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Hagelschaden in Frankreich - Gutachten kostenpflichtig?


gary32 am 26 Aug 2014 10:27:07

Hallo,

ein betroffener französischer Wohnmobilfahrer hat mich kontaktiert wegen eines Kostenvoranschlags von Hymer France wegen eines Hagelschaden an seinem Reisemobil..
Die verlangen allein 300 € für ein Gutachten mit Fotos..

Ist dies üblich oder ?



gary32

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wolfherm am 26 Aug 2014 10:30:55

Ja, kommt immer wieder vor. Die Werkstatt macht mit einigem Aufwand einen Kostenvoranschlag und der Kunde rechnet auf der Basis mit der Versicherung ab und lässt nicht reparieren. Die Werkstatt hat davon nichts. Bei Reparatur in der Werkstatt werden in der Regel diese Kosten gutgeschrieben.

haballes am 26 Aug 2014 10:31:13

300 Öcken für Fahrzeuggutachten ist ein häufiger Betrag in meinen Fuhrparkrechnungen.

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andwein am 26 Aug 2014 16:05:54

Das ist normal. Normal ist auch, dass die KV-Kosten mit der Werkstattrechnung verrechnet werden, wenn der Auftrag erteilt wurde.
Andreas

Ostwestfale am 26 Aug 2014 16:15:00

Ja, selbst aufwändigere Kostenvoranschläge werden inzwischen oft berechnet. Vor allem wenn diese schriftlich für die Vorlage bei einer Versicherung benötigt werden.
Erteilt man dan den Reparaturauftrag wird es gut geschrieben.

Bei einem Gutachten (das eigentlich nur ein Gutachter erstellen kann) kommen
teilweise noch viel höhere Sjmmen zusammen.
Das kann dann auch die 1000er Euro erreichen.

Bon Voyage

sebixvi am 26 Aug 2014 21:31:13

Hallo,

ja, es ist (teilweise) üblich, kommt aber auch auf den Umfang des "Gutachtens" an. Wenn aber Fotos dabei sein sollen, berechnen die meisten etwas.

Jedenfalls hier in D sollte man aber vorher mit der Versicherung abklären, ob die das Gutachten einer Werkstatt akzeptieren. Denn häufig schwant der Versicherung, dass sie über den Tisch gezogen werden soll mit Arbeiten, die nicht notwendig sind. Dann besser einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter einschalten. Der kostet zwar das Doppelte, wird aber von jeder Versicherung akzeptiert.

Und außerdem: bitte nicht den Gutachter der Versicherung nehmen....

Schönen Abend,
Sebastian

Dethleffs 6731 am 27 Aug 2014 12:34:30

Hallo,
hier wird teilweise etwas durcheinander gebracht.
Grundsätzlich muss man immer zwischen Kasko- und Haftpflichtschaden unterscheiden.
Haftpflichtschaden:
-der Geschädigte hat immer Anspruch auf einen Sachverständigen seiner Wahl (ausgen. sogen. "Bagatellschäden", wird aber jeder seriöse SV darauf hinweisen)
-der SV wird die Instandsetzungskosten bestimmen, eine evtl. Wertminderung aufführen, die voraus. Rep.-dauer bestimmen, ggf. Wiederbeschaffungs- und Restwert ermitteln.
-den SV von der Gegnerischen Versicherung sollte man nur als 2. beste Lösung betrachten ("wessen Brot ich ess´, dessen Lied ich sing´" / vor allem bei evtl. Totalschaden)
Kaskoschaden (Voll- oder Teilkasko ist egal):
-die Versicherung ist weisungsberechtigt
-ob die Vers. einen Kostenvoranschlag akzeptiert, oder ein Gutachten will, ist von Vers. zu Vers. unterschiedlich. Meistens wird die Vers. dann einen SV selbst beauftragen. Oftmals ist in der Kaskovers. eine sogen. "Werkstattbindung" vereinbart.
Ob die Versicherungsbedingungen in Frankreich mit denen in Deutschland identisch sind glaube ich nicht (aber "glauben heißt nicht wissen") In jedem Fall sollte der Versicherungsnehmer dies mit seiner Vers. vorher abklären.

Kostenvoranschläge (für größere Schäden) sind meisten kostenpflichtig, da das Kalkulationsprogramm (Audatex, DAT, o.a.) der Firma Geld kostet und die Erstellung des KV auch einige Zeit in Anspruch nimmt. Es soll auch Kunden geben, die dann damit "hausieren" gehen. Ob der KV bei einer evt. Instandsetzung rückerstattet/ verrechnet wird, sollte man vor Auftragserteilung abklären.


Bernd

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