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Hallo! ... steht denn nicht auch noch der Weg über den Kauf-Händler noch offen? Du lässt jetzt alles teuer auf Deine Kosten fremd-reparieren, hast aber doch "extra" beim Händler gekauft um eben nicht ins Braune zu greifen! Klar hast Du bei Forums Liebling gekauft :D aber auch bei dem gilt die einjährige Gewährleistung!! :!: Hallo, aber der hat nur Gewährleistung auf Motor gegeben.... Ist ja BJ 1988!!!!! 6 Monate auf Alles gilt beim Kauf beim Händler als gesetzliches Minimum bei Gebrauchten! Wirklich??? Oha, na das klingt interessant. BESTEN DANK! Ich werde mal "versuchen" Kontakt aufzunehmen.... is ja nicht so leicht, jemand ans Telefon zu kriegen, wenn der Kauf erst einmal vonstatten gegangen ist..... Gar nicht davon zu sprechen, dass man mir Alljahresreifen angepriesen hat im Verkaufsgespräch, die keine waren. Nicht zu erwähnen, dass die Eintragung im Schein fehlerhaft war und eine Ummeldung somit ohne weitere Kosten bei TÜV-Besuch nicht möglich war. Wohnmobilparadies ist das egal gewesen, Kosten wurden natürlich da auch nicht übernommen. Von Zeit und Nerven gar nicht zu reden. Man sollte erst in so einem Forum lesen, bevor man den Händler wählt. Ich schau mal, ob sich was machen lässt, bin aber nicht sehr zuversichtlich. Die sagen bestimmt, dass hätte ich ja bei Kauf alles sehen können..... Hallo Mirella, sogar noch besser als mein Vorschreiber postete: Der Händler muß eine Gewährleistung bei Sachmängeln für die Dauer von 12 Monaten nach Kauf geben. Diese Gewährleistungspflicht kann er nur ausschließen, wenn ein Kaufvertrag mit einem gewerbetreibenden Kunden vorliegt. Volker ;-) Hallo Mirella, Du solltest nicht mit dem Händler telefonieren. Ohnehin solltest Du jegliche Kommunikation mit ihm meiden, die später nicht beweisbar wäre! Also, alles schriftlich oder aber hilfsweise mit objektiven Zeugen. Bei Schriftstücken nur per "Einschreiben/Rückschein". Das klingt alles furchtbar formell und witzlos - das ist es auch. Leider aber unumgänglich bei Vertragspartnern, die solche Methoden (wie von Dir geschildert) anwenden. Hier hilft kein weiblicher Charme, nur knallharte Fakten. Im Zweifelsfall lass Dich erst einmal bei der Verbraucherberatung beraten: Preiswert und kompetent, Volker ;-) Ich glaubs noch nicht, wäre zu genial. ich muss mir daheim mal den Kaufvertraug raus suchen. Sicher haben die da nen Ausschluß drin. Irgendeine Klausel. Immerhin ist das Ding Baujahr 1988 und da gewährleistet so ein Händler wie der noch dazu, sicher nix. Manschetten und Gelenk sind kaputt bzw. gerissen usw usw usw Hallo Alf, ich habe doch Recht. Was willst Du mit Deinem Link bezwecken? Volker ;-) Ich wiederhole mich ungern. Gesetzliche Gewährleistung. Da schließt keiner was aus. Liest du die Antworten? Volker, das war nicht für dich.
Ich ergänze: R E C H T S A N W A L T, und zwar sofort. Und nur sehr zurückhaltende Fallpostings in öffentlichen Foren Andreas Wünsche dir viel Glück! Ra ist das beste was du tun kannst. Leider war zu lesen das Gerichte ab u an de Gewährleistungsausschluss gelten lassen :? gehe also nicht zu optimistisch an die Sache ran :? Habe das auch schon durch u es ging bei weitem nicht so toll aus wie ich mir das ausgemalt hatte :( Gerne werden auch nur Vermittlungsverträge ausgestellt. Da gabs aber schon Fälle, wenn bewiesen werden konnte das der Händler verdient hat musste er Gewährleistung leisten, wenn nicht dann nicht :? Was ist es denn. Ein Kaufvertrag, ein Vermittlungsvertrag? Der Käufer des Objektes, dem der Vertrag zugrunde liegt, wird doch wissen, welchen Text er unterschrieben hat, oder? Insofern verstehe ich diese Diskussion nicht ganz. aus NI
Hallo Ina, das wäre mir absolut neu. Kannst Du mir nur einen Fall nennen? Ich beziehe mich immer auf den "klassischen" Fall, wo ein privater Verbraucher von einem gewerblichen Händler kauft. Volker ;-) Tja, zum nachlesen habe ich leider kein Urteil :( weiss, dann gilts auch nicht ;D Wurde hier aber auch schon mal geschrieben, das wenn ein Händler einzeln jeden Posten für den er keine Gewährleistung übernehmen will im Kaufbetrag aufführt gilt das zB. Ich meine das es der Uli Daehn war der mir das mal erzählt-geschrieben hat. Aber Nagel mich bitte nicht fest. Oder wars doch einer der Händler-Verkäufer die ich kenn.............................................. Aber is so, ich erzähl keinen vom Bär u mir wurde auch keiner vom Bär erzählt u es gibt Dinge zwischen Himmel und Erde die stimmen, auch wenn sie nicht hier drin stehen :lol: Ich denke, als erstes muss grundsätzlich geklärt werden, um welchen Vertragstyp es sich handelt: Ist ein Kaufvertrag zwischen Händler und Kunde zustande gekommen, oder ist der Händler nur als Vermittler des Geschäfts zwischen Verkäufer und Käufer tätig geworden? Nur dann kann man klären, gibt es einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch oder gibt es keinen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. aus NI
Nöö, selbst wenn "nur" ein Vermittlungsauftrag vorliegt, kann der Händler unter Umständen dennoch in der Sachmängelhaftung sein. Eine Prüfung muß zwingend durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Die Klärung kann letztlich nur ein Gericht vornehmen, Volker ;-) die stimmen meiner richter, heilloses gekreische .. --> Link wer krieg sät, wird krieg ernten .. liebe leuts, holt euch wieder ein !!!!!! wer hat hier was in welchem alter, zustand ver-/gekauft? liegt arglistige täuschung vor? wer soll nu für was zahlen, wieviel .. wieviel kost der anwalt, streitwert .. tz also bitte. vll. wärs günstiger auf dem teppich zu bleiben. bei nem streitwert unter 5 mille, bleibt nix wie es ist, es gibt keine sieger und keine besiegten. jo und wenn ich ma so bissel in mich reinblicken muss hör ich solche musi dazu .. --> Link manchem hilfts, manchem sicher nicht .. durchaus verständlich der emil emil Also, so ne Wellt wollte ich gar nicht "verursachen". Der Anwalt ist informiert und wartet erst mal auf die Mängelliste von der Werkstatt. Ich warte täglich auf den Anruf, wann ich endlich in die Werkstatt kommen kann.....grrrr...... Im Kaufvertrag wurde schon vermerkt: "Altersbedingte Feuchtigkeits- und Gebrauchsspuren vorhanden (BJ 1988 wie gesagt...)Aufbau wurde auf Dichtigkeit nihct geprüft. Der Kunde ist verpflichtet das Fahrzeug bei Gewährleistungsansprüchen das Fahrzeug bei uns zur Reparatur vorbeizubringen. (Per Hand kam dazu:) Die gesetzliche GEwährleistung wird auf 1 Jahr gekürzt." Der Anwalt hat auch gesagt, dass es schwierig bis sehr schwierig wird, da das Fahrzeug ja nicht mit NEU TÜV übergeben wurde. TÜV wurde im Mai 2014 bereits gemacht. Somit wird der Händler alles auf Verschleiß und Alter schieben. Außerdem werde ich einen Teufel tun, mit dem DIng und dem Gelenk und den MAnschetten noch weiter als 10 Min. bis zur Werkstatt - geschweige denn bis Hilpoltstein damit fahren, um mir eine Abfuhr einzuholen.... So long...... Leute, ich versteh nicht, wie das hier teilweise abläuft... :roll: Oben steht es schon irgendwo, ich wiederhole es nur: Dringender Rat: 1. Nichts mit dem Verkäufer am Telefon ab-/verhandeln, bereden, nur schriftliche Kommunikation, am besten über Anwalt und/oder Verbraucherberatung, 2. Nichts diesbezüglich offen in einem Forum o.ä. äußern (ist alles auch Argumentations-Futter für die andere Seite)! Alles Gute Ich würde versuchen, kein größeres Faß aufzumachen, sondern einen einmaligen Versuch unternehmen um nachzuverhandeln. Danach keinerlei Kontakt mehr. Fahrzeugseitig sind mir keine gravierenden Schäden aufgefallen (Rahmen) soweit man ohne Hebebühne erkennen konnte. Bei einigen der Schäden hat sich der Händler durch die Angaben im KV meiner Meinung nach elegant herausgewunden. Schade daß man keinen TÜV-Bericht hat (einige Schäden könnten durchaus vor dem TÜV erkennbar gewesen sein, aber auch kurz danach eingetreten sein) Da noch Geld hinterherzuwerfen lohnt nicht. Um Zeit zu gewinnen und den Zustand über den Winter nicht unnötig zu verschlechtern, würde ich alle offenen Kederleisten mit Gewebetape versehen um weiteren Wassereintritt erstmal zu verhindern. Dann ist Zeit für weitergehende Arbeiten (Ausräumen der Schränke, Abnehmen von Verkleidungen zwecks Auslüftung). K-H P.S. Anfragen wegen Unterstand laufen. Das ist doch oben klar beschrieben dass der Händler bereit ist nachzubessern. Mach doch erst mal höflich aber bestimmt dort Anspruch geltend. Alf. Wenn aber wirklich mehr dahinter steckt (ich habe keine Erfahrung hinsichtl. Paradies), dann kann der Anwalt ruhig weiterstochern. Schwarze Schafe schaden Allen. Und wenn nicht? Du bezahlst den Anwalt? Hallo, um ein besseres feeling für die Beurteilung der Gesamtsituation zu bekommen: Darf man den Kaufpreis erfahren? Vg Rainer |
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