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Leistung des Urlaub-Schutz-Pakets (Einbruch und Diebstahl)


ngl17 am 16 Sep 2014 17:44:42

Hallo zusammen,

bislang habe ich hier nur still mitgelesen, aber nun muss ich euch um Rat bitten.

Ich habe mir ein WoMo ausgeliehen. Für dieses habe ich ein Urlaubs-Schutz-Paket bei der Kravag abgeschlossen. In der Nacht vor Abfahrt wurde das WoMo aufgebrochen und Eigentum entwendet. Die Reise konnte somit nicht durchgeführt werden. Da die Versicherung noch nicht alle Daten hat, gibt sie noch keine Auskunft über die weiteren Schritte.

Der Vermieter hat das WoMo nun zurück und behauptet, dass der Schaden des Einbruchs am WoMo durch mich bezahlt werden muss und ich die Summe durch die Versicherung zurück erhalte. Das kommt mir komisch vor. Hat jemand dazu Erfahrungen und kann sich dazu äußern?

Vielen Dank im Voraus
ngl17

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pipo am 16 Sep 2014 20:32:18

ngl17 hat geschrieben:Der Vermieter hat das WoMo nun zurück und behauptet, dass der Schaden des Einbruchs am WoMo durch mich bezahlt werden muss und ich die Summe durch die Versicherung zurück erhalte.

Nein, Du hast i.d.R. eine Kaution hinterlegt und darüber hinaus musst Du nicht haften und auch nichts auslegen. Hier greift die Vollkasko des Vermieters. Außer wir reden hier von Fahrlässigkeit..

Grundsätzlich schau aber noch einmal in den Vertrag, genauer in die AGB :!:

PaulvanSand am 16 Sep 2014 21:31:01

Ich kenne das so, daß die Versicherung direkt mit dem Eigentümer abrechnet.

Wir sind auch mal mit einem Mietmobil unterwegs gewesen. In Nordspanien hat dann so ein Experte gemeint, er müsse den Kindern den Fotoapparat und das Kleingeld klauen.

Der Schaden an der Tür war größer als die entwendeten Gegenstände.

Wichtig ist es, den Aufbruch bei der Polizei anzuzeigen und die die Anzeige der Versicherung zu geben.

Ging bei uns problemlos.

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Gast am 16 Sep 2014 21:56:39

ngl17 hat geschrieben: dass der Schaden des Einbruchs am WoMo durch mich bezahlt werden muss



... das wüßte ich aber, so nicht !

felix52 am 16 Sep 2014 21:57:24

Wie, wo, was?

Hattest Du das WoMo schon abgeholt? War der Mietbeginn erfolgt? Wessen Eigentum wurde entwendet?
Hast DU das Womo etwa von Privat "gemietet"?
Was beinhaltet das "Urlaubsschutz-Paket" der KraVag?
Und der Urlaub konnte nicht angetreten werden? :eek:
Warum denn das nicht?
Erzähle doch einfach mehr von den Umständen.

Na ja, ich drücke Dir die Daumen..... :ja:,

brawo1 am 16 Sep 2014 22:13:33

felix52 hat geschrieben:Erzähle doch einfach mehr von den Umständen.

Warum soll er noch mehr erzählen, es geht um den Schaden am Wohnmobil, der durch den Einbruch verursacht wurde.
ngl17 hat geschrieben:dass der Schaden des Einbruchs am WoMo durch mich bezahlt werden muss

Und dieser Schaden ist durch die Teil- bzw. Vollkasko gedeckt, dies ist zumindest mein Wissensstand.

chrisc4 am 17 Sep 2014 09:40:25

Lese doch mal das Kleingedruckte (ich weis, das ist schlecht für die Augen) :mrgreen:

Ich hatte mich mal für ein so genanntes Urlaubsschutz-Paket interessiert. Da stand im Kleingedruckten z.B., dass das Fahrzeug zwischen 22,00 Uhr und 6,00 Uhr in einem eingezäunten Bereich stehen muss usw. und noch weitere unsinnige Bedingungen, auch tagsüber, so dass der Schadensfall für die Versicherung höchst selten sein dürfte.
Die Bedingungen waren trotz Abbildung von einem WoMo eher für WoWa ausgelegt. Immer auf Campingplätzen etc.

Die Vollkasko zahlt nur bei Unfall

Die Teilkasko zahlt nur die Schäden am Fahrzeug und alles was damit fest verschraubt ist, nicht den (losen) Inhalt im Fahrzeug.

Eventuell zahlt die Hausratversicherung (je nach Vertrag)


Hans

chrisc4 am 17 Sep 2014 10:08:08

ngl17 hat geschrieben:Der Vermieter hat das WoMo nun zurück und behauptet, dass der Schaden des Einbruchs am WoMo durch mich bezahlt werden muss und ich die Summe durch die Versicherung zurück erhalte.
ngl17


Das ist nicht richtig. Er muß den Schaden seiner Teilkasko melden und bekommt denn Schaden abzüglich der SB von seiner Teilkasko ersetzt.
Es sei denn, er hat keine und hat das im Mietvertrag so formuliert, dass Du den Schaden zahlen musst oder den Anteil der SB.
Da musst Du halt mal das Kleingedruckte richtig durchlesen.


Hans

pipo am 17 Sep 2014 11:59:13

Egal wie, so ein Fahrzeug ist Vollkasko versichert und du haftest nur für die Selbstbeteiligung.
Hier kannst Du aber Geschichten lesen von Vermietern, die selber reparieren oder ein Rechnung schreiben und von ihren Mietern nur das Geld kassieren. Manche sind das sehr kreativ..

ngl17 am 28 Sep 2014 13:39:47

Hallo zusammen,

hab es leider erst heute geschafft mich mal wieder zu melden.

Aktueller Stand ist der folgende:

- die Rechnung für die Reparatur der Scheibe habe ich erhalten
- lt. AGB ist der Mieter für die SB (1000€) der Versicherung zuständig
- ich sehe mich aber (noch) nicht als Schuldiger an; hätte ich einen Unfall verursacht, würde ich den Fall einsehen (Anmerkung: bei einem privaten Fall (Einbruch ins Auto) würde man auch die Kosten der SB übernehmen. Und da diese lt. AGB an den Mieter weitergereicht werden...)
- die Frage ist nun aber noch: Zahlt die VK nicht auch den Wert der entwendeten Gegenstände? Stelle mir das so vor: VK zahlt die Kosten des Diebstahls und die Zusatzversicherung die Kosten der Miete des WoMo)

brawo1 am 28 Sep 2014 14:32:37

ngl17 hat geschrieben:Zahlt die VK nicht auch den Wert der entwendeten Gegenstände? Stelle mir das so vor: VK zahlt die Kosten des Diebstahls und die Zusatzversicherung die Kosten der Miete des WoMo)

Vollkasko ist nur für einen Unfallschaden und die durch den Einbruch verursachten Schäden da, für entwendete Gegenstände muss in der Regel eine zusätzliche Versicherung (Inventarversicherung) abgeschlossen werden. Kostet wie bei mir rd. 120 €.

pipo am 28 Sep 2014 18:03:00

ngl17 hat geschrieben:- die Frage ist nun aber noch: Zahlt die VK nicht auch den Wert der entwendeten Gegenstände? Stelle mir das so vor: VK zahlt die Kosten des Diebstahls und die Zusatzversicherung die Kosten der Miete des WoMo)

Vollkasko beinhaltet immer Teilkasko, aber beide Versicherungsarten decken ausschließlich nur Fahrzeugschäden ab :!:
Deine entwendeten Gegenstände werden entweder durch die Hausratversicherung durch eine spezielle Inhaltsversicherung ersetzt oder halt gar nicht :ja:

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