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TüV "verschieben" bei Saisonkennzeichen


abenn am 08 Aug 2014 10:44:33

Hallo,
wir haben ein Saisinkennzeiche 03-10 und müssen lt. Plakette 10/2014 zum Tüv(jährlich wg. > 3,5t).
Gibt es eine Möglichkeit diesen Zeitpunkt in den Monat 03 zu lewgen, wäre mir lieber, dann könnte auch gleich ein Fahrzeug-Check für den Start in die neue Saison gemacht werden !?

Danke und
Alf

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emil77b am 08 Aug 2014 10:54:27

Hi Abenn,

wenn Du den Hu-Termin erst im März wahrnimmst, hast du ihn doch bereits verschoben. Kostet nen Überziehungsbeitrag von derzeit 12€, Hu gibts für 24 Monate :ja:

Emil

chrisc4 am 08 Aug 2014 10:57:54

Die Antwort gibt es hier --> Link

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Dan-Hu am 08 Aug 2014 11:01:03

Da dann aber auf der Fahrt zur Werkstatt die HU schon um 5 Monate überzogen ist, kann es ein Bußgeld geben, falls man kontrolliert wird.
Auf der Fahrt zur HU sollte man einen Nachweis haben, dass man einen Termin abgesprochen hat.

Die HU für WoMo >3,5t ist nur 12 Monate gültig - auf jeden Fall bei älteren WoMo.

Gast am 08 Aug 2014 11:03:05

emil77b hat geschrieben:Hi Abenn,

wenn Du den Hu-Termin erst im März wahrnimmst, hast du ihn doch bereits verschoben. Kostet nen Überziehungsbeitrag von derzeit 12€, Hu gibts für 24 Monate :ja:

Emil


Wegen des Gewichts und des Alters muss der Wagen jährlich. zum TÜV.

Zu den Kosten und Folgen einer Überziehungskredite des Termins weiß ich leider nichts. Eine andere Möglichkeit wäre ja noch, im Oktober und wieder im März und dann jährlich im März zum TÜV zu fahren.

chrisc4 am 08 Aug 2014 11:05:14

Dan-Hu hat geschrieben:Da dann aber auf der Fahrt zur Werkstatt die HU schon um 5 Monate überzogen ist, kann es ein Bußgeld geben, falls man kontrolliert wird.
Auf der Fahrt zur HU sollte man einen Nachweis haben, dass man einen Termin abgesprochen hat.

Die HU für WoMo >3,5t ist nur 12 Monate gültig - auf jeden Fall bei älteren WoMo.



So ist es, bei mehr als vier und bis zu acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg :eek:

toli269 am 08 Aug 2014 11:14:59

Eben, es ist ganz einfach. Einmal mehr zum TÜV fahren, also im März, obwohl noch bis Oktober gültig. Zwar ärgerlich wegen der TÜV-Gebühr, aber in allen Bereichen auf der sicheren Seite

mv4 am 08 Aug 2014 12:06:34

Das Bußgeld und evt. Punkte wären nur fällig wenn du keinen HU Untersuchung nachweisen kannst...wenn du auf der Fahrt dorthin kontrolliert wird...wirst du zwar Post bekommen...kannst aber ja nachweisen das du an diesem! Tage auf der Fahrt zur HU warst. (Vorausgesetzt du warst auch zur HU) somit wäre das ganze hinfällig.
Ist mir selber schon so passiert...ich habe einen Boot-Trailer denn ich hier die letzten Jahre nicht mehr genutzt habe (HU schon 3 Jahre überfällig) Auf der Fahrt zum TÜV wurde ich angehalten und auf den Sachverhalt hingewiesen das die HU überfällig ist. Kurze Erklärung das ich gerade zum TÜV unterwegs bin...Kurze Antwort ...alles klar...wir müssen es trotzdem aufnehmen..(könnte ja jeder sagen) aber mit der Kopie der Bescheinigung von der HU wird das Verfahren eingestellt.
Und genauso war es auch.

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