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Übernahme der Schadensfreiheitsrabatte


Gast am 18 Dez 2014 19:48:40

Hallo
Mein Schwiegervater fährt aus Altersgründen seit der letzten Woche kein Auto mehr. Das Auto ist verkauft.
Jetzt sehe ich das er ein Vertrag mit SF 26 bei Haft.- und Kasko hatte. Diesen möchte ich ja nicht verfallen lassen.
Kann ich als Schwiegersohn den Vertrag übernehmen oder nur meine Faru (also Tochter). Google sagt, das es jede Versicherung anders macht. Ist das so ?

LongJohn

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JamesBond am 18 Dez 2014 19:58:26

LongJohn

Hallo
Mein Schwiegervater fährt aus Altersgründen seit der letzten Woche kein Auto mehr. Das Auto ist verkauft.
Jetzt sehe ich das er ein Vertrag mit SF 26 bei Haft.- und Kasko hatte. Diesen möchte ich ja nicht verfallen lassen.
Kann ich als Schwiegersohn den Vertrag übernehmen oder nur meine Faru (also Tochter). Google sagt, das es jede Versicherung anders macht. Ist das so ?

LongJohn


Hallo Langer John,

also bei uns hatte die HUK den Tarif meines Schwiegervaters (20%) komplett für meine Frau übernommen.
Völlig problemlos. Sie selber war ja zwanzig Jahre lang ohne Versicherung, da wir alle Verträge auf meinen Namen hatten.


War dann aber Vater / Tochter Verhältnis

katja-jiscon am 18 Dez 2014 20:41:48

Hallo,

in Kurzform...

Schwiegervater verstorben,
Verträge auf Schwiegermutter übertragen
Diese kann die Verträge "verteilen"..

Kai

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silent1 am 18 Dez 2014 20:55:19

Wäre nur schade die SF26 für´s WoMo zu vergeuden. :ja:

A 800 am 18 Dez 2014 21:00:00

Möglich ist es, es wird nur drauf geachtet, dass die SF = schadenfreie Jahre, nicht höher ist als derjenige seinen Führerschein hat.

Z,B. SF 20 = 20 Jahre ohne Schaden und der den Rabatt bekommen soll, muß dann mindestens 20 Jahre einen Führerschein haben. Hätte er den nur 18 Jahre, würden ihm nur SF 18 anerkannt.

Gast am 18 Dez 2014 21:00:19

Fragt den Makler eures Vertrauens, der kriegt das hin :ja:

buccaneer am 18 Dez 2014 21:09:00

:ja: ... siehe BigPit

s-48 am 18 Dez 2014 21:13:21

Da muß man erst mal einen Finden zu dem man Vertrauen haben kann :lol:

Ganzalleinunterhalter am 18 Dez 2014 21:16:59

Nicht jede Versicherung macht es einem Einfach > hatte die Situation vor 3 Jahren > Versicherung konnte nur auf meine Frau als Tochter übertragen werden mit der Bestätigung, dass sie in all den zurückliegenden Jahren das Fahrzeug auch mit genutzt hätte. Bei und HDI über ESV Schwenger.

buccaneer am 18 Dez 2014 21:18:27

alternativ kann man sich auch auf die Kompetenz eines Forums verlassen ... jeder kann sein Schicksal mit beeinflussen :wink:

Gast am 18 Dez 2014 21:28:12

Buc...

Gerade bei Versicherungsthemen muss ich Dir da wiedersprechen. Ich bin Makler und dass seit 25 Jahren und kriege Plaque wenn ich manchmal die betreffenden Beiträge lese.
Daher gebe ich hier garnix mehr zum besten.
Es findet sich immer wieder einer der einen kennt, der mit einem arbeitet, der sich damit auskennt.... na und die ganzen letztlich Geiz ist Geil spielchen..neee da ist mir die Zeit zu Schade.

Ich wiederhole meinen Rat, sucht Euch einen meiner Kolegen in Eurer Gegend, sprecht mit eurem Versicherungsvertreter. Ist er gut, hat Ahnung und gute Verbindungen, will er Euch als Kunde, als Mandant, dann klappt das.

An sonsten geht nur Vater auf Mutter, Eltern auf leibliche, oder den leiblichen gleichgestellte Kinder. Und es sind nur so viel Jahre übertragbar, wie der begünstigte selber hätte erfahren können.

Übrigens, nicht das ein falscher Eindruck entsteht. Ich suche hier keine Kunden. ich nehme eh nur an Mandanten die ich innerhalb einer Autostunde besuchen kann. Mein Arbeitsmotto, ich will vor Ort sein, ehe die Feuerwehr die Schläuche eingepackt hat.

Gast am 18 Dez 2014 21:30:21

Mist..Edit geht nimmer...Mit den Tippfehlern müsst Ihr nun leben---- :ja:

Pechvogel am 18 Dez 2014 21:33:22

LongJohn hat geschrieben:...
Kann ich als Schwiegersohn den Vertrag übernehmen oder nur meine Faru (also Tochter)...
LongJohn


Theoretisch könnte ja Deine Frau die SF-Klasse übernehmen ( Vertrag übernehmen geht i.d.R. nicht ) und Du anschließend von Deiner Frau.
Sprich doch einfach mal mit der Versicherung.


Dirk

Tirena27 am 19 Dez 2014 10:48:44

Wie das jetzt ist, kann ich nicht sagen. Ich hatte vor ca. 10 Jahren das Auto von meinem Opa und auch gleich die Versicherung mit SF 30 übernommen. Das hat auch geklappt, obwohl ich selbst erst SF 60 hatte! Nach dem Autoverkauf hat dann keine Versicherung mehr danach gefragt, sondern nur die Rabatte der Vorversicherung übernommen.

haballes am 19 Dez 2014 11:00:55

Ich habe das mit der "Hinterlassenschaft" meines Vaters so gemacht, das ich den Vertrag auf unseren Alltagswagen übertragen habe und die SF Jahre von diesem auf das Wohnmobil, weil dort nicht tiefer als SF10 gerechnet wurde. Dazu lasse ich immer einen fahrbereiten Roller (mit richtigem Kennzeichen) angemeldet, da Zweiräder schnell runtergehen und man im Falle eines Falles innerhalb der Familie mal schnell ummelden kann. :wink: Die Verunsicherungen haben genügend Glaspaläste.

Gast am 20 Dez 2014 02:45:34

So,ich habe jejtz die Versicherung kontaktiert. Bei DEVK geht nur Vater--->?>Tochter.
Dazu ist ein Versicherungsnehmer Wechsel nötig bei der DEVK. Mach ich aber nicht.
Die AXA von Opa is genau so billig. Also werde ich das Fahrzeug da versichern.
Dazu ist dann nur ein Antrag über ,, SF.Rabatt. Übernahme,, aus zu füllen.

LongJohn

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