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Wiederanmeldung 7,49t Womo bei über 1 Jahr Stillstand


peterdieberge am 08 Aug 2014 15:57:50

Hallo!
Kann mir jemand genau sagen wie ich vorzugehen habe bei meiner Situation?
Fakten:
Wohnmobil, Bj. 1992, 7,49t, Sitzplätze 7, Gurte nur vorne (3), TÜV bis 4/2014, Abgemeldet 6/2013

Nach längerer Krankheit hab ich nun Zeit mich um mein Hobby zu kümmern. Das Womo steht in der Scheune und die Batterien haben es (mit etwas Pflege) scheinbar auch überlebt. Ich hoffe auch bald wieder auf Tour zu kommen. Doch wie muß ich vorgehen und wie lange habe ich noch Zeit, habe ich eventuell irgendwelche Fristen schon überschritten (naja, eh zu spät).
Bitte helft mir , aber bitte mit den heutigen Grundlagen, ein "2002 war es bei mir so:..." hilft mir nicht.

J

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Lancelot am 08 Aug 2014 16:10:52

Dein Auto wurde erst vor 1 Jahr stillgelegt - damit passiert schon mal nix :)
(Anders wär´s bei Stilllegung > 7 Jahre, da wird´s aufwändig)

Du mußt nur die HU-Fristen irgendwie hinkriegen, ansonsten brauchst Du :

Benötigte Unterlagen für die Wiederzulassung

Für die Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs benötigen die Kfz-Zulassungsstellen folgende Unterlagen:

Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Fahrzeughalters
Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I mit Stilllegungsvermerk
Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
Abmeldebescheinigung, falls das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde
Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung
7-stellige elektronische Versicherungsnummer
bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der bevollmächtigten Person
bei Minderjährigen: schriftliche Einverständniserklärung und Personalausweise oder Reisepässe der Erziehungsberechtigten
bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
bei Firmen: Gewerbeanmeldung/ Handelsregisterauszug
Kennzeichenschilder (falls vorhanden)

Quelle : --> Link

Ein Anruf bei Deiner lokalen Kfz-Zulassungsbehörde war keine Option ?
:)

peterdieberge am 08 Aug 2014 16:32:01

Danke für die Antwort Lancelot!

Ich bin der Halter und war es auch bei Abmeldung, Kennzeichen sind und bleiben die alten, ich werde auch selbst alles erledigen, somit entfallen für mich alle Tipps wo das nicht zutrifft (aber sicher hilfreich für andere Leser).

Bevor ich mich bei den "Offiziellen/sonstigen Beteiligten" erkundige, möchte ich mich halt hier schlau machen, will mich ja eventuell auch nicht verplappern :mrgreen:

Also gezielte Frage: Wie komme ich von der Scheune zum TÜV (muß ja jährlich)? Reicht Versicherungsnummer (oder wie das heißt) und Termin bei der Prüfstelle um fahren zu dürfen? Oder muß ich mir rote Nummern besorgen?

J

PS: bei der Prüfstelle (wo ich auch in den Vorjahren war) hab ich nur nachgefragt ob es OK ist wenn mein Moppel aktuell abmontiert ist (hängt sonst unterm Fahrzeug), kein Problem. Hat mich schon etwas gewundert da ja am Fahrzeug angebracht, aber gut.

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peterdieberge am 08 Aug 2014 16:36:20

achja, das mit dem Wiederzulassen / Abmelden hab ich schon öfters gemacht, aber nie nach so langer Zeit mit abgelaufenem TÜV. Geändert hat sich ja auch einiges in den Gesetzen/Vorschriften, deshalb meine Nachfragen.

J

Lancelot am 08 Aug 2014 17:12:47

peterdieberge hat geschrieben:Also gezielte Frage: Wie komme ich von der Scheune zum TÜV (muß ja jährlich)? Reicht Versicherungsnummer (oder wie das heißt) und Termin bei der Prüfstelle um fahren zu dürfen? Oder muß ich mir rote Nummern besorgen?


Du hast doch noch die alten Kennzeichen (entwertet) ?
Dann geht´s so .

Mit entstempeltem Kennzeichen:
Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

TÜV NORD ProfiTipp:
Im letzten Fall müssen Sie die Zulassungsstelle nicht vorab informieren. Achten Sie aber darauf, dass die Versicherung nicht erst ab Zulassungsdatum gilt.

Quelle : --> Link

peterdieberge am 08 Aug 2014 17:59:35

jo, Danke.
Ich muß also nicht aufpassen das ich mich verplapper :mrgreen:
Ist ja auch ein gängiges Ding, denke ich.
Also werd ich als erstes meine Versicherung anlaufen, dann das AUS/TÜV-Ding machen und bekomme dann auf meine alten Kennzeichen die Zulassung. (selbst wenn ich noch bis 6/2015 warte.

vielen Dank

war echt schwer zu recherchieren, da 7,49t und sonder. ...

J

Gast am 08 Aug 2014 18:55:35

Wenn du das alte Kennzeichen nicht reserviert hast, kann es sein, daß das Kennzeichen wieder vergeben ist. Ggf. bei der Zulassungsstelle nachfragen.

emil77b am 09 Aug 2014 14:30:08

RETourer hat geschrieben:Wenn du das alte Kennzeichen nicht reserviert hast, kann es sein, daß das Kennzeichen wieder vergeben ist. Ggf. bei der Zulassungsstelle nachfragen.


Auch it es möglich, dass die Kennzeichenreservierung nur befristet gilt.
Drum, Zulassungsstelle anrufen, entweder alte Kennzeichen verwenden, oder telefonisch eine neue Kennzeichennummer zuteilen lassen, Schilder anfertigen lassen, zB. kennzeichen 24 .. dort bekommst Du die kennzeichen preiswert und zugeschickt,
Versicherung kontaktieren und eine EZB-Nummer zusenden lassen, geht bei mir online, Kommt per Mail, ist der Versicherungsnachweis für die Folgefahrten zur Hauptuntersuchung und Anmeldung des Fahrzeugs.

Emil

peterdieberge am 10 Aug 2014 16:00:51

Dank für die Hinweise!
Das Straßenverkehrsamt bei uns, hat mir mitgeteilt, daß die Kennzeichen automatisch 24 Monate reserviert sind!

J

bennykater am 10 Aug 2014 17:54:07

peterdieberge hat geschrieben:Das Straßenverkehrsamt bei uns, hat mir mitgeteilt, daß die Kennzeichen automatisch 24 Monate reserviert sind!
J


Bei unserer Zulassungsstelle ist es so, dass man beim vorübergehenden Stillegen das Kennzeichen nur ein Jahr reservieren lassen kann, und das auch noch Geld kostet: Da haste mit Deiner Zulassungsstelle Glück!

Martin

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