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Sperrungen auf Bundesstraßen in Österreich wenn über 3,5t?


ossi2 am 20 Nov 2014 10:34:08

Hallo zusammen,
um die Go-Box-Kosten (größtenteils) zu umgehen und die schöne Landschaft genießen zu können ( :D ) würde ich gern auf unserer nächsten Tour nach Italien möglichst viel Bundes- bzw. Landstraßen in Österreich nutzen wollen. Die Go-Box würde ich mir allerdings sicherheitshalber besorgen wollen.
Jetzt hat mir mein Vater (langjähriger Mobilist aber < 3,5t) pauschal gesagt: "Die Straßen sind dort doch alle für Lkw gesperrt!"

Habt ihr Erfahrungen damit?
Gibt es Strecken, die man mit einem 3,85t nicht befahren darf?
Kann man sich irgendwo im Internet anzeigen lassen, welche Straßen das sind (z.B. Google-Maps)?

Danke für eure Antworten
Ciao ossi

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Lancelot am 20 Nov 2014 10:49:03

Im Gegensatz zu D sind die Womos in A eben KEINE LKWs :!:
Mit anderen Worten : Womos < 7,5 to dürfen auch dort fahren, wo LKWs verboten sind :)

Schöne Zeit in Austria :ja:

Robinson62 am 20 Nov 2014 10:52:24

In Ösiland unterscheidet man zwischen den Schildern 3,5 t und dem LKW-Symbol. Letzteres gilt nur für LKW laut Zulassung, nicht für Womo's. Sollte eigentlich EU-weit so sein, aber In D tut man sich mit der Umsetzung schwer ...

LG Robinson

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vosu99 am 20 Nov 2014 12:08:59

Wir sind noch nie Autobahn in A mit unserem 4,5t gefahren,sondern nur über Land nach Italien. Auch dieses Jahr noch.
Wir fahren immer Fern- und Reschenpass und bisher problemlos. Wir haben auch keine Go Box dabei.

rkopka am 22 Nov 2014 00:32:45

Salzkammergut z.B. Koppenpaß und Pötschenpaß (>3,5t):

--> Link

RK

Gast am 22 Nov 2014 08:40:57

rkopka hat geschrieben:Salzkammergut z.B. Koppenpaß und Pötschenpaß (>3,5t):

--> Link

RK


Die Seite des Landes Oberösterreich erweitert in ihrem Text das tatsächliche Fahrverbot von Lastkraftwagen > 3,5t auf Kfz > 3,5t mit Bezug auf die Verordnung VerkR10-80-2011. In der Verordnung selbst stehen aber nur Lastkraftwagen > 3,5t.
Auch steht in der Verordnung, welches Verkehrszeichen zu verenden ist. (Vorschriftszeichen "Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t" gemäß § 52a Ziff. 7a) StVO 1960)

Auch wenn ich die Strecke nicht persönlich kenne, gehe ich nach der Rechtslage davon aus, das Wohnmobile diese Strecke befahren dürfen.

brawo1 am 22 Nov 2014 08:50:03

rkopka hat geschrieben:Salzkammergut z.B. Koppenpaß und Pötschenpaß (>3,5t):

--> Link

RK

Wie weiter oben schon geschrieben, Wohnmobile sind keine Lkw und dürfen deshalb diese Strecke auch befahren.

rkopka am 22 Nov 2014 10:55:50

brawo1 hat geschrieben:Wie weiter oben schon geschrieben, Wohnmobile sind keine Lkw und dürfen deshalb diese Strecke auch befahren.

Hier kommen wir zur gleichen Frage wie in D. Gilt bzgl. der Einstufung eher die nationale Gesetzgebung oder das was in den Fahrzeugpapieren steht ?

In A sind Womos keine LKW, entsprechend die Papiere. Was ist mit einem D Womo, das in den Papieren LKW stehen hat (gibts das ?).

In D gibts ja Einschränkungen von Verboten für PKW (siehe andere Threads). Sind Womos in D laut Papieren PKW ? Bei meinem WOMO(A) steht PKW drin. Also kann ich alles, was ein PKW darf !? Das zusätzliche Feld "Aufbau": Wohnmobil kann ja da keinen Unterschied mehr machen. Beim Kombi steht da "Kombilimousine".

Wobei ich bei der SKG Vorschrift keine Definition von Quell und Zielverkehr sehe. Auch ein Gerichtsurteil (zu einem LKW) führt das an. Evt. würde schon ein Einkauf in einem Laden in dem entsprechenden Gebiet das rechfertigen ? Zumindest aber eine Übernachtung !?

RK

Gast am 22 Nov 2014 11:04:18

Fahrzeuge werden in Europa einheitlich in Fahrzeugklassen eingeteilt.

Wohnmobile fallen unter die Klasse M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen).

rkopka am 22 Nov 2014 11:14:22

RETourer hat geschrieben:Fahrzeuge werden in Europa einheitlich in Fahrzeugklassen eingeteilt.

Wohnmobile fallen unter die Klasse M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen).

Aber wie sind dann die Verbote für Womos gerechtfertigt, wenn darunter noch eine Erlaubnis für PKW steht und ich anscheinend einen PKW habe !?

RK

brawo1 am 22 Nov 2014 13:02:26

rkopka hat geschrieben:Aber wie sind dann die Verbote für Womos gerechtfertigt, wenn darunter noch eine Erlaubnis für PKW steht und ich anscheinend einen PKW habe !?

In der deutschen StVO ist die Rede von Kraftfahrzeugen und das ist nun mal auch ein Wohnmobil und in Österreich ist von Lkw die Rede und unter diesen Begriff fällt kein Wohnmobil.

rkopka am 22 Nov 2014 13:31:39

brawo1 hat geschrieben:In der deutschen StVO ist die Rede von Kraftfahrzeugen und das ist nun mal auch ein Wohnmobil und in Österreich ist von Lkw die Rede und unter diesen Begriff fällt kein Wohnmobil.

Ich meinte hier den Bereich unter 3,5t.

RK

Alkoven78 am 01 Mai 2015 09:24:08

Hallo alle zusammen hab mal eine frage, habe im Sommer vor durch Österreich zu fahren.
Wie umfahre ich die maut Autobahnen kennt da jemand eine Strecke? Will nach ancona und seit wann ist das nicht mehr so das man eine Vignette gekauft hat(1monat) gültig und einfach durchgefahren ist danke schon mal
Mfg pano

rkopka am 01 Mai 2015 09:31:32

Alkoven78 hat geschrieben:Wie umfahre ich die maut Autobahnen kennt da jemand eine Strecke? Will nach ancona und seit wann ist das nicht mehr so das man eine Vignette gekauft hat(1monat) gültig und einfach durchgefahren ist danke schon mal

Vignette für <=3,5t, außerdem gibt es 14 Tage oder 2 Monate. Je nach dem von wo du kommst, kann es evt. eine Strecke ohne Maut geben, allerdings dann sicher deutlich langsamer zu fahren. Außerdem sind die Mautkosten im Vergleicht zu Italien sehr gering. >3,5t wirds teurer und umständlicher. Aber da gibt es ja schon genug Threads dazu. Das hat mit diesem Thema nichts zu tun.

RK

lex2222 am 07 Jun 2015 12:26:44

rkopka hat geschrieben:Vignette für <=3,5t, außerdem gibt es 14 Tage oder 2 Monate.
RK

Leider gilt die Ö-Vignette eben nicht für 14, sondern nur für 10 Tage !!
D.h. bei einem 2-Wochen-Urlaub zweimal bezahlen!

rkopka am 07 Jun 2015 23:23:50

rkopka hat geschrieben:Vignette für <=3,5t, außerdem gibt es 14 Tage oder 2 Monate.
lex2222 hat geschrieben:Leider gilt die Ö-Vignette eben nicht für 14, sondern nur für 10 Tage !!
D.h. bei einem 2-Wochen-Urlaub zweimal bezahlen!

Stimmt, war leider falsch. Zumindest für 1 Woche reichts. Immer noch besser als in SLO. Da sind es nur 7 Tage für den doppelten Preis :-(

RK

chrisg am 08 Jun 2015 07:21:24

Also ich wurde schon auf der Brenner-Landstraße (für LKW gesperrt) von der Österreichischen Polizei kontrolliert. Nach Kontrolle der Papiere wünschte man mir noch eine gute Fahrt. Mein WoMo hat 4,5t!

frajop am 08 Jun 2015 09:00:47

Christian, die Erklärung zu deiner Erkenntnis findest du am Anfang des threads...


Frank

chrisg am 08 Jun 2015 12:15:47

Wollte es nur als "amtliche" Bestätigung kundtun.

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