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LKW Umbau Womo H Kennzeichen


obulust am 21 Feb 2015 00:22:45

Hallo
Ich habe 1993 einen Lkw MB1114 Erstanden Bj 02.1986 den ich in den darauffolgenden Jahren zu einem schönen Womo umgebaut habe . Aufbau ORMOCAR Ausbau ich ..alles ganz toll in Eiche echt Funier..Der Ausbau War 1996 fertig nun ging es zum TÜV .. alles kein Problem .. Jetzt möchte ich ein H Kennzeichen haben+ da gibt es das Problem mit der 10 Jahresfrist + da verstehen die Prüfer hier keinen Spass :twisted: ...Es trennen mich ca 4 Monate von der Frist.. Wo bekomme ich noch eine H Bestätigung..Hat dajemand eine Idee wegen einer Sondergenemigung ...Oder Sooooooooooooo

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Gast am 21 Feb 2015 07:25:42

Hallo

Würde mich wundern wenn du da ,,H,, bekommen würdes,
H bedeutet original Zustand und der ist ja nicht mehr da oder ?

LongJohn

Gast am 21 Feb 2015 07:41:41

Noch was....

Nach zu lesen hier --> Link

...das Fahrzeug in gutem Zustand ist und sich weitgehend im Original- bzw. zeitgenössischen Zustand befindet bzw. fachmännisch restauriert wurde. Eine entsprechende Einstufung verhindern können typ-unpassende Details wie ein fremder Motor oder auch ein Umbau des Fahrzeugs oder auch ein schlechter Erhaltungszustand. Bei veränderten Fahrzeugen (wie z.B. durch Leistungssteigerung oder Fahrwerksumbauten) verweigern die Sachverständigen oft den H-Status.

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Gast am 21 Feb 2015 09:29:44

obulust hat geschrieben:Jetzt möchte ich ein H Kennzeichen haben+ da gibt es das Problem mit der 10 Jahresfrist + da verstehen die Prüfer hier keinen Spass :twisted:


Der Prüfer ist an eine Richtlinie gebunden und wenn er davon abweichen will, ist das mit der Technischen Leitung der ÜO/TP abzustimmen. Von hier gibt es für die Zeitschiene, die klar definiert und festgelegt ist, keine Möglichkeit zur Abweichung.

Du musst also warten, bis der Umbau 30 Jahre alt ist. Dann ist eine positive Begutachtung im Bereich des Möglichen.

Gast am 21 Feb 2015 11:27:03

RETourer hat geschrieben:...Du musst also warten, bis der Umbau 30 Jahre alt ist...


Oder einen Ausbau haben, der zu der damaligen Zeit passt (Zeitgemäß?). Mein Ausbau war zu den Zeiten, als ich das "H" bekommen habe vielleicht 10 Jahre alt, sah aber "älter" aus :wink:

Gast am 21 Feb 2015 11:44:31

Seit 2011 (Neufassung des Anforderungskatalogs) sind die Richtlinien nicht mehr so streng, wie sie bis dahin waren:


"Allgemeine Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gem. § 23 StVZO

Nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, können als Oldtimer eingestuft werden und die Schlüsselnummer „0098“ erhalten (§ 2 Nr. 22 FZV). Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, aber die bezüglich der Erstzulassung diese Bedingung nicht erfüllen, unterliegen der Nachweispflicht des Verfügungsberechtigten. Gegebenenfalls ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Die Orginalität muss in allen Hauptbaugruppen gegeben sein. Im Zweifelsfall sind erforderliche Nachweise vom Verfügungsberechtigten beizubringen. Die sachverständige Beurteilung einer Abweichung im Einzelfall ist vom aaSoP oder Pl jeweils mit der „Technischen Leitung“ der Überwachungsinstitution abzustimmen.

Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind :D oder hätten erfolgen können :D , sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig."

Das Problem ist, dass man einen Prüfer finden muss, der bereit ist, diese Auslegung der Vorschriften auch anzuwenden. Mein Schrauber hat einen kompletten Selbstbau auf Mercedes 813-Basis, der 2013 fertiggestellt wurde, mit H-Kennzeichen zugelassen bekommen; allerdings musste er nach zahllosen Telefonaten 300 km bis nach Frankfurt fahren, um das Gutachten zu bekommen.

Ich selber hatte in mein Orion-Wohnmobil mit H-Kennzeichen eine Venturi-Gasanlage neu einbauen lassen, sogar mit Radmuldentank, und diese Anlage wurde als "zeitgenössisch anerkannt und eingetragen. Die Anerkennung des Radmuldentanks begründete der Prüfer damit, dass der Tank wegen der 10-Jahres-Gültigkeit als Verschleissteil gelte, das gegen ein Neueres ausgetauscht werden dürfe. Diese Sichtweise dürfte aber selten zu finden sein...

Aber wie gesagt, man muss suchen, bis man einen Prüfer findet, der bereit ist, die rechtlichen Vorgaben auch auszuschöpfen.

Liebe

Klaus

andreasnagel am 21 Feb 2015 13:06:05

Bei der letzten HU unseres Käfer Cabrio Bj. 70 hat der Prüfer sogar damit gedroht, das vorhandene H-Kennzeichen abzuerkennen. Begründung: Das Autoradio ist höchstens 20 Jahre alt!

Zum Glück könnte der Prüfer von seinem Kollegen wieder "eingefangen" werden.

Viele ,
Andreas

Gast am 21 Feb 2015 13:09:25

Rimini hat geschrieben:... suchen, bis man einen Prüfer findet, der bereit ist, die rechtlichen Vorgaben auch auszuschöpfen.


Und hier scheint die Bereitschaft zu sinken, da (ohne Gewähr!!!! nur vom Hörensagen!!!) es inzwischen angeblich (!) ein zentrale Stelle geben soll, in der die H-Zulassungen gespeichert (und ausgewertet?) werden :oops:

canter am 17 Mär 2015 13:18:10

Sicherheitstechnische Einrichtungen wie z.B. Gurte sind kein Problem wenn auch aktuell nachgerüstet. Ich hatte z.B. bei unserem Clou schon das Thema das die
Rückfahrkamera / Monitor nicht mehr das original sondern der Monitor ein LCD ist. Es wurde ein Auge "zugedrückt" - der Prüfer hätte aber auf Rückbau bestehen können.

Sonst gilt original oder Umbau innerhalb 10 Jahren nach EZ und für das begehrte "H" eine EZ vor 30 Jahren. Die Auslegung des "zeitgenössischen" Umbaus ist ehr schwierig. Gerade bei Womo`s da z.B. ein aktuell und neu gemachter zeitgenössischer Umbau keine damals übliche 50MBar Gasanlage haben kann - die ist ja neu nicht mehr Zulassungsfähig.

Auch finde ich, das ein Oldtimer dann auch ein "echter" Oldtimer sein sollte um die steuerliche Entlastung zu bekommen. Die Besitzer investieren oft viel Geld und Zeit in den Erhalt und Unterhalt dieser Fahrzeuge.

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