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Kennzeichen auf Plakette verblasst - Bussgeld!


Gast am 06 Nov 2014 07:36:46

Gestern in unserer Tageszeitung: ein Autofahrer hatte ein unleserliches Kennzeichen auf der Feinstaubplakette und musste deswegen lt. Bussgeldbescheid insgesamt 108,50 € zahlen. Die Plakette war ca. 5 Jahre aufgeklebt, und die Schrift verblasst. Aufgefallen war das einer aufmerksamen Politesse im schönen Herten in Westfalen.

Gut, dass wir durch eine solchen Diensteifer vor Umweltsündern geschützt werden. Auf unsere Verwaltung ist doch Verlass, oder? :wink:

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Gast am 06 Nov 2014 07:40:56

Hab den Artikel online gefunden : --> Link

woslomo am 06 Nov 2014 09:57:53

Bei meiner Zulassungsstele reicht mitlerweile ein Anruf und ich bekomme eine neue Plakette zugesandt. Mein Womo ist noch keine 3 Jahre alt und hat schon die dritte Plakette weil die Schrift nicht mehr lesbar war. Zuerst wollten die noch abkassieren. Das versuchen Sie jetzt schon nicht mal mehr ansatzweise.
Offensichtlich setzen einige Zulassungsstellen von kurzsichtigen Kostenoptimierern eingeführte, nicht geeignete Tinten ein. Dann steigt eben der Plakettenumsatz.
Meine Pkw-Werkstatt kann Plaketten drucken, die über viele Jahre gut lesbar sind. es geht also, wenn man will.

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ganderker am 06 Nov 2014 10:21:27

diesen Sommer habe ich eine neue Plakette beim Händler für 5€ geholt, Tinte war verblasst. Ohne viel Rumgemache. Ist mir allemal lieber, als zur Unzeit ein Bußgeld zu bekommen, wo ich mich viel mehr ärgern muss.
Wenn einer die verblasste Tinte nicht selbst bemerkt, muss er halt für 108€ von anderen -mühselig :) - drauf hingewiesen werden.
Jeder ist für sein Fahrzeug selbst verantwortlich - nicht andere.

dieter2 am 06 Nov 2014 10:56:33

ganderker hat geschrieben:Wenn einer die verblasste Tinte nicht selbst bemerkt, muss er halt für 108€ von anderen -mühselig :) - drauf hingewiesen werden.
Jeder ist für sein Fahrzeug selbst verantwortlich - nicht andere.


Aber ein Zettel unterm Scheibenwischer mit Hinweis hätte es auch getan :roll:

Dieter

Labrador am 06 Nov 2014 10:58:01

Das Thema war auch vor kurzem im TV. Die Haupteinnahmequelle bei der Plakettenkontrolle sind nicht etwa die, die keine Plakette haben sondern vielmehr jene bei denen man eine Plakette mit unleserlichem oder falschen Kennzeichen "entdeckt".

haballes am 06 Nov 2014 11:02:26

Mittlerweile drucken die Straßenverkehrsämter sie auch.
Das ist beständiger als die Tinte der Anfangszeit.

Und Zeit muß man nun wirklich nicht mehr mitbringen. Man ist manchmal bequem. Und wenn die Kommune dann grad pleite ist... :lach:
Ich war heutigst dort, hab ein Moped abgemeldet, zwei Fahrzeugscheine wegen Adresse ändern lassen, ein Fahrzeug zugelassen und ein Kurzzeitkennzeichen entwerten lassen.
Um 7:59 Nummer gezogen und um 8:16 das Gebäude verlassen. In dieser Zeit ist auch die Erstellung der Plakette und der Kennzeichen mit Montage/ Demontage enthalten gewesen.
Amtliche Kennzeichnungen müssen lesbar sein und dies obliegt der Aufmerksamkeit des Fahrzeughalters. Steht auch so geschroben.

Ich hatte übrigens keine Parkscheibe dabei, weil es halt ein Neuwagen war und prompt schlich eine Politesse um die dort stehenden Kraftfahrzeuge auf dem Rathaushof.
Als einziger habe ich die Dame freundlich gegrüßt und hatte als einziger keine Knolle am Wischer zum Unmut der Umstehenden.

mimianja am 06 Nov 2014 11:07:13

Danke für den Hinweis.
Bei meinem Auto ist das Kennzeichen auf der Plakette lange schon nicht mehr lesbar, habe nicht weiter darüber nachgedacht.
Jetzt weiß ich, wohin das nächste Telefonat geht, wird gleich gemacht.

Anja

ganderker am 06 Nov 2014 11:10:57

dieter2 hat geschrieben:Aber ein Zettel unterm Scheibenwischer mit Hinweis hätte es auch getan



vielleicht. Wir kennen doch unsere Zeitgenossen. Und die Politesse kennt sie auch. Wieviel % reagieren so wie gewünscht??

globeman am 06 Nov 2014 11:38:31

Ich finde auch, dass es eine Mahnung getan hätte, nicht gleich ein Bußgeld....

aber hier stimmt wieder der Satz:

Gib den Dummen Macht und sie werden sie gebrauchen

kastenfreund am 06 Nov 2014 11:49:53

worum geht es bei den Plaketten?

um geldabzocke und Beruhigung der öffentlichkeit.

der meiste feinstaub kommt aus den Holzöfen!

Ist schon dreist: ein Amt nutzt einen nichttauglichen stift und ein anderes Amt kassiert von uns geld, weil das Amt keine gute Arbeit geleistet hat.
super!

ganderker am 06 Nov 2014 12:03:35

globeman hat geschrieben:Gib den Dummen Macht und sie werden sie gebrauchen


finde ich .... naja, der Fehler lag ja beim Fahrzeughalter

Jeder darf sich ärgern, aufregen, Magenschmerzen kriegen für was er auch immer will.
Bei mir gilt der Grundsatz: ich bin mein Chef. Und ich entscheide, über was ich mich aufrege. Und 5€ liegen dabei weit außerhalb des "Aufregerahmens". (Eher schon sind Leute IM Aufregerahmen, die andere, die beschlossene Gesetze ausführen als dumm bezeichnen, nix für ungut :(

quez am 06 Nov 2014 12:20:26

Muss das ausstellende Amt nicht dafür sorgen das seine Urkunde ( sprich Plakette ) auf Dauer lesbar ist.
Da kann das Ordnungsamt ja beim Strassenverkehrsamt anrufen und die Adressen von den Fahrzeughaltern welche vor 3-5 Jahren eine Plakette ( sprich Fahrzeug angemeldet ) gekauft haben durchgeben. Zielgenaue Knöllchen Verteilung.
Klaus

bernie8 am 06 Nov 2014 12:24:05

Hallo,

aber warum zahle ich für eine nicht leserliche Plakette mehr als wenn ich keine hab, das ist schon Abzocke.

haballes am 06 Nov 2014 12:27:22

:wink: Häufig ist gar nicht die Kommune (Zulassungsstelle) die Schuldige. Diese setzen von Beginn an einen lichtechten Stift ein, wenn sie nicht drucken.

Autoglaser, Kiesbetthändler und deren Kumpels nehmen häufig einen "Werbekuli". :lach:

kastenfreund am 06 Nov 2014 12:39:11

moin

kann Bernie nur zustimmen.

und:
hier ärgert man sich nicht über 5 euro, sondern über die 108 euro, da wird doch schamlos die Stadtkasse gefüllt.
das finde ich dreist.

das kann einen ärgerlich machen, wenn dennoch schulen, Kindergarten, Freibäder geschlossen oder nicht mehr renoviert werden.

buccaneer am 06 Nov 2014 12:42:42

bernie8 hat geschrieben:Hallo,

aber warum zahle ich für eine nicht leserliche Plakette mehr als wenn ich keine hab, das ist schon Abzocke.

Bernie ich vermute Du irrst Dich 80 € zzgl. Gebühren könnten schon den genannten Betrag ausmachen

... bedanke mich genannten Hinweise und gehe gleich mal meine gelbe, gut leserliche Plakette entfernen und hoffe auf kein Ticket als seltener Gast in den Umweltzonen

Gast am 06 Nov 2014 13:09:31

Also irgendwas stimmt hier nicht.

Ich habe mein Womo vor ca. 5 Wochen auf mich umgemeldet und deshalb neue Nummernschilder erhalten. Nun stimmt also die Nummer auf der Plakette nicht mehr mit der Autonummer überein.

Sicherheitshalber habe ich bei der Polizei nachgefragt ob die Plakette erneuert werden muss. Auskunft: Nein, das können wir "online überprüfen" Also was solls ausmachen wenn die Beschriftung verblasst ist?

Ich mein ja blos, Alf

ganderker am 06 Nov 2014 13:14:13

KudlWackerl hat geschrieben:Sicherheitshalber habe ich bei der Polizei nachgefragt ob die Plakette erneuert werden muss. Auskunft: Nein, das können wir "online überprüfen" Also was solls ausmachen wenn die Beschriftung verblasst ist?


meine Vermutung: TÜV/Politesse usw können das nicht online prüfen, für Polizei wahrscheinlich kein Problem, aber halt immerhin bei Kontrollen ein ZEitfaktor für den Halter, wenn er warten muss usw usw

globeman am 06 Nov 2014 13:15:05

Habe< mit meinem Hinweis "Gib den Dummen Macht und sie werden sie gebrauchen" natürlich nicht die Personen gemeint, die so ein Gesetz ausführen, sondern solche die so ein "Gesetz" beschließen.

Milchschwimmer am 06 Nov 2014 14:17:12

Als ich vor einigen Jahren bei unserem Straßenverkehrsamt ein Auto anmeldete bot man mir auch direkt die Plakette mit an. Der Preis war ok. Es dauerte keine zwei Jahre und der Aufdruck war verblasst. Als ich jetzt unser WoMo anmeldete, bot man mir wieder eine Plakette an. Auf meinen Kommentar:"Nur wenn die nicht wieder so schnell verblasst wie meine erste Plakette von hier...!" wurde ich darauf hingewiesen, dass ich nach Vorlage der Quittung (auf Thermopapier, das auch verblasst... :D ) jederzeit eine neue Plakette bekommen würde.
Dieser Haltbarkeitstest läuft jetzt erst seit einem Monat. Auch wenn es vorgeschrieben ist einen lichtfesten Stift zu benutzen, ist dieser, ich sage mal höflich nicht immer verfügbar. Unabhängig ob Behörde oder ausstellungsberechtigter Händler.
Aber gibt es nicht sogar einen Flensburger Punkt zu der Geldstrafe, wenn man keine gültige Plakette hat?

Milchschwimmer am 06 Nov 2014 14:23:54

KudlWackerl hat geschrieben:(...)
Sicherheitshalber habe ich bei der Polizei nachgefragt ob die Plakette erneuert werden muss. Auskunft: Nein, das können wir "online überprüfen" Also was solls ausmachen wenn die Beschriftung verblasst ist?



Aber wenn ich die Plakette bei einem Händler kaufe, trägt er das doch in keine Datenbank ein, oder? Wo und wie will die Polizei das denn dann prüfen?????
Die eigentliche "Gefahr" sind doch eher die Ordnungsämter. Die sorgen doch hauptsächlich für die Einhaltung der Feinstaubrichtlinien in den Ballungsgebieten. Ich würde mich in diesem Fall nicht auf diese Aussage der Polizei verlassen wollen :?

giovannibastanza am 12 Dez 2014 17:56:50

kudl , da bist du aber einem P. aufgesessen der wirklich nur seine eigene Meinung von sich gegeben
hat . Diese kann allerdings , wie bei jedem anderem Menschen sehr danebenliegen.
Da jetzt ruhender Verkehr , auch so kontrolliert und eingestuft wird ,wie laufender , deshalb auch das geparkte Fahrzeug z.B. eine ordnungsgemäße Plakette benötigt ,und zwar von solchen Stadtangestellten , hast du erstmal so ein Ding an der Backe .
Giovanni.

Gast am 12 Dez 2014 18:30:49

Aus dem Internet

Der weiße Balken mit dem Kennzeichen kann ganz tückische Folgen haben. Eine Zeitlang wurde von verschiedenen Stellen ein Stift verwendet, dessen Farbe auf Dauer der ultravioletten Sonneneinstrahlung nicht standhielt und verblasste.

Wessen Problem ist das?

Immerhin ist die Umweltplakette ja mal mit dem Kennzeichen beschriftet für dieses Fahrzeug ausgegeben und aufgeklebt worden.

Oder der Pkw wird in eine andere Stadt verkauft und bekommt ein neues Kennzeichen, dass nun nicht mehr mit dem Kennzeichen auf der Umweltplakette übereinstimmt. Muss jetzt die Umweltplakette ausgetauscht werden, obwohl sich an der Einstufung des Pkws bzw. der abgebenden Schadstoffe durch die Ummeldung nichts geändert hat?

Der 1. Senat des OLG Hamm hat am 24. September 2013 (1 RBs 135/13) entschieden, dass das Kennzeichen auf der Umweltplakette mit dem Kennzeichen auf dem Nummernschild übereinstimmen müsse.

Aus dem Gesetz folgt das nicht und ist deshalb auch umstritten.

§ 3 Abs. 2 S. 1 KennzVO verlangt:

“In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen.”

Es steht an keiner Stelle, was zu geschehen hat, wenn die Behörde entgegen ihrer Verpflichtung keinen lichtechten Stift verwendet hat und deshalb die Eintragung bis zur Unkenntlichkeit verblasst ist oder wenn das Kennzeichen gewechselt worden ist.

Jedenfalls für die Teilnahme am Straßenverkehr im OLG Hamm-Bezirk ist anzuraten, sich der Rechtsprechung des OLG Hamm entsprechend zu verhalten, weil die Amtsgerichte sich voraussichtlich an dieser Rechtsprechung orientieren werden.

Damit aber noch nicht genug. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz stellt in Verbindung mit den Umweltzonen auf den Kraftfahrzeugverkehr ab. Was ist mit den Fahrzeugen, die am Straßenrand parken, also gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen und nach Auffassung des OLG Hamm keine gültige Plakette besitzen. Auch hier hat der 1. Senat eine Lösung gefunden.

Irgendwie muss das Fahrzeug ja in die Umweltzone gekommen sein. Wenn es gefahren worden ist, dann ist der Verstoß gegeben, wobei dann nur noch das Problem besteht, dass möglicherweise nicht festgestellt werden kann, wer wann das Fahrzeug gefahren hat.

ganderker am 13 Dez 2014 10:41:41

irgendwie habe ich das Gefühl, diese wahnsinnig wichtigen Fragen tauchen nur in einem Land auf, das die Rechtsschutzversicherung erfunden hat

Gast am 13 Dez 2014 11:35:24

ganderker hat geschrieben:irgendwie habe ich das Gefühl, diese wahnsinnig wichtigen Fragen tauchen nur in einem Land auf, das die Rechtsschutzversicherung erfunden hat


Wohl eher im Land, das das Berufsbeamtentum erfunden hat... :mrgreen:

giovannibastanza am 13 Dez 2014 15:56:11

Heinz -Jürgen , da würdest du aber staunen wie Beamte und Staatsangestellte in anderen Ländern die
Schultern breit machen . Meistens noch nur gegen Backschisch .
Bleib lieber hier auf dem Teppich .
Nicht immer gleich das Nest beschmutzen , die anderen sch.. auch nicht immer über den Rand.
Giovanni.

Gast am 13 Dez 2014 17:03:49

giovannibastanza hat geschrieben:Heinz -Jürgen , da würdest du aber staunen wie Beamte und Staatsangestellte in anderen Ländern die
Schultern breit machen . Meistens noch nur gegen Backschisch .
Bleib lieber hier auf dem Teppich .
Nicht immer gleich das Nest beschmutzen , die anderen sch.. auch nicht immer über den Rand.
Giovanni.


Für wie blöd hältst Du mich eigentlich, Giovanni? :roll:

Aber eigentlich bestätigst Du das Vorurteil auch schon wieder...

Ich mein ja bloß...

wolfherm am 13 Dez 2014 17:07:56

:ton:


Das gilt jetzt für mehrere der letzten Beiträge.

Gast am 13 Dez 2014 17:14:16

:ton:

Ich werde nun einfach einen neue Marke kaufen und reinkleben.

6 € Online bei TÜV Nord

Liebe , Alf

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