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neues Womo gekauft-arbeitslos


womo-Werner am 24 Feb 2006 15:46:32

Hallo, ich bin neu hier im Forum und habe gleich ein heikles Thema.
Wir haben uns vor einem halben Jahr ein neues Womo gekauft, welches aber noch nicht ausgeliefert ist, weil es ein neues Model ist. In den nächsten Wochen müsste es so weit sein.
Jetzt hab ich im Geschäft erfahren das unser Werk in nächster Zeit geschlossen wird und ein Grossteil der Belegschaft entlassen wird. Gibt es eine Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten? Bei Arbeitslosigkeit kann ich mir das Womo nämlich nicht mehr leisten.
Vielen Dank für Eure Meinungen.
WERNER

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Gast am 24 Feb 2006 16:00:29

Hast du denn mal mit dem Händler gesprochen ob er nicht eine Möglichkeit sieht?

Friedhelm

Beduin am 24 Feb 2006 16:10:20

Hallo Werner

erst mal, Herzlich Willkommen und Aufrichtige Anteilnahme zu deinen Sorgen wegen der Arbeit.
War es so geplant, das dein Womo eine so lange Lieferzeit hat?
Oder läuft da was schief?
Das du evtl wegen Lieferverzögerung oder so was machen kannst?
Kenn mich rechtlich leider nicht so gut aus :(

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Gast am 24 Feb 2006 16:11:37

Hallo Werner,
erst mal mein aufrichtiges Mitgefühl für Deine momentane Lage. Das ist ja der Alptraum schlechthin. Zu Deiner Frage habe ich erst mal eine Gegenfrage: hast Du das WoMo finanziert? Wenn ja, gehörst Du zum großen Kreis derer, die sich ihr WoMo auf diese Weise leisten und es ergibt sich die Möglichkeit festzustellen, ob Du beim Abschluß des Finanzierungsvertrages eine Risikoversicherung abgeschlossen hast. Im Allgemeinen bestehen die Banken auf eine solche. Diese Versicherung würde nämlich das Risiko des Arbeitsplatzverlustes bzw. der Arbeitslosigkeit erst mal abdecken. Wenn Du eine solche nicht hast, kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen und es könnten vielleicht andere hier im Forum Dir weitere Tipps geben.
Mifühlende
Harti

Gast am 24 Feb 2006 16:12:24

Also persönlich kann ich Dir da nur mein Mitgefühl ausdrücken. Sowas ist in der heutigen Zeit kaum noch kalkulierbar.. Egal wo und für wen man arbeitet. Auch mich könnte es nach 20 Jahren in der selben Firma treffen...

Ich pers. glaube nicht, das dies ein Rücktrittsgrund ist. Und auch sogenannte Kreditversicherungen werden da nicht eintreten.

SOrry für Dich.. ( Aber warte doch erst mal ab.. Vielleicht machst Du Dir ja umsonst Sorgen )

Gast am 24 Feb 2006 17:26:54

Hallo Werner,

auch ich denke das da rechtlich nicht viel zu machen ist. Deshalb solltest du vielleicht, bevor du irgendetwas mit der "Brechstange" versuchst, mit deinem Händler reden. Soweit du ein seriennahes Fahrzeug bestellt hast, kann er vielleicht versuchen es als Ausstellungsfahrzeug an die Frau oder den Mann zu bringen. Aber auch das wir wahrscheinlich nicht für lau gehen.

Trotzdem, erstmal das Gespräch suchen bevor durch z.B. nicht greifende juristische Mittel einem solchen Versuch die Basis entzogen wurde.

Viel Erfolg und insbesondere auch viel Glück für die Zukunft

Stephan

womo-Werner am 24 Feb 2006 17:45:48

Danke für die lieben Meinungen.
Ich trau mich gar nicht bei dem Händler das zu sagen, weil ich schon 2x angerufen habe wann das Womo endlich kommt, es sollte nämlich Anfang Februar ausgeliefert werden, aber bis heute noch keine Reaktion. Das mit der Werksschliessung hab ich erst vorgestern erfahren.
WERNER

Gast am 24 Feb 2006 17:46:37

Hallo Werner,

ich kann deine Situation gut verstehen!

Ich denke auch das du auf dem Rechtsweg nicht viel erreichen wirst. Wie schon von Vorschreibern erwähnt würde ich versuche mit dem Händler zu sprechen und hier nach einer für beide Seiten tragbaren Lösung zu suchen. Wenn du Barzahler warst (bist) und evtl. einen guten Preis aushandeln konntest, würde ich auch das Mobil mal in den einschlägigen Fachzeitschriften/Internetportalen inserieren.

Vielleicht hast du ja aber auch Glück und dir bleibt das Los der Arbeitslosigkeit erspart, denn du schreibst ja von einen Großteil der Belegschaft die betroffen sein wird - das heißt aber auch es werden Menschen weiterhin dort arbeiten?! Wir drücken dir die Daumen!

Gast am 24 Feb 2006 17:55:41

Hallo Werner:

es gibt sicherlich auch Möglichkeiten aus dem Kaufvertag zu kommen, diese sind aber "etwas" hart.... und du müsstest sofort reagieren. Posten möchte ich das hier nicht öffentlich - bei Interesse: PM

skylape am 24 Feb 2006 18:19:19

Hallo,
gäbe es nicht auch die Möglichkeit das der Händler das Fahrzeug zurückkauft und es als Mietfahrzeug verwendet.
Nach einer gewissen Zeit, 1 Jahr oder zwei, kann man es dann um die Wertminderung wieder kaufen.
Das wäre aber für einen Wohnmobilfahrer eher die schlechteste Alternative.

Uwe

GoldenAisha am 24 Feb 2006 23:29:09

Hallo Werner,

wir fühlen mit Dir. Wir sind selbständig und führen einen kleinen Betrieb und kämpfen eigentlich jeden Tag um's nackte Überleben. Wenn sich der Zahltag nähert, beginnt für uns das Spiessroutenlaufen. Aber es geht eben vielen, vielen anderen kleineren Unternehmen mittlerweile genauso.

Vielleicht solltest Du wirklich mit Deinem Händler mal ein ehrliches Wort reden und ihm den Sachverhalt darstellen. Es gibt ja nicht nur "schwarze Schafe" unter den Händlern und er kann Dich verstehen - vielleicht, weil er auch selber "kratzen" muss.

Wir drücken Dir auf jeden Fall alle Daumen, dass Du beim Stellenaubbau nicht betroffen bist und glimpflich davon kommst.

LG
Solveig

Gast am 25 Feb 2006 11:46:27

meerwief hat geschrieben: Diese Versicherung würde nämlich das Risiko des Arbeitsplatzverlustes bzw. der Arbeitslosigkeit erst mal abdecken.
Harti


Das stimmt nicht so ganz. Die Versicherungen die mir bekannt sind, treten erst ein, wenn schon eine bestimmte Zeit vorher die Raten regelmäßig bezahlt worden sin uind nicht schon direkt am Anfag der laufzeit.
Sonst würde die Art und Weise zu finanzieren schnell Überhnd nehmen.

Gast am 25 Feb 2006 13:14:26

@ MichaelN


So ist es, mein Bruder hatte das Problem 94zig, nach einem halben Jahr plötzlich Arbeitslos, aber die Restschuldversicherung hat die außstehenden 30000,- DM übernommen. (Glück im Unglück)

womo-Werner am 25 Feb 2006 20:26:03

Danke für Eure Anteilnahme, so eine Versicherung gibt es sowieso nicht. Ich zahle bar und gebe mein altes in Zahlung. Aber wenn es soweit kommt, werde ich wohl damit nicht mehr wegfahren können.
WERNER

Jofu am 27 Feb 2006 13:24:15

Eine allgemeingültige Aussage kann man nicht treffen. Das hängt zunächst mal davon ab, wie Du Deine Chancen am Arbeitsmarkt siehst und wie du den Differenzbetrag zwischen Womo Alt und Neu finanzierst (Rücklage?, Kredit?).

Mir gings letztes Jahr ähnlich, allerdings mit einem gerade gekauften Haus. Am Tag nach dem Umzug stand mein letzter AG überraschend vor dem Gang zum Insolvenzrichter...

Aber wenn die Finanzierung stimmt, muss bzw. kann man eine gewisse Zeit überbrücken.

Wenn es allerdings für Dich absehbar knapp wird und der Händler den Kaufvertrag nicht rückabwickelt, würde ich Dir empfehlen sehr bald mit den Verkaufsbemühungen zu beginnen. Die neue Saison steht vor und dann sind die Chancen am besten.

Je nachdem wie Dein Kaufpreis ist, machst Du gar nicht so viel Verlust...ich denke 10-15% vom Listenpreis musst Du aber einkalkulieren.

Eine letzte Chance wäre noch, das neue Womo zeit- und übergangsweise zu vermieten.

BerndM am 01 Mär 2006 22:13:27

Hi Werner,
aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen: Es geht immer weiter. Ich bin auch vor einem halben Jahr arbeitslos geworden (mit 54). Firma pleite. In meinem Alter eine Katastrophe. Habe aber dann doch schneller eine Arbeit gefunden als erwartet. Jetzt bin ich freier Mitarbeiter (leider nur) in der Firma, in die ich immer wollte und arbeite mehr als mir eigentlich lieb ist (komme gar nicht mehr zum Wegfahren). Muss sich im Sommer ändern.
Also Kopf hoch, ausserdem bist Du ja noch gar nicht gekündigt.
Bernd I.
Mit dem Händler würde ich mal reden. Vielleicht kann er in so einer Situation doch entgegenkommen.

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