Hallo wir wollen 2015 über Österreich,Slowenien,Kroatien,Serbien und Bulgarien in die Türkei
Nehmen die serbischen Zöllner schon mal Fahrzeuge ausseinder und wie sind die so drauf?
LG Jerry
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Hallo wir wollen 2015 über Österreich,Slowenien,Kroatien,Serbien und Bulgarien in die Türkei Nehmen die serbischen Zöllner schon mal Fahrzeuge ausseinder und wie sind die so drauf? LG Jerry Hallo Jerry Die serbische Grenekontrollen sind etwa so aufregend wie die österreichischen. Normalerweise interessiert sich niemand für dich. Flatus . Hallo, Jerry! Die serbische Zöllner sind meistens gut drauf, nur wenn die irgend ein Verdacht schöpfen, nehmen die Fahrzeuge ganz auseinander, genau wie die Deutsche Zöllner und alle andere Zöllner der Welt! Aber, du kannst auch über Ungarn, Rumänien und dann Bulgarien fahren, wenn dich das beruhigt!? Gordan :roll: Vielen Dank für die Schnellen antworten :) Sind letzte Woche genau so gereist, erst an türk Grenze Blicke in Heckgarage und Aufbau. Kontrolle Papiere - sonst nix. Serb. Zoll war lustig: mein Mann heisst Karl-Heinz. Als der Zöllner bei Ausreise aus Kroatien den Namen las, fragte er KH Rummenigge? Der serb. Zöllner dann genau so. Sehen wohl gemeinsam Fussball :D
Diesen Mai einmal ein- und einmal ausgereist, am Übergang Ipsala. Weder ins Innere geschaut noch sonst etwas. Nur Fahrzeugausweis, Grüne Karte und Personal Ausweis (dann wird FZ nicht im Pass eingetragen :!: )
Heist das das die Eintragung in einen Reisepass NICHT erforderlich ist? Dachte immer das wäre Pflicht. Also reicht es wenn ich mit .... Fahrzeugpapieren, Grüner VersicherungsKarte und "Nur" Deutschem Personalausweis rüber fahre ??? Weiss jemand wie das genau abläuft wenn man mit einem geliehenen ( also privat wenns Womo auf einen Familienangehörigen angemeldet ist ) abläuft ? Reicht da ein einfaches Schreiben vom Eigentümer das er damit Einverstanden ist, oder muss so etwas vom Türkischen Konsulat hier aufgesetzt un beurkundet werden? Levent
Den Text unten habe ich aus diesem Link Kopiert. --> Link "Ist der Fahrer nicht der im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Fahrzeughalter, muss er eine beglaubigte Vollmacht des Eigentümers mitführen, die die türkische Auslandsvertretung in Deutschland ausstellt. Es wird auch eine vom ADAC bestätigte Vollmacht akzeptiert. Wenn eine Vollmacht benötigt wird, muss der Vollmachtgeber persönlich mit Fahrzeugschein, Personalausweis oder Reisepass und ADAC-Clubkarte in der Geschäftsstelle vorsprechen und das Vollmachtformular unterzeichnen. Kopien der Unterlagen werden nicht akzeptiert! Die Bestätigung der Vollmacht wird für ADAC-Mitglieder kostenlos durch alle ADAC-Geschäftsstellen (nicht ADAC-Vertretungen) vorgenommen." Danke Euch :top: |
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