rump
motorradtraeger
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Womo Anmeldung als was?


sindbad am 25 Feb 2015 18:35:42

Hallo Freunde, ich möchte jetzt mein Womo anmelden und bin auf ein Problem gestoßen: Als was meldet man ein 4,4t- Womo an, als LkW, als Wohnmobil, oder als Sonderkraftfahrzeug? Hat man überhaupt die Wahl? Welches sind die Unterschiede? Ihr seht, nix als Fragen. Vielleicht kennt sich ja einer von Euch aus.
Viele , Ortwin

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

camptourer am 25 Feb 2015 19:09:09

Hallo,

meines Wissens wird das Fahrzeug so angemeldet wie es im Kfz-Brief steht und da müsste
"Wohnmobil" stehen.


Reinhard

cykelnyckel am 25 Feb 2015 19:26:17

Ich denke, die Angaben in der CoC wären zur Erstellung der Zulassungsbescheinigung II (Brief) maßgeblich. Wenn dort als Fahrzeugklasse "M1" (Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze) und als Vervollständigung "Aufbau Wohnmobil" angegeben ist, sollte dies auch in der Zul.besch. II unter Nr. 5 erscheinen - nur dann wäre das Fahrzeug als PKW/Wohnmobil zugelassen. Welche anderen Kombinationen zulässig sind, weiß ich nicht - eventuell LKW/Wohnmobil? Schau mal in den Papieren des Basisfahrzeugs, dort dürfte die entsprechende Fahrzeugklasse stehen.

Vielleicht irre ich mich da auch gewaltig und ein Beschäftigter einer Zulassungsstelle liest hier mit und kann die korrekte Antwort geben...

Anzeige vom Forum


Birdman am 25 Feb 2015 20:22:36

cykelnyckel hat geschrieben:Vielleicht irre ich mich da auch gewaltig und ein Beschäftigter einer Zulassungsstelle liest hier mit und kann die korrekte Antwort geben...

Das Problem scheint jedoch zu sein, dass die das selber nicht so genau wissen. Bei meinen Fahrzeugpapieren lag im Oktober extra ein Anschreiben des Herstellers an die Zulassungsstelle bei, das genau diese Problematik thematisierte und die genaue Kennung für die Papiere angab. Trotzdem musste die Sachbearbeiterin noch bei einer Kollegin und ihrem Vorgesetzten Rücksprache halten. Und das war keine Dorf-Zulassungsstelle sondern die zentrale Stelle für den gesamten Landkreis einer Großstadt!

bernie8 am 26 Feb 2015 14:52:20

Hallo,

Standard ist "SO. KfZ Wohnmobil". (heißt: Sonstiges KfZ Wohnmobil)
Als LKW bekommt das meines Wissens nicht mehr zugelassen, das ging früher (war dann evtl steuerlich günstiger).
Dürfte dann nämlich keine Sitze hinten haben etc.

Birdman am 26 Feb 2015 15:24:25

bernie8 hat geschrieben:Hallo, Standard ist "SO. KfZ Wohnmobil". (heißt: Sonstiges KfZ Wohnmobil)


Fahrzeugklasse "M1" (= "Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze"), Art des Aufbaus "SA" (= "Wohnmobil")

Pooh335 am 26 Feb 2015 15:47:27

Wir hatten damals den Spaß bei der Zulassung.
Zuerst haben die nur M1 angegeben ohne Wohnmobil. Das würde bedeuten, dass die Versicherung viel teurer ist. Zumindest unsere hätte gemeckert, dass es so angemeldet viel mehr kosten würde. M1 sind wohl vor allem die SUVS.
Also achte darauf, dass Wohnmobil in der Zulassung steht.

Iveco95e21 am 26 Feb 2015 18:03:35

Hallo ,

unterliegt ein als LKW zugelassenes Fahrzeug nicht auch dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot ???
Habe einen 7,49 t als So KFZ zugelassen. Dies erfordert aber gewisse Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Kochgelegenheit, Fenster, Schlafmöglichkeit ...
Als mein Fahrzeug im Bau war, hat der TÜV es lediglich als "LKW - geschlossener Aufbau" eingetragen. Somit sehr teuer in Versicherung günstiger bei Steuer. Jetzt als WoMo etwas teurer in sachen Steuer aber immer noch günstiger als die LKW-Variante.



Andreas

--> Link

Gast am 26 Feb 2015 18:13:23

Iveco95e21 hat geschrieben:unterliegt ein als LKW zugelassenes Fahrzeug nicht auch dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot ???
--> Link


Wenn kein Anhänger mitgeführt wird, gilt das Wochenend- und Ferien(!)fahrverbot erst ab 7,5 t. Mit Anhänger allerdings OHNE jede Gewichtsbeschränkung, also auch z.B. die beliebten Post-Golf (Fiskal-LKW)!

Liebe

Klaus

Gast am 26 Feb 2015 20:36:03

Pooh335 hat geschrieben:Wir hatten damals den Spaß bei der Zulassung.
Zuerst haben die nur M1 angegeben ohne Wohnmobil. Das würde bedeuten, dass die Versicherung viel teurer ist. Zumindest unsere hätte gemeckert, dass es so angemeldet viel mehr kosten würde. M1 sind wohl vor allem die SUVS.
Also achte darauf, dass Wohnmobil in der Zulassung steht.
Den Spaß hatte ich auch. Ich hatte noch keinen Fahrzeugbrief, nur Herstellerbescheinigungen von Fiat und Forster. Bekam erst auch nur M1. Mein Händler hat dann eine Zeile in der Forster-Bescheinigung angemarkert und mich wieder zur Zulassungsstelle geschickt. Dann wurde auch "SA" und "Wohnmobil" eingetragen. Das ist für die Versicherung wichtig.

sindbad am 26 Feb 2015 21:12:42

Ah, ok, vielen Dank an Euch alle. Wichtig ist also, dass "Wohnmobil" dasteht. Ich habe nämlich auch nur die COC- Papiere und die sind auch noch auf französisch :twisted:
Das wird sicher spaßig - und das alles in Europa :wink:

Pooh335 am 26 Feb 2015 22:27:30

Da wünsche ich dir Glück, dass du keinen Mitarbeiter mit Null Ahnung vorfindest.

Mattes007 am 26 Feb 2015 22:40:10

Moin,

bei der gestrigen Zulassung unseres Wohnmobils war der Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle auch ganz schön gefordert.
Die Zulassungsbescheinigung II (Brief) war sehr spartanisch ausgefüllt, dafür waren zwei ausführliche Konformitätserklärungen vorhanden.
Die erste COC war von Fiat auf italienisch, die zweite von Rollerteam auf deutsch. Laut COC von Fiat haben wir die Klasse N2 (LKW >3,5 t),
die COC von Rollerteam zeigte aber M1 SA. Er hatte dann aber verstanden, das Fiat nur das Chassis liefert und den Ausbau dann von Rollerteam kommt und damit das Fahrzeug für den Personentransport gedacht ist.

Bei uns gab es dennoch weitere interessante Abweichungen in den Papieren. Laut Fiat hatten wir den bestellten 150 PS Motor mit 2,3l, In der Konformitätserklärung von Rolliertem und im Brief hatten wird dann eine ungewollte Leistungssteigerung auf 180 PS und auch der Motor hatte nun 700 cbm mehr.

Wäre mir eigentlich egal, nur müssten wir jetzt deutlich mehr Steuern zahlen. Also gibt es demnächst neue Papiere und die Zulassung muss geändert werden.

Auf jeden Fall konnten wir heute trotzdem unser neues Wohnmobil abholen. :)

aus Kiel
Mathias

DigiMik am 27 Feb 2015 02:30:09

Pooh335 hat geschrieben:Zuerst haben die nur M1 angegeben ohne Wohnmobil.

Zwar teurer, aber ist doch klasse :D

Quergedacht: Dann isses ja ein PKW, dann gelten bei > 3,5T auch die Beschränkungen nicht, da es da immer heißt: "...ausgenommen PKW" :D

LG vom Mikesch

Birdman am 27 Feb 2015 09:24:51

DigiMik hat geschrieben:Quergedacht: Dann isses ja ein PKW, dann gelten bei > 3,5T auch die Beschränkungen nicht, da es da immer heißt: "...ausgenommen PKW" :D

Nö, denn von PKW steht in der einschlägigen Vorschrift nix: "Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz". Und bei den einschlägigen Verbotsschildern heisst es "Kraftfahrzeuge mit
einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t", also auch nix von "LKW" oder "außer PKW". :mrgreen:

DigiMik am 27 Feb 2015 09:48:32

Birdman hat geschrieben:, also auch nix von "LKW" oder "außer PKW". :mrgreen:

Ne...
Beispiel StVO zu Zeichen 277:
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, bla bla bla....; letzter Satz: Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
WoMos sind unbestritten M1 und wenn in der Zulassung nichts von Wohnmobile steht, sind das PKW. Die Begrifflichkeit PKW ist nicht an ein Gewicht gebunden.
Ne, nich schon wieder, ich halt mich ab jetzt raus... :D

LG vom Mikesch

Birdman am 27 Feb 2015 10:05:04

DigiMik hat geschrieben:WoMos sind unbestritten M1 und wenn in der Zulassung nichts von Wohnmobile steht, sind das PKW. Die Begrifflichkeit PKW ist nicht an ein Gewicht gebunden.

Wenn nichts von Wohnmobil drin steht, müsste aber wohl eine andere Aufbauart vermerkt sein. Limousine etc. ginge dann aber nicht für VIs ohne zusätzliche Fahrertür. ;-)

bernie8 am 16 Mär 2015 15:58:04

Hallo,

noch mal ne Frage zu dem Thema,
Wo find ich ich denn in der Zulassungsbescheinigung den Typ z.B. "M1" ?

Asterixwelt am 16 Mär 2015 16:43:23

Hallo berni,

Zulassungsbescheinigung Teil I buchstabe J !



Michael

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Wie neu muss ein Warndreieck sein?
LKW Umbau Womo H Kennzeichen
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt