giovannibastanza hat geschrieben:Stefan : Du Witzbold, bis § 35 Abs.7 hat es wohl nicht gereicht . Die Post gibt ihre Rechte zum Transport der Post an Subunternehmer ab . Die ziehen auch keine oder fast keine Leitungen mehr ein und dürfen doch über deinen Acker fahren , soweit du es zu Grundbesitz gebracht hast .
Giovanni.
Hallo Giovanni, alter (verbeamteter?) Postbold !
Ich habe bereits aus Abs.7a zitiert denn in 7 steht nur beschrieben:
Messfahrzeuge der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn (§ 1 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.Da steht auch nix von SperrPolder aufschliessen und nix von im Gegenverkehr parken o.ä.
Sonst müsste auch dort wie in Abs.6 stehen :
Fahrzeuge, die dem .... dienen und durch
weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen
und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert.
Und ich habe von der Post gesprochen und nicht von Sumpfunternehmern.
Und über mein Grundstück lasse ich dich nicht fahren, da ist eine Mauer drum!
mfG Stefan