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Hallo, hier die Auskunft von der Dekra in Braunschweig : "Bei der Ablastung von Wohnmobilen oder Wohnwagen besteht keine Mindestanforderung an die verbleibende Nutzlast. Es besteht auch keine Verpflichtung zum Wiegen des Fahrzeuges vor der Ablastung oder die Verpflichtung zur Überprüfung des tatsächlichen Leergewichtes. Eine existierende Anforderung von mindestens 20% des zGG als verbleibende Nutzlast bezieht sich ausschließlich auf Fahrzeuge zur Güterbeförderung. Die Einhaltung der maximal zulässigen Achslasten und des zulässigen Gesamtgewichtes obliegt dem Fahrzeugführer bzw. dem Fahrzeughalter." ICH mußte bisher (beim Tüv Stuttgart) immer mit dem Fahrzeug auf die Waage, ggfs. wurden Sitzplätze gestrichen. Wie sind Eure Erfahrungen.............geht das auch OHNE Vorführung des Fahrzeugs ?? Hintergrund : meiner wurde bei einem Leergewicht von 3389,5 Kilo auf 3500zgg abgelastet.......... :evil: praktisch "unfahrbar" ciao Ludo Habe gerade beim Tüv nachgefragt. Nur mit den Papieren hätten sie es nicht gemacht, nur mit eigener Wiegung! dito.....TÜV bestand auf Wiegung, was auch verständlich ist. die Zahlen in den Papieren interessierten nicht, weil man nicht weiss wie schwer der Safe ist, den man vielleicht eingebaut hat. Ist für mich nicht nachvollziehbar, weil den Safe kann man für die Wiegung auch kurzfristig ausbauen, genau wie alle Zusatzbatterien und Markise usw.. Was geht es eigendlich den TÜV an ob ich Gepäck mitnehmen kann oder nicht :( Als Fahrer muß ich die zulässigen Gewichte einhalten, wie ich das veranstalte ist doch meine Sache. Diese Bevormundung wird immer mehr. Dieter
Den TÜV interessiert das auch nicht; Sondern den Sachverständigen, der bescheinigt, dass das Fahrzeug den geltenden Vorschriften entspricht.
Na ja, immerhin war der Sachverständige Prüfer vom TÜV " Wie müssen wiegen ob jeder Sitzplatz noch die erforderliche Gepäcknutzlast hat " :( Habe dann lieber eine Bescheinigung vom Hersteller, Capron ,für 120 € gekauft. Da drin steht das das Fahrzeug auch eine Homologation mit 3,5 to hat. Dieter
Dazu hätte der Sachverständige nur in die EG-Typgenehmigung schauen müssen. Die verschiedenen Ausführungen sind dort beschrieben, auf 89 Seiten. Und ja, amtl. anerk. Sachverständige müssen bei einer Technischen Prüfstelle angestellt sein, sonst ist die amtliche Anerkennung wieder futsch. Ob das nun TÜV oder im "ehemaligen" Osten DEKRA ist, ist dabei egal. Kann bitte noch jemand Seine Erfahrungen mit Ablastung hier einbringen........... Ich brauche noch ein paar Daten für eine ordentliche Statistik.........möchte vo allem wissen ab's schon mal jemand gelungen ist "ohne Waage" :lol: danke Ludo Andreas : TÜV oder Dekra (am liebsten mit Ort) Danke Ludo
Was hast du gegen das Wiegen?? Das ist ein normaler Kontrolvorgang um zu sehen, ob das "gewollte" Gewicht dem gewogenen Gewicht (inkl. Personen und Normgepäck) entspricht. Andreas
Wer lesen kann............ist leicht im Vorteil............... Ich bin FÜR das Wiegen...........beklage mich, das mein WoMo OHNE Kontrollwiegung unsinnigerweise durch einen Dekra-D.... auf 3500kg abgelastet wurde...... ciao Ludo
Ich denke aber Du hast den DEKRA Mensch den Auftrag dafür erteilt :roll: Und da Du als Fahrer für die Einhaltung der Gewichte zuständig bist kannst doch den DEKRA Mensch keine Schuld geben. Lass es doch wieder auflasten :?: Dieter Nein, der "erstverkaufender Händler" hat dies vor 8 Jahren veranlasst. Vermutlich auf Wunsch des Käufers........ Der "Käufer" trug beruflich eine Mütze.............. Ich habe das Fahrzeug als 3,5 Tonner gekauft, mußte danach feststellen, das dies wohl eine "Dekra-beglaubigte" Mogelpackung ist. Fahrzeug fährt jetzt SELBSTVERSTÄNDLICH mit 3900kg zGG. ciao Ludo ?? Dann reklamier das doch bei der entsprechenden Prüfstelle und lass es korrigieren. Verstehe das Problem nicht und das Ganze klingt ziemlich verworren. Welcher TÜV/DEKRA lastet ohne Auftrag einfach ab? Macht doch keinen Sinn. Also reklamieren und gut ist's. maj mam Kuv muaj cov kev xav uas kuv sau nyob rau hauv Hmong .............. ciao Ludo Da hast Du vermutlich Recht.
Fiwomo, ist doch egal was ich in welcher Sprache poste...........lesen tust Du es anscheinend eh nicht............... Sonst wäre DIE Antwort nicht gekommen :evil: ciao Ludo In der Tat hat sich Dein letzter Kommentar auf Seite -1- mit meinem auf -2- wohl überschnitten. Nun ergibt das Ganze natürlich mehr Sinn, was man von dem Start-Beitrag kaum behaupten kann. Viel Erfolg bei der weiteren Recherche Man sollte beim WoMo-Kauf auch immer auf das Leergewicht bzw. "Masse im fahrbereiten Zustand" achten. :lupe: Alles andere ist Augenwischerei der Hersteller und/oder Verkäufer. Wobei ich sagen muss, dass die hier geschilderte Ablastung schon grenzwertig eine Täuschung darstellt. Bei unserem Laika X715R ist bspw. vermerkt, dass vor Fahrt das Wasser auf 20% abzulassen sei. Dafür gibt es sogar extra innen ein Ablasshahn. :roll: So kommt man auch unter 3,5t ... Naja, wir haben es sofort aufgelastet auf 3,85t.
Lt. Zulassungsbescheinigung 3030 Kilo Lt. Hymerkatalog 2005 3190 Kilo Lt. COC zwischen 3030 und 3220 Kilo Lt. Übergabeprotokoll von Hymer 3389,5 Kilo (rechnerisch) Lt. Waage 3450 ciao Ludo Na ja, Papier ist geduldig. Eine Waage hätte bei der Übergabe sicherlich gute Dienste geleistet. Aber diesen Fehler machen viel gutgläubige Käufer. Da gefallen die Gardinen so gut und da achtet man nicht mehr auf das Gewicht. Nö Wolfgang, dem Mützentragenden Erstkäufer war die Situation m.E. völlig bewusst, ER hat ja letzendlich beschlossen dieses Fahrzeug als 3,5 Tonner zu fahren........... Das die Dekra dazu einfach eine Freigabe erteilt.........dafür fehlt mir jegliches Verständnis. Lt. Dekra hat dieses Fahrzeug ein Leergewicht von 3030 Kilo......... ciao Ludo Ich rede aber jetzt vom nächsten Käufer. Auch der muss aufpassen. Eigentlich noch mehr. Wird doch häufig die Bude durch den Erstkäufer auch noch verbastelt. Hi Wolfgang, bei einer Zualssung als 4-Sitzer mit 3500kg und absolut "unverbastelten" Zustand mach ich mir bei reiner Nutzung mit 2 Personen normalerweise keine Gedanken. ciao Ludo Du sollst nicht alles glauben....ist aber eintypischer Fehler. Sorry Wolfgang, aber Hymer-Händler, kein Teppichverkäufer Gutachten von der Dekra (vorbesitzer Beamter) irgendjemanden muß ich auch mal vertrauen können............... ciao Ludo
Selbst wenn der Wagen vollgetankt war, würde ich mir da schon über die 3,5 t Gedanken machen. Hi Ludo, wenn du mit dem gewiege Probleme hast, dann leichtere doch einfach das Mobil vor der Fahrt zum TüV bzw. zur Waage. Tank leerfahren - 40 Kg Wasser ablassen - 50 kg Grauwasser leer! Toilette leer! Aufbaubatterie raus, Strippe zur Fahrzeugbatterie ziehen - 40 Kg Krempel wie Landstromkabel, Klapptisch, Campingstühle, Geschirr, Bettzeug, Matratzen, Navi, Atlas, Bordbuch, Bierkasten, Fotoalbum, Bordwerkzeug, Wagenheber, Reservereifen, Dichtmittel, usw.usf. ... -150 kg Du lässt eine zierliche Person fahren - 30 kg (?) Einsparung vielleicht 250 bis 300 kg in Summe? dann kommst Du auf die gewünschten rund 3,1 Tonnen Ich mein ja blos, Alf
Wir waren mal an einem Gebrauchtwagen vom Carthagohändler (ich glaube, der hat auch nicht mit Teppichen gehandelt) interessiert. Wir waren mit dem Wagen auf der Waage. Der Händler weiß doch gar nicht, was DIESER Wagen wiegt. Jo Alf, und spätestens bei der nächsten Durchfahrt durch die Schweiz werd ich rausgezogen.......................was bringt dann mir das Ganze ? --->> bei zu erwarteten überladung von 300 Kilo ca. 1000 sfr. Das Fahrzeug ist jetzt als 3,9 Tonner zugelassen, kostet mich zwar langfristig ein "Vermögen", aber............c'est la vie............ ciao Ludo
Das Übergabeprotokoll 2006 von Hymer wies 3389,5 Kilo aus..............LEICHTER kanns kaum werden................. Dem Händler werfe ich auch nur "leichter" Fahrlässigkeit vor, mit dem hab ich keinen Streit. Aber die Dekra hat entweder GROB-Fahrlässig oder (was ich eher glaube) VORSÄTZLICH gehandelt. ciao Ludo
Hallo Ludo, Ich hatte deinen Eingangspost so verstanden dass das Fahrzeug auf 3,5 Tonnen abgelastet ist. Wenn er nicht abgelastet ist, wozu dann die Diskussion hier? Ratlos, Alf
Und mit der DEKRA hast Du jetzt (auch) Streit? Warum und mit welchem Ziel? Verstehe ich auch nicht. Der Händler ist das viel bessere Objekt für einen aussichtsreichen Fight vor Gericht.
Mit welchem Ziel? Festzustellen, dass der ehemalige Halter den Wagen wahrscheinlich überlastet hat? DIE Klage wäre wohl unzulässig. Möchte der TE Schadensersatzansprüche durchsetzen, weil er Kosten für die Auflastung hatte? DIE Klage dürfte unbegründet sein, weil er sich a) an den Verkäufer wenden müsste und er sich b) m.E. vor dem Kauf hätte informieren können/müssen. So, jetzt mach ichs mal wie viele andere auch, und verweise auf den Anfang :
:thema: ciao Ludo
Moin, ich sage mal: als Neuwagenkäufer JA! War bei uns damals genauso. Wir hatten die Wahl, ob wir ihn als 3,5 t oder 3,85 t neu zulassen. Weiss allerdings nicht mehr, was wir da an Papieren für die Anmeldung mitbekamen. Den Wagen hätten wir somit als 3,5 t zulassen können, obwohl er noch auf dem Hof vom Händler stand....also nix mit Vorführung, Wiegung etc. wundere mich auch gar nicht mehr, dass mir das Fahrzeug ohne Wiegung nicht abgelastet wurde. Lasten sie nicht ab, sind sie Idioten, lasten sie ab, sind sie kriminell! Da würde ich als Prüging. auch auf Zinne gehen und nur noch Dienst nach Vorschrift machen. Mal sehen, ob das auf Dauer jemanden hilfreich ist. :?
Hat dann aber nichts mehr mit dem Anfang, zu dem Du jetzt zurückkehrst, zu tun.
Ich versteh das Problem nicht, wenn dein Womo mit 3,9t wieder fahrbar ist. Und was soll der Hinweis mit der Mütze? Willst Du hier ganze Berufszweige diffamieren, weil sie beruflich Mützen tragen?
Vielleicht hat er mal schlechte Erfahrungen mit einem Skilehrer gemaçht. ;) Und wenn es dir um die Erstellung einer Statistik zu Erfahrungen mit TÜV/DEKRA Mitarbeitern geht im Zusammenhang mit Wiegung des Womos, dann solltest du deine Eingangsfrage auch so stellen. Ich gewinne aber mehr den Eindruck, dass es nur um Frustablassen inklusive Diffamierung des Vorbesitzers und der prüfenden Stelle geht, gepaart mit nicht sehr freundlichen Kommentaren den antwortenden Foris gegenüber. Vielleicht solltest du zunächst mal deinen eigenen Fehlet beim Kauf betrachten. Für mich persönlich kann dieser Tröd geschlossen werden.
Die verschiedenen Messungen sind zu verschiedenen Zeiten durchgeführt worden: Bei der Evaluierung COC), mit der gezeigten Ausstattung (Hymer Katalog), Mit der von Hymer eingebauten Ausstattung (Hymer Übergabeprotokoll), mit allen Ausstattungen durch Händler und Käufer (Waagge). Ist doch alles klar. Geh auf wieder auf die Waage und ermittle das Gewicht mit Deiner Ausstattung. Andreas |
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