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Saisonkennzeichen Wie geht das? 1, 2


spkoch am 11 Okt 2014 10:53:01

Ich habe eine kleine Frage zur allg. Abwicklung mit Saisonkennzeichen bei der Versicherung.

Und zwar: Ich melde mein Womo oder Motorrad mit Saisonkennzeichen bei einem Versicherer an.
März - Oktober. Jetzt ist Ende Oktober, ich fahre nicht mehr und zahle auch keine Versicherung.
Wie geht es im März weiter? Hole ich einfach das Womo/Motorrad aus der Garage und brauch mich
um nichts kümmern? Setzt der Versicherer alles von alleine Jahr für Jahr wieder in Kraft bis ich
endlich sage, jetzt melde ich ganz ab?

Wie geht das bei euch?

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Gast am 11 Okt 2014 11:03:55

ich hab dieses jahr auch zum ersten mal ein saisonkennzeichen.
ab 1. november fahre ich nicht mehr, am 1. april darf ich wieder. kümmern tu ich mich um nichts (außer der überweisung der prämie ;D ).

hjhimm am 11 Okt 2014 11:04:27

Hallo,
genau wie vermutet geht das. Auf dem Kennzeichen steht (bei mir) 3-10, das heißt, ich darf vom 1.3. bis 31.10. fahren. Steuer und Versicherung werden anteilig berechnet.
Die Versicherung bietet in der Zeit der Abmeldung einen Teilkaskoschutz.
Das Fahrzeug darf während der Abmeldezeit nicht auf der Straße stehen.

alles klar?

, Hans-Jörg

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chrisc4 am 11 Okt 2014 11:05:04

Das geht automatisch, die Versichrung und das Finazamt (wegen KFZ Steuer) schicken Dir im Febrauar die Rechnung für die neue Saison und buchen dann ab. Eine Kündigung der Versicherung ist wie bei einem normalen Vertrag. Dein Fahrzeug darf abgemelden nur auf einem Privatgelände stehen.


Hans

RidetheBulli am 11 Okt 2014 11:40:49

Lohnt sich ein Saisonkennzeichen dermaßen? :?:

Gast am 11 Okt 2014 11:59:29

du zahlst eben nur die monate, die du das Womo nutzt (von 3-10 also nur 8 monate). es wird also 1/3 prämie gespart.
allerdings bist du natürlich eingeschränkt, wenn du z.b. spontan über´s we , weihnachten, silvester oder sonst wann weg willst.

spkoch am 11 Okt 2014 12:00:47

Vielen Dank für eure schnelle Antwort. :) Mir ist jetzt der Ablauf klar. Das ist ja eine ganz einfache Sache.

pipo am 11 Okt 2014 17:57:35

RidetheBulli hat geschrieben:Lohnt sich ein Saisonkennzeichen dermaßen? :?:

Um das heraus zu bekommen muss man seine eigenen Bedürfnisse analysieren.
Wir haben ein Saisonkennzeichen von März bis Oktober, da wir von den Oster- bis Herbstferien unterwegs sein wollen.

Klar kann man auch immer an- und abmelden was ja mittlerweile ja recht fix geht. Aber das muss jeder wieder für sich entscheiden, ob er für etwas mehr Flexibilität auch das Geld ausgeben möchte..

ottomar am 11 Okt 2014 18:06:01

So kompliziert ist das eigentlich nicht.

Was kostet das einmalige Ummelden auf das Saisonkennzeichen plus das Kennzeichen selber?

Was kostet das An- und Abmelden jedes Jahr?

pipo am 11 Okt 2014 18:35:37

Anmelden: 11€
Abmelden: 5,60€

Saisonkennzeichen:
Einmalig Kennzeichen 30€
Anmelden: 11€

Also kein so großer Enterschied :wink:

hjhimm am 11 Okt 2014 18:42:50

Klar kann man immer mal schnell und relativ preisgünstig an- und abmelden.
Aber wie lange dauert das? Bei uns sollte man sich locker 3 Stunden Zeit nehmen, die erste braucht man in der Schlange, um überhaupt die Wartenummer zu ergattern (der bundesweit größte Kreis RE hat nur eine Zulassungsstelle).
Besser und flotter geht es mit einem online vereinbarten Termin.
Aber mit An- und Abfahrt bin ich dennoch mindestens zwei Stunden unterwegs.

da ist mir das Saisonkennzeichen lieber. Auch wenn es manchmal juckt.

bis die tage, Hans-Jörg

ottomar am 11 Okt 2014 18:44:30

Hm,

nach 2 Jahren und vier Monaten hat sich das Saisonkennzeichen amortisiert. :ja:

pipo am 11 Okt 2014 20:04:23

Wenn Du Aufgrund des Saisonkennzeichen ein neues Schild brauchst :ja:
Manche haben ja schon kompatible Schilder :D

haballes am 11 Okt 2014 20:33:47

Ergänzend zu den Vorpostern noch der Hinweis keinesfalls auch nur eine Stunde in der verbotenen Zeit zu fahren.
Es ist keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat.

Sollte der TÜV Termin in die verbotene Zeit fallen, der erste erlaubte Monat gilt dann als Frist.

:oops: Meine beiden Motorräder haben Bruchstriche. Ich ändere es aus Faulheit nicht.
Heutzutage meldet man an und ab. Mach ich gar mit meinen Firmenbussen so, die ich nur zur Reserve stehen hab.

Gast am 11 Okt 2014 22:08:20

Ich habe ein Saisonkennzeichen 3-11, habe das von Anfang an gemacht,prima Sache.Keine Laufereien,kein Zeitaufwand und keine zerkratzten Kennzeichen.

Arno

Maggie am 11 Okt 2014 22:11:01

Und wie sieht das versicherungstechnisch in der abgemeldeten Zeit aus? Also bei Einbruch z.B.

pipo am 12 Okt 2014 08:40:53

Maggie hat geschrieben:Und wie sieht das versicherungstechnisch in der abgemeldeten Zeit aus? Also bei Einbruch z.B.

Kommt auf Deine abgeschlossene Versicherung an.
Während der Ruhephase kommt die Ruheversicherung ins Spiel. Dh. wenn ich Vollkasko abgeschlossen habe, dann ist mein Fahrzeug auch während der Ruhephase Vollkasko versichert. Entsprechend das Gleiche bei Teilkasko.

Gilt nicht nur für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen sondern generell für abgemeldete Fahrzeuge (ma. 18 Monate / Ausnahme Wohnwagen) --> Link

Renault16 am 12 Okt 2014 11:23:31

[quote="chrisc4"]Das geht automatisch, die Versichrung und das Finazamt (wegen KFZ Steuer).......


Klugscheißmodus an : der Zoll ( wegen der Steuer) ...... Klugscheißmodus aus 8)

schaetzelein am 12 Okt 2014 12:26:02

es besteht nicht nur Kasko-Versicherungsschutz im Ruhezeitraum sondern auch in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. Außerdem ist bei manchen Versicherungsgesellschaften die Prämie für Saisonkennzeichen etwas günstiger.

ottomar am 12 Okt 2014 12:31:52

schaetzelein hat geschrieben:es besteht nicht nur Kasko-Versicherungsschutz im Ruhezeitraum sondern auch in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung.


Ich dachte immer, ich wüsste, wie Versicherungen funktionieren. Die obige Aussage verstehe ich aber nicht.

Im Ruhezeitraum darf man nicht fahren.
Wozu soll dann die Haftpflicht weiterlaufen?

topolino666 am 12 Okt 2014 13:07:05

.... das Fahrzeug stürzt um und verletzt einen Hund?! ;-)

schaetzelein am 12 Okt 2014 13:19:08

oder es rollt ein Stückchen nach vorne gegen ein anderes Fahrzeug. Oder es brennt und die Halle mit anderen abgestellten Fahrzeugen verbrennt.

Palmyra am 12 Okt 2014 13:23:26

Servus

ich wuerde auf jeden Fall , um etwaige Unstimmigkeiten vorneweg auszuschliessen , die Versicherung davon unterrichten. dass das Fahrzeug waehrend der "Auszeit" da und da , beispielsweise eingezaeunt, abgestellt ist .....

ottomar am 12 Okt 2014 13:41:49

Seht mal hier:

--> Link


und hier

--> Link


Die Sache ist im Grunde glasklar. Kostenfreie Ruheversicherung ab zwei Wochen bis höchstens 18 Monate, wenn das Fahrzeug

- in der eigenen Garage steht

- und/oder das eigene Grundstück nicht verlässt

Maggie am 12 Okt 2014 13:47:37

Unseres steht aber mit erwa 20-30 anderen auf dem Gelände eines Vereins, das zwar eingezäunt und abgeschlossen ist, wo aber - bedingt durch das Vereinsleben - ganz oft das Tor offen steht. Es könnten auch theoretisch Silvesterkracher drauf fallen oder oder ...

Also zumindest bei uns greift die Argumentation mit eig. Grundstück nicht.

Palmyra am 12 Okt 2014 14:07:55

Die Sache ist im Grunde glasklar. Kostenfreie Ruheversicherung ab zwei Wochen bis höchstens 18 Monate, wenn das Fahrzeug

- in der eigenen Garage steht

- und/oder das eigene Grundstück nicht verlässt[/quote]


Die Versicherungen sind ja heute" Alle " ( zumindest die meisten ) bemueht irgendwelche , wie auch immer geartete Ansprueche , abzulehnen ......... deshalb Vorsicht ... :evil: :evil:

ottomar am 12 Okt 2014 14:49:12

Maggie hat geschrieben: Es könnten auch theoretisch Silvesterkracher drauf fallen oder oder ...

Also zumindest bei uns greift die Argumentation mit eig. Grundstück nicht.


Moment, wenn Dir jemand anderes einen Schaden zufügt, ist dessen Versicherung in der Haftung.

Ist der Verursacher ein Kfz, dann die gegnerische Kfz-Haftpflicht, sind es die von Dir benannten Böller, dann die gegnerische Privathaftpflicht.

Die Sache mit dem eigenen Grundstück ist so zu verstehen, dass Deine Versicherung nicht greift, wenn Du Dein Kfz irgendwo sonst abgestellt hast.


Zu fragen wäre, ob der Verein, der Dir das Abstellen erlaubt, über eine Versicherung verfügt, die Schäden abdeckt, die Dir entstehen könnten, etwa eine Art Betriebshaftpflicht.

Die Kfz-Versicherung des Vereins, so etwas gibt es auch, deckt Schäden nur ab, wenn ein Kfz im Rahmen der Vereinstätigkeit bewegt wurde - übrigens auch unter Einschluss selbst verursachter Schäden. Quasi eine Art Vollkasko für Privat-Kfz, die im Namen des Vereins unterwegs sind.

Maggie am 12 Okt 2014 15:53:06

Der Vertrag mit dem Verein schließt Schäden aus. Also greift höchstens die Vollkasko.

Bei einem Silvesterböller in Köln bei einem an Neujahr festgestellten Schaden einen Verursacher zu ermitteln, dürfte der eigentliche "Kracher" sein. (War ja aber letztendlich nur ein Beispiel).

Ich frage, weil Göga den Versicherungen nicht wirklich traut :D (im Tenor von Palmyra) und wir auch nie sicher sind, wie es denn nun de facto wirklich gehandhabt wird, wenn es kein eigenes Grundstück ist, hat unser Fahrzeug Ganzjahreszulassung, obwohl wir nich nicht mal Winterreifen haben und im Winter auch nicht fahren.
Ich hoffte, bessere Argumente für das von mir bevorzugte Saisonkennzeichen anbringen zu können :D . Für Gögas Argumentation spricht, dass wir ja derzeit "nur" Wowa haben und die eingesparte Summe einen evtl. großen Ärger nicht rechtfertigt.

Nun gut, dann wird es zumindest für uns erst einmal wohl eher bei der Ganzjahreszulassung bleiben. Vielleicht sollten wir doch Winterreifen holen und fahren, damit sich das dann wenigstens lohnt :D .

pipo am 12 Okt 2014 17:14:55

Maggie hat geschrieben: wie es denn nun de facto wirklich gehandhabt wird, wenn es kein eigenes Grundstück ist, hat unser Fahrzeug Ganzjahreszulassung, obwohl wir nich nicht mal Winterreifen haben und im Winter auch nicht fahren.

Noch einmal: Egal ob Ruheversicherung oder Ganzjahresanmeldung, der Versicherungsumfang ist der Gleiche.
Wenn ihr Bedenken habt macht Fotos und klärt den Sachstand mit der Versicherung.

schaetzelein am 12 Okt 2014 18:08:54

also so wie ich informiert bin, sollte das Fahrzeug nicht an öffentlichen Straßen stehen, entw. auf dem eigenen Grundstück. Wenn das FZG in einer Garage oder Carport untergestellt ist, umso besser. Wenn das FZG in einer fremden Garage, Halle oder Grundstück unter-oder eingestellt ist, dann sollte man der Versicherung die Adresse bekannt geben.

deedee am 12 Okt 2014 18:13:15

Noch eins wegen Steuer und Zoll:
Die schicken keine (Steuer-) Rechnung mehr. Die wollen, dass man sich selbst an die Bezahlfristen hält ... oder aber ne Einzugsermächtigung erteilt.
Ist neu ab diesem Jahr ....
Man wird aber noch einmal vom Zoll schriftlich darauf hingewiesen, 1-2 Monate vor Fälligkeit ...........
Blöööööööd .....

ottomar am 13 Okt 2014 00:17:06

schaetzelein hat geschrieben:Wenn das FZG in einer fremden Garage, Halle oder Grundstück unter-oder eingestellt ist, dann sollte man der Versicherung die Adresse bekannt geben.


Warum?

Und jetzt bitte nicht: "Das ist halt immer besser."

schaetzelein am 13 Okt 2014 08:45:31

wenn die Versicherung vorgibt, dass das Fahrzeug auf dem "eigenen" Grundstück stehen soll und es da eben nicht steht, sollte man die Adresse angeben, wo das FZG steht, ganz einfach. Dann gibt es im Schadensfall auch keine Probleme. :wink:

pipo am 13 Okt 2014 11:25:09

schaetzelein hat geschrieben:wenn die Versicherung vorgibt, dass das Fahrzeug auf dem "eigenen" Grundstück stehen soll

Die Versicherung kann mir das nicht vorschreiben, dass es unbedingt mein Eigentum sein muss. Sie kann lediglich die Eigenschaften des Standortes umschreiben.

Hier sollte man einmal das Kleingedruckte im Versicherungsvertrag lesen :wink:

schaetzelein am 13 Okt 2014 13:00:35

hab ich was von Eigentum gesagt Peter ?
Ich hab vom eigenen Grundstück gesprochen, d.h. wenn das FZG z.B. auf dem Privatgrundstück des Hauses steht in dem ich wohn, dann gilt das natürlich auch. Es sollte nur nicht als öffentlicher Abstellplatz gesehen werden. Das heißt wenn z.B. ein größeres Mietshaus mehrere Parkplätze hat, ist das nicht unbedingt ein Platz auf dem eigenen Grundstück. Da haben dann auch andere Leute darauf Zugriff.
Es wird aber immer von der Wohnadresse ausgegangen. Wenn das FZG dann eben 1km weiter, oder in einer anderen Straße in einer Garage steht, sollte man die Adresse der Garage auch angeben.

wilma57 am 13 Okt 2014 15:30:49

MOin!

Ich habe mein WOMO meistens auch von Ende Okt - März in einer Scheune stehen ( gemieteter Stellplatz). Trotzdem ist es ganzjährig angemeldet.
Zum einen könnte so auch im Winter damit fahren, aber wichtiger ist für mich, dass ich jederzeit aus der Scheune kann, sei es bei einem Schaden am Gebäude oder auch wenn der Vermieter seinen Hof verkauft, stirbt o. ä. .


WILMA57

Gast am 13 Okt 2014 15:44:23

haballes hat geschrieben:Sollte der TÜV Termin in die verbotene Zeit fallen, der erste erlaubte Monat gilt dann als Frist.


hab ich das richtig verstanden?
mein fahrzeug hat im februar tüv-termin, das saisonkennzeichen gilt aber erst ab april. ich kann also noch im april zum tüv, ohne probleme zu kriegen? (wobei ich glaube, mal gehört zu haben, dass man den termin sowieso ohne strafe 2 monate überziehen kann.)

pipo am 13 Okt 2014 16:54:54

mama tembo hat geschrieben:kann also noch im april zum tüv, ohne probleme zu kriegen?

Alles richtig Verstanden :mrgreen:

Gast am 13 Okt 2014 17:18:26

danke. :)

mithrandir am 13 Okt 2014 21:02:02

Ich glaube kaum, dass die Versicherung den genauen Ort festlegt.
Es geht vermutlich darum, dass das WoMo nicht im öffentlichen Verkehrsraum steht. Oder, nicht ganz so offiziell ausgedrückt in einem eingezäunten abschließbaren Grundstück.
Nur Privatgrundstück gilt nicht. Ein bekannter von mir bekam ein Ticket als er seinen unangemeldeten Traktor zwar auf seinem Grundstück stehen hatte, dieses aber nicht umzäunt und somit für jedermann zugänglich war.

Maggie am 13 Okt 2014 21:54:08

Wilma57,

DAS ist ein ganz interessantes und wichtiges Argument bei gemieteten Abstellplätzen. Das hat gerade meine Meinung ein ganzes Stück weit zum Angemeldet-Lassen verrückt. Insbesondere mit dem Hinweis von weiter oben/vorne, dass man direkt eine "Straftat" begeht, wenn man trotzdem (aus welcher Not heraus auch immer) mit dem Wagen auf die Straße muss.

dieter2 am 13 Okt 2014 23:52:09

Maggie hat geschrieben:Insbesondere mit dem Hinweis von weiter oben/vorne, dass man direkt eine "Straftat" begeht, wenn man trotzdem (aus welcher Not heraus auch immer) mit dem Wagen auf die Straße muss.


Glaube kaum das es eine Straftat ist wenn ich ein unangemeldetes Fahrzeug aus einer brennenden Scheune auf die Strasse fahre :)

Dieter

Maggie am 14 Okt 2014 00:01:59

Ok, die "brennende Scheune" ist sicher ein Extrem, das man noch erklären kann :D

schaetzelein am 14 Okt 2014 21:37:43

mithrandir hat geschrieben:I
Nur Privatgrundstück gilt nicht. Ein bekannter von mir bekam ein Ticket als er seinen unangemeldeten Traktor zwar auf seinem Grundstück stehen hatte, dieses aber nicht umzäunt und somit für jedermann zugänglich war.



ich glaub da hast du was falsch verstanden kuck mal...

Wer ein abgemeldetes Auto abstellen will, muss das also auf privatem Grund tun. Allerdings gibt es auch dort Einschränkungen. So gelten auch manche Privatwege im juristischen Sinne als öffentlicher Verkehrsraum, etwa Gehwege vor dem Haus, bestimmte Grundstückszufahrten oder auch Firmenparkplätze – soweit sie öffentlich zugängig sind. Auch Feuerwehrzufahrten und Rettungswege sind tabu.

dieter2 am 14 Okt 2014 23:28:31

Wenn der Privatgrund öffendlich zugänglich ist, einen Bauzaun ums Womo stellen.

Dann ist es eingezäunt :wink:

Dieter

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