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Verkehrszeichen "LKW-Überholverbot"


Knuffel am 29 Aug 2014 18:06:10

Hallo zusammen,
bei jeder Einreise nach Belgien fallen mir immer wieder nachfolgende Schilder auf (da ich es nie schaffe Bilder zu machen habe ich die jetzt mal aus Google genommen), vielleicht kann mir mal jemand den Sinn erklären...
Die 3 Schilder stehen in der Reihenfolge hinter der Grenze.

Das meint wohl recht verständlich ein Überholverbot >7,5t bei Regen und Schnee (so weit so gut)


Das Schild empfiehlt "LKW's" links zu fahren? Ist ja blau wie Geschwindigkeitsempfehlungen / Richtgeschwindigkeit..?


Das Schild deutet ein generelles Überholverbot für Fzg. >3,5t auf mehrspurigen Strassen an..?? Was ja das erste Schild vollends sinnlos machen würde - wenn man über 3,5t generell nicht überholen darf, ist es auch bei Regen mit über 7,5t verboten :roll: (Ok, man dürfte auf Landstrassen überholen)


Viele
Chris

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morena am 29 Aug 2014 18:37:07

Bild 2 = Überholen für Lkw erlaubt
Bild1 = Verbot bei Regen für + 7,5 T
Bild3 =LKW-Überholverbot für + 3,5 T

Knuffel am 29 Aug 2014 19:32:56

morena hat geschrieben:Bild3 =LKW-Überholverbot für + 3,5 T


Ja, aber wann? Wenn es immer gelten würde, bräuchte man nicht bei Regen über 7,5t...

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brawo1 am 29 Aug 2014 20:00:01

Knuffel hat geschrieben:Ja, aber wann? Wenn es immer gelten würde, bräuchte man nicht bei Regen über 7,5t...

Sie gelten halt nicht immer, sondern nur dann, wenn das entsprechende Schild innerhalb Belgiens am Straßenrand aufgestellt ist.

Gast am 29 Aug 2014 20:14:56

Um die Konfusion noch komplett zu machen, fallen Wohnmobile in Belgien überhaupt in die LKW Kategorie? Hat da mal einer was fundiertes?

WomoRadler am 29 Aug 2014 20:39:12

Gibt ja auch hier in Deutschland Geschwindigkeitsbeschränkungen bei Nässe.
Daraus ergeben sich zwei Fragen bzgl. der Definition: Wann ist es nass? Und wann regnet es? :lach: :mrgreen:

brawo1 am 29 Aug 2014 21:06:56

WomoRadler hat geschrieben:Daraus ergeben sich zwei Fragen bzgl. der Definition: Wann ist es nass? Und wann regnet es? :lach: :mrgreen:

Aufgrund von Urteilen ist die Straße dann nass, wenn sie ganz mit Wasser überzogen ist, vielleicht auch nur mit einem dünnen Wasserfilm. Näheres kann man hier nachlesen --> Link

brawo1 am 29 Aug 2014 21:22:33

vario614 hat geschrieben:Um die Konfusion noch komplett zu machen, fallen Wohnmobile in Belgien überhaupt in die LKW Kategorie? Hat da mal einer was fundiertes?

Ich kenne nicht die belgischen Gesetze, aber ich gehe davon aus, dass es wie in den anderen Ländern auch sein wird, dass ein Wohnmobil kein Lastkraftwagen ist.

WomoRadler am 29 Aug 2014 21:29:05

Sehr informativ. Danke.
Besonders die Sache der fehlenden Querneigung war mir gar nicht bewusst.

akandi am 01 Sep 2014 22:45:27

das lkw-überholverbot gilt in belgien auf allen autobahnen mit nur zwei fahrspuren. steht das schild aus bild 2 an einer zweispurigen autobahn, ist überholen dennoch erlaubt.
ich denke insgesamt aber, dass das überholverbot nur für den gewerblichen güterverkehr geht.

viele grüsse

Birdman am 02 Sep 2014 08:07:26

Laut einer europaweiten Übersicht von pm gelten "in Belgien entsprechende Verbote für Fahrzeuge oder Züge über 3,5 t zGG, die zum Transport von Sachen bestimmt sind." Demzufolge dürften Wohnmobile - auch über 3,5t - auch auf zweispurigen Autobahnen überholen.

Viele ,
Birdman

reisemobil.online.cx am 02 Sep 2014 08:18:55

Danke Akandi und Birdman! :-)
Ein sehr wichtiger Hinweis für die Fahrer von Wohnmobilien über 3,5t.

Michael

Knuffel am 02 Sep 2014 09:37:33

Aber da man über 3,5t in Belgien eh nur 80 fahren darf wird man eher überholt :-D
Trotzdem finde ich die Aufstellung der drei Schilder mehr als verwirrend..

Birdman am 02 Sep 2014 10:36:04

Knuffel hat geschrieben:Aber da man über 3,5t in Belgien eh nur 80 fahren darf wird man eher überholt :-D

Ist das wirklich so? Ich habe hier eine Broschüre speziell zu den europäischen Vorschriften hinsichtlich Wohnmobilen > 3,5t des ADAC von 2013, da wird für Belgien als Tempolimit 90 km/h für alle Strassen außerorts angegeben.

Knuffel am 02 Sep 2014 13:39:32

Ah - UPS.. Ja, 90.. In NL sinds 80..

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