Hallo Richi,
genau so ist es.
Nur noch 2 Anmerkungen:
Zitat: Also: beim nächsten Womo stelle ich dem Händler die Karre auf den Hof, wo u. wie er es macht, seine Sache, wie die Kosten verteilt werden, nicht mein Bier.
A.: Hier solltest Du noch eine angemessene Frist setzen bis zu der das WoMo repariert sein muß.
Zitat: Falls der Fehler 2x nicht abgestellt wird: Rückabwicklung.
A.: Führen im Rahmen der Nacherfüllung 2 Reparaturversuche nicht zur Behebung des Sachmangels gibt es für den Käufer 2 Möglichkeiten: Minderung oder Rücktritt (früher Wandlung). Wobei Rücktritt die aus vielen Gründen problematischere Variante ist und meist beiden Seiten Geld kostet. Aber die rechtliche Möglichkeit ist jedenfalls gegeben und bei sehr schwerwiegenden Mängel durchaus gangbar.
Wenn`s Dich interessiert, steht alles (ungewohnt) verständlich im BGB §§ 433 ff. Beweislastumkehr § 476 BGB.
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Am besten ist es aber immer noch erst mal in einem freundlichen Gespräch die Sachlage mit dem Händler zu erörtern und gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu suchen.

