Dethleffs 6731 am 27 Aug 2014 12:34:30
Hallo,
hier wird teilweise etwas durcheinander gebracht.
Grundsätzlich muss man immer zwischen Kasko- und Haftpflichtschaden unterscheiden.
Haftpflichtschaden:
-der Geschädigte hat immer Anspruch auf einen Sachverständigen seiner Wahl (ausgen. sogen. "Bagatellschäden", wird aber jeder seriöse SV darauf hinweisen)
-der SV wird die Instandsetzungskosten bestimmen, eine evtl. Wertminderung aufführen, die voraus. Rep.-dauer bestimmen, ggf. Wiederbeschaffungs- und Restwert ermitteln.
-den SV von der Gegnerischen Versicherung sollte man nur als 2. beste Lösung betrachten ("wessen Brot ich ess´, dessen Lied ich sing´" / vor allem bei evtl. Totalschaden)
Kaskoschaden (Voll- oder Teilkasko ist egal):
-die Versicherung ist weisungsberechtigt
-ob die Vers. einen Kostenvoranschlag akzeptiert, oder ein Gutachten will, ist von Vers. zu Vers. unterschiedlich. Meistens wird die Vers. dann einen SV selbst beauftragen. Oftmals ist in der Kaskovers. eine sogen. "Werkstattbindung" vereinbart.
Ob die Versicherungsbedingungen in Frankreich mit denen in Deutschland identisch sind glaube ich nicht (aber "glauben heißt nicht wissen") In jedem Fall sollte der Versicherungsnehmer dies mit seiner Vers. vorher abklären.
Kostenvoranschläge (für größere Schäden) sind meisten kostenpflichtig, da das Kalkulationsprogramm (Audatex, DAT, o.a.) der Firma Geld kostet und die Erstellung des KV auch einige Zeit in Anspruch nimmt. Es soll auch Kunden geben, die dann damit "hausieren" gehen. Ob der KV bei einer evt. Instandsetzung rückerstattet/ verrechnet wird, sollte man vor Auftragserteilung abklären.
Bernd