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Ablastung 1, 2


Ludo am 14 Okt 2014 12:55:27

Hallo,

hier die Auskunft von der Dekra in Braunschweig :

"Bei der Ablastung von Wohnmobilen oder Wohnwagen besteht keine Mindestanforderung
an die verbleibende Nutzlast. Es besteht auch keine Verpflichtung zum Wiegen des Fahrzeuges
vor der Ablastung oder die Verpflichtung zur Überprüfung des tatsächlichen Leergewichtes.

Eine existierende Anforderung von mindestens 20% des zGG als verbleibende Nutzlast bezieht
sich ausschließlich auf Fahrzeuge zur Güterbeförderung.

Die Einhaltung der maximal zulässigen Achslasten und des zulässigen Gesamtgewichtes obliegt dem
Fahrzeugführer bzw. dem Fahrzeughalter."

ICH mußte bisher (beim Tüv Stuttgart) immer mit dem Fahrzeug auf die Waage, ggfs. wurden Sitzplätze gestrichen.

Wie sind Eure Erfahrungen.............geht das auch OHNE Vorführung des Fahrzeugs ??


Hintergrund : meiner wurde bei einem Leergewicht von 3389,5 Kilo auf 3500zgg abgelastet.......... :evil: praktisch "unfahrbar"

ciao

Ludo

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thomas56 am 14 Okt 2014 13:10:32

Habe gerade beim Tüv nachgefragt. Nur mit den Papieren hätten sie es nicht gemacht, nur mit eigener Wiegung!

viking92 am 14 Okt 2014 13:19:16

dito.....TÜV bestand auf Wiegung, was auch verständlich ist.


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thomas56 am 14 Okt 2014 13:22:50

die Zahlen in den Papieren interessierten nicht, weil man nicht weiss wie schwer der Safe ist, den man vielleicht eingebaut hat.

Ist für mich nicht nachvollziehbar, weil den Safe kann man für die Wiegung auch kurzfristig ausbauen, genau wie alle Zusatzbatterien und Markise usw..

dieter2 am 14 Okt 2014 15:51:21

Was geht es eigendlich den TÜV an ob ich Gepäck mitnehmen kann oder nicht :(
Als Fahrer muß ich die zulässigen Gewichte einhalten, wie ich das veranstalte ist doch meine Sache.
Diese Bevormundung wird immer mehr.

Dieter

Gast am 14 Okt 2014 16:54:35

dieter2 hat geschrieben:Was geht es eigendlich den TÜV an ob ich Gepäck mitnehmen kann oder nicht :(
Als Fahrer muß ich die zulässigen Gewichte einhalten, wie ich das veranstalte ist doch meine Sache.
Diese Bevormundung wird immer mehr.

Dieter


Den TÜV interessiert das auch nicht; Sondern den Sachverständigen, der bescheinigt, dass das Fahrzeug den geltenden Vorschriften entspricht.

dieter2 am 14 Okt 2014 17:11:33

RETourer hat geschrieben:Den TÜV interessiert das auch nicht; Sondern den Sachverständigen, der bescheinigt, dass das Fahrzeug den geltenden Vorschriften entspricht.


Na ja, immerhin war der Sachverständige Prüfer vom TÜV

" Wie müssen wiegen ob jeder Sitzplatz noch die erforderliche Gepäcknutzlast hat " :(

Habe dann lieber eine Bescheinigung vom Hersteller, Capron ,für 120 € gekauft.
Da drin steht das das Fahrzeug auch eine Homologation mit 3,5 to hat.

Dieter

Gast am 14 Okt 2014 20:24:37

dieter2 hat geschrieben:
Na ja, immerhin war der Sachverständige Prüfer vom TÜV

" Wie müssen wiegen ob jeder Sitzplatz noch die erforderliche Gepäcknutzlast hat " :(

Habe dann lieber eine Bescheinigung vom Hersteller, Capron ,für 120 € gekauft.
Da drin steht das das Fahrzeug auch eine Homologation mit 3,5 to hat.

Dieter


Dazu hätte der Sachverständige nur in die EG-Typgenehmigung schauen müssen. Die verschiedenen Ausführungen sind dort beschrieben, auf 89 Seiten.

Und ja, amtl. anerk. Sachverständige müssen bei einer Technischen Prüfstelle angestellt sein, sonst ist die amtliche Anerkennung wieder futsch. Ob das nun TÜV oder im "ehemaligen" Osten DEKRA ist, ist dabei egal.

Ludo am 15 Okt 2014 21:38:39

Kann bitte noch jemand Seine Erfahrungen mit Ablastung hier einbringen...........

Ich brauche noch ein paar Daten für eine ordentliche Statistik.........möchte vo allem wissen ab's schon mal jemand gelungen ist "ohne Waage" :lol:


danke

Ludo

AB am 16 Okt 2014 09:41:18

Mein Womo wurde gewogen. Anschließend als zu schwer befunden. Ich konnte nicht anlasten.
Andreas

Ludo am 16 Okt 2014 09:44:59

Andreas : TÜV oder Dekra (am liebsten mit Ort)


Danke

Ludo

andwein am 16 Okt 2014 10:53:51

Ludo hat geschrieben:....möchte vo allem wissen ab's schon mal jemand gelungen ist "ohne Waage" :lol:
danke Ludo

Was hast du gegen das Wiegen??
Das ist ein normaler Kontrolvorgang um zu sehen, ob das "gewollte" Gewicht dem gewogenen Gewicht (inkl. Personen und Normgepäck) entspricht.
Andreas

Ludo am 16 Okt 2014 10:57:49

andwein hat geschrieben:Was hast du gegen das Wiegen??
Das ist ein normaler Kontrolvorgang um zu sehen, ob das "gewollte" Gewicht dem gewogenen Gewicht (inkl. Personen und Normgepäck) entspricht.
Andreas



Wer lesen kann............ist leicht im Vorteil...............

Ich bin FÜR das Wiegen...........beklage mich, das mein WoMo OHNE Kontrollwiegung unsinnigerweise durch einen Dekra-D.... auf 3500kg abgelastet wurde......

ciao

Ludo

dieter2 am 16 Okt 2014 12:47:34

Ludo hat geschrieben:Ich bin FÜR das Wiegen...........beklage mich, das mein WoMo OHNE Kontrollwiegung unsinnigerweise durch einen Dekra-D.... auf 3500kg abgelastet wurde......

ciao

Ludo


Ich denke aber Du hast den DEKRA Mensch den Auftrag dafür erteilt :roll:

Und da Du als Fahrer für die Einhaltung der Gewichte zuständig bist kannst doch den DEKRA Mensch keine Schuld geben.
Lass es doch wieder auflasten :?:

Dieter

Ludo am 16 Okt 2014 12:54:15

Nein,

der "erstverkaufender Händler" hat dies vor 8 Jahren veranlasst. Vermutlich auf Wunsch des Käufers........

Der "Käufer" trug beruflich eine Mütze..............

Ich habe das Fahrzeug als 3,5 Tonner gekauft, mußte danach feststellen, das dies wohl eine "Dekra-beglaubigte" Mogelpackung ist.

Fahrzeug fährt jetzt SELBSTVERSTÄNDLICH mit 3900kg zGG.

ciao

Ludo

cerberus2004 am 16 Okt 2014 12:58:07

?? Dann reklamier das doch bei der entsprechenden Prüfstelle und lass es korrigieren. Verstehe das Problem nicht und das Ganze klingt ziemlich verworren.

Welcher TÜV/DEKRA lastet ohne Auftrag einfach ab? Macht doch keinen Sinn. Also reklamieren und gut ist's.

Ludo am 16 Okt 2014 13:02:15

maj mam Kuv muaj cov kev xav uas kuv sau nyob rau hauv Hmong ..............

ciao

Ludo

cerberus2004 am 16 Okt 2014 13:12:19

Da hast Du vermutlich Recht.

Ludo am 16 Okt 2014 13:14:51

fiwomo hat geschrieben:Welcher TÜV/DEKRA lastet ohne Auftrag einfach ab?


Fiwomo, ist doch egal was ich in welcher Sprache poste...........lesen tust Du es anscheinend eh nicht...............

Sonst wäre DIE Antwort nicht gekommen :evil:

ciao

Ludo

cerberus2004 am 16 Okt 2014 13:17:41

In der Tat hat sich Dein letzter Kommentar auf Seite -1- mit meinem auf -2- wohl überschnitten. Nun ergibt das Ganze natürlich mehr Sinn, was man von dem Start-Beitrag kaum behaupten kann.

Viel Erfolg bei der weiteren Recherche

Gast am 16 Okt 2014 16:52:23

Man sollte beim WoMo-Kauf auch immer auf das Leergewicht bzw. "Masse im fahrbereiten Zustand" achten. :lupe: Alles andere ist Augenwischerei der Hersteller und/oder Verkäufer. Wobei ich sagen muss, dass die hier geschilderte Ablastung schon grenzwertig eine Täuschung darstellt.

Bei unserem Laika X715R ist bspw. vermerkt, dass vor Fahrt das Wasser auf 20% abzulassen sei. Dafür gibt es sogar extra innen ein Ablasshahn. :roll: So kommt man auch unter 3,5t ...
Naja, wir haben es sofort aufgelastet auf 3,85t.

Ludo am 16 Okt 2014 17:56:35

marc75 hat geschrieben: immer auf das Leergewicht bzw. "Masse im fahrbereiten Zustand" achten


Lt. Zulassungsbescheinigung 3030 Kilo

Lt. Hymerkatalog 2005 3190 Kilo

Lt. COC zwischen 3030 und 3220 Kilo

Lt. Übergabeprotokoll von Hymer 3389,5 Kilo (rechnerisch)

Lt. Waage 3450


ciao


Ludo

wolfherm am 17 Okt 2014 08:17:07

Na ja, Papier ist geduldig. Eine Waage hätte bei der Übergabe sicherlich gute Dienste geleistet. Aber diesen Fehler machen viel gutgläubige Käufer. Da gefallen die Gardinen so gut und da achtet man nicht mehr auf das Gewicht.

Ludo am 17 Okt 2014 08:21:29

Nö Wolfgang,

dem Mützentragenden Erstkäufer war die Situation m.E. völlig bewusst, ER hat ja letzendlich beschlossen dieses Fahrzeug als 3,5 Tonner zu fahren...........

Das die Dekra dazu einfach eine Freigabe erteilt.........dafür fehlt mir jegliches Verständnis.

Lt. Dekra hat dieses Fahrzeug ein Leergewicht von 3030 Kilo.........

ciao

Ludo

wolfherm am 17 Okt 2014 08:52:46

Ich rede aber jetzt vom nächsten Käufer. Auch der muss aufpassen. Eigentlich noch mehr. Wird doch häufig die Bude durch den Erstkäufer auch noch verbastelt.

Ludo am 17 Okt 2014 08:56:08

Hi Wolfgang,

bei einer Zualssung als 4-Sitzer mit 3500kg und absolut "unverbastelten" Zustand mach ich mir bei reiner Nutzung mit 2 Personen normalerweise keine Gedanken.

ciao

Ludo

wolfherm am 17 Okt 2014 08:57:14

Du sollst nicht alles glauben....ist aber eintypischer Fehler.

Ludo am 17 Okt 2014 09:00:06

Sorry Wolfgang,

aber Hymer-Händler, kein Teppichverkäufer
Gutachten von der Dekra
(vorbesitzer Beamter)

irgendjemanden muß ich auch mal vertrauen können...............

ciao

Ludo

Gast am 17 Okt 2014 09:01:50

Ludo hat geschrieben:
Lt. Waage 3450



Selbst wenn der Wagen vollgetankt war, würde ich mir da schon über die 3,5 t Gedanken machen.

Gast am 17 Okt 2014 09:02:07

Hi Ludo,

wenn du mit dem gewiege Probleme hast, dann leichtere doch einfach das Mobil vor der Fahrt zum TüV bzw. zur Waage.

Tank leerfahren - 40 Kg
Wasser ablassen - 50 kg
Grauwasser leer!
Toilette leer!
Aufbaubatterie raus, Strippe zur Fahrzeugbatterie ziehen - 40 Kg
Krempel wie Landstromkabel, Klapptisch, Campingstühle, Geschirr, Bettzeug, Matratzen, Navi, Atlas, Bordbuch, Bierkasten, Fotoalbum, Bordwerkzeug, Wagenheber, Reservereifen, Dichtmittel, usw.usf. ... -150 kg
Du lässt eine zierliche Person fahren - 30 kg (?)

Einsparung vielleicht 250 bis 300 kg in Summe?
dann kommst Du auf die gewünschten rund 3,1 Tonnen

Ich mein ja blos, Alf

Gast am 17 Okt 2014 09:05:18

Ludo hat geschrieben:Sorry Wolfgang,

aber Hymer-Händler, kein Teppichverkäufer
Gutachten von der Dekra
(vorbesitzer Beamter)

irgendjemanden muß ich auch mal vertrauen können...............

ciao

Ludo


Wir waren mal an einem Gebrauchtwagen vom Carthagohändler (ich glaube, der hat auch nicht mit Teppichen gehandelt) interessiert. Wir waren mit dem Wagen auf der Waage. Der Händler weiß doch gar nicht, was DIESER Wagen wiegt.

Ludo am 17 Okt 2014 09:12:38

Jo Alf,

und spätestens bei der nächsten Durchfahrt durch die Schweiz werd ich rausgezogen.......................was bringt dann mir das Ganze ?

--->> bei zu erwarteten überladung von 300 Kilo ca. 1000 sfr.

Das Fahrzeug ist jetzt als 3,9 Tonner zugelassen, kostet mich zwar langfristig ein "Vermögen", aber............c'est la vie............

ciao

Ludo

Ludo am 17 Okt 2014 09:15:37

KC50 hat geschrieben:Der Händler weiß doch gar nicht, was DIESER Wagen wiegt.


Das Übergabeprotokoll 2006 von Hymer wies 3389,5 Kilo aus..............LEICHTER kanns kaum werden.................


Dem Händler werfe ich auch nur "leichter" Fahrlässigkeit vor, mit dem hab ich keinen Streit.

Aber die Dekra hat entweder GROB-Fahrlässig oder (was ich eher glaube) VORSÄTZLICH gehandelt.

ciao

Ludo

Gast am 17 Okt 2014 09:19:02

Ludo hat geschrieben:Jo Alf,

...gekürzt...was bringt dann mir das Ganze ?

--->> bei zu erwarteten überladung von 300 Kilo ca. 1000 sfr.

Das Fahrzeug ist jetzt als 3,9 Tonner zugelassen, kostet mich zwar langfristig ein "Vermögen", aber............c'est la vie............

ciao

Ludo


Hallo Ludo,

Ich hatte deinen Eingangspost so verstanden dass das Fahrzeug auf 3,5 Tonnen abgelastet ist.

Wenn er nicht abgelastet ist, wozu dann die Diskussion hier?

Ratlos, Alf

Gast am 17 Okt 2014 09:20:25

Ludo hat geschrieben:Dem Händler werfe ich auch nur "leichter" Fahrlässigkeit vor, mit dem hab ich keinen Streit.

Aber die Dekra hat entweder GROB-Fahrlässig oder (was ich eher glaube) VORSÄTZLICH gehandelt.


Und mit der DEKRA hast Du jetzt (auch) Streit? Warum und mit welchem Ziel?

wolfherm am 17 Okt 2014 09:22:58

Verstehe ich auch nicht. Der Händler ist das viel bessere Objekt für einen aussichtsreichen Fight vor Gericht.

Gast am 17 Okt 2014 09:28:42

wolfherm hat geschrieben:Verstehe ich auch nicht. Der Händler ist das viel bessere Objekt für einen aussichtsreichen Fight vor Gericht.


Mit welchem Ziel? Festzustellen, dass der ehemalige Halter den Wagen wahrscheinlich überlastet hat? DIE Klage wäre wohl unzulässig. Möchte der TE Schadensersatzansprüche durchsetzen, weil er Kosten für die Auflastung hatte? DIE Klage dürfte unbegründet sein, weil er sich a) an den Verkäufer wenden müsste und er sich b) m.E. vor dem Kauf hätte informieren können/müssen.

Ludo am 17 Okt 2014 09:29:17

So,

jetzt mach ichs mal wie viele andere auch, und verweise auf den Anfang :


Ludo hat geschrieben:Wie sind Eure Erfahrungen.............geht das auch OHNE Vorführung des Fahrzeugs ??


:thema:

ciao

Ludo

viking92 am 17 Okt 2014 10:01:25

Ludo hat geschrieben:Wie sind Eure Erfahrungen.............geht das auch OHNE Vorführung des Fahrzeugs ??

Moin,

ich sage mal: als Neuwagenkäufer JA!

War bei uns damals genauso. Wir hatten die Wahl, ob wir ihn als 3,5 t oder 3,85 t neu zulassen.
Weiss allerdings nicht mehr, was wir da an Papieren für die Anmeldung mitbekamen.
Den Wagen hätten wir somit als 3,5 t zulassen können, obwohl er noch auf dem Hof vom Händler stand....also nix mit Vorführung, Wiegung etc.


thomas56 am 17 Okt 2014 10:04:49

wundere mich auch gar nicht mehr, dass mir das Fahrzeug ohne Wiegung nicht abgelastet wurde.
Lasten sie nicht ab, sind sie Idioten, lasten sie ab, sind sie kriminell! Da würde ich als Prüging. auch auf Zinne gehen und nur noch Dienst nach Vorschrift machen.
Mal sehen, ob das auf Dauer jemanden hilfreich ist. :?

Gast am 17 Okt 2014 10:10:31

Ludo hat geschrieben:
Das Übergabeprotokoll 2006 von Hymer wies 3389,5 Kilo aus..............LEICHTER kanns kaum werden...............
Dem Händler werfe ich auch nur "leichter" Fahrlässigkeit vor, mit dem hab ich keinen Streit.

Aber die Dekra hat entweder GROB-Fahrlässig oder (was ich eher glaube) VORSÄTZLICH gehandelt.


Hat dann aber nichts mehr mit dem Anfang, zu dem Du jetzt zurückkehrst, zu tun.

vosu99 am 17 Okt 2014 10:20:40

Ludo hat geschrieben:
Der "Käufer" trug beruflich eine Mütze..............
Fahrzeug fährt jetzt SELBSTVERSTÄNDLICH mit 3900kg zGG.

ciao

Ludo


Ich versteh das Problem nicht, wenn dein Womo mit 3,9t wieder fahrbar ist.
Und was soll der Hinweis mit der Mütze? Willst Du hier ganze Berufszweige diffamieren, weil sie beruflich Mützen tragen?

Gast am 17 Okt 2014 10:24:04

vosu99 hat geschrieben:Und was soll der Hinweis mit der Mütze? Willst Du hier ganze Berufszweige diffamieren, weil sie beruflich Mützen tragen?


Vielleicht hat er mal schlechte Erfahrungen mit einem Skilehrer gemaçht. ;)

vosu99 am 17 Okt 2014 10:29:27

Und wenn es dir um die Erstellung einer Statistik zu Erfahrungen mit TÜV/DEKRA Mitarbeitern geht im Zusammenhang mit Wiegung des Womos, dann solltest du deine Eingangsfrage auch so stellen.
Ich gewinne aber mehr den Eindruck, dass es nur um Frustablassen inklusive Diffamierung des Vorbesitzers und der prüfenden Stelle geht, gepaart mit nicht sehr freundlichen Kommentaren den antwortenden Foris gegenüber.
Vielleicht solltest du zunächst mal deinen eigenen Fehlet beim Kauf betrachten.

Für mich persönlich kann dieser Tröd geschlossen werden.

andwein am 18 Okt 2014 18:23:01

Ludo hat geschrieben:Lt. Zulassungsbescheinigung 3030 Kilo
Lt. Hymerkatalog 2005 3190 Kilo
Lt. COC zwischen 3030 und 3220 Kilo
Lt. Übergabeprotokoll von Hymer 3389,5 Kilo (rechnerisch)
Lt. Waage 3450
ciao Ludo

Die verschiedenen Messungen sind zu verschiedenen Zeiten durchgeführt worden:
Bei der Evaluierung COC), mit der gezeigten Ausstattung (Hymer Katalog), Mit der von Hymer eingebauten Ausstattung (Hymer Übergabeprotokoll), mit allen Ausstattungen durch Händler und Käufer (Waagge).
Ist doch alles klar. Geh auf wieder auf die Waage und ermittle das Gewicht mit Deiner Ausstattung.
Andreas

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