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Wiederholung von Verkehrszeichen auf der BAB


Jagstcamp-Widdern am 27 Aug 2014 16:16:44

moin gemeinde,

wenn auf der autobahn z.b. eine geschwindigkeitsbegrenzung von 120 steht, ist diese durch die nächste anschlussstelle (=auffahrt) auszer kraft gesetzt oder es kommt wieder ein schild.
so glaube ich das zu wissen... :roll:

wie ist das bei einem pwc oder an einer raststätte?
musz ich mir da 2h lang merken, dasz bevor ich da raus gefahren bin, ein tempolimit galt :?:
mir ist halt schon ein paar mal beim wiederauffahren aus pwc aufgefallen, dasz kein neues schild kam...

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emil77b am 27 Aug 2014 16:43:47

Hi Hartmut,

Sreckenverbote gelten bis zur Aufhebung, soweit ich weiß.
Vom hess. Reg-präs. bekam ich unlängst Bildpost. Auf der A5 vom Kirchheimer Dreieck Ri. FFM fahrend, hatte ich nicht den Eindruck, dass das irgenwann mal aufgestellte 120er Schild noch gilt, mindestens mehrere Parkplätze hatte ich inzwischen passiert.
Der Eindruck war offensichtlich falsch :D

Emil

deedee am 27 Aug 2014 16:54:24

Zumindest bei jeder neuen Auffahrt/Einmündung usw. muss wiederholt werden, sonst gilt das Streckenverbot (Geschwindigkeit, Überholverbot und was es sonst noch alles gibt) als aufgehoben. Bei Parkplätzen auf der BAB bin ich mir jetzt nicht sicher.

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deedee am 27 Aug 2014 17:02:55

Hier ---> --> Link steht was, und man sieht, dass sich die Rechtsprechung im Laufe der Jahre geändert hat.
Denn: Wie soll ein Kfz-Führer, der auf eine BAB oder per Einmündung auf eine Straße auffährt wissen, wie DORT vorher die Streckenbegrenzung ausgelegt war?
Daher ....
Der Parkplatz ist auch erwähnt ---> KEINE Aufhebung (hatt ich mir vorher schon so gedacht...).

Lancelot am 27 Aug 2014 17:03:36

VRI VIII Nr. 5

Laut VRI/Strassenverkehr Nr. 5 enden Geschwindigkeitsbeschränkungen (und andere Streckenverbote) nicht, wenn sie nicht nach einer Einmündung wiederholt werden.

Streckenverbote enden nur unter vier Bedingungen:

- wo sie ausdrücklich (durch Verkehrszeichen) aufgehoben werden,
- wenn die Länge des Verbotes auf einem Zusatzzeichen angegeben war,
- wenn das Streckenverbot zusammen (gleicher Anbringungsort) mit einem Gefahrzeichen angebracht ist, dort wo diese Gefahr zweifelsfrei nicht mehr besteht,
- an Ortstafeln.

Die Wiederholung der Schilder nach Einmündungen ist zwar gebräuchlich, aber nicht strikt vorgeschrieben.


Quelle : --> Link

giovannibastanza am 27 Aug 2014 17:05:10

emil 77 hat recht, Geschwindigkeitsbeschränkungen sind Streckenverbote gelten von Anfang bis Ende , bei Gefahrzeichen bis zum Ende der Gefahrenstrecke ohne extra Zeichen oder wenn eine andere Geschwindigkeitsfestsetzung kommt. An der Einfahrt braucht kein Schild zu stehen . Rechtsprechung.
Halteverbote gelten von Einmündung bis Einmündung wenn nicht Zeichen Anfang und Ende dort stehen
Giovanni.

giovannibastanza am 27 Aug 2014 17:06:02

Lancelot , du warst schneller , aber stimmt.
Gio.

Jagstcamp-Widdern am 27 Aug 2014 17:07:29

aber an einer ast (auffahrt) müssen die doch enden - wie soll sonst jemand, der von der landstrasse auf die bab fährt, wissen, was dort gerade gilt...

brawo1 am 27 Aug 2014 17:08:09

deedee hat geschrieben:Zumindest bei jeder neuen Auffahrt/Einmündung usw. muss wiederholt werden, sonst gilt das Streckenverbot (Geschwindigkeit, Überholverbot und was es sonst noch alles gibt) als aufgehoben. Bei Parkplätzen auf der BAB bin ich mir jetzt nicht sicher.

Muss nicht, ist aber gebräuchlich, siehe hier: --> Link
Code: --> Link
Einbiegen in eine Strecke ohne Kenntnis des Streckenverbotes:

Die Wiederholung der Schilder nach Einmündungen ist zwar gebräuchlich, aber nicht strikt vorgeschrieben. Einbiegenden Fahrern ohne Ortskenntnis kann kein Vorwurf gemacht werden, wenn sie das Streckenverbot nicht beachten. In der Praxis ergeben sich daraus bestenfalls Probleme bei der Ahndung von Verstößen.

Jagstcamp-Widdern am 27 Aug 2014 17:12:41

dann kann ich also immer behaupten, ich sei an der letzten auffahrt erst auf die bab... :?:

deedee am 27 Aug 2014 17:18:07

Richtig....den Prozess gewinnste auch ohne RA (In der Praxis ergeben sich daraus bestenfalls Probleme bei der Ahndung von Verstößen.)
Die Praxis zeigt auch, dass z. B. eine Geschwindigkeitsbeschränkung nach einer neuen Auffahrt immer wiederholt wird, eben wegen dieser Ahndungsproblematik. Schaut mal hin .....

giovannibastanza am 27 Aug 2014 17:25:39

Oh, Deedee , du gibst aber wieder Laienratschläge , diese Art von Stammtischaussprüchen sind es , die die Menschen verunsichern . Die Rechtsprechung geht davon aus, dass du anhand der Geschwindigkeit der anderen Verkehrsteilnehnmer als -aufmerksamer Kraftfahrer- erkennen musst , dass hier eine Geschwindigkeistbegrenzung angezeigt ist . Wenn dann nach ein paar Kilometern eine Wiederholung kommt siehst du es ja .
Giovanni.

deedee am 27 Aug 2014 17:30:53

Lass uns da nicht streiten, Giovanni .... sind keine "LAIEN"-Ratschläge .....
Aber zur Kernfrage: ein BAB-Rastplatz hebt keine Streckenverbote auf.

giovannibastanza am 27 Aug 2014 17:50:30

Da hast du recht .
Den Mitlesern würde ich raten : Wenn ihr auf die Autobahn rauffahrt und die anderen KFZ - Führer fahren eine eingebremste Geschwindigkeit , immer erst das nächste Zeichen abwarten.
Grundlage ist ein Urteil aus Niedersachsen , da hat jemand während des großen Umbaus der Autobahn bei Göttingen , der auf die Autobahn auffuhr, sofort Gas gegeben und wurde prompt geblitzt , das Bussgeld wollte er nicht bezahlen und ist bis zum OLG Celle gegangen , könnte auch Lüneburg sein , weiss ich nicht mehr . Dort wurde er dann richtig zur Ader gelassen , denn die Kosten sind recht hoch.
Da ein OLG Urteil fast immer bei anderen Entscheidungen herangezogen wird , würde ich das ernstnehmen .
Giovanni.

Gast am 27 Aug 2014 18:19:33

deedee hat geschrieben:Die Praxis zeigt auch, dass z. B. eine Geschwindigkeitsbeschränkung nach einer neuen Auffahrt immer wiederholt wird, eben wegen dieser Ahndungsproblematik. Schaut mal hin .....


Zumindest ist es mir auch so bekannt -> Nach jeder neuen Auffahrt muß wiederholt werden (Parkplätze ausgeschlossen ) .
katze-bruno hat geschrieben:moin gemeinde,

wenn auf der autobahn z.b. eine geschwindigkeitsbegrenzung von 120 steht, ist diese durch die nächste anschlussstelle (=auffahrt) auszer kraft gesetzt oder es kommt wieder ein schild.
so glaube ich das zu wissen... :roll:

..

Wenn dem jetzt nicht mehr so ist , muß zumindest Ich eine Verkehrsteilnehmerschulung machen , denn so habe ich es gelernt ,war im Osten anders da gabs max 100 :mrgreen:
Ich werde es weiterhin so handhaben ..
Gibt ja auch Leute die fahren hinter dem Polizeiwagen auf der Autobahn schön hinterher ,ohne zu Überholen ,das bei 80 kmh ,wo 120 gehen :lol: , weil dort darf man doch nicht schneller -> diese Leute gibt es auch , Stau ist ja nur hinten Doof ..... :lach:

emil77b am 27 Aug 2014 22:52:58

haja,

wie geschrieben, bin ich mir ziemlich sicher, dass derartige Widerholungsschilder auf erwähnter Strecke nicht aufgestellt waren. Was nützt mir das? Nix und wieder nix.
Ich fühle mich vom hessischen Regierungspräs. schlecht behandelt, überwies ihm, mit diesen Gedanken, den angeforderten Obulus.

Wenn ich mich geschwindigskeitstechnisch an die wenige vorhandenen anderen Fahrzeuge gehalten hätte, wärs teurer geworden :D
Is doch geil, wie Schilder sparen, den Ländern und Kommunen guttut 8)

Emil

Jagstcamp-Widdern am 28 Aug 2014 08:16:44

tja emil,

auf deiner "fotostrecke" ist mir das auch schon aufgefallen, werde mir wohl zukünftig das armaturenbrett mit gelben klebezettel vollpflastern: "achtung bis reiskirchen 120 ohne schild" oder so...

danke allerseits für die nachschulung... :D

WomoRadler am 28 Aug 2014 08:40:54

Es gibt in diesem Zusammenhang ein interessantes Urteil eines OLG:
Offensichtlich bestand ein Überholverbot, was aber nach der Rastplatzausfahrt nicht (mehr) explizit ausgeschildert war. Die Frage war, ob sich bei einem Fahrerwechsel der bisherige Beifahrer über evtl. Streckenverbote kundig machen muss. Muss er nicht. Es ist nun weiter zu klären, inwieweit Gegebenheiten auf der Straße ein (in diesem Fall) Überholverbot nahelegten. Mit anderen Worten: War es für den Fahrer auch ohne Beschilderung offensichtlich, daß ein Überholverbot angeordnet war. Spannend. :ja:

Beifahrer muss nicht auf Verkehrsschilder achten --> Link

Jagstcamp-Widdern am 28 Aug 2014 08:43:41

hammer... :!:

giovannibastanza am 28 Aug 2014 17:16:43

Hi, Radler , du hast den Anzug gewenedet :
Es war zu entscheiden , ob der Beifahrer sich über Verkehrszeichen kundig machen muss .
Das muss er nicht , nur der Lenker hat sich damit zu beschäftigen , er darf doch einen Teil der Schuld z.B. nicht auf den Beifahrer abwälzen . Wie im Zusammenhang mit dem Überholverbot geurteilt wurde, geht hieraus nicht hervor. Ist doch vom OLG Hamm zurückgewiesen an das AG , um zu klären , ob der Beifahrer auf VKZ zu achten hat .
Also immer schön in der Spur bleiben .
Giovanni.

WomoRadler am 28 Aug 2014 18:40:32

Knackpunkt ist der Fahrerwechsel. Der Beifahrer wird ja ab dem Parkplatz zum Fahrer. Hinzu kommt die fehlende Beschilderung des Überholverbotes an der Ausfahrt des Parkplatzes.
Das OLG hat nun geurteilt, daß der Fahrer(=Ex-Beifahrer) sich auf Unkenntnis des Überholverbotes berufen darf. Logisch, wenn er z.B. geschlafen hätte und dann das Steuer übernähme, kann er keine Kenntnis über Streckenverbote haben. Soweit, so gut. Das OLG geht aber sogar einen Schritt weiter und urteilt, daß der Beifahrer sich auch nicht kundig zu machen braucht. Der Beifahrer also beim bisherigen Fahrer nicht explizit nach etwaigen Streckenverboten nachfragen muss, bevor er das Steuer übernimmt.

An das Amtsgericht zurückverwiesen wurde dieser Fall deshalb, weil noch zu klären ist, ob es für den Fahrer(=Ex-Beifahrer) Anhaltspunkte oder Gegebenheiten gab, aus denen er hätte schließen können, daß auf diesem BAB-Abschnitt trotz fehlender Ausschilderung ein Überholverbot bestand.

Ich hoffe, ich habe das jetzt einigermaßen verständlich erklärt.

rinto am 28 Aug 2014 19:43:14

Hast Du, Siggi, was angesichts der nicht gerade immer überzeugenden Rechtsmeinung des OLG Hamm :D nicht gerade einfach ist.

Das BAyObLG hat 1996 ( damals gab es dieses Gericht noch als "Obergericht" aller bayerischen OLGs ) sinngemäß ebenso entschieden.

In der Zusammenfassung:

Streckengeschwindigkeitsbeschränkungen ( auch auf Schilderbrücken ! ) auf der BAB enden erst mit ihrer Aufhebung; weder Auffahrten noch Parkplatzausfahrten heben diese auf.

Wer von einer Auffahrt auf die BAB einfährt, geht nur dann bußgeldfrei bei fehlender Beschilderung aus, wenn er als Ortsfremder von der Geschwindgkeitsbegrenzung oder einer sonstigen Beschränkung keine Kenntnis hat.

Bis hierher dürfte die Rechtsprechung nachvollziehbar sein und begründet sich mit dem sogenannten "Verbotsirrtum": Wer nicht weiß, dass er etwas strafbares macht, sich also über die Rechtswidrigkeit im Irrtum befindet, wird nicht bestraft.

Nun zieht die Rechtsprechung aber einen eleganten Bogen: der Verbotsirrtum muss unvermeidbar sein.

Eine Unvermeidbarkeit liegt aber dann nicht mehr vor, wenn aus dem Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer geschlossen werden muss, dass da "etwas nicht stimmt", also eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder auch ein Überholverbot borliegen könnte. Orientieren soll man sich dabei am Verkehrsfluss.

Unvermeidbar wäre also der Irrtum nur, wenn bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h der Verkehr mit 130 km/h fließen würde :lach:

Für denjenigen, der aus einem Parkplatz herausfährt, ist dieser Irrtum immer vermeidbar, da er ja schließlich auch in den Parkplatz eingefahren ist und dazu erst einmal die BAB mit dem entsprechenden Geboten/ Verboten befahren hatte.

emil77b am 28 Aug 2014 23:00:46

Ausgehend davon, dass die Beschlderung von Verkehrswegen, in erster Linie der Klarheit für die Nutzer dieser Wege, der Verkehrssicherheit dienen sollte, empfinde ich solche Schildbürgerstreiche der Zeicheneinparung als strafwürdige Unterlassungssünde.

Armes Deutschland, kann ich da nur sagen :?

Emil

dieterk am 29 Aug 2014 12:08:25

giovannibastanza hat geschrieben: Die Rechtsprechung geht davon aus, dass du anhand der Geschwindigkeit der anderen Verkehrsteilnehnmer als -aufmerksamer Kraftfahrer- erkennen musst , dass hier eine Geschwindigkeistbegrenzung angezeigt ist . Giovanni.


merke ich auch immer, wenn ich Mittags von der Arbeit heimfahre und auf der 10 Km langen BAB-Strecke ist Tempo 100, komplett. Ich fahr "gute" 100 und jeder zweite rauscht mit mindestens 130 an mir vorbei. Erlebe ich täglich. Das zu dem Thema Geschwindigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer.
Zu Deedee: auf der A623 von Saarbrücken Richtung Dreieck Friedrichsthal habe ich das jeden Tag zwei Mal, morgens und nachmittags.

Dieter

deedee am 29 Aug 2014 12:16:05

Iss eh ne blöde Strecke, da fahr ich aber immer recht zurückhaltend, weil da gibt's häufig Passbilder ..... und die sind mittlerweile richtig (!) gut .....
Überhaupt, die Verkehrsdisziplin, grad was Geschwindigkeiten angeht, lässt Einiges zu wünschen übrig .... das wird noch so weit kommen, wie's unsere frz. Nachbarn gemacht haben .... da isses inzwischen richtig entspannt .... weil TEUER .......
Bon voyage, Landsmann ... :lach:

dieterk am 30 Aug 2014 14:02:44

So isses Deedee,
wenn ich zu den Niederländern in Urlaub fahre, dort geht's richtig entspannt zu, weil wenn mal ein Foto gibt, wird's auch richtig teuer. Sobald ich in Schengen über die Grenze fahre sag ich immer: wir sind wieder in Deutschland, man merkts an der Verkehrsdisziplin.

Dieter

giovannibastanza am 01 Sep 2014 14:42:43

Dierterk , dafür fahren die Hollis, Schweden , Dänen und Norweger dann bei uns wie die Wilden .
Auf der Warschauer Allee wirst du mit einem PKW auf dem Transportanhänger mit 120 Km/h flott überholt .
Meistens ist auf den ersten Blick nicht zu unterscheiden , ob D oder alles mögliche .
Übrigens : Diejenigen , die über entspanntes Fahren im Ausland parlieren fühlen sich sofort wieder mit allen Unartigkeiten zu Hause angekommen und mischen kräftig mit .
Sollte dann mal die Frage nach einer generellen Geschwindigkeitsbeschränkung kommen , sind sie natürlich dagegen und werten sie als Eingriff in ihre persönlichen Freiheiten.
Giovanni.

canyon59 am 01 Sep 2014 14:52:11

giovannibastanza hat geschrieben:Dierterk , dafür fahren die Hollis, Schweden , Dänen und Norweger dann bei uns wie die Wilden .


und erst im Bodenseeraum die Sch.....

giovannibastanza hat geschrieben:Übrigens : Diejenigen , die über entspanntes Fahren im Ausland parlieren fühlen sich sofort wieder mit allen Unartigkeiten zu Hause angekommen und mischen kräftig mit .


gibt sicher Ausnahmen, mich z.B.

giovannibastanza hat geschrieben:Sollte dann mal die Frage nach einer generellen Geschwindigkeitsbeschränkung kommen , sind sie natürlich dagegen und werten sie als Eingriff in ihre persönlichen Freiheiten.
Giovanni.


gibt sicher Ausnahmen, mich z.B.


canyon59 am 01 Sep 2014 14:55:54

canyon59 hat geschrieben:


ääähm... wo ist "EDIT"

grüsse

viking92 am 01 Sep 2014 14:56:43

rinto hat geschrieben:Für denjenigen, der aus einem Parkplatz herausfährt, ist dieser Irrtum immer vermeidbar, da er ja schließlich auch in den Parkplatz eingefahren ist und dazu erst einmal die BAB mit dem entsprechenden Geboten/ Verboten befahren hatte.

Hy Edgar,

bis dahin kein Problem. :top:

Frage ist nur: Wie sieht es z.B. mit Verkehrsbeeinflussungsanlagen/Schilderbrücken aus, wenn diese zwischenzeitlich die Geschwindigkeit beschränken? Und die nächste kommt erst einige km weiter, aber zwischenzeitlich wird man fotografisch festgehalten?
Ok, ist wahrscheinlich eh alles nur theoretischer Natur :wink: Kannste wohl nur auf einen verständnisvollen Richter hoffen.


giovannibastanza am 01 Sep 2014 18:06:10

Canyon , in einem anonymem Forum ist nichts nachzuprüfen und bisher habe ich nur Goodies
getroffen , aber in Flensburg gibt es mehr als 8 Millionen Eintragungen. Wenn die Poster ihre persönlichen Goldjungen- Charaktereigenschaften nicht öffentlich rausstreichen , dann aber wenigstens unter KN .
Na, ja, Spass muss sein.
Giovanni .

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