Wir waren mit dem Womo letztes Jahr in Spanien (Gallizien). Dort hatten wir einen Getriebeschaden. Auf Ratschlag des ADAC haben wir uns in einem sehr seriös erscheinenden Autohaus mit Werkstätte ein neues Getriebe (mit Garantie) einbauen lassen. Kostenpunkt rd 36oo Euro. Kurz nach unserer Heimfahrt (bei insgesamt ca. 1500km) gab das neue Getriebe seinen Geist auf. Ein Gutachten, das wir vornehmen ließen kam zu dem Schluss, dass kein Verschulden von unserer Seite vorliegt. Nach fast einem Jahr haben wir von unserem Rechtsschutz die Mitteilung bekommen, dass sowohl die spanische Werkstätte, wie auch der Getriebehersteller auf diverse Schreiben nicht reagiert hätten, so dass unser berechtigter Anspruch nur gerichtlich eingetrieben werden könnte.
Abgesehen von einer zu erwartenden Zeitspanne von bis zu zwei Jahren wäre beim spanischen Gericht die persönliche Anwesenheit des deutschen Gutachters notwendig. Auch wir als Geschädigte hätten (natürlich auf eigene Kosten) mit bis zu drei unterschiedlichen Gerichtsterminen in Spanien zu rechnen. Ergo: es wäre besser, auf eine Entschädigung zu verzichten, obwohl wir bei der Angelegenheit voll im Recht wären. Dies werden wir wohl oder übel jetzt auch machen müssen. Garantie hin oder her.
Dies nur als unsere Erfahrung und für Wohnmobilreisende als warnendes Beispiel.

