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Warnung ! Onlinehändler Carafun ist insolvent !!!


JACKYONE am 13 Okt 2014 21:08:51

Achtung an alle.
Der Onlinehändler Carafun ist insolvent. Ich habe vor 3 Wochen Insektenrollos für 3 Seitzfenster bestellt - und natürlich auch gleich bezahlt. Auf Nachfrage kam dieses : (auszugsweise)


-------Uns/Mir sind die Hände gebunden, andere treffen momentan die Entscheidung:
Wir haben den Insolvenzantrag gestellt da es im wesentlichen gilt ohne großen Schaden aus 3~4 Altverträgen rauszukommen:
Wenn alles ruhig läuft, kann (muss aber nicht) in einigen Wochen oder bis Jahresende alles geklärt sein.
Vorrangig werden jetzt diese Altverträge bedient und die dann verbleibende Restsumme X an nachrangige Forderungen verteilt:
Das sieht momentan eigentlich ganz gut aus.
Aber: Entstehende Anwaltskosten oder Gerichtskosten verringern die Restsumme X, da diese Anwälte und Gerichte auch bezahlt werden müssen: Der Gang zum Anwalt oder Gericht schädigt also den Klagenden selbst durch diese Mehrkosten denn die Summe x bleibt aber die Forderungen steigen...
Zudem kommt: Wenn der angestrebte Überschuss nicht erreicht wird kann der Betrieb nicht wie geplant weitergeführt und geplante Auslieferungen werden nicht gemacht werden können.
Blöde Situation aber wir baten in in einer Mail zuvor auf kostentreibende Maßnahmen zu verzichten.
Wünschen Sie uns Glück und bleiben besonnen, dann kommen wir alle aus dem Debakel gut raus .
Für uns hier ist das schlimm und peinlich den Kunden gegenüber.
Entschuldigen Sie bitte die Umstände.

mfg
E. Kurfiss
Mit freundlichen n aus Wölfersheim
Ihr Camping Profiteam mit Fachgeschäft & Onlineshop
------------------
Tja, Fenster zerlegt, keine Rollos und knappe 100€ am ?.

PS: Weiss zufällig jemand ne andere Quelle für Seitz Insektenrollos ?

MfG Robert

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Gast am 13 Okt 2014 21:16:12

PS: Weiss zufällig jemand ne andere Quelle für Seitz Insektenrollos ?

Da wo alle kaufen Berger oder Obelink :roll:

Gast am 13 Okt 2014 21:21:37

Bei Carafun kauft man nur einmal, und dann nie wieder.

LongJohn

Anzeige vom Forum


JACKYONE am 13 Okt 2014 21:39:39

meier923 hat geschrieben:Da wo alle kaufen Berger oder Obelink :roll:


sehr witzig.
Da war ich schon, die haben beide nix!!

MfG Robert

wolfherm am 13 Okt 2014 21:42:37

Vielleicht beim Hersteller oder einem Händler? Das wären meine ersten Bezugsquellen. Meistens insolvenzsicher, da Bezahlung bei Abholung.

Gast am 13 Okt 2014 22:01:06

JACKYONE hat geschrieben:Wir haben den Insolvenzantrag gestellt da es im wesentlichen gilt ohne großen Schaden aus 3~4 Altverträgen rauszukommen:
Wenn alles ruhig läuft, kann (muss aber nicht) in einigen Wochen oder bis Jahresende alles geklärt sein.
Vorrangig werden jetzt diese Altverträge bedient und die dann verbleibende Restsumme X an nachrangige Forderungen verteilt:


Ich frage mich, warum Kundenforderungen nachrangig sein sollen. Da würde ich mal nachfragen. Ist bekannt, wer der vorläufige Insolvenzverwalter ist? Mit ein paar mehr Infos kann man auch etwas über insolvenzbekanntmachungen.de herausfinden.

JACKYONE am 13 Okt 2014 22:43:19

wolfherm hat geschrieben:Vielleicht beim Hersteller oder einem Händler? Das wären meine ersten Bezugsquellen. Meistens insolvenzsicher, da Bezahlung bei Abholung.


Naja, ich mach eigentlich seit Jahren alles online - bis jetzt ohne Probleme.
Händler ist der nächste 30 km weg - ist nicht so einfach hier in der Pampa.

JACKYONE am 13 Okt 2014 22:55:01

KC50 hat geschrieben:
Ich frage mich, warum Kundenforderungen nachrangig sein sollen. Da würde ich mal nachfragen. Ist bekannt, wer der vorläufige Insolvenzverwalter ist? Mit ein paar mehr Infos kann man auch etwas über insolvenzbekanntmachungen.de herausfinden.



_________Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das
Büro Tillmann R. Weber in 61169 Friedberg, Straßheimer Straße 23, Email --> Link
--------------------
Habe da eben mal nachgefragt.
MfG Robert

Gast am 13 Okt 2014 23:00:27

JACKYONE hat geschrieben:

_________Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das
Büro Tillmann R. Weber in 61169 Friedberg, Straßheimer Straße 23, Email --> Link
--------------------
Habe da eben mal nachgefragt.
MfG Robert


Das scheint kein gelisteter Insolvenzverwalter sondern ein Berater zu sein. Ich würde mich da mal erkundigen.

Gast am 13 Okt 2014 23:06:45

welche Rechtsform hat "Carafun" denn?

thomas56 am 13 Okt 2014 23:08:41

Meine Geschäfte mit Carafun wurden alle zu 100% zu meiner Zufriedenheit abgewickelt!

volker57 am 14 Okt 2014 08:07:04

Guten Morgen,

vielleicht direkt bei Dometic-Waeco --> Link, eventuell ist was passendes dabei.



Volker

pipo am 14 Okt 2014 08:12:07

Alle Webseiten offline.
Sieht nicht gut aus..

mantishrimp am 14 Okt 2014 08:18:47

JACKYONE hat geschrieben:
PS: Weiss zufällig jemand ne andere Quelle für Seitz Insektenrollos ?

MfG Robert


Schau mal in den Movera Ersatzteilkatalog, den Link zum Download findest du auf deren Website. Ab Seite 364 findest du Seitz Ersatzteile, vielleicht ist dort was passendes dabei.

xs650 am 14 Okt 2014 08:24:32

Ich frage mich, warum Kundenforderungen nachrangig sein sollen


Weil erstmal die Mitarbeiter ihr Gehalt bekommen, die Kranken, Arbeits und sonstige Versicherungen dran sind, usw. Kundenforderungen kommen gaaaaaanz am Ende.

Matthias

PittiC am 14 Okt 2014 08:31:59

Du hast noch die Lieferanten vergessen, die kommen noch vor den Kunden.

Gast am 14 Okt 2014 08:41:00

xs650 hat geschrieben:Weil erstmal die Mitarbeiter ihr Gehalt bekommen, die Kranken, Arbeits und sonstige Versicherungen dran sind, usw. Kundenforderungen kommen gaaaaaanz am Ende.

Matthias


Nein Matthias, das war - z.T. - früher so. Die InsO sieht das nicht mehr vor.

Gast am 14 Okt 2014 08:42:23

PittiC hat geschrieben:Du hast noch die Lieferanten vergessen, die kommen noch vor den Kunden.


Stimmt nur, falls sie unter Eigentumsvorbehalt geliefert haben sollten.

xbmcg am 14 Okt 2014 08:42:36

Erstmal ist das Finanzamt dran.
Danach Insolvernverwalter und Gericht, um die Masse festzustellen und zu Prüfen, ob Insolvenzverfahren lohnt oder man gleich schließt.
Prüfung dauert in der Regel 2 Monate - in dieser Zeit zahlt das Arbeitsamt Insolvenzgeld und Krankenkasse für die Mitarbeiter.
Löhne und Gehälter gibt es erstmal nicht und die sind auch nicht vorrangig.

Dann kommen die Banken mit den bestellten Sicherheiten und entsprechendem Rang.

Wenn Masse da ist, wird ein ordentliches Insolvenzverfahren eröffnet, sonst wird gleich Liquidiert.

Alle Ausgaben nach der Insolvenzeröffnung werden vom Verwalter aus der bezahlt, auch sein Gehalt und das
seiner Mitarbeiter, sowie Löhne und Gehälter der Restbesatzung.

Forderungen von Mitarbeiter, Kunden und Liefereanten sind in der Regel gleichrangig / nachrangig.
Insolvenzferfahren dauert bis zu 10 Jahren, in der Zeit wird die Masse verflüssigt und aufgeteilt, eventuell
in mehreren Abschlagszahlungen.

Wenn eine Sanierung / Verkauf möglich ist - dann wird das in der Gläubigerversammlung beschlossen und umgesetzt.
Beim Verkauf wird die Kaufsumme als Masse verteilt, es gibt auch Sanierungen, bei denen der Rechtsnachfolger
eventuell einen Teil der Forderungen übernimmt (Verhandlungssache)...

Gast am 14 Okt 2014 08:45:33

Was tatsächlich vor den Kundenforderungen - nämlich vor allem anderen - im Fälle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens befriedigt wird, sind die Verfahrenskosten (im Wesentlichen Gerichtskosten und Insolvenzverwalters, vorl. Insolvenzverwalter).

steuertantegabi am 14 Okt 2014 08:49:14

Das stimmt nicht, im Insolvenzverfahren gibt es keine Bevorzugung einzelner Gläubiger. Krankenkassen, Finanzamt Versicherungen etc. haben die gleichen Ansprüche.
Bevorzugt aus der eventuell vorhanden Masse bezahlt werden die Kosten des Insolvenzverfahrens und des Gerichtes. Reicht das nicht aus und es ist eine GmbH wird ein Verfahren mangels Masse nicht eröffnet und die Firma im Handelsregister als vermögenslos gelöscht.

Lieferanten können ihre Ware zurück bekommen, wenn sie einen Eigentumsvorbehalt haben.

Dann gibt es noch die Möglichkeit bestimmter Sicherheiten, z.B. Grundschulden. Dann kann der Gläubiger die Sicherheiten aus der Masse vorab erhalten, aber auch nicht kostenlos. Da werden Kosten und ggf. Umsatzsteuer fällig.

Die Mitarbeiter bekommen für 3 (?) Monate Konkursausfallgeld, das bezahlt das Arbeitsamt.

Die Aussagen von Carafun halte ich für Augenwischerei, das Geld kann man bestimmt abschreiben. Ein Insolvenzverwalter wird zwingend bestellt und bekommt sein Honorar nach gesetzlich festgelegten Grundsätzen. Da hat das insolvente Unternehmen keinen Einfluss drauf, um die Kosten niedrig zu halten.

Ich kann mir nicht vorstellen, das ein Lieferant von Carafun noch an die liefert.
Wenn die wieder am Markt auftauchen, bestimmt mit einer neuen Firma.

Gabi

xbmcg am 14 Okt 2014 08:58:15

Stimmt nicht ganz. Lieferanten können bedenkenlos nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens liefern.
Ihre neuen Forderungen aus Bestellungen vom Verwalter werden ohne Abschläge bedient.
Nur die offenen Forderungen zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung werden abschlägig
entsprechend der Rangfolge behandelt.

Ziel ist ja normalerweise das Unternehmen zu sanieren und der Insolvenzverwalter kann das Betriebsvermögen
z.B. für neue Material Zahlungen / Löhne und Gehälter etc. einsetzen zum Wohle der Gläubiger und des
Unternehmens und damit die Geschäfte weiterführen - z.B. um halb fertige Erzeugnisse fertigzustellen
und damit einen höheren Erlös zu erreichen oder sogar das Unternehmen zu erhalten.

Gast am 14 Okt 2014 09:02:03

xbmcg hat geschrieben:Erstmal ist das Finanzamt dran.
..


Auch das ist heute nicht mehr so. Das FA hat lediglich gegebenenfalls die Möglichkeit sich über die Haftung der verantwortlichen Personen (Organe) des Schuldners zu befriedigen - falls dort etwas zu holen sein sollte. Das hilft dem TE aber alles nicht weiter, vielleicht noch einen Teil seines Geldes zurückzubekommen.

Gast am 14 Okt 2014 09:08:09

xbmcg hat geschrieben:Lieferanten können bedenkenlos nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens liefern.
Ihre neuen Forderungen aus Bestellungen vom Verwalter werden ohne Abschläge bedient.
Nur die offenen Forderungen zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung werden abschlägig
entsprechend der Rangfolge behandelt.

.


Das ist richtig, wenn der Insolvenzverwalter das Unternehmen fortführt und die Bestellung vorgenommen hat. Hier sehe ich allerdings noch nicht einmal einen vorl. Insolvenzverwalter. Ein vorl. Insolvenzverwalter wird in der Regel noch am Tag der Antragstellung durch das Gericht bestellt - falls der Antrag in Ordnung ist.

Gast am 14 Okt 2014 09:18:53

steuertantegabi hat geschrieben:
Die Mitarbeiter bekommen für 3 (?) Monate Konkursausfallgeld, das bezahlt das Arbeitsamt.

Die Aussagen von Carafun halte ich für Augenwischerei, das Geld kann man bestimmt abschreiben.

Gabi


Ja Gabi, drei Monate ist richtig. Daher erstellt der vorl. Insolvenzverwalter idR sein Gutachten innerhalb von zwei Monaten: Bei Antragstellung steht ein Monatsgehalt aus Plus zwei Monate, dann ist das Insolvenzausfallgeld aufgebraucht und die Glaubigerversammlung muss über Fortführung des Unternehmens entscheiden.

Auch Deine Meinung, dass die Aussage Augenwischerei ist, teile ich. Es klingt, als wolle man nur Ruhe vor unliebsamen Gläubigern haben. Was die schreiben widerspricht dem Grundsatz dér gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung. Vor allem fehlt mir da die Hinweise auf das Insolvenzgericht, das Az, den vorl. Insolvenzverwalter.

Leider denke ich auch, dass das Geld weg ist.

dylan08 am 14 Okt 2014 10:19:49

Uuups. Auch wenn die Warnung hier im Forum für mich fast zu spät kam; Gerade nochmal Glück gehabt. Meine Bestellung haben Sie nach 2 Tagen gleich abgelehnt.
Allerdings wegen hoher Nachfrage und Abverkauf und nicht wegen Insolvenz :?

Hoffe für alle, die noch bezahlte Bestellungen offen haben, auf ein positives Ende.

thomas56 am 14 Okt 2014 10:25:50

ist man da über Paypal nicht abgesichert?

xs650 am 14 Okt 2014 11:05:51

Danke mein veraltetes Halbwissen aufgefrischt zu haben :top:

Matthias

pipo am 14 Okt 2014 12:10:24

thomas56 hat geschrieben:ist man da über Paypal nicht abgesichert?

Wenn Du innerhalb von 45 Tagen nach Bezahlung einen Antrag auf Käuferschutz stellst :!:

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