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Maut in Deutschland > 3,5 Tonnen. Gibt es neue Erkenntnisse?


zweibruecker am 24 Aug 2014 23:48:08

Hat schon irgend wer was gehört was uns Besitzer von Womos über 3,5t und unter 12t passieren kann.

Hans-jürgen

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Spassvogel am 24 Aug 2014 23:51:51

Hallo Hans-Jürgen,
leider bisher noch nicht. aber dieses Thema interessiert mich auch sehr, da selbst betroffen.
Thomas

BernhardK am 25 Aug 2014 18:12:41

Hallo !

Da mich das auch interessiert, hatte ich im Juli an den Bundesverkehrs-
minister geschrieben.

Hier ein Auszug aus dem Antwortschreiben:

...Die spezifischen Abgabesätze für Wohnmobile sind im Rahmen der Konkretisierung des Konzepts zu bestimmen. Auch hier gilt die Maßgabe, dass Halter von in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen nicht mehr bezahlen als heute.
Die Infrastrukturabgabe gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t. Wohnmobile, die mehr als 3,5 t wiegen, sind nicht erfasst.

Weitere Einzelheiten können Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur nachlesen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Auskünften weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen n

Volker Mattern

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat K 16 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Moderation:Telefonnummern entfernt.


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SteffenBerlin am 25 Aug 2014 18:35:48

Da lohnt sich ja das Auflasten.

volker030 am 25 Aug 2014 18:43:59

Da warten wir doch lieber mal ab. Die Kuh ist noch nicht vom Eis !! 8)

zweibruecker am 26 Aug 2014 00:06:56

[quote="BernhardK"]Hallo !

Da mich das auch interessiert, hatte ich im Juli an den Bundesverkehrs-
minister geschrieben.

Hier ein Auszug aus dem Antwortschreiben:

...Die spezifischen Abgabesätze für Wohnmobile sind im Rahmen der Konkretisierung des Konzepts zu bestimmen. Auch hier gilt die Maßgabe, dass Halter von in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen nicht mehr bezahlen als heute.
Die Infrastrukturabgabe gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t. Wohnmobile, die mehr als 3,5 t wiegen, sind nicht erfasst.

Weitere Einzelheiten können Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur nachlesen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Auskünften weiterhelfen


Die Antwort ist zum vor den Kopf hauen, was bezahlen wir eigentlich für Nieten von unseren Steuergeldern.
*heul* Hans-Jürgen

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