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Moin, uns ist folgendes passiert. Am 19. Mai 2014 parkte mein Mann in Kiel fasch und bekamm ein Ticket über 15,- ,welches auch gezahlt wurde. Nun haben wir nach fast 2 Monaten einen gelben Brief von der Stadt bekommen indem wir aufgefordert werden weitere 100 euro für einen angeforderten Abschleppwagen zu bezahlen. Das Auto parkte einen abgesenkten Bügersteig dicht. Es wurden aber keine anderen Autos krankenewagen o.ä. behindert. Wir werden auch besser ausschau halten beim nächsten parken. Meine Frage ist die, muss nicht die Politesse beim Auto bleiben ? Als mein Mann zum Auto kam , war niemand zu sehen. Und nicht deutete auf ei Abschleppen hin. Dem Schreiben lagen auch keinerlei Beweise , wir Rg Kopien bei. Danke für Tipps Ein Fall für den Anwalt ! Wohl dem, der rechtsschutzversichert ist, z.B. beim ADAC. , Garlic Sind wir zum Glück
Vermutlich hast Du eine Zu-/Ausfahrt blockiert .. :eek: Derjenige, der da raus oder rein wollte, hat den Abschlepper organisiert ... Warum die Politesse da warten müssen sollte, erschließt sich mir nicht .. die hätte vermutlich mehr Wartezeit als sonstwas .. :D Ich denke/befürchte : zahlen :( Nei, es war ein abgesenkter Gehweg. Autos wurden nicht behindert und Fussgänger konnten bequem vorbei. Die Strafe ist ok und auch bezahlt. Mir geht es nur um den Abschleppbescheid. Martina, normalerweise ist ein Gehweg nur zu einem Zweck abgesenkt : eine Zufahrt :!: Habt ihr halt übersehen ... Nein es war KEiNE Zufahrt sondern ein Überweg . Und ich will auch darüber nicht diskutieren. Nochmal meine eigentliche Frage : Muss eine Politesse am Auto warten ? Es hing ja nur das knöllchen am Fenster, und das ist sofort nach erhalt bezahlt. Es geht um die 2 Monate später in Rechnung gestellten angeblichen Gebühren fuer einen Abschlepper.
Ich würde mir die Rechtsgrundlage erklären lassen und um schriftliche Beweise bitten.
Dann Google doch mal. Das Netzt ist voll mit solchen Fragen :D ab Ende der 80er wurden alle Bordsteine im Übergangsbereich abgesenkt. Das diente dem hauptsächlichem Ziel, dass die Rollstuhlfahrer sicher den Gehsteig verlassen und erreichen konnten. Wer diese "Zufahrt" blockiert, wird abgeschleppt! ab Ende der 70er! In Köln warten die Politessen immer auf den Abschlepper - der kommt allerdings immer ziemlich schnell. Der Abschlepper bekommt dann noch irgendwas unterschrieben und fährt wieder. Nein , Lancelot , es kann z.B . eine Überfahrt für Rollstuhlfahrer sein . Aus diesem Grunde sind auch die Bordsteinkanten an Straßeneinmündungen häufig abgesenkt auch ohne Radweg . Gleichbedeutend mit Parkverbot. Giovanni. Lancelot .Ist übrigens in der STVO § 12 Abs.3 Nr. 9 zu finden und in der amtlichen Begründung noch einmal genau beschrieben. Giovanni. Das Bundesverwalzungsgericht hat in einer Gerichtssache entschieden : --> Link In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, dass keine bestimmte Wartezeit für das Abschleppen verbotswidrig in einem absoluten Haltverbot abgestellter Fahrzeuge einzuhalten sei. Andererseits ist eine Wartezeit von mindestens einer Stunde erforderlich, bevor das Abschleppen eines Fahrzeugs veranlasst werden dürfe, das unzulässig an einem nur gegen Entgelt zu benutzenden Parkplatz (Parkuhr, Parkautomat) geparkt worden sei. Der hier zu beurteilende Fall könnte zwischen diesen beiden Fallgruppen einzuordnen sein. Glaube ich eher nicht. Hier wurde eine erhebliche Behinderung verursacht. Der abgesenkte Bordstein ist gerade für Rollstuhlfahrer gedacht. Barrierefreiheit ist da das Stichwort. Schlimmer ist nur noch die unberechtigte Blockade eines Behindertenparkplatzes. Wenn das durch das Ordnungsamt festgestellt wird, werden Fotos gemacht, der Abschlepper bestellt und sobald der abfährt, wird es teuer. Egal, ob er laden muss (dann wird es noch teurer) oder nicht. Möglicherweise hat der Mitarbeiter des Ordnungsamtes sogar gewartet, aber nicht auf der Motorhaube. Vielleicht stand er ja ein Stueck weiter und ihr seid zu schnell auf und davon. Wer weiß. Rufe mal da an, die werden dir schon genügend Aufklaerung geben können.
Und die am Häufigsten beauftragte Abschleppfirma bedankt sich mit gewissen Spenden und Zuwendungen an gewisse Kreise. ...und ich weiß dies aus allererster Hand . Bananen-Republik Deutschland ! , Garlic
Besser als Knobi-Republik... Ist denn aus einem Strafzettel an der Scheibe ersichtlich, dass ein Abschleppwagen bestellt wurde, und es nicht nur ein normales Parkvergehen ist? Da könnte ja jedes Falschparken grundsätzlich mit diesen Zusatzkosten belegt werden. Müssen nicht bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, damit abgeschleppt wird? Dann wäre doch auch der Strafzettel höher als normal, oder ist das Ermessenssache? Es lag ja was besonderes vor: Das Auto hat eine Gehsteigabsenkung blockiert, die extra für z. B. Rollstuhlfahrer geschaffen wurde. Siehe oben. Axo, sorry, überlesen bzw. mir nix bei der Absenkung gedacht :oops:
Das Verwarnungsgeld ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog und ist somit keine Ermessenssache der Polizei. Allerdings kann sich bei Vorliegen bestimmter Gründe das Bußgeld erhöhen, aber niemals ist das Bußgeld aufgrund eines Abschleppvorgangs höher, das sind zwei völlig unterschiedliche Sachen. Außerdem ist es auch möglich, dass der Beamte eine mündliche Verwarnung ausspricht und kein Verwarnungsgeld verlangt. Und auch nicht jeder Parkverstoß rechtfertigt ein Abschleppen. Och, da hat jemand anscheinend falsch geparkt und jetzt soll er löhnen, der Arme. Soll er Anwalt nehmen, wenn er sich falsch behandelt fühlt. Tjüs Wohnmobilforum.
Wir haben doch den ersten Strafbeleg gezahlt und eingesehen. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Meine Frage ging nicht um das Strafmaß. Sondern ob für den Fahrzeughalter beim abfahren ersichtlich sein sollte ob ein Abschlepper gerufen wurde. Es hat wohl schon jeder hier mal ein Ticket bekommen. .....
Dein Problem ist eigentlich ganz ersichtlich.Mit erhalt des Gebührenbescheids ist die Lage klar... Es ist nicht erforderlich, daß die Politesse genau neben dem Auto wartet oder Dir Nachrichten am Wischer klemmt ...(die Du bestimmt nicht lesen könntest weil der Wind oder Regen sie weg weht ... :mrgreen: ) Wo sich die Politesse zur Zeitpunkt Deiner Rückkehr befand, ist hier nicht relevant, vielleicht war sie ja auch nur um die Ecke um dort auch nach dem Rechten zu sehen. Dann hat der Abschlepper wohl die Kosten einer Leerfahrt abgerechnet. Jeder Abschleppvorgang wird über eine Abschleppzentrale mit Auftrag angeordnet, wenn Dein Auto im HV stand ist sowohl Ticket als auch Abschleppauftrag rechtens und nicht zu beanstanden auch wenn der Autohalter "Einsicht" zeigt.
diese Gefahr ist jedem Wahlbürgermeister/Dienstherr bekannt und er wird dazu entspr. Vorsorge treffen. Mir geht es eher um das Bild der Beamten/angestellten des öff. Dienstes, das hier verbreitet wird. Für wie dumm muss man denn diese Leute halten, wenn sie für die paar Euro ihre komplette Altersversorgung und sogar Freiheitsstrafe oder Rausschmiss (geht automatisch, wenn Freiheitsstrafe über 1 JAhr (bin mir dazu fast sicher) ist). In Heilbronn haben einige Polizisten einem Geschäftsmann Radarkontrollen usw mitgeteilt, die bereuen das nun nach der Verurteilung bestimmt jeden Tag. Natürlich ist jeder käuflich, aber ein halbwegs intelligenter Beamter muss dann hunderttausende € fordern, damit er gemessen am Risiko auf seine Kosten kommt. Am Stammtisch habe ich bestimmt auch schon Räuberpistolen erzählt... dies zu und ich weiß dies aus allererster Hand . :D Nach einem netten Beratungsgespräch mit einem Anwalt unserer Rechtschutzversicherung sieht es so aus = Eine Politesse ( in unserem Fall ein Politess ) muss nicht am Fahrzeug warten, er/sie darf weiter aufschreiben. Wir werden uns nicht weiter ärgern und bezahlen, was solls. Beim nächsten mal wird dort geparkt, wo es nicht ganz so teuer 8) :wink: oska, recht so , es geht eben nicht nach den Gefühlsrichtlinien und Landgesetzen der Poster . Bevor da etwas Konkretes passiert wäre, hättest du viel bezahlt und dich hinterher mächtig geärgert. Schon der Text des § 12 STVO hätte dich belehren müssen , keine Stammtischaussagen . Giovanni. Hallo Giovanni, offensichtlich meinst Du § 13 Abs III Nr. 5 StVO; danach ist das Parken "vor Bordsteinabsenkungen" unzulässig. Das war aber anfangs eigentlich nicht die Fragestellung des TE.
Hallo "rinto", du hast dich verschrieben, du meinst den § 12 StVO. Hallo Wolf, da hast Du recht. brawo/rinto : Der hat sich nicht verschrieben , sondern wollte auch mal . Aber bevor ich dazu kam zu fragen , ob er eine Brille braucht : Natürlich STVO § 12 Absatz 3 Nr .9, wie schon gesagt . Giovanni. Hallo Giovanni, wenn der eine Brille braucht, dann Du auch: Nr. 5 und nicht Nr. 9 ( die Nr. 9 gibts nämlich gar nicht ). Ach, wie schön ist es doch über andere zu lästern, wenn man selbst (fast) unfehlbar is, gelle :lol: t mann, war ich damals immer bockig als ich meine Mutti im Rohlstuhl fuhr - da standen so unwisende... auf dem Weg... Sorry, wenn ich das Thema noch mal aufwärme. Mir ist ähnliches passiert: Am 08.07. habe ich abends um 20.00 Uhr im strömenden Regen vor dem 6-Familienhaus, in dem meine Tochter wohnt, mit dem hinteren Drittel meines Renault Clio vor einer Garage geparkt, weil wir - also meine Tochter und ich - ein schweres Möbelstück im Karton ausladen mussten und kein anderer Parkplatz frei war. Habe meiner Tochter dann noch kurz beim Auspacken geholfen und das hat ca. 20 Minuten gedauert, bevor ich mit dem nun leeren Karton raus zum Auto gegangen bin. Da stand dann ein Fahrzeug des Ordnungsamtes und hatte schon meine sämtlichen Fahrzeugdaten aufgenommen, weil die Mieterin der Garage - übrigens eine Nachbarin meiner Tochter - nach Hause gekommen war und zwar vor ihrer Garage parken, aber nicht reinfahren konnte. Die Politessen haben mir gesagt, dass sie den Abschlepper gerufen hätten und ich bekam auch einen entsprechenden Wisch mit. Zunächst bekam ich ein Knöllchen über 15 Euro, das ich natürlich anstandslos bezahlt habe, und ich dachte schon, damit ist die Sache erledigt. Heute nun bekam ich nach über zwei Monaten vom Ordnungsamt einen "Bescheid - Abschleppmaßnahme" mit dem Gesamtbetrag 107,40 Euro. Meine Frage ist nun - abgesehen von dem rein Menschlichen - ist es rechtlich korrekt, den Abschlepper zu rufen, weil jemand in seine Garage nicht hineinfahren kann? Ich denke, dass die Politesse genaue Anweisungen hat, und nicht nach Gutdünken entscheiden darf. Also mir hat mal vor ca. 20 Jahren eine Streifenwagenbesatzung erklärt sie würden nicht abschleppen lassen wenn die EINfahrt blockiert wird. Begründung war irgendwie daß man sich ja einen anderen Parkraum suchen könne. Sollte man dann irgendwelche Kosten dadurch haben (zB. gebührenpflichtiger P) könne man die einklagen. Bei der AUSfahrt würden sie sofort abschleppen da man dann ja quasi "gefangen" wäre im Falle eines Notfalles. (Krankenhausbesuch etc,) Wie gesagt, ist ewig her. Klingt logisch. Vielleicht dürfen Polizisten dies so entscheiden. Politessen haben aber nicht die Ausbildung und auch nicht die Befugnisse wie ein Polizist. Vielleicht gilt bei denen grundsätzlich: Einfahrt blockiert..... --> abschleppen. Soweit ich weiss , gillt in Einfahrten generell ein Halteverbot. Machs wie wir , zahlen und nicht über blöde Kommentare ärgern :wink: Martina ( die nun immer brav richtig parkt und niieee zu schnell fährt :mrgreen: ) Es ist mir schon öfter passiert das trotz Beschilderung Ausfahrt Tag und Nacht freihalten irgend welche Zeitgenossen ihre Fahrzeuge vor einer meiner Ein-und Ausfahrten abgestellt haben, was besonders vor der Wohnmobilausfahrt sehr lästig ist.Ich habe mehrfach solche Leute angesprochen aber meist nur dumme Antworten erhalten.Ich mache es so das ich rücksichtslos abschleppen lasse,das hat zu so viel Ärger geführt das das Ordnungsamt meiner Heimatstadt meine Ausfahrten mit Pollern hat sichern lassen.Das hat allerdings einen Smartfahrer nicht daran gehindert zwischen den Pollern zu parken,auch ihn bzw. sein Auto hat dann der Abschleppdienst ereilt. Arno Hallo, ich denke die Politesse hat anderes zu tun und wahrscheinlich hat ja jemand anderes den Abschlepper bestellt und ihr seid zwischenzeitlich weggefahren. Hätte also noch teuer werden können, wenn ihr das Fahrzeug irgendwo wieder hättet abholen müssen. Ich würde zahlen, denn die Rechtsschutzversicherung kann das auch ganz schnell ablehnen und dann habt ihr die Anwaltsrechnung auch noch an den Hacken. Vom Abschleppdienst würde ich Uhrzeit und Adresse erfragen, um sicher zu gehen, dass da wirklich einer hingefahren ist. Hallo Arno, Stufe 1 (Beschilderung) musste ich auch schon einleiten. - Hoffe mal, dass es hilft und ich nicht zu Stufe 2 (Abschleppen) übergehen muss. Aaaber, Frage,: Wer kriegt denn die Rechnung vom Abschlepper? Du, als Auftraggeber, oder der PKW-Halter, der falsch steht? Wäre da für einen Praxistip dankbar. Viele Peter
Latürnich bekommt der Auftraggeber die Rechnung. Der PKW- Halter kann nicht falsch stehen... :idea: Den Abschlepper bezahle zu erst mal ich,das Geld hole ich mir aber dann vom Halter des abgeschleppten Fahrzeugs wieder,geht zwar nicht immer reibungslos,hat aber bisher immer funktioniert.Muß nur lückenlos dokumentiert sein,den heutigen Handys sei dank kein Problem.Der Fahrer des Smart kam ganz aufgeregt an meine Haustür um mich zu fragen ob ich den Diebstahl seines Autos gesehen hätte und eventuell was dazu sagen könnte.Die Polizei war inzwischen auch da und so konnte ich alle beruhigen weil ich zwei Nachrichten hatte.Die Gute:Das Auto war nicht gestohlen,die schlechte(für den Fahrer) ich habe das Fahrzeug abschleppen lassen.Nach dem er wütend 74,20 bezahlt hatte gab ich ihm die Nummer eines hiesigen Taxiunternehmens das ihn zum Hof des Abschleppers brachte,so konnte er sich wenigstens nicht über mich beschweren und wird mich hoffentlich in guter Erinnerung behalten. :D Arno
Da beispielsweise Rollstuhlfahrer auf so etwas angewiesen sind ist es meines Wissens nach verboten, vor Bordsteinabsenkungen zu parken. |
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