Lösung: zerlegbarer, kleiner Anhänger:
Passt auch in einen PKW Kombi...



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Um 2, 3 oder 4x im Jahr das Motorrad mitzunehmen bietet sich ein Anhänger an, was aber wenn man nicht jedes Mal leihen möchte, aber auch kein Platz in der Garage hat?! Lösung: zerlegbarer, kleiner Anhänger: Passt auch in einen PKW Kombi... ![]() ![]() ![]() Cool, schauen auch gerade nach Anhänger, allerdings geschlossen und ggf, bewohnbar. Schau mal hier nach Knaus Deseo Transport oder Transport plus Korrektes Teil Torsten! :top: :top: Wo gibts den denn? Thomas Hi Thomas, ganz kleine Firma, nix von der Stange, baut nach deinen Wünschen, Hein Fahrzeugbau.... Findest im Netz Gefunden :) Sieht gut aus! Da könnte die Guzzi doch mal mit in den Urlaub! Danke für den Tipp! Thomas Tolles Teil, hat der Anhänger tatsächlich eine 100 km/h Zulassung bekommen?!. Ich dachte immer dafür müsste der Anhänger eine Bremse und Stoßdämpfer haben. Man würde da ja immense kosten sparen! Hallo, Tempo 100 hinter dem Womo sollte kein Thema sein, der Hänger ist ja sehr leicht. Für Anhänger ohne Bremse schreibt die Dekra: "5. Alle Anhänger ohne Bremse und Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer: zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,3 x Leergewicht/Zugfahrzeug" Ja, die 100 KM Zulassung stand im Dekragutachten, ebenso die Sportgerätezulassung! Beides wurde anstandslos bei der 1. Zulassung von der Zulassungstelle eingetragen, also grünes Kennzeichen, 100KM, ebenso wie 3 Jahre bis zur ersten HU! Hallo, ich finde den Link zum eBay Artikel gerade sehr interessant, wenn man wenig Platz hat. Schön gemacht, man beachte das kleine Rädchen an der Deichsel. Peter N Einfach Hochkant oder auf der Seite in die Garage legen.......... ciao Ludo
So als Tipp: Ein zugelassenes Straßenmotorrad oder ein Roller fallen nicht unter den Begriff Sportgeräte. Der Transport könnte problematisch werden, da 1. Steuerhinterziehung und 2. das eigentlich zulassungsfreie Fahrzeug durch die falsche Nutzung zulassungspflichtig wird. Auszug einer Kommentierung zur FZV: Nicht unter den Begriff fallen, da keine sportliche Betätigung: a) Anh. zum Transport von Brieftauben b) Bienenwanderwagen c) Transport-Anh. zum Transport von Hunden (Hunderennen, Abrichtung, Ausstellungen, ausgenommen Schlittenhunde) d) Anh. für Transport von Oldtimerfahrzeugen e) Transport von gewöhnlichen Straßenmotorrädern oder von Fahrrädern, die keine Rennräder sind. f) Flugzeuge als Sportanhänger. Diese Anh. dienen der Freizeitgestaltung oder Ausübung eines Hobbys und sind somit zulassungspflichtig. Für die Beladung eines Fahrzeugs ist immer der Fahrzeuhalter und der Fahrzeugführer verantwortlich. Diesen Hinweis möchte ich nicht als Schwarzmalerei verstanden wissen, sondern lediglich als Tipp das da Ärger drohen kann. Ich werde mich zu dem Thema auch nicht weiter äußern. Das mit Sportgeräteanhänger geht meines Wissens nur bei Rennmaschinen. ..... und bitte noch eins beachten, die 100er Zulassung (für den Anhänger) kann nur genutzt werden wenn das Zugfahrzeug (zGM) gleich/kleiner 3500kg ist. Heiinjoy Mit sind die Bestimmungen für Sportgerätezulassung sowie die, für 100KM Zulassung bekannt, aber Danke für die Hinweise. Ist ja nicht jedem bekannt. Das Bild sollte lediglich den Anhänger zeigen und ein Beispiel für Transport. Man kann den Anhänger zulassen, wie man ihn benötigt oder nutzen möchte. Ich z.B. transportiere damit eine nicht strassenzugelassene Motocross zu entsprechenden Veranstaltungen...
Dann passt es ja :D |
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