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Wird wohl jeder kennen. Autobahn, Baustelle, dringendes Bedürfnis und außer eben diesen Nothaltebuchten keine Chance zum halten. Hatten wir jetzt aus Kroatien hoch das Gespräch. Reicht diese Not aus um so eine Haltebucht anfahren zu dürfen? Wie ist es rechtlich? Denke eher "Nein" Wie ist es in der Praxis? Denke das es deswegen keinen Strafzettel oä geben wird? Wer sagt das du angeben musst das du Not hattest auf´s Polster zu nässen ? ...wie wäre es stattdessen ....der Motor hat gestottert? Hallo, Ausreden gibt es viele: Von der Wespe im Fahrerhaus bis zum schwammigen Fahrverhalten ev. wegen zu niedrigen Reifendrucks usw. usw. Dass man da einmal Muffensausen bekommen kann und sich das auf die Blase schlägt ist ja nur zu verständlich. Ich denke kaum, dass da ein Freund und Helfer Probleme macht. Ich würde trotzdem nur im äußersten Notfall in so eine Bucht fahren, gerade bei viel und engem (Straßen)Verkehr ist das Wiedereinfädeln schwierig und gefährlich. Die Nothaltebucht darf nur im Notfall oder im Pannenfall angefahren werden. Bin ich also gesundheitlich nicht mehr in der Lage ein Fahrzeug zu führen, darf ich sie nutzen. Und nicht nur der plötzliche Klogang oder aufkommende Übelkeit führen verführen ja zur Nutzung. Bei aufkommenden Unwettern sichtet man gerne Kradbeweger, die sich in Ölzeug einhüllen. Mich würde mal Rechtsanwaltswissen in diesem Thema interessieren.
Da wirst du mit Sicherheit unterschiedliche Meinungen hören, je nachdem welche Seite vertreten wird. Sieht doch keiner , wenn man aufs Töpfchen geht oder wolltest Du in die Büsche gehen ? :-o Also wenn es wirklich so dringend ist, würd ich anhalten- Warnblinker an- kleine Panne markieren- un denn gute Verrichtung und weiter geht es Bunda Stell Dir mal bildlich vor wenn das fast jeder machen würde, vielleicht nach das große Geschäft. Wie würde es aussehen und vor allem riechen, bää! :angry: Zum Glück haben ja wir WoMo Fahrer unsere eigene Toilette dabei und machen sowas nicht ;D Hans davon gingne glaube ich ,auch alle hier aus, sonst kann es teuer werden. Outdoor kann das ein deutliches Bußgeld ergeben und an Nothaltebuchten sind ja meinst auch keine "Verstecke", das KFZ-Kennzeichen ist ja dann auch meist zu sehen, zu dem der Wildpinkler gehört... Wie sagt man doch so schon: Not kennt kein Gebot! Mit fröhlichen n Wolf Natürich unterstellte ich nicht, dass jemand "outdoorpinkelt " aber habt Ihr schon mal gesehen, was so auf den Autbahnparkplätzen passiert ? PP- Ich nenn es publicpissing- obwohl die Wohnmobilisten ja alle ihr Töpfchen dabei haben, viele Parkplätze auch ein WC haben- nein man(n) wässert die Bäume,Mütter gehen mit den kleinen Hänschen an den Wegrand- irgendwann mach ich mal eine Bilderserie- so und nun nicht abschweifen vom Thema - Notbucht für die Notdurft- Bunda Ein Richter am hiesigen AG erklärte zur Gebotenheit der Einspruchsrücknahme in einem entsprechenden OWi- Verfahren sinngemäß, dass die Notwendigkeit der Verrichtung einer Notdurft keinen Notfall darstellen würde, der eine Benutzung der Nothaltbucht rechtfertigen könnte, da sich die "Notwendigkeit der Verrichtung einer Notdurft regelmäßig rechtzeitig vorher abzeichnen würde" und der Kraftfahrer genügend Zeit hätte, sich auf diese Situation einzustellen, heißt ein stilles Örtchen an einem geeigneten Ort zu suchen. Eine Ausnahme könnte lediglich eine plötzlich eintretende, nicht voraussehbare Übelkeit darstellen. Wem aber bereits bei Einsteigen in das Auto übel gewesen ist, der war möglicherweise überhaupt nicht in einem fahrtauglichen Zustand mit den sich hieraus ergebenden Konsequenzen. Viele aus Nürnberg, Edgar Naja, es gibt aber in D schon ausreichend Parkplätze, Raststätten und Autohöfe, oder? Bis dahin wird es jeder Erwachsen schon noch aushalten können. Ich würde das Anfahren solch einer Bucht um jeden Preis vermeiden wollen. Seid gnädig und denkt auch mal an die älteren Herren mit Prostataproblemen. Da ist nichts mit langer Vorwarnzeit ... Keine Ausreden Ottomar! :D Dagegen gibt's das hier, bei Bedarf gern die Forte-Version: :lach: --> Link ...und wenn nix mehr hilft, dann das hier: :mrgreen: ![]() Für 542 Interessierte habe ich mal einen Kommentar gewälzt : Auf der Standspur darf nur in Notfällen gehalten werden, ( So weit so gut )z.B beim- Liegenbleiben-. § 18,8 verbietet das - Halten auf dem Seitenstreifen . Halten ist die gewollte Fahrtunterbrechung. -Liegenbleiben zählt nicht dazu , denn der Kraftfahrer möchte weiterfahren , kann es aber infolge einer Panne oder subjektivem Unvermögens nicht (z.B .weil ihm schlecht geworden ist ) Absicherung wäre auf jeden Fall nötig .( Warnblinklicht /Warndreieck). Giovanni.
Naja, Komm mal ins Berliner Umland -> Parkplätze gibts siche einige WENIGE und ansonsten nur Stau und Baustelle ->> Jeden Tag :wink: Da können schon 20 km zu einer dreistündigen Tour werden , wenn sie es im Radio Durchsagen , steht man meist schon Mitten drin :| Servus Ich bin schon des öfteren auf der Leitplanke gesessen und habe dem Durchfall klein beigegeben. Versuch mal dem Freiheitsdrang des ... ähhhh .... * piiiiep* 30 oder mehr km was entgegen zu bringen. Im Lkw haben wir keine Toilette mit ....... was raus will muß raus .... so einfach ist das. Ich hatte weder in Ö noch sonstwo in Europa deswegen Probleme.
sei stolz drauf! Ich zumindest in Deutschland wurde so erzogen, dass man in dem Notfall zumindest hinter einen Busch geht! Aber so erklären sich für mich auch so langsam die Asifanggebühren .....wenn da mutwillig Verrottungsprozesse an verinkten Leitplanken in Gang gesetzt werden! :eek:
...such mal einen Busch zwischen Leitplanke und Lärmschutzwand
selbst wenn ich den nicht finde, setze ich mich nicht provokativ auf den Präsentierteller sondern zumindest dahinter........bin aber kein Österreicher! Bitte bleibt sachlich. Hier geht's um die Nothaltebucht. Thomas, wenn Du Deinen letzten Beitrag nochmals durchliest, wirst Du verstehen, warum ich den gelben Knopf gedrückt habe.
Soweit denkst du nicht das der Lkw mich verdeckt ..... aber bist ja kein Österreicher ... tztztz nur soweit nicht, kann weiter denken! Z.B. Diagonalsicht des dahinter stehenden Fahrzeugs! :wink: Klar , es stehen auch jede Menge Pkw in der Nothaltebucht oder am Standstreifen, Das wird mir jetzt zu blöd ..... Hallo Reinigen, Es geschieht selten, das ich mich "fremdschäme". Aber hier ist es soweit. Wenn ein LKW (Sattel?) in einer Nothaltebucht steht, dahinter jemand auf der Leitplanke sitzt und ich das aus einem schräg dahinter fahrenden Fahrzeug genau sehe, sollte ich eventuell etwas besser auf den rollenden, als auf den stehenden Verkehr achten. Also, auch in Deutschland ist ein "Notdurftnotfall" möglich. Und wenn mir hier einer erklärt, es gäbe genügend Gelegenheiten entlang der Autobahn, der hat diesen Notfall einfach noch nicht erlebt und sollte dafür dankbar sein. Ich könnte auch gerne Mitfahrgelegenheiten anbieten, auf denen sehr lange keine Möglichkeiten bestehen. Von Staus mal garnicht zu reden Hallo Wilfries, es ist mal wieder soweit: Der TE fragt zu einem Thema, wie die Rechtslage zu bewerten ist, einige Beiträge erläutern diese- und dann kommen Beiträge wie Deiner, in denen mit absoluter Selbstverständlichkeit das Gegenteil behauptet wird. Deine subjektive Meinung sei Dir zugestanden, aber hast Du für diese auch eine Rechtsgrundlage oder ein entsprechendes Urteil, das Du uns Unwissenden zur Verfügung stellen könntest ? Versteh mich bitte nicht falsch, subjektiv kann ich Deine Meinung verstehen und nachvollziehen ( soweit Du nicht mit dem Hintern über der Leitplanke hängst ) aber objektiv ist die Rechtslage leider anders, auch wenn die "Herrschaften mit der blauen Käseglocke auf dem Dach" in der Regel in solchen Fällen eher menschlich als rechtlich denken. Hallo Edgar, Ina hatte im Eingangsposting nach rechtlichen und praktischen Aspekten gefragt. Mein Post bezog sich auf die Bemerkungen für den Notfall in der Haltebucht. Ich habe mich betroffen gefühlt, wie hier einem Forenkollegen geantwortet wurde, der aus eigener Erfahrung berichtet hat. Und in dieser, für mich unpassenden, Antwort habe ich auch keine weiteren Informationen zu Rechtsgrundlagen gefunden. Zu den rechtlichen Aspekten teile ich Wolfs (Brawos) Meinung. Es gibt verschiedene Rechtspositionen und verschiedene Meinungen, die auch in anderen Postings erwähnt wurden. Dein Beispiel eines Richters am Amtsgericht Nürnberg ist letztendlich auch nur die Auslegung eines einzelnen Richters, die in keiner Weise bindend ist für andere Verfahren. Ich habe mir bisher nicht die Mühe gemacht, vergleichbare Prozesse zu suchen, da dies aus meiner Sicht nicht notwendig ist. In den meisten Fällen werden die Polizisten, die einen solchen Fall aufnehmen auch den gesunden Menschenverstand nutzen und entsprechend reagieren (sprich, wenn die Notlage glaubhaft rüber kommt, werden sie wohl kaum zur Anzeige schreiten). Auch hier gilt, wie fast überall im Leben, "wie ich in den Wald hereinrufe, so schallt es heraus". Also, im vernünftigen Umgangston erklärt, wird meistens auch vernünftig reagiert - Ausnahmen gibt es überall und Sturköppe leider auch. Ansonsten ist zu dem Thema aus meiner Sicht alles gesagt (nur nicht von jedem) und es wird wohl keine weiterführenden Erkenntnisse geben. :bia: |
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