Nach dem bei einem anderen --> Link die rechtliche Frage der Verlinkungen von Bildern aufgekommen ist, habe ich mich bezüglich der Verlinkung / Einbindung von YouTube Videos mal schlau gemacht.
Am 21. Oktober 2014 hat der EU Gerichtshof in der Rechtssache C?348/13 entschieden, dass das einbetten von öffentlich zugänglichen Videos auf Youtube keine Urheberrechtsverletzung darstellt --> Link
Gleiches gilt für andere Links von öffentlich zugänglichen Quellen: 13. Februar 2014 Rechtssache C?466/12 --> Link
Ich denke, dass diese beiden Urteile auch den Betreibern von privaten Webseiten oder Bloggs mehr Rechtssicherheit geben.

