schild gesehen und die Sticker an dem einen oder anderen Roller ohne Ticket. Wir konnten den italienischen Text auch nicht lesen, haben dann aber Schlussgefolgert. Wir haben Sirmione dann wieder verlassen und zur Stafe all unser Geld wieder mitgenommen :ja: . Da haben die bestimmt heute noch dran zu knapsen :lach:
Dnik am 25 Jul 2014 11:34:20 haasi hat geschrieben:Hallo
Bußgelder aus dem Ausland werden im Regelfall erst ab einem Betrag von über 70 Euro eingetrieben. Sollte ein Bußgeldbescheid nach Deutschland kommen, muss dieser auf deutsch sein. Ansonsten kannst du das Ganze ignorieren.
Nope - habe 15 Euro für einen Blitzer aus der Schweiz zahlen müssen.
Gast am 25 Jul 2014 11:37:42 Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und mangelnde Sprachkenntnisse ebenfalls nicht. Das ist halt der Preis den wir, die wir uns in Ecken rumtreiben wo die Menschen andere Sprachen sprechen und andere Geflogeheiten gflegen, zahlen müssen.
Warte ab, ob Du eine Benachrichtigung, Zahlungsaufforderung hier in Deutschland bekommst. Wir wurden letztes jahr von einem polnischen Starenkasten geblitzt. Blöd gelaufen aber es war halt so. Es ist aber bis heute nix gekommen.
nuvamic am 25 Jul 2014 11:41:52 Man mag es gern bequemer haben - aber letztlich wart Ihr in Italien, die Information war in Italienisch, also rechtlich (ohne den Inhalt kennen zu können - Foto?) wohl ok. Fehler gemacht, Bußgeld zahlen. Such is life.
Ich fand es schon immer schräg, dass z.B. US-Amerikaner manchmal davon ausgehen, dass sie überall mit englisch durchkommen und im Extremfall sogar immer mit Dollar zahlen wollen. Genausowenig geh ich aber davon aus, dass ich überall vor Ort meine Sprache vorfinde, die Welt ist schon ein bissel vielfältiger - zum Glück. Und nebenbei - Italienisch ist nicht das heißeste, das einem passieren kann - letztens im Baltikum bei Litauisch, Lettisch oder Estnisch wären meine Chancen viel schlechter - da frag ich im Zweifelsfall vor Ort halt nach oder geh auf Nummer sicher.
piloteur am 25 Jul 2014 11:58:50 haasi hat geschrieben:Hallo
Bußgelder aus dem Ausland werden im Regelfall erst ab einem Betrag von über 70 Euro eingetrieben. Sollte ein Bußgeldbescheid nach Deutschland kommen, muss dieser auf deutsch sein. Ansonsten kannst du das Ganze ignorieren.
Leider wird diese Regelung aber durch ein italienisches Inkassounternehmen unterlaufen und auch sehr viel niedrigere Beträge eingefordert. :evil: Und die Verjährungsfrist für solche Verstöße beträgt 10 Jahre. Sehr häufig werden angeblich nicht bezahlte Mautgebühren eingefordert. Also die Belege besser aufheben. Hier die Info eines Automobilclubs: „Die kommunale Polizei hat Nivi Credit S.r.L. Div. European Municipality Outsourcing, Firenze – Italien, damit beauftragt die Durchführung aller entstehenden Tätigkeiten bezüglich Ihrer Akte zu übernehmen (Sondervollmachtsurkunde)"Da wir eine Reise nach Italien planen und den Roller mitnehmen, werden wir wohl beim Parken des Rollers mehr aufpassen als bei bisherigen Reisen. :ja:
wolfherm am 25 Jul 2014 13:37:27 Da zur Strafe ja noch die Bearbeitungsgebühr kommt, werden die 70 Euro locker erreicht.
Starline-680 am 01 Aug 2014 22:31:16 moin zusammen wir hatten Glück im lezten Jahr, standen auch auf dem P Platz vor der Altstadt für Zweiräder (EGlide) mit 3 Maschinen, hatten beim zurückkommen die Schider entdeckt und gesehen das die meisten ein 2013 Aufkleber hatten! Aber die Polizei war gnädig weil wir dann grad losfuhren als die kamen, war nur eine Verwarnung oder so! Die Abzocke ist eben überall!
bikebernd am 01 Aug 2014 23:32:43 Hallo chrisc4, mir ist das gleiche im vorigen Jahr im Oktober passiert. Ich parkte mit meinem Rolle auch jahrelang auf diesem Parkplatz und hatte auch nie Probleme. Nachdem ich den Strafzettel entdeckt hatte habe ich mir das Zusatzschild unter dem Schild angesehen und habe es folgendermaßen gedeuted: Parken nur für Anwohner und dort Beschäftigte erlaubt. Ich habe den Zettel weggeworfen und habe gedacht hiermit ist alles erledigt. Weit gefehlt, ca 2 Monate später erhielt ich dann eine Zahlungsaufforderung in einwandfreiem deutsch. Ich habe dann gezahlt um noch höhere Kosten zu vermeiden. Den genauen Betrag kann ich momentan nicht nachsehen, da wir unterwegs sind.
Viele Bernd
giovannibastanza am 02 Aug 2014 18:00:51 Rechtlich sieht das so aus : Das Bundesamt für Justiz treibt die ausländischen Forderungen nur ab 70 € ein . Diese Behörde muss erst einmal prüfen , ob die Anfrage vollständig ist und ob es formale Hindernisse gibt .Dann wird der Fahrzeugführer um seine Stellungnahme gebeten , egal ob er durch die ausl. Behörde schon schriftlich befragt worden ist .Nach zwei Wochen Frist muss das BFJ die Vollstreckung bewilligen , das Verfahren einstellen oder bei einem Einspuch an das zuständige Amtsgericht weiterleiten . Im Falle des Falschparkens , also wenn Halterhaftung greift , weist das Bfj , nachdem der/ die betreffende Person angibt nicht verantwotlich zu sein, das Ersuchen zurück . Das ist der offiziele Weg . Allerdings bedienen sich die ausl. Behörden in Deutschland Firmen die auch geringere Beträge eintreiben wollen . Bei diesen unter 70 € liegenden Beträgen muss man überlegen , ob man den Mut hat u.U. in Ital.bei der nächsten Einreise zur Kasse gebeten zu werden , zumal in IT ud Austria die Halterhaftung und die Aussage von Polizeibeamten nicht bestätigt werden müssen . Z.B. durch Foto und Blitzprotokoll. Bisher liegen darüber allerdings keine nachprüfbaren Angaben vor. Es reicht die subjektive Einschätzung der Geschwindigkeit . Giovanni.
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