shiwomi am 16 Jan 2015 13:25:38 Hallo Ihr alle, bin neu hier und habe dringende Fragen. Es geht um einen Fiat (I) Typ 230 von 2001. Von Privat Ende September 2014, wie besehen gekauft. Halt nein! Bitte nicht denken wir sind Dummlinge. Das Fahrzeug hatte nachweislich neuen Tauschmotor, neue Wasserpumpe, Rußpartikelfilter und Zahnriemen. Fast 3000 km damit gefahren. Alles im Serviceheft eingetragen. Das Fahrzeug steht total gepflegt da mit neuem Bad, Sitzen wie neu. Nach mehreren Wochenendtrips planten wir Weihnachten einen 3 Wochen Urlaub. Wintercheck in der Werkstatt. Keine Auffälligkeit. Wir...., 55km gefahren. Komisches Geräusch, das wir nicht kannten. Kupplung gedrückt, rechts rangefahren. Abgeschleppt. :-o In der Fiat Werkstatt, wohin wir abgeschleppt wurden, bittere Erkenntnis. Der Zahnriemen war um 3 Zacken gesprungen, so dass man 2 Finger reinlegen konnte. Motor machte Geräusche, wie kurz vor dem abnippeln. Werkstatt machte uns darauf aufmerksam, dass dies ein Gewährleistungsfall sei. Kontakt mit der Firma, welche die Teile eingebaut hat. Zuerst sollte man Fahrzeug vor Ort reparieren, dann entschied sich die Firma aber dafür, das Wohnmobil in die eigene Werkstatt zu schleppen. Nun begann das Desaster. Aussage 1: Wir hätten uns verschaltet, weswegen der Motor so hochtourig lief, dass Teile im Motor abgebrochen seien. Ein Sachverständiger hätte festgestellt, dass der Schaden am Motor nur davon kommen könne. Also: kein Schaden, den die Firma, sondern wir verursacht haben. Keine Garantie. Daraufhin schaltete ich einen Anwalt ein, da die Aussage nicht stimmte. Aussage 2: Die Nockenwelle hätte blockiert. Dadurch wäre der Zahnriemen erst gesprungen. Ein ganz normaler Motorschaden eben, der auch nicht unter Garantieleistungen fällt. Das bei einem Motor, der gerade mal ca. 3000km gelaufen und 2014 eingebaut wurde. Hat wer von Euch Erfahrungen mit sowas? Für jeden Tip sind wir sehr dankbar, denn die Firma spricht von mindestens 3.500 € Reparaturkosten. Mindestens! Unser Anwalt bestellt einen unabhängigen Sachverständigen, der das Fahrzeug und alle festgestellten Sachen begutachten soll. Auch die Werkstatt in die wir geschleppt wurden, wird gehört. Und DIE ist der Meinung, dass es ein Garantieanspruch ist. Wir können nur hoffen, dass das gut geht, denn wir haben viel Geld dafür bezahlt. Sollte ich im falschen Forum posten, bitte nicht böse sein. Ich suche Hilfe und vielleicht guten Rat. Danke Sonja
rodiet am 16 Jan 2015 18:21:10 Erkunde mal, ob beim letzten Zahnriemenwechsel die Spannrollen ebenfalls gewechselt wurden. Das könnte auch eine Ursache sein, dass der ZR gesprungen ist.
PS: Vom kurzzeitig hochtourig laufen geht der Motor nicht kaputt. Sonst müßten viele Motoren bei der Abgasuntersuchung kaputt gehen.
Bergbewohner1 am 16 Jan 2015 19:16:18 rodiet hat geschrieben:Erkunde mal, ob beim letzten Zahnriemenwechsel die Spannrollen ebenfalls gewechselt wurden. Das könnte auch eine Ursache sein, dass der ZR gesprungen ist.
PS: . Sonst müßten viele Motoren bei der Abgasuntersuchung kaputt gehen.
So ein "käse", jeder Diesel riegelt ab, wenn nicht ist die AU sofort abzubrechen, bis zur Abriegelungdrehzahl springt kein Zahnriemen, sondern nur wenn verschalten - Motor überdreht :!:
Bergbewohner1 am 16 Jan 2015 19:25:35 shiwomi hat geschrieben:
Daraufhin schaltete ich einen Anwalt ein, da die Aussage nicht stimmte. Unser Anwalt bestellt einen unabhängigen Sachverständigen, der das Fahrzeug und alle festgestellten Sachen begutachten soll. Auch die Werkstatt in die wir geschleppt wurden, wird gehört. Und DIE ist der Meinung, dass es ein Garantieanspruch ist. Danke Sonja
Dann wünsche ich euch gute Nerven und viel Zeit, denn wenn ihr richtig "Pech" habt, gehts vor Gericht und dann kanns Jahre dauern-ist kein Witz :!: An eurer Stelle hätte ich versucht mit guten Worten eine Lösung zu finden. Wie kann die erste Werkstatt sagen, es liegt nicht am überdrehen- haben sie mit im Fahrzeug gesessen :?: , haben sie den Motor geöffnet :?: Wenn nach 3 Tkm der Zahnriemen springt und es liegt kein techn. Fehler vor, dann ist der Fahrer schuld, ist leider so.
mv4 am 16 Jan 2015 19:29:38 die aussage mit dem Überspringen beim falsch runterschalten lasse ich mal so im Raum stehen. (sowas ist früher mal vorgekommen...)
..evt. war die Spannrolle nicht richtig fest...und das möchte die Werkstatt nicht zugeben. Auch wenn es Waldtroll anders sieht...du hast gute Chancen nicht auf die Kosten sitzen zu bleiben. Brauchst aber einen guten Anwalt
Variophoenix am 16 Jan 2015 19:51:59 Ich habe selber eine KFZ Werkstatt. Die abriegelung des Motors funktioniert nur beim Gasgeben, jedoch nicht beim verschalten. Aber das man so leicht einen Gang reinkriegt bei viel zu hohen Touren ist auch nicht einfach. Denn dann muss die Getriebe synchronisation die Zahnräder auf gleiche drehzahl abbremsen, was länger geht als beim normalem schalten.
Meine Meinung: Die warscheinlichkeit das der mechaniker einen fehler gemacht hat ist höher als so ein grobes verschalten an geübten Autofahrern. Ich sehe auch gute changen für euch nach so kurzer Laufzeit.
Wenn die es nicht auf Garantie machen wollen, dann würde ich es auch nicht dort reparieren lassen und den Gerichtsweg weiter gehen. Ob die das riskieren wollen? Denn so kostet sie das viel mehr, zumal sie es ja auch nicht selber machen konnten.
kintzi am 16 Jan 2015 20:10:51 Derartige Schäden beim Überdrehen bergab im niederen Gang oder ruckartigem Einkuppeln sind schon möglich, deshalb werden ab JTD die Höchstdrehzahlen u deren Zeitdauer im Steuergerät auslesbar gespeichert , "da muß kein Troll daneben sitzen". Ebenso noch andere Parameter, da hat dann ein betrügender Kunde Pech gehabt. Wer's behauptet, muß es mit Protokoll beweisen. Welchen Motor hat der 230er? Natürlich kann auch bei der Wechsel-Arbeit bzgl. Spannrollen gepfuscht worden sein, muß man auch beweisen. Gutachter u. Beweissicherung sind die Schlüsselworte ,hoffentlich wurde zur Vermeidung v. Beweisnot noch nichts verändert oder unterschlagen. Die Aussage der ersten Werkstatt halte ich für wichtig, denn die sahen das Fahrzeug zuerst u. sind fachkundig. Wahrscheinlich haben die den Pfusch gesehen?!? Hoffentlich wären die vor Gericht zu einer ernsten Aussage/Eid bereit. Gr. Richi
ahd250 am 16 Jan 2015 20:57:50 shiwomi hat geschrieben:Das Fahrzeug hatte nachweislich neuen Tauschmotor, neue Wasserpumpe, Rußpartikelfilter und Zahnriemen.
Ich schließe daraus daß das Fahrzeug lediglich einen "Rumpfmotor" bekommen hat, der dann von der WS komplettiert wurde. Dann läge ein Garantiefall vor, den die WS verursacht hat. Ein "Austauschmotor" dagegen wird in der Regel komplett mit ZR geliefert und von der WS "nur" eingebaut. Die hätte in dem Fall den ZR gar nicht angefaßt. Dann läge aber ein Fehler beim Motoreninstandsetzer vor, der m.E. in die Garantie fällt. Der Zahnriemen war um 3 Zacken gesprungen
Das kann passieren wenn z.B. die Spannrolle nicht mit erneuert wurde oder die Spannung nicht stimmte. Wir hätten uns verschaltet, weswegen der Motor so hochtourig lief, dass Teile im Motor abgebrochen seien.
Halte ich für Blödsinn, weil in dem Fall wenn überhaupt im Kurbeltrieb etwas bricht, dadurch aber der ZR nicht überspringt. Die Nockenwelle hätte blockiert. Dadurch wäre der Zahnriemen erst gesprungen.
Das kann eher sein. Kann schon mal vorkommen daß eine NW blockiert. In dem Fall wäre das aber sehr wohl ein Garantiefall. Weil nach der Laufleistung darf das nicht passieren. Du müßtest Dich in dem Fall an die WS wenden die den Tauschmotor eingebaut hat, die sich dann wiederum beim Motoreninstandsetzer schadlos hält.
ductreiber am 16 Jan 2015 21:25:28 Mit abgebrochenen Teilen im Motor sind wahrscheinlich Ventile gemeint. Ist natürlich schwer zu sagen ob zuerst der Zahnriemen durch einen Fehler zu locker wurde und deshalb der Ventilschaden entstand, oder ob im Motor sich z.B. ein Ventilsitz oder ähnliches gelöst hat und damit die Nockenwelle blockiert wurde und in der Folge erst der Zahnriemen übersprungen ist. War der "Tauschmotor" wirklich komplett neu? Austauschmotoren gibt es als Teilemotoren, d.h.nur Block, oder als Komplettmotor mit Zylinderkopf,aber ohne Anbauteile und es gibt Komplettmotoren mit Einspritzpumpe und Zahnriemen. Dementsprechend kann die Werkstatt verantwortlich sein oder nicht. Weshalb wurde denn überhaupt ein neuer Motor eingebaut? Normalerweise sind die doch unkaputtbar (außer es ist ein 1,9l :/ )
berny2 am 16 Jan 2015 21:38:43 Mir kommt die Version mit der Spannrolle am wahrscheinlichsten vor: Der Monteur hat eine Sekunde benötigt um festzustellen, dass die alte Spannrolle noch genügend Spannung hat... :evil:
ductreiber am 16 Jan 2015 21:50:59 Das ist einfach eine Spannrolle aus Stahl ohne Federung oder ähnliches. Dimensioniert wie ein Radlager :) ,die macht eigentlich keine Probleme. Und die Spannung des Zahnriemens siehst oder fühlst du wirklich in ein paar Sekunden.
berny2 am 16 Jan 2015 21:53:46 ductreiber hat geschrieben:Das ist einfach eine Spannrolle aus Stahl ohne Federung oder ähnliches. Dimensioniert wie ein Radlager :) ,die macht eigentlich keine Probleme. Und die Spannung des Zahnriemens siehst oder fühlst du wirklich in ein paar Sekunden.
Ohne Federung...?
ductreiber am 16 Jan 2015 22:03:01 Fast alle modernen Motoren haben heutzutage "federnde" Spannrollen um Schwingungen im Riementrieb auszugleichen. Da gibt es dann Vorgaben wieweit gespannt werden muss, Markierungen o.ä.
claudius22 am 16 Jan 2015 23:20:35 Hallo, herzliches Beileid zum Schaden, ärgerlich so etwas. Nach dem was zu lesen ist, liegt ein Garantiefall vor, den die Werkstatt abzuwehren versucht, weil die Motoreninstandsetzung Zeit und Material kostet. Es gibt zwei Wege, die ich sehe. 1. Ihr sucht Euch jemanden, der weiß, wie ein Motor von innen aussieht und der verhandeln kann, der weiß wie ergebnisorientierte Gesprächsführung funktioniert und der in der Lage ist sich blitzschnell auf sein Gegenüber einzustellen. Der geht mit euch zur Werkstatt - vielleicht könnt ihr das mit ein bisschen Vorbereitung auch selber - und führt die Verhandlungen und macht unmissverständlich klar, dass ihr gerne zu Kompromissen bereit seit, wenn am Ende ein laufender Motor dabei raus kommt. Auf die Werkstatt kommt die Arbeitszeit sowie das Material zu. Ihr habt die Ausfallzeit und die ganzen Unannehmlichkeiten zu tragen. Falls sich die Werkstatt quer stellt, gilt es die zweite Möglichkeit klar und deutlich auszumalen und vorzustellen. Ein Gutachter untersucht den Motor. Eine fremde Firma wird von Euch mit der Reparatur beauftragt. Die Rechnung wir von euch beglichen. Ein Anwalt wird beauftragt eine Klage über alle angefallenen Kosten, Ausfallzeiten, Abschleppkosten, Gutachter usw. einzureichen. Eure Rechtsschutzversicherung wird das Risiko für Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Legt euch vorher die Kosten zurecht und führt ganz sachlich aus auf was für eine Summe die Werkstatt am Ende verklagt werden wird. Lasst auch einfließen, dass ihr diesen Weg zwar nicht präferiert, aber wenn kein Entgegenkommen der Werkstatt und offensichtliche Sturheit vorliegt, würdet ihr auch auf euer Recht bestehen und einer Klage gelassen entgegensehen. Pokerface und gelassene Freundlichkeit ist angesagt! Keine Vorwürfe, keine verletzenden Wertungen! Besteht nicht sofort auf eine Zusage, sondern lasst Zeit und Worte wirken. Gute Entscheidungen brauchen Zeit. Jeder "normal denkende" Schrauber, ob große oder kleine Firma, wird versuchen den Schaden selber zu richten. Falls es auf diesem Weg nichts mit einer Einigung wird, bleibt euch noch die Schlichtungsstelle des KFZ Handwerks. Viele Betriebe unterwerfen sich einem Schiedsspruch. Und falls das auch nicht klappt, gibt es überall in diesem Land kleine Werkstätten, die nach Feierabend einen günstigen Ersatzmotor in ein 14 Jahre altes Wohnmobil basteln, der vielleicht schon viele Tkm drauf hat, aber trotzdem die nächsten zehn Jahre hält. Nur den zweite Möglichkeit würde ich nicht gehen, mir wären Zeit, Geld und Nerven zu schade, auch wenn ihr am Ende recht behalten dürftet. Viel Glück Claudius
berny2 am 17 Jan 2015 00:27:20 Super Stellungnahme, claudius22! Daumen hoch! :razz:
Variophoenix am 17 Jan 2015 11:53:10 Genau so würde ich auch vorgehen wie Claudius beschrieben hat. Ich habe selber eine Werkstatt und uns sind auch schon Fehler bei Zahnriemen passiert. Es gab einen Schaden. Wir standen dafür gerade und meldeten es der Versicherung an. Konnten dennen die Rechnung schreiben, die Zogen uns 500.- SB ab. Das gab eine Nullrunde. Mir ist es wichtiger meinen guten Ruf zu behalten, das ist mehr Wert weder das Geld.
Und ductreiber: Wie soll eine Nockenwelle blockieren wenn ein Ventilsitz sich löst? Eine Nockenwelle blockiert nicht einfach, es sei den das die Schmierung ausfiel oder die Lager zu viel anpressdruck haben. Das alles ist so oder so ein Garantiefall. Und wenn sie REchtschutz haben um so besser. Einziger Nachteil sie müssten das Geld vorschiessen.
Aber jede normaldenkende Werkstatt wird einen Gerichtsfall nicht riskieren. Denn den grössten Teil ist Arbeit und nicht Material, solange der Kolben kein Loch hat und der Zyl.Kopf durch das Ventil nicht beschädigt wurde.
Meinem Sohn ist auch de Zahnriemen gesprungen obwohl er nicht alt war. Ich habe es ihm Repariert. = Kopf runter defekte 4 Ventile, Kopfdichtung, Zahnriemensatz ersetzten. Und gut ist.
ductreiber am 17 Jan 2015 12:54:13 Wenn die Ventile aufkommen verformt sich beim Fiat Motor fast immer der Tassenstössel pilzartig nach oben mit der Folge ,daß die Ventileinstellplatte aus dem Stössel fliegt,sich irgendwo verklemmt und die Nockenwelle blockiert. In 2Teile zerbrochene Nockenwellen habe ich selbst schon mehrmals gesehen. Kommt halt immer auf die Ursache an.
ductreiber am 17 Jan 2015 13:07:30 Natürlich so vorgehen, wie Claudius beschrieben hat. Egal welcher Grund für den Ausfall des neuen Motors verantwortlich war, mechanisch oder Zahnriemen, muß die Werkstatt doch auch 1 Jahr Gewährleistung auf Arbeit und Material geben. Normalerweise hält so ein Motor doch länger als 3000Km ;-) . Das Problem ist nur, daß sich nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt und ihr den Fehler der Werkstatt beweisen müsst. Das kann, denke ich, nur ein Gutachter.
Bergbewohner1 am 17 Jan 2015 14:37:15 Da bin ich nun aber richtig Neugierig, auf was für einen Fehler der Gutachter kommt :?: So ein Fall kam vor kurzem in einem Automagazin, da konnte der Gutachter ein Verschalten/überdrehen nicht ausschließen. Da kann der TE nur hoffen, daß die Motorenwerkstatt nicht schon "Schadensbregrenzung" gemacht hat, denn dort scheint ja das Womo zu stehen.
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