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Hallo, bei meinem Intrigierten Eura Interga Line Baujahr 2013 muss das Getriebe wegen starker Geräusche ausgebaut werden. Der Getriebeschaden wird von Fiat übernommen. Ich soll aber wegen zu enger Bauform vom Wohnmobil 3 Zusatz-stunden bezahlen. Laut Auskunft vom Eurahändler übernimmt auch Eura die Mehrkosten nicht. Meine Frage nun: Ist es rechtens, dass ich trotz Garantie zusätzlich 3 Arbeitsstunden bezahlen muss? Vielen Dank für Eure Antworten Horst Ich befürchte hier wirst Du die verschiedensten Meinungen hören, die Dir aber nicht weiterhelfen. Fiat wird sagen -> Mehrarbeit Womohändler wird sagen -> Fiats-Problem Und vermutlich bist Du letztendlich der Leidtragende, oder muss rechtliche Schritte einlegen. Könnte dann evtl. aber dumm laufen, wenn es mal einen Kulanzfall geben sollte. Ich würde in den sauren Apfel beißen, und evtl. fragen ob man sich die Kosten nicht irgendwie teilen kann. Hallo, wenn das Fzg. noch in der Garantie ist sollten alle Kosten übernommen werden. Bei Kulanz sieht es anders aus. Ich bin kein Rechtanwalt. Maßgeblich sind aber die Garantiebedingungen von Fiat. Steht das drin oder nicht? Wenn ja wirst Du das zahlen müssen. Wenn da jedoch nichts davon drin steht musst Du das nicht zahlen. Das gleiche gilt auch für den Nutzungsausfall oder Anrecht auf einen Leihwagen. Die Mobilitätsgarantie gilt nicht, wenn dein Fahrzeug mit eigenem Antrieb zur Werkstatt gekommen ist, gilt nur wenn es dorthin abgeschleppt worden ist. Also Garantieunterlagen studieren. Viel Erfolg! Hans Da der Wagen noch in der 24 monatigen Gewährleistung ist müssen allen Kosten übernommen werden. Anders ist wenn der Handler Garantie auf das Getriebe geben würde, aber die Arbeitsstunden nicht übernehmen muss. Die Gewährleistung des Womo-Händlers erstreckt sich auf das gesamte Fahrzeug. Wenn der Händler Erfüllungsgehilfen (Fiat Werkstatt) braucht, ist das sein Problem. Heiinjoy Und was ist mit der Beweislastumkehr ab 7. Mon. bei der Gewährleistung? Wenn der Händler sich deswegen querstellt? Ich würde lieber die 3 Std. bezahlen, RA u. Gutachter sind teurer. Gr. Richi PS: Gewährleistungregelung ist wegen der Beweislastumkehr auch so ein idiotischer Fehler der Politik. Ich habe die Mehrkosten bezahlt.
Rolf ich denke Du hast mich falsch verstanden. Wenn er jetzt auf sein Recht pocht und evtl. Recht hat und das Recht zugesprochen bekommt, ist das schön und gut. Wenn aber nun in ein paar Monaten nach Ablauf der Gewährleistung es zu einem möglichen Kulanzfall kommt, wird der Händler hier vermutlich kein Auge zudrücken und das ganze nicht über Kulanz abwickeln. Das heisst, er wird sich gar nicht die Mühe machen, einen Kulanzantrag beim Hersteller zu beantragen. Wieviel Kilometer ist denn das Ding gelaufen? Rein Interessehalber! Hallo quax1968, habe auf die Frage von Horst geantwortet. Hallo, das ist ja höchst ärgerlich. Aber vielleicht ist ja folgendes Problem vorhanden. Aufgrund des Aufbaus braucht der Händler mehr Zeit für die arbeiten. Die Garantierichtlinien von Fiat sagen bei dem folgenden Schaden werden soundsoviel Stunden vergütet. ( wahrscheinlich gerechnet nach Kastenwagen oder Pritsche ) Der Händler braucht mehr Zeit also sagt er , diese Zeit verlange ich vom Kunden. Ich würde mich telefonisch bei Fiat Deutschland melden und mich beschweren. Meines Erachtens muß Fiat die Kosten tragen. Fiat bietet den Ducato als Reisemobilträger ja auch entsprechend an. ( siehe Webseite) Reinhard Waldtroll hat geschrieben: "Für tausende von Euros ein WoMo kaufen und dann auch noch von EURA, sich dann wegen der paar Muneten "Rat holen"." Bei solch einer Stellungnahme zu einer ernsthaften Frage komme ich zu der Erkenntnis, dass immer noch "geistige Tiefflieger" die Menschheit umrunden! Hilft hier nicht der ADAC? Die haben doch eine Hotline für Rechtsfälle.
Ich denke, damit bist Du den Weg des geringsten Widerstand gegangen, was sich spätestens bei der nächsten Sache die Du dort machen lässt auszahlen wird. Ich hätte auch gezahlt aber mit einem Zwinkern im Auge dabei gesagt, OK, dass ist mir jetzt was ärgerlich, aber dafür habe ich beim nächsten Mal ein blaues Auge gut. Meine Erfahrung mir einer solchen Vorgehensweise ist absolut positiv.
Hallo, ich finde so ganz weit her ist die Bemerkung von Waldtroll nicht. Es wird heutzutage wegen jedem Kleinkram gestritten. Der Rechtsschutz wirds schon zahlen. Und 3 Monteurstunden werden einen nicht umbringen, zumal zu bedenken ist, dass Fiatwerkstattarbeiten bei vollintegrierten Wohnmobilen ohnehin aufwändiger sind. Jemand dann als geistigen Tiefflieger zu bezeichnen, empfinde ich schon als Unverschämtheit. Da wäre vielleicht schon ein Spiegel für den Schreiberling angebracht.
ät Waldtroll Neid oder Doofheit? Wahrscheinlich ein Mix aus beidem! Der User hat eine ernsthafte Frage gestellt, wenn man glaubt eine hilfreiche Antwort zu kennen, antwortet man. Wenn man nix zu sagen hat, stellt man sich das TV an :evil: Zum Thema: Ich würde nochmal mit dem Händler sprechen. Er hat das Womo verkauft und ist doch sicherlich auch an Folgegeschäften (Zubehör, Werkstatt, neues Fahrzeug) interessiert. Lehnt er ab, würde ich o.g. Ausgaben nicht mehr bei ihm tätigen. seit wann zahlt denn eine Rechtsschutzversicherung mehraufwendige Garantiekosten???????? Und wenn das Getriebe schonmal draußen ist, sollten mögliche Arbeiten an weiteren Teilen geprüft werden. bspw. Kardan-Mittellager usw. Denn nun ist Platz bzw. die Kiste sowieso auf der Bühne!!!! Was mich interessieren würde, war es das Getrag Getriebe? Was war kaputt? Hauptlager? Liebe , Alf
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Es sind wohl die Rechtsstreitkosten gemeint. :twisted:
Meines Wissens wird das Getriebe nach unten bzw. von unten ausgebaut. Was spielt es da für eine Rolle ob das Fahrzeug ein Kasten, ein Teil oder vollintegriertes Wohnmobil ist oder noch schlimmer die dümmlichen Argumente was das Fahrzeug gekostet hat? Ich unterstelle, bis mir einer das Gegenteil beweisen kann, das da dem unwissenden Kunden ein Märchen erzählt wird um ihn nach Fiat Manier über den Tisch zu ziehen. MfG kheinz
..... das ist jetzt aber keine "dümmliche" Vor(ver)urteilung, bzw. Unterstellung :?: :?: :?: :?: :roll: :evil: Welche Gewährleistung hat denn das Fahrzeug noch? Wann wurde es gekauft? Waren gebraucht? Gibt es einen Gewaehrleistungsausschluss? Bevor man das nicht weiß, ist alles mal wieder Spökenkiekerei..... Fiat hat ja nunmal nur einen Richtzeitenkatalog für Transporter, im Garantiefall wird nach diesem Katalog abgerechnet. Fiat bezahlt keinen € mehr, als die Vorgabezeit ist und diese ist schon für den Mechaniker nicht zuschaffen. Um ein Getriebe auszubauen , muss natürlich auch von oben gearbeitet werden. Schaut doch mal einen integrierten in den Motorraum . 3 Stunden sind sicherlich gerechtfertigt.
Das kann dem Käufer aber total egal sein, wenn das Fahrzeug noch in der Gewährleistung des Verkäufers (Händler) ist. Dann zählt der nämlich. Und wenn er nicht selbst reparieren kann, muss er die Rechnung des Fahrzeugherstellers übernehmen. Wenn natürlich die oben genannten Voraussetzungen passen.....
Mit dieser, sicherlich richtigen Aussage, kommen wir dem wunden Punkt von Fiat immer näher. Und ich sehe mich in meiner Erfahrung bestätigt dass nicht die Werkstätten und deren frustrierten Angestellten das Übel ist. Wer arbeite gerne ohne entsprechende Bezahlung und ohne Unterstützung durch das Werk? Das Übel sitzt im Glaskasten des Fahrzeugherstellers und nur der Dummheit der Käufer ist es zu verdanken dass diese jämmerliche zusammen genagelten Rostkisten (konnte mich heute auf der CMT in Stuttgart wieder davon überzeugen)) trotz täglichen Berichten in den einschlägigen Forums, weiter gekauft werden. MfG kheinz Meines Wissens wird das Getriebe nach unten bzw. von unten ausgebaut. Was spielt es da für eine Rolle ob das Fahrzeug ein Kasten, ein Teil oder vollintegriertes Wohnmobil ist . Ich unterstelle, bis mir einer das Gegenteil beweisen kann, das da dem unwissenden Kunden ein Märchen erzählt wird. MfG kheinz[/quote] :daumen2: Da merkt man, dass ihr noch nie ein Getriebe ausgebaut habt. Ich weiß zwar nicht wie es bei dem Wohnmobil konkret aussieht, aber dennoch gibt es ja auch oben am Getriebe noch Schrauben. Je nach Fahrzeug können diese eben schwerer erreicht werden. Auch der Einbauraum kann völlig anders sein. Dabei kann es sein das, dass Getriebe, wegen Platzmangel, auch schräg nach unten herausgeführt werden muss. Dazu muss der Motor dann teilweise von den Lagern gelöst werden. Hinzukommt, dass die Leitungen der Kupplung entfernt werden müssen. An manche Schrauben kommt man evtl. gar nicht von unten ran. Mit solchen Vorurteilen ist dem Fragesteller auf jeden Fall nicht geholfen. alles richtig, trotzdem geht die gewährleistung über den händler! vlt. baut mal noch jemand ein womo, wo ohne zerlegung des kompletten aufbaus keine fahrzeugtechnischen teile mehr erreichbar sind - und das soll dann der eigentümer übernehmen... 8) aber ich würde die 3h einfach zahlen und gut... :ja:
jokathi: Bei solch einer Stellungnahme zu einer ernsthaften Frage komme ich zu der Erkenntnis, dass immer noch "geistige Tiefflieger" die Menschheit umrunden! Was bildet ihr beide euch eigentlich ein :!: Jeder der einen VI fährt, hat Mehrkosten für best. Reparaturen, es wurde auch vom TE nicht nach Gewährleistung gefragt, sondern nach Garantie und die bestimmt der Hersteller. An meinen VI habe ich mehr als nur 3 Stunden Arbeitsleistung bezahlt, beim T ausch der Injektoren
Ich möchte doch sehr darum bitten auf den Tonfall zu achten. Inhaltlich lässt es sich im Grunde ganz einfach zusammenfassen: - Wenn es ein Gewährleistungsfall ist, sind Mehrkosten das Problem desjenigen, der Gewähr zu lesiten hat, d.h. idR desjenigen der den Wagen verkauft hat. - Wenn es ein Garantiefall ist, dann kommt es darauf an, was in diesem Garantie(vertrag) steht. Letzteres können wir nicht wissen. Jedenfalls ist es dann schon möglich Mehrkosten dem Käufer aufzuerlegen. LG Selbstschrauber Zitat: - Wenn es ein Gewährleistungsfall ist, sind Mehrkosten das Problem desjenigen, der Gewähr zu lesiten hat, d.h. idR desjenigen der den Wagen verkauft hat. Und wenn er sich wegen der unseligen Beweislastumkehr ab 7.Mon querlegt,entstehen Kosten für ein Verfahren mit zweifelhaften Ausgang, s. oben. Bei einem Triebwerk für 10T€ o.k., aber wegen 200-300€?? Gr. Richi At Waldtroll: bin gerne real tiefgeflogen, daß die TV-Antennen schwankten. Aber der Ärger danach mit dem Luftamt oder dem Regierungspräsidium!! Man mußte halt schnell genug sein, damit das Kennzeichen schlecht lesbar war. :razz: Gr. Richi Du solltest mal klären, ob das Getriebe zu deinem Fahrzeug passt. Die meisten Getriebe sind nur bis 3,5 to Freigegeben???? Über den Tonfall kann man immer streiten, aber in der Sache gebe ich "Waldtroll" recht. Bei einem Vollintegrierten ist vorne vieles anders und erschwert den Zugang. Das fängt schon beim Öleinfüllen an. Diese Mehrkosten braucht Fiat nicht zu tragen. Wenn Ihr einen Desktop PC in einen Wohnzimmerschrank einbaut, dass nur noch die Frontplatte rausschaut, wird der Servicetechniker den Ausbau auch berechnen, egal ob Gewährleistung oder Garantie!! Andreas Hallo Andreas, aus diesem Grunde ist nicht Fiat der Ansprechpartner sondern der Aufbauhersteller, der steht in der Pflicht.
Denke nicht das dieser das auch so sieht, außer dem fehlen einem dazu die Details.
Denke nicht das dieser das auch so sieht, außer dem fehlen einem dazu die Details.[/quote] Garantie gibt der Aufbauhersteller, dieser verändert ggf. das Zulieferteil. Daher wäre für mich Ansprechpartner der Händler, dieser soll sich mit dem Womohersteller in Verbindung setzen. Hallo, primär muss ich meine Ansprüche gegen meinen Vertragspartner richten - also die Gewährleistungsansprüche gem. BGB / Anspruch auf Nacherfüllung gegen den Verkäufer. Bei einer aufwendigen Getriebeinstandsetzung könnte auch eine Wandlung des Kaufvertrags in Betracht kommen. Aktuell hat der BGH mit dem Urteil vom 28. Mai 2014 – VIII ZR 94/13 die Erheblichkeitsschwelle, die eine Wandlung des Kaufvertrags als angemessen erscheinen läßt auf 5% des Kaufpreises abgesenkt. Dabei ist es unerheblich wer die Kosten trägt (Kosten sind auch Reperaturkosten die auf "Garantie" abgewickelt werden). Irgendwelche Garantieversprechen, auch Dritter (Fiat) kommen nur sekundär in Betracht. VG HerrHausK Bei einer Wandelung / richtig Rückabwicklung ) des Kaufvertrages muss der Käufer den Abzug sämtlicher gezogener Nutzungen (insbesondere der gefahrenen Kilometer ) in seine Berechnung mit einfließen lassen. Da dann leicht ein Abzug von mehreren tausend € möglich ist, dürfte die Bezahlung der drei Monteur- Mehrstunden wohl der wirtschaftlichere Weg sein :D Stimmt, ist eben eine möglicher Weg mit allen Vor- und Nachteilen. Man kann bei einer Wandlung nicht davon ausgehen, dass ma die bisherige Nutzung geschenkt bekommt.... Unterm Strich kostet eine Wandlung beide Vertragspartner Geld. Ist letzlich einen kaufmännische Entscheidung und die Androhung einer möglichen Wandlung muss nicht zwangsläufig zur Wandlung führen.... Da dann auch für den Verkäufer leicht Kosten von mehreren tausend € entstehen, dürfte die Bezahlung der drei Monteur- Mehrstunden für den Verkäufer wohl der wirtschaftlichere Weg sein :D Den allgemeinen Tenor der meisten Antworten: " ... dann musst du die drei Monteurstunden hat zahlen ", kann ich nicht nachvollziehen! Ein kurzer Zwischenbericht. Beim Getriebe wurde ein Ritzel für den Rückwärtsgang auf Garantie erneuert (Ein Zahn abgebrochen)! Mein Fiathändler hat sich nochmal mit dem Eurahändler in Verbindung gesetzt und es ist folgendes herausgekommen. Der Mehraufwand sind drei Arbeitsstunden, ich soll erstmals in Vorkasse gehen und über den Händler wird die Rechnung an Eura weitergeleitet und soll auch von Eura beglichen werden. Es sieht so aus als wird alles gut. Viele Horst Damit dürften nun alle Beteiligten "ruhig gestellt sein". Eura hat sich doch schonmal geweigert,glaube nicht, daß es so funktioniert. Mein Womo-Händler wollte mich auch zu Fiat schicken. Ich machte ihm klar, daß er gesetzlich als Verkäufer mir dem Endkunden gegenüber f. das gesamte Fahrzeug gewährleistungspflichtig ist, ganz gleich ,um welche Komponente (Basisfhrzg .Fiat, Alko u. Aufbau)es sich handelt. Das mußten die Händler erst lernen, manche noch nicht oder wollen nicht. Meiner hatte selbst Alko-Vetretung, f. Fiat hat er dann mit einer Fiatvetretung kooperiert. Also: beim nächsten Womo stelle ich dem Händler die Karre auf den Hof, wo u. wie er es macht, seine Sache, wie die Kosten verteilt werden, nicht mein Bier. Falls der Fehler 2x nicht abgestellt wird: Rückabwicklung. Natürlich alles mit Zeugen/schriftlich um nicht in Beweisnot zu geraten. Wie ich eingangs des Threads schon erwähnt habe, ist für die ersten 6 Mon. alles klar, ab dem 7.dann die f. uns Kunden eklige Beweislastumkehr: der Händler bestreitet, daß der Fehler nicht v. Anfang an bestand u. ich muß das Gegenteil beweisen, wozu ich ein techn. Gutachten u. evtl. einen RA brauche. Das kann jedoch auch f.mich tragisch ausgehen. Wenn der Händler aus der Gewährleistung rechtlich raus wäre, bleibt mir nur die Garantie der Komponenten-Hersteller (Basisfhrzg, Aufbau) . Und von deren Garantiebedingungen/Vetrag, (sie sind gesetzlich nicht verpflichtet eine Garantie zu geben, in praxi tun sie es) hängt es ab, was kostenmäßig läuft. Stimmt es rechtlich so oder irre ich? Erbitte fundierte Berichtigung. Gr. Richi |
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