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Moin Nach den meine Versicherung kurz mal über 110 € draufgeschlagen hat habe ich sofort gekündigt. Die Erhöhung würde am 15.10.2014 in Kraft treten. Habe übers Internet eine günstige gefunden, jetzt mein hauptsächliches Anliegen. Im Fragebogen wird nach Punkten in Flensburg gefragt. Ich habe mir einen Punkt eingefangen, der Bescheid ist drei Tage alt. Habe also noch eineinhalb Wochen Zeit bis er rechtskräftig wird. Muß ich den Punkt schon im Antrag angeben ? Bei Versicherungen muß man mit den Angaben sehr genau sein, jeder Grund nicht zu zahlen ist dehnen willkommen. Grus Dieter Spätestens nach der Veröffentlichung hier würde ich den Punkt angeben. :wink: Viele , Birdman
was hast du denn für ne komische Fälligkeit bei deiner KFZ-Versicherung ? Und was für ne komische Versicherung frägt nach Punkten in Flensburg ? Habe diese Woche schon einen PKW versichert, da steht unter Versicherungsnehmer tatsächlich -Eintrag Im VZR (Punkte in Flensburg)-, aber im Feld zum ankreuzen waren Striche, d.h. man muß nix reinschreiben. Das gilt für die HDI Versicherung. gg rainer
Ich dachte mir der Punkt ist erst offiziel wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Der Versicherungsvergleich will die Angabe über Punkte wissen. Dieter da würd ich an deiner Stelle nix reinschreiben. Geht niemanden was an.
... so isses ! welche Versicherung erhöht denn um 110 € :(
Die direct line Haftpflicht um 18 € Vollkasko 94 € Nein, ich hatte keinen Unfall, immer SF 25 mit 30 %
Wollen wir darüber diskutieren :wink: Dieter
Ja, Ja die Direct Line , hatte das gleiche Problem mit der Erhöhung und habe nach vorheriger Rückfrage , ob da nicht doch was geht , wieder zur Bavaria gewechselt und 135 € weniger bei gleichen Leistungen. Mittlerweile hüpfe ich jedes Jahr von einer Versicherung zur nächsten. Und zum Thema : Ich würde es auch nicht angeben :D
mein ja nur....die frühest mögliche Rückstufung der Prozente ist der 01.01. und wenn sie dir ein anderes Datum reinschreiben bist du nicht unbedingt im Vorteil...sei`s bei der Bezahlung oder dem Schadenfreiheitsrabatt. :ja:
Habe seinerzeit das Auto am besagten Datum angemeldet. Wie die dann damit umgehen hab ich keinen Einfluß. Nicht jeder Vertrag endet immer am Jahresende. Dieter Ich denke, der eine Punkt dürfte doch keine Rolle spielen. Unterschlagen würde ich ihn keineswegs.
sollte er aber, glaub es mir. Und du hast wohl Einfluss auf den Ablauf des Vertrages. Der Vertragsbeginn hat rein gar nichts mit dem Ablauf zu tun. Nur uninformierten Mitarbeitern passiert sowas. Mittlerweile gibt es Versicherungsgesellschaften, da geht der Schadenfreiheitsrabatt bis 25 % runter.
Wollte ich auch nicht. Ich denk aber bis der Bußgeldbescheid in eineinhalb Wochen rechtsgültig ist bin ich unschuldig :roll: Dieter Mittlerweile gibt es Versicherungsgesellschaften, da geht der Schadenfreiheitsrabatt bis 25 % runter. Es geht sogar noch weiter runter. Robert ich denke, dass schon Viele das Denken verucht haben. Höre ich zwar zum ersten mal, aber wenn Versicherungen "Punkte" in ihre Statistik aufnehmen wird es seine Gründe haben! Wer da falsche Angaben zu den Vertragsbedingungen macht, sollte sich der Konsequenzen bewusst sein! :wink:
:roll: die Versicherungsbedingungen machen immer noch die Versicherungen und die haben rein gar nichts mit den Tarifmerkmalen zu tun. Wer soll das nachprüfen ob du Punkte hast oder nicht ? Meinst du da kann jemand in Flensburg anrufen und fragen, ob Herr Müller Punkte hat ? :lol:
"Jemand" vl nicht ... "Versicherungen" und andere mit berechtigtem Interesse (Behörden) vl schon .. :gruebel: Wenn´s NIEMAND abfragen könnte, müßte die Info auch nicht gesammelt und gespeichert werden :) . Würde da nicht drauf wetten wollen ... Behörden bestimmt aber Versicherungen ??? Da mach ich mich nächste Woche mal schlau :ja: Frag mal, WER "berechtigtes Interesse" haben kann/darf ... :) Um nochmals auf mein Anliegen zurückzukommen, wann hat man offiziel einen Punkt. Wenn der Bußgeldbescheid mit 70 € und ein Punkt ins Haus flattert, oder wenn nach zwei Wochen die Einspruchsfrist abgelaufen ist ? Den wenn erst wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist kann ich mit ruhigen Gewissen den Punkt im Antrag verneinen :ja: Dieter
Moin Dieter, kann Dir zum eigentlichen Problem nicht weiter helfen.....aber lasse es doch mal mit und ohne Punkt durchrechnen. & nicht verrückt machen lassen :wink:
Macht 27,60 € unterschied :ja: Dieter Die Daten werden im Fahreignungsregister erst mit Rechtskraft eingetragen. (§28 (3) StVG)
Danke, damit bin ich nooooch unschuldig :ja: Laut Erläuterung der Versicherung müssen nur die aktuell eingetragene Punkte eingetragen werden. Dieter |
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