olimoli am 05 Aug 2014 14:03:35 Hi,
gestern sollte meine Lufe vom TÜV abgenommen werden. Eine Abnahme bekam ich nicht, da der Tüvprüfer das Fahrzeug nicht vermessen konnte. Angeblich muß das Fahrzeug neu vermessen werden, da sich die Höhe durch eine Lufe ändert. Mag ja bei einem Teil- oder Vollintegrierten sein, aber bei nem Alkoven? Der ist doch vorne eh um einiges Höher.
Stimmt das so, oder ist er nur besonders pingelig?
chrisc4 am 05 Aug 2014 14:17:25 Gibt es darüber ein Gutachten für Deinen Fahrzeugtyp? Die TÜV-Prüfer vergleichen nur die Daten, sonst nix.
Tipp: Rufe mal bei GTÜ an und frage danach. Mir kommt es vor, es wäre dort so manches weniger kompliziert und die sind deutlich billiger. (habe ich erlebt)
underdog am 05 Aug 2014 14:43:17 Wieso konnte der das Fahrzeug nicht vermessen? War sein Zollstock abgebrochen? Wenn ich zur Arbeit ginge und hätte kein Werkzeug dabei, dann würde ich wahrscheinlich vom Hof gejagt... Mein Womo hat ein altes Design, das Dach ist vorn und hinten gleich hoch. Es ist eine Zusatz-Luftfeder eingebaut. Das Auto hat eine sehr bewegte Geschichte mit vielen Vorbesitzern und auch mehrfachem Wechsel des Landes im dem es zugelassen war. Ich hatte die Feder noch mal begutachten lassen, weil die Auflastung im Prinzip möglich, aber nicht eingetragen war, das Auto wurde einige Jahre mit der Luftfeder aber dem originalen niedrigen Gewicht betrieben, das ist Verschwendung. Dabei wurde auch die Höhe vermessen, die haben dafür extra einen großen Alu-Winkel, der wurde auf eine Dachhaube gelegt und am unteren Ende wurde bis zum Boden gemessen, so simpel so wirksam. Wenn ein ausgewachsener Mann nicht messen kann würde auch ich mich so langsam aufregen...
Gast am 05 Aug 2014 14:52:41 Moin, :) bei der TÜV-Abnahme der VB-Vollluftfeder wurde keine Höhe vermessen, ich war dabei. Der TÜV Prüfer hat lediglich verglichen, abgehakt und Fotos gemacht. Gestern ohne Probleme in den Schein eintragen lassen. Kosten 11,40€. :D
wolf2 am 05 Aug 2014 15:04:20 Hallo zusammen, meines Wissens nach muss der Hersteller der Luftfederung entweder eine allgemeine Betriebserlaubnis für seine Federung haben oder er muss eine Unbedenklichkeitserklärung ausstellen.
Wenn beides nicht vorliegt, dann muss eine Einzelabnahme erfolgen und da wird es aufwendig!
Der Tip mit dem GTÜ bringt dir gar nichtsd denn die dürfen solche Eintragungen in die Fahrzeugpapiere gar nicht durchführen. Da musst du zwingend zum "blauen TÜV"
chrisc4 am 05 Aug 2014 15:14:18 wolf2 hat geschrieben:Hallo zusammen, Der Tip mit dem GTÜ bringt dir gar nichtsd denn die dürfen solche Eintragungen in die Fahrzeugpapiere gar nicht durchführen. Da musst du zwingend zum "blauen TÜV"
Das stimmt nicht! :( --> LinkHans
Gast am 05 Aug 2014 15:18:56 ...ich denke mal, der TÜV/Dekra/GTÜ ist die Instanz die prüft und genehmigt, oder auch nicht. In den Fahrzeugpapieren Eintragungen vorzunehmen ist Sache einer Behörde, nämlich der Zulassungsstelle.Also bei uns hier ist das so. :)
chrisc4 am 05 Aug 2014 15:30:39 maddin53 hat geschrieben:...ich denke mal, der TÜV/Dekra/GTÜ ist die Instanz die prüft und genehmigt, oder auch nicht. In den Fahrzeugpapieren Eintragungen vorzunehmen ist Sache einer Behörde, nämlich der Zulassungsstelle.Also bei uns hier in Frankfurt ist das so. :)
So ist das überall in Deutschland! TÜV/Dekra/GTÜ usw. erstellen Gutachten, mit dem muss man dann zu Zulassungsstelle, dort erhält man die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung. Mit dem Gutachten alleine kann man manchmal auch fahren, bei Kontrollen muss man das Gutachten vorzeigen. Das dürfte aber im Ausland, bei fehlender Sprachkenntnis Probleme geben. Besser bei der Zulassungsstelle eintragen lassen. Hans
Gast am 05 Aug 2014 15:32:01 Sachichdoch! :D
kiteliner am 05 Aug 2014 15:35:41 Ist aber eigentlich doch egal! Er will es so und er konnte nicht. Kann man sich drüber ärgern, einen Kollegen von ihm suchen der es hinbekommt oder eben woanders hinfahren. Egal was hier geschrieben wird, Dein Gutachten bekommst Du davon auch nicht. Versuch es woanders....ggf. vorher anrufen, ob die das hinbekommen oder ab die ggf ihre Meßlatte verbummelt oder kaputt gemacht haben.... Viel Erfolg Thomas
Gast am 05 Aug 2014 15:45:41 Richtiger wäre aber jetzt hier in diesem Fall, es liegt ein Gutachten der Lufe vor und der TÜV oder andere stellen eine Unbedenklichkeitserklärung, also einen > extra Papierbogen mit Stempel und Unterschrift für den ordnungsgemäßen Einbau nach soundso, für die Zulassung aus. Problem wird es aber beim Eintragen in die Papiere wenn das Fahrzeug nicht vorher schon in dem Zulassungsbereich zugelassen war/ist, dann muß das Fahrzeug nämlich laut Aussage der Zulassung meiner Heimatstadt extra noch mal vorgefahren werden und der Einbau wird neu geprüft. Ansonsten geht es mit dem Mitführen der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei dem Fahrzeugschein bis zur nächsten Aktion die ansteht zum Eintragen irgend etwas anderem. Habe ich gerade so abgearbeitet.
underdog am 05 Aug 2014 16:23:00 Wenn ein deutsches Fahrzeugpapier einmal ausgestellt ist dann gilt das in der ganzen Republik. Natürlich gibt es beim Ummelden einen neuen "Schein", ich kenne nur Fahrzeugschein, ich komme mit dem Teil I und Teil II immer durcheinander.
Die Angaben aus dem alten Schein werden natürlich in den neuen Schein übertragen.
Genau jetzt aber gerate ich ins Schwimmen, was ist bei einer Abmeldung? Der "Brief" enthält leider nicht mehr alle technischen Beschreibungen des Fahrzeugs, ob man einen entwerteten "Schein" mitbekommt?
Jedenfalls reicht eine einzige technische Abnahme eines Fahrzeugs und die gilt dann im ganzen Land.
Bei einer zusätzlichen Federung oder sonstigen Änderungen muss je nach der Art der technischen Änderung der Einbau durch eine entsprechend berechtigte Person geprüft werden. Die Teile die eingebaut wurden und der ganze Einbau hat eventuell bereits ein Gutachten erhalten, dennoch muss jeweils am umgebauten Fahrzeug die Unbedenklichkeit des Einbaus begutachtet und genehmigt werden.
Bei meiner Prüfung wegen einer Auflastung mit Hilfe einer Zusatz-Luftfeder gab es eine Sichtkontrolle auf der Grube und es wurde eine Bremsprobe durchgeführt, weil der Bremskraftregler umgebaut wurde und es wurde die Höhe vermessen.
Das ist die Technik. Diese Gutachten machen je nach Region TÜV, Dekra oder wohl auch GTÜ. Am besten vorher Kontakt aufnehmen, im Westen (alte Bundesländer) darf angeblich die Dekra die Gutachten nicht machen. Irgendwas mit Monopol...
Wenn man gegen eine Gebühr diese Abnahme in der Tasche hat, als prachtvollen Papierausdruck mit Siegel und allem Brimborium, dann geht man damit zur zuständigen Zulassungsstelle und lässt das eintragen. Die tragen alles ein was die Technik bescheinigt hat. Das kostet wieder eine Gebühr.
Es gibt auch Zusatzteile und Umbauten die nicht vorgeführt werden müssen, ich hatte als Jungbursch mal ein kleines Lederlenkrad im Ford, das ging mit einem mitzuführenden Extrapapier.
Fahrwerksumbauten werden wohl immer abgenommen werden müssen.
Man kann sich auch selbst eine Luftfederung ausdenken und die auch einbauen, dafür wird das Gutachten dann aber etwas aufwändiger und man muss wohl noch weitere andere Gutachten beibringen. Sagen wir mal für eine Hinterachslast von 3 to an einem Fiat Ducato 230 der serienmässig nur 1,75 to hat. Man kann das bestimmt irgendwie so aufrüsten, aber dafür dann einen Nachweis zu erbringen wie das funktioniert und das es dauerhaft unbedenklich ist, das wäre die hohe Kunst.
Gast am 05 Aug 2014 16:47:47 ....natürlich gilt der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) u.a. in der ganzen Republik! :) Gutachten läßt ja normalerweise der Hersteller erstellen und legt sie dem verkauften Teil bei. Ein Gutachten für die Lufe für mich vom Tüv erstellt wäre sehr kostenintensiv und wäre meines Wissens eine Einzelabnahme die nach Zeit und Umfang der zu prüfenden Teile berechnet wird. Im Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) wird dazu nichts neues eingetragen. Es ist aber eben so, das es Bündelungsbehörden gibt. Also eine Bündelung von Behörden hier in Hessen, zuständig ist Marburg. Ich kann dadurch überall in Hessen zur Zulassung und Eintragungen vornehmen lassen, außer Frankfurt. Die schwingen wieder einmal ihr eigenes Zepter. So war die Erklärung, die ich aus Marburg erhalten hatte. Bei mir ging es darum, ob ich mit dem Womo vorfahren muß, oder ob es reicht nur den Schein und die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom TÜV vorzulegen. Wäre das Womo vorher irgendwo in Hessen, oder Deutschland angemeldet, so hätte ich hier vorfahren müssen, wollte ich die Lufe in den Schein eingetragen bekommen. Aber das raus zu bekommen, wie ich vorgehen muß, war ein schwieriges Unterfangen und hat längere Zeit in Anspruch genommen. :(
olimoli am 05 Aug 2014 17:01:44 Hi,
ich war selber nicht bei der Abnahme dabei. Hatte das Fahrzeug in der Autowerkstatt eines Freundes, welche Prüforganisation da vor Ort war, weiß ich jetzt gar nicht. Die Lufe ist von Goldschmied mit Teilegutachten u.s.w. Ich war der Meinung, da kommt ein Prüfer vom TÜV (o.ä. Organisation) kontrolliert den ordnungsgemäßen Einbau und stellt eine Bescheinigung mit Stempel und Unterschrift aus. Damit gehe ich dann zur Zulassungsstelle und lasse das Ganze eintragen.
Wohl zu einfach gedacht, oder?
Zumal mein Kumpel den Prüfer ja auch vorher noch anrief, ob er die Abnahme machen kann :x
Gast am 05 Aug 2014 17:07:38 Nein, genau richtig gedacht! Der Prüfer ist, oder hat ein Problem! :)
dieter2 am 05 Aug 2014 17:12:59 Habe vor 2 Wochen meine selbst eingebaute Lu.F beim TÜV abnehmen lassen.
Der hat nur nach den ordnungsgemäßen Einbau geschaut, sonnst nix. Die Lu.F. ist eine von Goldschmitt, die ist zwar teurer wie alle Anderen, hat aber eine ABE und alle Auflastgutachten dabei.
Dieter
WomoKindi am 05 Aug 2014 17:14:34 olimoli hat geschrieben: Zumal mein Kumpel den Prüfer ja auch vorher noch anrief, ob er die Abnahme machen kann :x
Wahrscheinlich nahm der Prüfer an, dass Dein Kumpel auch die im Gutachten geforderte Achsvermessung vorlegt/durchgeführt hat, ohne die kann er es nicht Abnehmen. Einfach im Gutachten lesen ob dieses gefordert wird oder nicht, deswegen gibt es die Dinger unter anderem.
Gast am 05 Aug 2014 17:19:01 ....verstehen kann ich das erst Recht nicht, da ja von mir bei z.B. einer Vollluftfederung die Höhe ja immer wieder auf Knopfdruck neu eingestellt werden kann. Also z.B. Nivellieren, Off Road, Parken..also ganz absenken usw. Es gäbe da eine Maximalhöhe bei der Stellung Off Road, die sich aber bei einer Geschwindigkeit von ich glaube 20 Km/h selbsttätig wieder in Fahrstellung nivelliert. Nur neu vermessen wurde mein Womo in der Höhe nicht.
dieter2 am 05 Aug 2014 19:29:43 So eine Abnahme darf ein TÜV Prüfer nicht machen, ein Gutachten darf nur ein KFZ Sachverständiger machen, also ein Ing.
Dieter
underdog am 05 Aug 2014 20:06:00 So eine Abnahme darf ein TÜV Prüfer nicht machen, ein Gutachten darf nur ein KFZ Sachverständiger machen, also ein Ing.
Genau, da wird man doch erstmal überrascht, die sehen alle gleich blau oder grün aus und sind so schick technisch angezogen... Mit den Jahren lernt man das. Heißt aaS, amtlich anerkannter Sachverständiger. Und dann darf nicht jede "Filiale" das machen sondern nur eine technische Prüfstelle, es ist zum Verzweifeln...
Gast am 05 Aug 2014 20:53:15 Aha...und wenn der jetzt nen Zollstock dabei gehabt hätte? :ja: :lach:
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