ich glaub ihr versteht das mit "öffentlich zugänglich" nicht richtig. Das soll nicht heißen, dass jeder sein Grundstück ringsum einzäunen muss.
Es soll heißen, dass ein öffentlicher Weg durch geht, dass ev. eine öffentl. Zufahrt besteht oder ein Firmengelände, wo Kundenbesuche stattfinden oder Lieferanten das Grundstück befahren.
Wir haben unser Grundstück auch nicht komplett eingezäunt und trotzdem gilt die Klausel eigenes Grundstück, da bei uns keine fremden Personen übers Grundstück laufen oder fahren müssen.

