Klar lese ich mit. Und schreibe gleich alles hier herein, weil es doch für den Einen oder Anderen interessant sein könnte.
Nachdem die Basler Versicherung keine
Wohnmobile mehr versichert (ich war dort mit Deckung für Asien versichert) bin ich jetzt über den Makler Jahn und Partner
--> Link bei der Nürnberger Versicherung versichert. Diese bietet ausschließlich über Jahn und Partner als Abweichung zu den allgemeinen Versicherungsbedingungen folgendes an:
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Örtlicher Geltungsbereich
Abweichend zu A.1.4. und A.2.5 AKB besteht in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung Versicherungsschutz auch in Marokko, Tunesien und in der Türkei. Der Geltungsbereich kann in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung über Europa und die EU - Grenzen hinaus auch weitergehend auf Afrika und Asien erweitert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Fahrzeug mit einer anerkannten Wegfahrsperre ausgerüstet ist. Außerdem muss diese Erweiterung des örtlichen Geltungsbereiches von der NÜRNBERGER ausdrücklich zugesagt werden. Die Erweiterung des Geltungsbereiches ist bei der NÜRNBERGER daher stets rechtzeitig vor Beginn der Auslandsreise unter Angabe des geplanten Zeitraumes sowie der Reiseländer (Routenbeschreibung) zu beantragen. Im Rahmen eines SchutzBriefes besteht Versicherungsschutz lediglich in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Uniongehören (Abschnitt A.3.4 AKB).Am besten, du setzt dich mal mit Jahn und Partner in Verbindung. ACHTUNG: in Mehring gibt es zwei Jahn und Partner, für die Wohnmobile nur
--> LinkFür USA, Australien oder Südamerika brauchst du seperate Versicherungen.
Hoffe geholfen zu haben. Mit Jahn und Partner weder verwandt noch verschwägert, auch erhalte ich keine Provision (leider).
Habe die Ehre
Gogolo