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Tempolimit auf "autobahnähnlich ausgebauten Strassen" > 3,5t


Knuffel am 04 Aug 2014 15:55:06

Hallo zusammen,
ich habe mal eine ganz blöde Überlegung...
Über 3,5t ist ja auf Landstrassen Tempo 80 und Autobahn Tempo 100, aber wie sieht das auf den "autobahnähnlich ausgebauten Strassen" aus? Auf denen ja für PKW's genau wie auf Autobahnen auch keine Limtsgelten (es sei denn es stehen Schilder da..)..
Gilt da dann Tempo 100 weil autobahnähnlich oder auch die 80?
Und noch ne Frage - muss die Parkwarntafel nur benutzt, oder auch mitgeführt werden?

Vielen Dank schon mal
Chris

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Frostnase am 04 Aug 2014 16:18:05

Welche Parkwarntafel?

Die gibt es doch nur beim LKW, nicht beim WoMo

nanniruffo am 04 Aug 2014 17:51:38

Das mit der Geschwindigkeit auf autobahn-ähnlichen Strassen ist eine gute Frage. Ich habe bisher immer angenommen, dass hier Autobahnrecht gilt, aber so einfach wird´s wahrscheinlich nicht sein.

Das mit der Parkwarntafel ist m.M. nicht nur für LKW, sondern auch für Womo´s über 3,5 to vorgeschrieben, wenn das Womo Nacht´s an einer unbeleuchteten Strasse abgestellt wird.

Tom

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pool2004 am 04 Aug 2014 17:59:54

--> Link

Da steht es schwarz auf Weiß Bis 7,5 Tonnen 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen.
VG Uwe

giovannibastanza am 04 Aug 2014 18:17:20

Für Wohnmobile von über 3,5 t bis 7,5 t zul. Gesgew. gelten auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit Mittelstreifen oder anderer baulicher Trennung 100 km/h . Vorraussetzung Zeichen -Kraftfahrstraße.-
Die Parkwarntafel muss angebracht werden, wenn innerhalb geschlossener Ortschaften Kfz oder Anhänger länger als 3 Minuten bei Dunkelheit geparkt werden und wenn das Fahrzeug nicht mit eigener
Beleuchtung geparkt wird . Nur mitführen reicht nicht , denn es soll doch den fahrenden Verkehr vor dem stehenden Hindernis warnen. Außerhalb immer mit Standlicht parken .
Giovanni.

giovannibastanza am 04 Aug 2014 18:22:31

Manni, stimmt so nicht, es wird nicht unterschieden , ob beleuchtete Straßen oder nicht , sondern KFZ über 3,5 t und Anhänger müssen einfach innerhalb geschlossener Ortschaften immer mit Beleuchtung oder Parkwarntafen abgestellt werden . Das wird immer falsch interpretiert .
Kann viel Geld kosten und bei Haftungsangelegenheiten mächtig ins Geld gehen.
Giovanni.

nanniruffo am 04 Aug 2014 18:58:14

Macht das im Ernst einer von Euch??

pool2004 am 04 Aug 2014 19:21:21

nanniruffo hat geschrieben:Macht das im Ernst einer von Euch??


nee, ich nicht

giovannibastanza am 04 Aug 2014 19:56:14

Hi, das stand doch nicht infrage . So ist aber die Richtlinie . Allerdings ist natürlich derjenige der es nicht tut voll verantwortlich .
Mir ist ein Fall bekannt , da hat eine Fahrerin auf diese Art und Weise ihren Mann als Beifahrer tot gefahren . Ihr hat man zwar eine Mitschuld eingeräumt , weil sie ihre Geschwindigkeit bei leichtem Nebel nicht den Sichtverhältnissen angepasst hatte, aber der dort parkende LKW hat eine Mitschuld bekommen . Ich weiss nicht mehr wieviel ,wenn ich mich richtig erinnere waren es aber wohl
50% .
Giovanni.

seamaster am 04 Aug 2014 20:46:34

Hallo,
Nur so zur Info,
auf Kraftfahrstrassen mit getrennten Fahrstreifen gilt auch für PKW eine Höchstgeschwindigkeit
von 120 Km/h .
Frieder

Knuffel am 05 Aug 2014 11:18:04

seamaster hat geschrieben:Hallo,
Nur so zur Info,
auf Kraftfahrstrassen mit getrennten Fahrstreifen gilt auch für PKW eine Höchstgeschwindigkeit
von 120 Km/h .
Frieder


Seit wann das denn??
Ich weiss und finde nur 130 Richtgeschwindigkeit...

Knuffel am 05 Aug 2014 11:21:55

giovannibastanza hat geschrieben:Die Parkwarntafel muss angebracht werden, wenn innerhalb geschlossener Ortschaften Kfz oder Anhänger länger als 3 Minuten bei Dunkelheit geparkt werden und wenn das Fahrzeug nicht mit eigener
Beleuchtung geparkt wird . Nur mitführen reicht nicht , denn es soll doch den fahrenden Verkehr vor dem stehenden Hindernis warnen.


Das man die benutzen muss ist schon klar - die Frage war ja ob man die immer dabei haben muss.. Auch während der Fahrt. Ich habe bisher (<3,5t) nicht so geparkt das sie (>3,5t) dann nötig wäre. Deswegen die Frage :wink: Im Zubehörshop findet man ja auch nur die "hässlichen" Metallklapptafeln für LKW.

Sellheimer am 05 Aug 2014 14:12:36

seamaster hat geschrieben:Hallo,
Nur so zur Info,
auf Kraftfahrstrassen mit getrennten Fahrstreifen gilt auch für PKW eine Höchstgeschwindigkeit
von 120 Km/h .
Frieder


vielleicht in einem unserer Nachbarländer, aber doch nicht bei uns :?

Sellheimer

giovannibastanza am 05 Aug 2014 14:14:10

Natürlich brauchst du die nicht dabei zu haben , Hauptsache du bringst sie bei hereinbrechender Dunkelheit an . Woher die dann kommt ist dem Gesetzgeber doch wummpe .
Es ist kein Ausrüstungsmerkmal, wie z.B der Verbandskasten .
Giovanni.

giovannibastanza am 05 Aug 2014 14:18:13

seamaster , -nur so zur Info -, da hast du dir eigene Regeln gegeben .
Jedenfalls nicht in Deutschland .
Vielleicht klärst du uns auf, wo du das gelesen hast . Wenn du jetzt klug wärest , würdest du einfach sagen :Es gibt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km /h und der Rest ist Verschnitt.
Giovanni.

seamaster am 05 Aug 2014 14:20:58

Nur so zur Info,
auf Kraftfahrstrassen mit getrennten Fahrstreifen gilt auch für PKW eine Höchstgeschwindigkeit
von 120 Km/h

Sorry , war mir sicher das mal so gelernt zu haben, ist aber definitiv nicht der Fall.

LG

giovannibastanza am 05 Aug 2014 16:50:42

Dann bist du immer 10km/h zu langsam gefahren . Kannst du dir vorstellen , was die hinter dir gesagt haben ? Diese Ausdrücke waren sicher nicht druckreif.
Giovanni.

Knuffel am 05 Aug 2014 19:12:43

giovannibastanza hat geschrieben:Woher die dann kommt ist dem Gesetzgeber doch wummpe .
Es ist kein Ausrüstungsmerkmal, wie z.B der Verbandskasten .
Giovanni.

OK danke

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